Ein Kommentar von Norbert Häring.
Wie berichtet, gibt es seit Juni einen regulär zugelassenen Totimpfstoff gegen Covid-19. Die Bundesregierung hat eine Million Dosen gekauft. Aber obwohl es im Gesundheitswesen und im Militär eine Impfpflicht gibt, wird dieser Impfstoff den von dieser (sinnlos gewordenen) Pflicht Betroffenen bisher noch vorenthalten. Ich habe beim Gesundheitsministerium nachgefragt, warum der Impfstoff in Österreich verfügbar ist, aber bei uns nicht.
Unter der Überschrift „Der neue, regulär zugelassene Totimpfstoff gegen Covid wird totgeschwiegen und beerdigt“ hatte ich am 30.7. über die sehr ungewöhnlichen Umstände berichtet, unter denen die Zulassung des Totimpfstoffs der Firma Valneva, VLA2001, erst immer weiter verzögert wurde und die EU-Kommission dann wegen einer Verspätung der Zulassung um elf Tage ihre Bestellung von 60 Millionen Dosen des Impfstoffs auf 1,25 Millionen reduziert hat.
Eine Million davon sollen nach Auskunft der Bundesregierung an Deutschland gehen. Für die anderen Abnehmerländer Österreich, Dänemark, Finnland und Bulgarien blieben demnach zusammen 250.000 Dosen. Der Impfstoff befand sich zum Zeitpunkt der Zulassung beim Hersteller bereits in ausreichender Menge auf Lager.
Nun ist es Ende August und die Öffentlichkeit hat von der Bundesregierung immer noch nichts von dieser Alternative zu den bisher allein angebotenen, bedingt zugelassenen mRNA- und Vektorimpfstoffen gehört, die wegen geringer Wirksamkeit und vielen Impfschäden in Verruf gekommen sind.
Um es klar zu stellen: Ich will hier keine Werbung für VLA2001 machen und keine Aussage über die Wirksamkeit und Sicherheit treffen. Die dafür verwendeten Wirkungsverstärker stehen ebenfalls in der Kritik. Aber es gibt viele Menschen im Gesundheitswesen und beim Militär, die von der Regierung gezwungen werden, sich impfen zu lassen, wenn sie nicht mit einem Berufsverbot belegt werden wollen. Man bräuchte schon einen sehr guten Grund, ihnen einen regulär – also nicht nur bedingt – zugelassenen, weniger experimentellen Impfstoff als Alternative vorzuenthalten.
Doch das geschieht offenbar bisher. Ein Betroffener schreibt mir:
„Ich muss mich jetzt impfen lassen, möchte dies mit Valneva tun. In Österreich sagt man mir, dass der Impfstoff da ist, verimpft wird, ich als deutscher Staatsbürger jedoch nicht das Recht habe, dort geimpft zu werden. In Deutschland sagt man mir, dass der Impfstoff noch nicht zur Verfügung steht. Haben Sie eine Idee? Ich bin sehr verzweifelt.“
Ich habe keine Idee, aber ich habe am Donnerstag (25.8.) schriftlich beim Gesundheitsministerium angefragt, „wann der eingekaufte Valneva-Impfstoff in Deutschland zur Verfügung stehen wird und wie man an ihn herankommt“, und „warum er in Österreich schon verimpft wird, aber in Deutschland nicht“. Heute kam die Antwort. Die zweite Frage wurde nicht beantwortet, die erste schon, wenn auch etwas vage:
„Der COVID-19 Impfstoff von Valneva wird voraussichtlich ab September verfügbar sein. Insgesamt werden etwa 1 Mio. Dosen des Impfstoffs erwartet. Eine Bestellung der Leistungserbringer wird über den gewohnten Weg möglich sein. Totimpfstoffe ergänzen das Angebot der bisher verfügbaren Impfstoffe auf mRNA- und Vektortechnologie und erhöhen die Wahlmöglichkeiten für Personen, die sich impfen lassen wollen.“
Es dauert also „voraussichtlich“ noch zwischen drei und 33 Tagen, bis der Totimpfstoff für Impfduldungsverpflichtete in Deutschland als Option zur Verfügung steht. Ich empfehle allen Betroffenen, die auf diesen warten wollen (wie gesagt: ich gebe dazu keine Empfehlung ab) und unter Druck gesetzt werden, auf diese Antwort der Regierung zu verweisen, wenn sie gefragt werden, wann sie sich endlich der geforderten Behandlung mit einem „Impfstoff“ unterziehen werden.
P.S.
Weil es wohl viele nicht wissen, was es für Soldaten bedeutet, wenn sie sich der Impfduldungspflicht verweigern. Sie begehen damit eine Wehrstraftat. Konsequenzen können Degradierung, Gehaltskürzungen und am Ende Entlassung ohne Versorgungsansprüche sein. Ein langjähriger Berufssoldat, der nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, steht dann nach zum Beispiel 25 Dienstjahren mit gänzlich leeren Händen da. Das Bundesverwaltungsgericht meinte dennoch, die Duldungspflicht sei verhältnismäßig.
Nachtrag (30.8.2022)
Aus einem Brief von Gesundheitsminister Karl Lauterbach an „alle beteiligten Leistungserbringer an der Impfkampagne“, in dem es vor allem um die sehr schnelle Verfügbarkeit von vielen Millionen neuer Impfstoffdosen von Biontech und Moderna geht, wird am Ende auch kurz erwähnt, dass der Valneva-Impfstoff ab 5. September bestellt werden kann.
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
+++ Dieser Beitrag erschien zuerst am 29.8.2022 auf dem Blog von Norbert Häring +++ Bildquelle: shutterstock / Ink Drop
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