Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.
Die Anerkennung der angeborenen Würde, der gleichen, universellen, unveräußerlichen und unteilbaren Rechte aller Mitglieder der Menschheitsfamilie bildet die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden auf der Erde.
Die „Allgemeine Erklärung der Menschen-Rechte“ wurde im Jahr 1948 veröffentlicht. In 30 Artikeln formuliert sie bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Hier zu einer gut aufgemachten Darstellung dieser Rechte vom „Deutschen Institut für Menschenrechte“.
In Deutschland sind diese Rechte zum Teil im Grundgesetz (Verfassung) sinngemäß verankert. Im Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes ist zu lesen:
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Absatz 1 des ersten Artikels des Grundgesetzes – die Respektierung der Menschenwürde, und Absatz 3 – die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte werden in der sogenannten Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3 GG) nochmals unter besonderen Schutz gestellt.
Die Menschenrechte laufen mittlerweile auch in westlich orientierten „Demokratien“ Gefahr, ausgehebelt zu werden.
„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ (Augustinus von Hippo).
Die vielen Verfehlungen und Menschenrechtsverletzungen staatlicher Organe und Institutionen in Coronazeiten sollen nachfolgend skizziert werden. Danach wird auf zukunftsgerichtete Bestrebungen mächtiger Personen und Institutionen, die aus finanziellem Interesse und zum Ausbau ihrer Macht und der ihrer Stakeholder negativen Einfluss auf die Menschenrechte nehmen wollen, eingegangen. Obszöner Reichtum ist ihnen nicht mehr genug. Totale Kontrolle, Gott (oder Teufel) spielen ist angesagt!
Verfehlungen staatlicher Organe in jüngster Vergangenheit
Nachfolgend eine kurze (unvollständige) Darstellung von Grundgesetzüberschreitungen und Menschenrechtsverletzungen deutscher staatlicher Organe in Coronazeiten:
- Hetze und regelrechte Menschenjagd auf Ungeimpfte: (Pandemie der Ungeimpften…) Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG (und Artikel 1, Menschenrechte):
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Ungeimpfte wurden diffamiert, diskreditiert und etikettiert.
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht (und der Versuch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht): Verstoß gegen Art. 2, Abs. 2. S. 2 GG (und Artikel 3 Menschenrechte: Recht auf Leben und Freiheit):
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Dieses zweite Grundrecht ist verknüpft mit der Würde des Menschen, und wurde mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht massiv verletzt. Auch der nachweislich gesundheitsschädigende Maskenzwang, die Isolation und Ausgrenzung von Menschen (in Altenheimen usw.) führte zu körperlichen und psychischen Krankheiten, und verstößt damit gegen dieses Grundrecht (auch Verstoß gegen Artikel 25 Menschenrechte: Recht auf Wohlfahrt (inklusive Gesundheit)).
Im zweiten Satz dieser Regelung „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ wird u.a. die körperliche Bewegungsfreiheit jeder einzelnen Person festgeschrieben. Ausgangsverbote, unnötige Quarantänen und Kinder im virtuellen Unterricht, (Verstoß gegen Artikel 26 Menschenrechte: Recht auf Bildung), beschränkte Anzahl von Personen im Haushalt, beschränkte Anzahl von Personen beispielsweise beim Weihnachtsfest oder Silvester, Reduzierung von Gruppengrößen in der Öffentlichkeit (Verstoß gegen Artikel 8 Grundgesetz: Versammlungsfreiheit, sowie gegen Artikel 20 Menschenrechte: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), 3G, 2G (Verstoß gegen Artikel 27 Menschenrechte: Recht auf Freizeit und Kulturleben), Begrenzung des Aktionsradius auf 15 km (Verstoß gegen Artikel 24 Menschenrechte: Recht auf Erholung und Freizeit) und ähnlicher Schwachsinn, sowie eingeschränkte Reisemöglichkeiten (Verstoß gegen Artikel 13 der Menschenrechte; Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit) waren somit nicht menschenrechtskonform. Die genannten Einschränkungen stellten auch einen Verstoß gegen Artikel 12 der Menschenrechte „Freiheitssphäre des Einzelnen“ dar.
- Berufsgruppen wie Krankenschwestern, Krankenpfleger, Ärzte durften ihren Beruf nicht mehr ausüben, wenn sie sich nicht impfen ließen. Das stellte einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Ärztinnen, Ärzte, Pflegepersonal etc. dar (Art. 12 Abs. 1 GG).
