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Auf in die WHO-Pharma-Diktatur | Von Norbert Häring

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Auf US-Initiative soll ein großer Schritt in die WHO-Pharma-Diktatur beschlossen werden.

Ein Kommentar von Norbert Häring.

Derzeit verhandeln die Weltgesundheitsorganisation, die EU und die übrigen WHO-Mitgliedstaaten über einen globalen Pandemievertrag. Wo die Reise hingehen soll, zeigt ein Antrag Washingtons zur Entmachtung der nationalen Regierungen im Rahmen der Internationalen Gesundheitsregulierungen (IHR). Über diesen soll Ende Mai abgestimmt werden. Profiteure wären vor allem die Großkonzerne aus zwei Branchen.

Die Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly; WHA) setzt sich aus den Gesundheitsministern der knapp 200 Mitgliedsländer der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen. Es ist das Forum, das die Regeln und Richtlinien für die Tätigkeit der WHO bestimmt. Bereits auf der Weltgesundheitsversammlung vom 22. bis 28. Mai soll über einen Vorschlag Washingtons zur Änderung der Internationalen Gesundheitsregulierungen abgestimmt werden.

Der Vorschlag, der den WHO-Mitgliedsländern vom WHO-Generalsekretär bereits am 20. Januar übermittelt wurde, zeichnet sich durchgängig dadurch aus, dass die WHO auch ohne Zustimmung von Regierungen einen Gesundheitsnotstand für deren Länder ausrufen und Gegenmaßnahmen diktieren können soll, bis hin zur Einladung ausländischer Expertenteams.

Der Öffentlichkeit (theoretisch) zugänglich gemacht wurde der Vorschlag erst am 12. April. Mainstream-Medienberichte darüber gibt es praktisch nicht. Ich wurde über einen Bericht des unabhängigen Nachrichtenprortals tkp.at vom 8. Mai darauf aufmerksam, das wiederum erst durch einen Bericht des Portals America Out Loud vom 4. Mai davon erfuhr.

Laut einem Statement der US-Gesundheitsstaatssekretärin vor dem Exekutivdirektorium der WHA, Loyce Pace, unterstützen „mehr als 40“ Länder den Reformvorschlag. Wie viele es genau sind, und ob es alle EU-Länder sind, ist nicht ganz klar, denn es heißt auf der Liste der unterstützenden Länder lediglich „Mitgliedsländer der EU“. Die 19 außerdem aufgeführten Länder sind Albanien, Australien, Kanada, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Guatemala, Indien, Jamaika, Japan, Monaco, Montenegro, Norwegen, Peru, Korea, Schweiz, UK, USA und Uruguay.

Die im folgenden aufgeführten Vorschläge zur Mehrung der Macht der WHO sind im Lichte der bereits laufenden Diskussion zu betrachten, dass Länder, die mutmaßlich nicht hinreichend mit der WHO kooperieren, mit negativen Sanktionen belegt werden sollen.

Entmachtung der Regierungen und Parlamente

In Artikel 6 zur Meldung von Vorfällen an die WHO soll eingefügt werden, dass die Beurteilung eines Vorfalls innerhalb von zwei Tagen geschehen muss. Wenn die Beurteilung geschehen ist, soll die Regierung wie bisher 24 Stunden Zeit haben, sie an die WHO weiterzugeben. Das heißt: nur drei Tage, nachdem zum Beispiel in einem Land jemand aus ungeklärtem, potentiell epidemisch relevantem Grund stirbt, muss die Regierung sich auf Gedeih und Verderb der WHO ausliefern, die das Land möglicherweise durch eine weltweite Warnung in den Status eines Parias setzt und Tourismus und andere Wirtschaftszweige möglicherweise massiv schädigt.

Artikel 9 zur Nutzung anderer Informationsquellen regelt, dass die WHO auch auf Basis von Informationen von Dritten über einen mutmaßlichen Vorfall in einem Land, Maßnahmen ergreifen darf oder muss, wie etwa die Aussprache einer Warnung. Hier soll die Anforderung gestrichen werden, dass die WHO ein betroffenes Land konsultieren muss, bevor sie auf Basis von Informationen anderer, Maßnahmen in Bezug auf dieses Land ergreift.

