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Baerbocks „Erfolg“ in Kiew | Von Thomas Röper

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Das Minsker Abkommen ist tot

Die deutsche Außenministerin Baerbock hat ihren ukrainischen Amtskollegen Kuleba besucht und dabei ganz nebenbei das Minsker Abkommen begraben. In den deutschen Medien wird das nicht erwähnt.

Ein Kommentar von Thomas Röper.

Die deutsche Außenministerin Baerbock hat Kiew besucht und dabei – quasi nebenbei – das Minsker Abkommen beerdigt. Nach dem mehrstündigen Treffen mit ihrem ukrainischen Amtskollegen Kuleba sind die beiden vor die Presse getreten und der Spiegel fasst die Aussagen Kulebas wie folgt zusammen:

„Der ukrainische Außenminister betonte zudem die rote Linie seines Landes: An der Souveränität und territorialen Integrität seines Landes gebe es nichts zu rütteln, sagte er. Zudem werde es keinen direkten Dialog seiner Regierung mit den prorussischen Rebellen im Osten der Ukraine geben. Drittens sei das ukrainische Volk die einzige »Quelle« für außenpolitische Entscheidungen seines Landes. Das vorangegangene Gespräch mit Baerbock nannte er gelungen und vertrauensvoll.“

Das hat Baerbock unwidersprochen stehen lassen und damit hat sie das Minsker Abkommen nun auch vor der Öffentlichkeit beerdigt, nachdem Frankreich und Deutschland das im November bereits in nicht für die Öffentlichkeit bestimmten diplomatischen Noten an Moskau getan haben, Details dazu finden Sie hier verlinkt.

Der direkte Dialog

Im Minsker Abkommen ist ein direkter Dialog zwischen Kiew und den Rebellenrepubliken im Osten der Ukraine in mehreren Punkten und zu mehreren Themen festgeschrieben. Das ist die Voraussetzung für eine friedliche Lösung im Donbass und ausdrücklich im Minsker Abkommen festgehalten. Kiew hat das Minsker Abkommen unterschrieben, verweigert den direkten Dialog aber nun schon seit sieben Jahren, weshalb man seit Unterzeichnung des Abkommens bei der friedlichen Regelung des Konfliktes noch keinen Schritt vorangekommen ist.

Übrigens verstößt Kiew damit auch gegen das Völkerrecht, denn das Minsker Abkommen wurde per UN-Sicherheitsresolution in den Stand eines völkerrechtlich bindenden Dokumentes gehoben. Und da Baerbock ihren ukrainischen Amtskollegen das öffentlich verkünden lässt und ihm nicht widerspricht, wenn er diesen Kernpunkt des Minsker Abkommens nicht umsetzen will, macht sie sich mitschuldig an diesem Völkerrechtsbruch, denn Deutschland hat das Abkommen als Garantiemacht unterzeichnet und soll Kiew zur Umsetzung des Abkommens bewegen, was Baerbock aber ganz offensichtlich nicht tut.

Dass Kiew mit den Rebellen direkt Reden soll, ist in den Punkten 9 und 11 des Minsker Abkommens festgeschrieben. In Punkt 9 ist die Rede davon, dass Kiew in „Konsultationen und in Abstimmung mit Vertretern der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe“ die Voraussetzungen für die Rückgabe der Kontrolle über die Grenzen zu Russland schafft. Und in Punkt 11 geht es um die Verfassungsreform (die Kiew bis heute nicht umgesetzt hat), die „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk, die mit den Vertretern dieser Kreise abgestimmt ist“ eine Dezentralisierung der Ukraine festschreiben soll.

Man kann also kaum bestreiten, dass im Minsker Abkommen ein Dialog zwischen Kiew und den Rebellen festgeschrieben ist.

Was der Spiegel-Leser nicht erfährt

Spiegel-Leser kennen den Text und den Inhalt des Minsker Abkommens nicht, sie erfahren also gar nicht, welches Gewicht die Aussagen von Kuleba haben, über die der Spiegel berichtet hat. Und der Spiegel erzählt es seinen Lesern auch nicht.

Aber ganz wohl scheint dem Spiegel dabei nicht zu sein, denn er hat eine Aussage von Kuleba weggelassen. Da in der Ukraine und in Russland der Inhalt des Minsker Abkommens bekannt ist, hat Kuleba nämlich für sein ukrainisches Publikum eine Behauptung aufgestellt, die der Spiegel verschweigt. Die russische Nachrichtenagentur TASS hat Kulebas Erklärung komplett zitiert:

„Ich habe Annalena [Baerbock] mitgeteilt, dass die Ukraine ihre roten Linien hat und dass wir unter keinen Umständen von ihnen abrücken werden. Unter diesen roten Linien ist die erste, dass wir keine Zugeständnisse in Bezug auf die territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen machen werden. Die zweite ist, dass wir keinen direkten Dialog mit den sogenannten Donezker und Lugansker Volksrepubliken führen werden. Das ist im Minsker Abkommen nicht vorgesehen, die Forderung nach der Aufnahme eines solchen Dialogs liegt allein im Interesse der Russischen Föderation. Und drittens habe ich betont, dass das ukrainische Volk immer die Quelle der Entscheidungen über die Außenpolitik unseres Staates sein wird und niemand uns vorschreiben kann, wohin wir uns in der Außenpolitik bewegen und was wir tun sollen.“

Kuleba konnte den Dialog nicht einfach so ablehnen, denn in der Ukraine weiß jedes Kind, dass der Dialog im Minsker Abkommen festgeschrieben ist. Daher musste er das begründen und behauptet nun, dass der direkte Dialog nicht im Minsker Abkommen festgeschrieben sei, sondern quasi eine unverschämte Forderung der bösen Russen ist, die man daher ablehnen muss.

Der Spiegel hat – um keine schlafenden Hunde zu wecken – das Minsker Abkommen in dem ganzen Artikel erst gar nicht erwähnt. So funktioniert Desinformation durch Weglassen von Informationen. Und das zeigt einmal mehr:

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+++Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. +++ Dieser Beitrag erschien zuerst am 7. Februar 2022 bei anti-spiegel.ru +++ Bildquelle: StGrafix / shutterstock


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