„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“
Um Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige vor einer COVID-19-Infektion zu schützen, galt vom 16. März bis 31. Dezember 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs mussten nachweisen, dass sie geimpft oder genesen waren oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnten. Absolut verfassungswidrig! Aber wen interessiert das schon? Herrn Lauterbach und die anderen Entscheider anscheinend nicht! Diese empathielosen Wesen haben keinen Schimmer davon, was sie mit dieser idiotischen Maßnahme angerichtet haben. Es wird höchste Zeit für eine – für das gesellschaftliche Gedächtnis unabdingbare – Aufarbeitung der Geschehnisse in Coronazeiten.
Ein Rechtsgutachten vom 25. Januar 2022 mit Titel
„Ist eine allgemeine Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2 verfassungsgemäß?“,
das im Auftrag von Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. von Univ.-Prof- Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtstheorie, Telekommunikations- und Informationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg erstellt wurde, stellte fest (in komprimierter Form):
- Die Impfpflicht verstößt gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG).
- Die Impfpflicht verstößt gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG.
- Die Impfpflicht greift unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) ein.
- Die Impfpflicht greift unverhältnismäßig in das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG) ein.
- Die Impfpflicht greift unverhältnismäßig in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte (Art. 12 Abs. 1 GG) ein.
Die Eingriffe sind unverhältnismäßig, da sie nicht geeignet sind, die verfolgten pandemiepolitischen Ziele zu erreichen. Es handelt sich um eine wirkungslose Rechtspflicht, zumal auch die Impfstoffe nur begrenzt gegen Omikron helfen. Zudem ist die Impfpflicht nicht erforderlich, es gibt mildere Mittel, die mindestens genauso effektiv sind.
Das war u.a. in diesem Gutachten zu lesen. Was für die Unrechtmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht gilt, hat natürlich auch für die später vollzogene einrichtungsbezogene Impfpflicht Geltung, die verfassungswidrig war.
Wenn ihr das ausführliche 87 Seiten umfassende Gutachten lesen wollt, findet ihr es unter: individuelle-impfentscheidung.de.
Auch beispielsweise Künstler oder Inhaber und Mitarbeiter von Gastronomien konnten ihren Beruf nicht mehr frei ausüben (Verstoß gegen Artikel 22 Menschenrechte: Recht auf soziale Sicherheit, sowie gegen Artikel 23: Recht auf Arbeit)). Die Entscheider in Coronazeiten haben durch unverhältnismäßige Entscheidungen und deren Durchsetzung unzählige Menschen in das wirtschaftliche Aus und viele auch in den Selbstmord getrieben. Unverzeihlich!
- Andersdenkende wurden teilweise vom Staat schikaniert (z.B. Ärzte, Künstler, Sportler, Amtsrichter, Mitarbeiter von Ministerien), wenn sie vom Regierungsnarrativ abweichende Meinungen vertraten oder „Wahrheiten“ der Öffentlichkeit mitteilten. Verstoß gegen Artikel 5 Abs.1 GG (und Artikel 2 Menschenrechte: Verbot der Diskriminierung, sowie Artikel 19: Meinungs- und Informationsfreiheit):
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Zensuren fanden ohne Ende statt! Pressefreiheit? Ein Witz! Jeder, der nicht regierungskonform berichtete, wurde platt gemacht. Meinungspluralismus wurde nicht zugelassen. Diktatorische Verhältnisse!
„Weil ich mich schützend vor meine kleinen Patienten gestellt habe und nicht hinnehmen wollte, was ihnen die Coronadiktatur antat, wurde ich gejagt, verfolgt, medial diffamiert, mit Polizeirazzien in meiner Praxis überfallen und sollte schlussendlich vor Gericht gestellt werden! Ich hatte 80 bis 90 Prozent Kinder und Jugendliche in Behandlung und habe sie nach eingehender Anamnese, Beratung und Untersuchung großzügig mit Maskenattesten, Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Schulbefreiungsattesten ausgestattet!“, schrieb eine Kinderärztin.
So, was hat unsere Verfassung noch zu bieten, um uns vor der Unverhältnismäßigkeit willkürlicher politischer Entscheidungen zu schützen? In der Verfassung im Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist zu lesen:
Art. 1 Abs. 3 GG:
„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Art. 20 Abs. 3 GG:
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Demnach ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte, an Recht und Gesetz gebunden. Mir erschien es in Coronazeiten jedoch so, dass keine dieser drei Gewalten – insbesondere die exekutive und die judikative Gewalt – sich großartig daran gehalten hätten. Die unsäglichen, „im Namen des Volkes“ entscheidenden Ministerpräsidentenkonferenzen waren kein offizielles bundesdeutsches Organ, und trafen äußerst fragwürdige Entscheidungen. Amtsgerichte verboten absolut legale Demonstrationen, die Rede- und Meinungsfreiheit wurde massiv beschnitten usw ...