Artikel 10 zur Verifizierung regelt die Mitwirkung betroffener Regierungen an der Verifizierung von Vorfällen, die von Dritten gemeldet wurden. Hier soll die WHO künftig sofort, innerhalb von 24 Stunden nach Meldung eines Vorfalls durch Dritte, das betroffene Mitgliedsland auffordern, den Vorfall zu verifizieren, und gleichzeitig Unterstützung bei der Beurteilung des Vorfalls anzubieten. Für die Verifizierung und für die Annahme oder Ablehnung des Hilfsangebots, sowie die Übersendung aller verfügbaren Informationen zu dem Vorfall hat die betroffene Regierung wiederum nur einen Tag Zeit.

Lehnt die Regierung die von der WHO aufgedrängte Hilfe ab, soll die WHO sofort alle Mitgliedsregierungen über den Vorfall und die Ablehnung informieren müssen und gleichzeitig ihr Unterstützungsangebot erneuern. Bisher ist das eine Kann-Vorschrift. Die bisherige Vorschrift, vorher die Regierung des betroffenen Landes anzuhören, soll gestrichen werden.

Artikel 11 zur Information durch die WHO regelt die Voraussetzungen, unter denen die WHO andere Mitgliedsländer und Organisationen über einen Gesundheitsvorfall informieren darf oder muss. Hier soll den bisherigen konkreten Voraussetzungen eine Bestimmung hinzugefügt werden, die die anderen Kriterien zur Farce macht: Auch wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, soll die WHO das Land trotzdem an den internationalen Gesundheitspranger stellen können, wenn der Generalsekretär es für nötig befindet.

Die betroffene Regierung soll davon nur vorher in Kenntnis gesetzt werden, anstatt wie bisher angehört zu werden. Sobald irgend etwas über einen Vorfall allgemein öffentlich geworden ist, soll auch die WHO ihre Informationen dazu allgemein öffentlich machen müssen, statt bisher nur zu dürfen. Dass etwas über einen Vorfall an die Öffentlichkeit gelangt, lässt sich bei fast 200 informierten Regierungen kaum verhindern und, wenn jemand ein Interesse daran hat, sehr leicht arrangieren.

Artikel 12 zur Feststellung von Gesundheitsnotlagen kennt bisher nur Gesundheitsnotlagen von internationaler Bedeutung (public health emergency of international concern). Hier werden „Notlagen von regionalem Interesse“ und die „Mittleren Gesundheitswarnungen“ (Intermediate Health Alerts) hinzukommen.

Schon wenn der WHO-Generalsekretär eine potentielle Gesundheitsnotlage internationalen Ausmaßes vermutet, soll er alle Mitgliedsregierungen informieren müssen. Das wäre neu. Bisher muss er stattdessen die betroffene Regierung konsultieren. Das müsste er nach dem Vorschlag nur noch „versuchen“. Auf eine Antwort bräuchte er künftig nicht zu warten. Bisher muss er 48 Stunden lang versuchen das Einverständnis der Regierung zur Notlagenfeststellung zu bekommen. Gelingt das nicht, muss er bisher eine Expertenkommission mit dem Fall befassen und seine Entscheidung auf Grundlage von deren Stellungnahme treffen. Künftig soll er diese Stellungnahme nur noch einholen, nachdem er seine Entscheidung schon getroffen hat.

Bei der neu eingefügten Möglichkeit der Ausrufung einer Mittleren Gesundheitswarnung wegen eines Vorfalls, soll der Generalsekretär ausdrücklich völlig frei sein. Die Warnung ergeht dann an alle Mitgliedsregierungen.

Außerdem soll jeder Regionaldirektor der WHO aus freiem Ermessen feststellen dürfen, dass ein Vorfall einen regionalen Gesundheitsnotstand darstellt und die Regierungen der Region entsprechend informieren. Das soll er tun können, bevor oder nachdem der WHO-Generaldirektor informiert wurde und seinerseits alle Mitgliedsregierungen informiert.

