60 Tagessätze sollten es werden. Jetzt zahlt der Staat und damit der Steuerzahler.
Die am 9.5.2021 durchgeführte Corona-Demonstration, bei der u.a. Anselm Lenz und Rüdiger Lenz als Redner eingeladen waren, sollte vorerst die letzte im Landkreis werden. Einige Wochen nach dieser Kundgebung erhielten die Versammlungsleiter jeweils eine Strafanzeige, die ein langwieriges Verfahren nach sich zog.
Die beiden Versammlungsleiter wurden wegen einer Straftat, einem mutmaßlichen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz, vor Gericht gezerrt und kurz vor Weihnachten 2021 am Amtsgericht verurteilt. In zweiter Instanz konnte am 24. Mai 2022 dann ein Freispruch erreicht werden, der am kommenden Mittwoch rechtskräftig wird, sofern die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert. Dass dieser Prozess ein politisches "Gschmäckle" hat, war schon nach dem Urteil in erster Instanz kaum mehr zu leugnen. "Alles richtig gemacht, aber schuldig", lautete sinngemäß die Urteilsbegründung des Richters am Amtsgericht.
Aufgrund eines Konvoluts an vermeintlichen Beweisbildern und der minutiösen Aufarbeitung des Demo-Geschehens, ausgegangen von einem einzigen als Zeugen und Anzeigensteller auftretenden Polizeioberkommissars und Einsatzleiters, dauerte die Verhandlung am Landgericht über zwei Tage hinweg insgesamt acht Stunden. Erreicht wurde damit eine enorme Verschwendung von Steuergeldern, das massive Infragestellen von Artikel 8 GG und dass bis auf weiteres niemand mehr eine Demo in Hof anmeldete.
Hof, die Stadt mit dem Slogan "In Bayern ganz oben" hat sich bei diesem Schauprozess nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Ganz im Gegenteil konnte man beobachten, wie durch diesen Prozess, bei dem man eine äußerst friedliche Demonstration mit teils absurden Anschuldigungen unter Strafe zu stellen versuchte, nicht nur die Meinungs- und Versammlungsfreiheit mit Füßen getreten wurde – auch bei den Menschen in Hof und Umgebung fiel das Ansehen der Stadt, der Polizei und der Hofer Justizbehörden „in Bayern ganz schön weit nach unten“.
Im Interview beschreibt Alexander Schmidtgall, Fachanwalt für Strafrecht, direkt nach der Verhandlung in klaren Worten den Sachverhalt und den aktuellen Zustand des Rechtsstaats.
Die im Video genannten Podcasts zur Verhandlung in erster Instanz finden Sie hier und hier.
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