Die „Rechtsgrundlage“ für die Aushebelung der Grundrechte und Menschenrechte schufen die damaligen Entscheider insbesondere durch eine „Veränderung“ des Infektionsschutzgesetzes. November 2020 wurde der § 28a („Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19“) verabschiedet. Nachfolgend die ersten acht Punkte des „Grundrecht-Ausheblers“:
Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein:
- Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
- Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
- Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
- Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten für Betriebe, Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr,
- Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen,
- Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
- Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen,
- Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportausübung,
usw.
Die komplette Änderung des Infektionsschutzgesetzes könnt ihr hier einsehen.
Art. 30 der Menschenrechte, die sogenannte Auslegungsregel besagt diesbezüglich Folgendes:
„Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“
Und genau das haben die „Strategen der Coronaplandemie“ getan: die Freiheitsrechte außer Kraft gesetzt! Menschen oder Institutionen, die gegen das Grundgesetz verstoßen, verhalten sich verfassungs- und gesetzeswidrig, und handeln somit kriminell. Ebenso solche, die versuchen das Grundgesetz auszuhebeln beispielsweise über das Infektionsschutzgesetz unter Vorspiegelung nicht vorhandener Verhältnismäßigkeit mit Hilfe nicht belastbarer Zahlen.
Es würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, noch weiter auf das Thema „Aushebelung des Grundgesetzes“ einzugehen. Wenn ihr mehr dazu wissen wollt, dann befasst euch doch mal mit dem Brief des Wissenschaftlers und promovierten Virologen Dr. Stefan Lanka an den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn.
Was sind die in der Verfassung niedergelegten Grundrechte wert, wenn sie z.B. durch eine Veränderung des Infektionsschutzgesetzes ausgehebelt werden können? Nichts!
Wenn ihr mehr zu weiteren Rechtsverstößen und zu weiteren Inhalten rund um das Thema Corona wissen wollt, könnt ihr ja mal in mein Buch „1 x 1 = 3 – oder jedes andere gewünschte Ergebnis“ reinschauen.
Auch der Brief von Herrn Dr. Lanka ist in diesem Buch enthalten.
Angeblicher Versuch der Vorsitzenden der EU-Kommission, den Nürnberger Kodex abzuschaffen
Im Internet kursierte auf mehreren Plattformen, Ursula von der Leyen hätte der Presse Januar 2022 gesagt, sie sei dafür, „…den langjährigen Nürnberger Kodex abzuschaffen und Menschen zu zwingen, sich gegen COVID impfen zu lassen.“
Faktenchecker wie beispielsweise AFP haben diese „Behauptung“ natürlich sofort dementiert. Wie ich über Faktenchecker denke, wissen die meisten von euch. Deshalb habe ich dieser Spezies, diesem Korrekturinstrument für unliebsame Botschaften und Nachrichten in meinem Buch „Das menschliche Schaf – Massenpsychologie und Manipulation“ auch ein eigenes Kapitel gewidmet.
Wäre doch auch verständlich, nicht wahr, dass die eliteinstruierten Politiker ein ach so doofes Hindernis wie den Nürnberger Kodex am liebsten auf den Mond schießen würden, zumal es offensichtlich ist, dass diese als „Corona-Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie gegen diesen Kodex verstößt. Die Angst scheint bei den Delinquenten umzugehen.
Die Corona-Impfkampagne kann als das größte und gefährlichste Gen-Experiment, und damit als eines der größten Verbrechen an der Menschheit angesehen werden, was geahndet werden muss. Sonst haben wir als Gesellschaft total versagt.
Das gleiche Schicksal wie in Coronazeiten – die Aushebelung der Menschenrechte – erwartet die Menschen weltweit durch den anvisierten Pandemievertrag der WHO, wenn er 2024 beschlossen werden sollte.
Zukunftsgerichtete Versuche, Menschenrechte auszuhebeln
Mächtige Menschen und Institutionen versuchen unter Vorgaukeln der Illusion, „das Beste für uns“ im Sinn zu haben, die so mühsam erarbeiteten und errichteten Menschenrechte Schritt für Schritt zu unterminieren. Im Rahmen einer „Neuen Weltordnung“ soll der Mensch gefügig gemacht – mit anderen Worten: seiner Freiheit beraubt werden. Hierfür gilt es die Menschenrechte so weit es geht aus dem Weg zu räumen. Nachfolgend zwei Beispiele solcher Versuche.
Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Im neuen WHO-Vertrag, der gerade ausgehandelt wird, wurden bereits die Bezeichnungen „Menschenrechte“ und „Menschenwürde“ gestrichen. Der unten fett markierte Part soll im neuen WHO-Vertrag eliminiert werden:
„Die Durchführung dieser Verordnungen erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen auf der Grundlage der Grundsätze der Gleichheit, der Inklusivität und der Kohärenz und in Übereinstimmung mit den gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten, unter Berücksichtigung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung.“
Im Rahmen des Pandemievertrags sollen die Mitgliedsländer der WHO ihre Souveränität an die WHO abgeben. Die WHO würde dadurch zur Gesundheitsweltregierung. Die WHO könnte jederzeit eine Pandemie ohne Konsultation der Länder ausrufen. Menschenwürde, Menschenrechte und die Freiheit der Menschen müssten laut Vertragsentwurf nicht beachtet werden. Bisherige Empfehlungen würden zu Verpflichtungen, und könnten laut bisherigen Entwürfen polizeilich oder militärisch durchgesetzt werden. Diktatur! Die WHO könnte zwangsweise Medikationen und Impfungen anordnen, was zu einer Impfpflicht durch die Hintertür führen würde. Eine eventuell durch die WHO verordnete Impfpflicht wäre zwar ein Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz, würde aber durch diese supranationale Organisation ausgehebelt werden. Die WHO könnte die Produktion von Medikamenten und anderen medizinalen Erzeugnissen anordnen – Ugur Sahin und Albert Bourla (CEOs von BioNTech und Pfizer) reiben sich schon die Hände in Erwartung weiterer Milliarden für weiteres Gift, das den Menschen, ihren unfreiwilligen Kunden zwangsweise zugeführt werden könnte!
Sollte uns der Pandemievertrag nicht zu denken geben? Ich würde mich wesentlich wohler fühlen, wenn es die WHO nicht gäbe. Eine Kosten-Nutzen-Betrachtung dieser Organisation fällt nach meiner Einschätzung mehr als negativ aus. Das Beste für die Bürger eines Landes wäre der Ausstieg aus dieser gefährlichen Organisation, wie es Donald Trump Ende Mai 2020 für die USA vollzogen hat.
Nun, dieser Pandemievertrag wurde vom deutschen Parlament mehrheitlich befürwortet. Schande über alle parlamentarischen Befürworter! Entweder seid ihr zu einfältig, um die Gefahr dieses Vertrags für die Demokratie zu erkennen, oder ihr steuert bewusst totalitäre Strukturen an. Wie auch immer: solche Politiker hat kein Land verdient! Volksvertreter? Eher Volkstreter! Sollte die Regierung diesen Vertrag unterzeichnen, gibt sie letztendlich die Freiheit der Menschen in Deutschland in fremde Hände, und verrät das Grundgesetz.
Die Gefahr von Künstlicher Intelligenz (KI) für die Menschenrechte
Die Tech-Riesen dieser Welt wollen „Kohle machen“. Hierfür ignorieren und bagatellisieren sie die Gefahren der Künstlichen Intelligenz (KI). Sie drängen die EU – die gerade über Maßnahmen diskutiert, wie sie die KI regulieren soll – den Schutz der Menschenrechte aus wirtschaftlichen Gründen aus dem ersten KI-Gesetz zu streichen. Eine Übersicht über die erste Regulierung des KI-Gesetzes findet ihr hier.
Nachfolgend ein Auszug aus dieser Seite:
„Gesetz über künstliche Intelligenz: ein risikobasierter Ansatz
Die neuen Vorschriften legen Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer fest, die sich nach dem Risiko, das von dem KI-System ausgeht, richten. Obwohl viele KI-Systeme ein minimales Risiko darstellen, müssen sie bewertet werden.
Unannehmbares Risiko
KI-Systeme stellen ein unannehmbares Risiko dar, wenn sie als Bedrohung für Menschen gelten. Diese KI-Systeme werden verboten. Sie umfassen:
- kognitive Verhaltensmanipulation von Personen oder bestimmten gefährdeten Gruppen, zum Beispiel sprachgesteuertes Spielzeug, das gefährliches Verhalten bei Kindern fördert;
- Soziales Scoring: Klassifizierung von Menschen auf der Grundlage von Verhalten, sozioökonomischem Status und persönlichen Merkmalen;
- biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungssystemen, zum Beispiel Gesichtserkennung.