Vor der Ausrufung dieser neu eingefügten Arten von Gesundheitsnotständen ist keinerlei Konsultation, ja nicht einmal vorherige Information der davon möglicherweise massiv geschädigten Länder vorgesehen oder auch nur empfohlen.

In Artikel 13 zu den Gesundheitsmaßnahmen wird aus einer Zusammenarbeit der WHO mit der betroffenen Regierung ein Hilfsangebot. Dieses wird automatisch, weil der Zusatz „auf Anforderung der Regierung“ gestrichen wird. Wenn sie diese Hilfsangebot nicht innerhalb von zwei Tagen annimmt, muss sie das allen anderen WHO-Mitgliedsregierungen gegenüber begründen.

Auch die „Mobilisierung internationaler Unterstützung“ und eine Beurteilung der Angemessenheit der nationalen Gegenmaßnahmen gehören zu den Hilfsangeboten, die die WHO künftig geben müssen soll, und die nur mit triftiger Begründung abgelehnt werden dürfen. Die Norm wird also, dass die WHO und andere Regierungen (der USA z.B.) bei den Gesundheitsmaßnahmen in einem Land von Anfang an mitmischen dürfen.

In Artikel 15, bei den „vorübergehenden Empfehlungen“, hüpft die Katze vollends aus dem Sack. Hier wird die „Entsendung von Expertenteams“ zu den möglichen Empfehlungen hinzugefügt.

In einem neuen Kapitel IV zum „Compliance Committee“ wird geregelt, wie dieses neu zu schaffende Komitee die Compliance (Konformität, Fügsamkeit, Unterwürfigkeit) der Regierungen mit den oder unter die WHO-Regeln beurteilen und bei der Durchsetzung helfen soll. Es soll aus sechs Regierungsvertretern aus jeder WHO-Region bestehen und einen jährlichen Bericht abgeben. Entscheiden soll das Komitee nach Möglichkeit im Konsens. Aber wenn es keinen gibt, hat jedes Mitglied die Möglichkeit, eine Minderheitsmeinung in den Bericht zu schreiben.

Es kann also jede Regierung (z.B. die US-Regierung) jede andere beschuldigen, die WHO-Regeln zu brechen und das öffentlich machen, wenn eine Regierung Empfehlungen der WHO oder des Komitees nicht umsetzt, oder wenn sie sich weigert, Faktenfindungsteams des Komitees in ihrem Land arbeiten zu lassen.

In Artikel 59 zu Einspruchsmöglichkeiten wird die Frist, innerhalb der einzelne Regierungen diesen geplanten und womöglich mehrheitlich beschlossenen Regeländerungen widersprechen können, von 18 Monaten auf sechs verkürzt. Das bedeutet, dass eine Einspruchsmöglichkeit gegen diese weitgehende Aufgabe von nationalstaatlicher Handlungsautonomie bereits verbraucht sein wird, wenn der derzeit in Arbeit befindliche globale Pandemievertrag voraussichtlich 2024 verabschiedet wird. Regierungen können also nicht mit einem Einspruch warten, um zu sehen, was da noch alles kommen soll. Wenn sie sich jetzt etwa darauf verlassen, dass sie ja immer noch nein zu WHO-Empfehlungen sagen können, und der Pandemievertrag später Sanktionsmöglichkeiten für Länder einführt, die die Internationalen Gesundheitsregeln nicht umsetzen, wäre es für einen Widerspruch gegen die Verschärfung dieser Regeln zu spät.

Es droht eine Pharmadiktatur

Was den USA mit Unterstützung der EU und der Schweiz, die die meisten global agierenden Pharmakonzerne beherbergen, hier vorschwebt, ist eine Ermächtigung der WHO im Falle einer tatsächlichen oder behaupteten Gesundheitsgefahr durch einen Krankheitserreger umgehend den nationalen Regierungen das Heft aus der Hand nehmen zu können und die Lagebeurteilung sowie die Gegenmaßnahmen bestimmen zu können. Zwar behalten die Regierungen das Recht, nein zu sagen. Dies wird aber stark entwertet dadurch, dass sie dann sofort weltweit an den Pranger gestellt werden können, entweder von der WHO, oder auch nur von einer einzelnen, mächtigen Regierung, wie etwa derjenigen der USA.

Sollte es noch soweit kommen, dass neben den informellen Sanktionsmöglichkeiten auch formelle Sanktionsmöglichkeiten gegen nicht kooperative Regierungen beschlossen werden – was fast zu erwarten ist – können sich die Regierungen aller Länder, außer den stärksten, kaum noch dagegen wehren, dass ihnen fremde Expertenteams ins Land geschickt werden, die bestimmen, was zu passieren hat.

Diese Entmachtung der Regierungen wird umso relevanter und gefährlicher, als der WHO-Generaldirektor in eigener Machthoheit, auf Basis äußerst vager und dehnbarer Kriterien, entscheiden darf, wann eine Gesundheitsnotlage mit internationaler Relevanz vorliegt.

Außerdem ist die von mächtigen Spielern wie der Johns Hopkins Universität und Bill Gates vielfach und deutlich bekundete Absicht ins Bild zu nehmen, die standardmäßige Massentestung aller Menschen gegen alle möglichen bekannten und noch unbekannten Erreger zur Norm zu machen. Es wird dann, bei entsprechendem Willen, überhaupt kein Problem mehr sein, eine potentielle Gesundheitsnotlage auszurufen. Denn bei intensiver Suche werden ständig neue Erreger gefunden, die gefährlich werden könnten, aber keinesfalls müssen.

Aber wer könnte ein Interesse daran haben, Gesundheitsnotstände auszurufen und – möglicherweise unnötige – Gegenmaßnahmen einzuleiten. Da muss man nicht lange suchen. Man denke nur an die Schweinegrippe-„Pandemie“, für die vorher extra die Kriterien für die Ausrufung einer Pandemie entkernt worden waren. Sie hat den Pharmafirmen Milliardenumsätze für unnütze und zum Teil gefährliche Medikamente und Impfungen beschert; von den Multimilliardengewinnen durch die Corona-Pandemie gar nicht zu reden.

Auch die großen IT-Konzerne aus dem Silicon Valley werden wieder ganz vorne mit dabei sein bei den Profiteuren, wenn Kontaktverfolgung, die Nutzung digitaler Impfpässe und vor allem die Durchdigitalisierung des gesamten Gesundheitswesens „empfohlen“ werden, um eine tatsächliche oder behauptete Gesundheitsgefahr einzudämmen.

Da die WHO hochgradig abhängig von Spenden der Großkonzerne und ihrer staatlichen und nichtstaatlichen Lobbyisten und Stiftungen gemacht wurde, liegt der Verdacht nie weit, dass ihr Agieren das Interesse der Konzerne als Nebenbedingung oder gar Hauptbedingung berücksichtigt. Was könnte es für diese Besseres geben, als wenn die WHO oder die USA, oder die EU im Fall der Entdeckung eines neuen Erregers in irgend einem Land sofort Expertenteams in diese Region schicken können, um zum Beispiel eine Massenimpfung mit einem Impfstoff von großen Pharmakonzernen der USA oder der EU zu „empfehlen“.

Daneben ist es ein zusätzliches geopolitisches Machtinstrument, wenn man schwachen Länder damit drohen kann, irgendeinen dort entdeckten oder noch entdeckbaren Erreger zur internationalen Gesundheitsgefahr aufzublasen und die Wirtschaft des Landes damit zu ruinieren.

Fazit: Regierungen, die diesen Verschärfungen der Internationalen Gesundheitsregulierungen zustimmen, wollen uns noch mehr zu Melkkühen der großen Pharma- und IT-Konzerne machen. Dass keine Regierung, auch nicht die deutsche, österreichische oder der Schweiz, die von ihr unterstützte Reform bekannt gemacht und öffentlich diskutiert hat, zeigt deutlich, dass sie nicht das Wohl des Volkes im Sinn haben und deshalb Gegenwind fürchten.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

+++ Dieser Beitrag erschien zuerst am 10. Mai 2022 auf dem Blog von Norbert Häring.

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Bildquelle: NeydtStock / shutterstock


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