Einige Ausnahmen können zulässig sein: So werden beispielsweise System zur nachträglichen biometrischen Fernidentifizierung, bei denen die Identifizierung erst mit erheblicher Verzögerung erfolgt, zur Verfolgung schwerer Straftaten und nur nach gerichtlicher Genehmigung zugelassen.
Hochrisiko-KI-Systeme
KI-Systeme, die ein hohes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder für die Grundrechte natürlicher Personen darstellen, gelten als hochriskant und werden in zwei Hauptkategorien eingeteilt.
- KI-Systeme, die in Produkten verwendet werden, die unter die Produktsicherheitsvorschriften der EU fallen. Dazu gehören Spielzeug, Luftfahrt, Fahrzeuge, medizinische Geräte und Aufzüge.
- KI-Systeme, die in acht spezifische Bereiche fallen, und die in einer EU-Datenbank registriert werden müssen
- biometrische Identifizierung und Kategorisierung von natürlichen Personen;
- Verwaltung und Betrieb von kritischen Infrastrukturen;
- allgemeine und berufliche Bildung;
- Beschäftigung, Verwaltung der Arbeitnehmer und Zugang zur Selbstständigkeit;
- Zugang zu und Inanspruchnahme von wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten und Leistungen;
- Strafverfolgung;
- Verwaltung von Migration, Asyl und Grenzkontrollen;
- Unterstützung bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen.
Alle KI-Systeme mit hohem Risiko werden vor dem Inverkehrbringen und während ihres gesamten Lebenszyklus bewertet.“
Klar, mit solchen Richtlinien kann ein Tech-Unternehmen natürlich nicht unendlich viel Geld machen, vielleicht nur ein paar Milliarden, also „Peanuts“!?! Also muss alles, was den Menschen schützt weg, weil sonst kein maximaler Reibach zu erwarten ist. Und unsere Milliardäre und Multimillionäre wollen doch noch reicher werden, um mageren Zeiten vorzubeugen, oder? Es kann eben nicht jeder sein Geld so locker verdienen, indem er Pfandflaschen aus Mülleimern holt! Zahlreiche Minister Deutschlands und Frankreichs beispielsweise stellen sich klamm und heimlich auf die Seite der Tech-Lobbyisten. Da geht es ja um viel Geld, nicht wahr, was interessieren da schon Menschenrechte! Was interessiert überhaupt noch ein humanistisches Gewissen? Die Menschen sollen gefälligst parieren und dienen. Dafür sind sie doch da, oder? Selbstverwirklichung? Ja, so ein Schmarrn!?
KI ist eine Technologie, die selbständig Entscheidungen treffen, uns heimlich überwachen und mit uns kommunizieren kann. Irgendwann ist sie womöglich schlauer als wir, und fragt sich, für was Menschen überhaupt nützlich sind. Und schwuppdiwupp werden wir abgeschaltet.
Künstliche Intelligenz ist zweifellos eine faszinierende und positiv einsetzbare Technologie. Aber mal ehrlich: Neigt der Mensch nicht immer wieder dazu, Technologien gegen sich zu verwenden? Ihr kennt ja vielleicht das Zitat von Albert Einstein:
„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“
Sollte kein wirksamer Schutz der Menschenrechte im Mittelpunkt der neuen EU-Rechtsvorschriften zur künstlichen Intelligenz stehen, versagt die EU ein weiteres Mal. Die EU hielt ich immer für eine sinnvolle Institution. In den letzten Jahren bin ich diesbezüglich stark am Zweifeln.
Fazit
„Die Frage der Menschenrechte ist so wichtig, dass es bezüglich ihrer Gültigkeit keine Meinungsverschiedenheiten geben kann“ wusste schon der Dalai Lama 1935. Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit können nur von Dauer sein, wenn die Menschenrechte geachtet werden. Menschenrechtsverletzungen bedeuten Verletzungen von Menschen. Menschenrechte haben etwas mit Menschlichkeit zu tun, die uns immer mehr aus den Händen zu gleiten scheint. Dass wir überhaupt eine Formulierung von Menschenrechten benötigen, zeigt, dass der Mensch in seiner persönlichen Entwicklung noch einen langen Weg vor sich hat. Menschenrechte sind reine Fiktion, wenn die Machthaber nicht integer sind. In diesem Dilemma befinden wir uns. Also sollten wir aufbrechen zu neuen Ufern!
+++
Dieser Beitrag erschien zuerst am 24.9.2023 auf Uwe Froschauers Blog wassersaege.com.
+++
Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
+++
Bildquelle: Pictrider / Shutterstock.com
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoinzahlung
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut