Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
In der heutigen Zusammenfassung geht es in der Sitzung 22 um das Thema "Player: Drosten, Ferguson, Wieler, die Charité und die Rolle von TIB Molbiol". (Warum tun sie, was sie machen?) (1) Der Ausschuss beginnt mit der Diskussion eines der wichtigsten Protagonisten der Corona-Krise, Prof. Christian Drosten. Als erster Gast wurde der Historiker und Blogger, Artur Aschmoneit, befragt. Und man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Tradition des Mittelalters, nach der Fürsten Wissenschaftler an ihren Hof holten, um den eigenen Ruhm zu stärken, heute in ähnlicher Form immer noch präsent ist. Nur dass "Ruhm" heute eine andere Bedeutung hat.
Artur Aschmoneit
betreibt den Blog "corodok.de" in dem viele Details, die von Medien unbeachtet blieben, genauer untersucht werden. Herr Aschmoneit hat sich insbesondere auch mit der Dissertation von Prof. Drosten auseinandergesetzt.
Aschmoneit erklärte, dass dieses Thema zu Beginn keineswegs im Zentrum seines Interesses gestanden hätte. Er selbst würde es für eine marginale Frage halten, "ob irgendeine der Figuren in diesem System irgendeinen Titel zurecht trägt", ihn interessieren mehr die Interessenstrukturen und ihre Verflechtungen.
Er wäre auch hin und wieder gefragt worden, warum man sich über das Thema aufrege. Der Mann, Drosten, sei ein international anerkannter Wissenschaftler. Darauf antwortete er, dass es einige Beispiele dafür gebe, dass Menschen wie Karl-Theodor zu Guttenberg, der für einen guten Verteidigungsminister gehalten wurde, oder Frau Schavan, die viele eine überragende Kultusministerin nannten, gestürzt seien wegen Unregelmäßigkeiten in ihrer Doktorarbeit.
Dann gebe es noch den Einwand, er wolle doch einer deutschen Hochschule nicht unterstellen, dass da etwas schiefgelaufen sei. Weil der Vorwurf sei, dass Herr Drosten vermutlich seine Doktorarbeit nicht fristgemäß veröffentlicht hatte, weshalb die Goethe-Universität die Promotionsurkunde nicht hätte verleihen dürfen.
Dr. Füllmich warf ein, dass es nicht nur um eine Terminverletzung gehe. Sondern der Angriff auf den akademischen Titel bedeute gleichzeitig einen Angriff auf die Glaubwürdigkeit. Während bei Frau Schavan die Mängel in der Doktorarbeit eher eine Kleinigkeit waren, sei die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg insgesamt dermaßen mit Fehlverhalten gefüllt, dass man seine Glaubwürdigkeit insgesamt durchaus in Frage ziehen konnte. Was ja auch durch seine Lobby-Tätigkeit gegenüber der Bundesregierung für zwei fragwürdige Firmen, unter anderem WireCard, bestätigt werde.
Herr Aschmoneit erklärte, dass er nicht beurteilen könne, ob es fachliche Einwände gegen die Doktorarbeit von Prof. Drosten gebe. Sondern ihn interessiere die Fragestellung, wie es überhaupt zu dem Papier gekommen sei, welches der Öffentlichkeit nun präsentiert wird. Kann dieses Papier tatsächlich sein, was er eingereicht hat?
Er sage nicht, dass Drosten etwas abgeschrieben habe, sondern frage, ob dieser Text eine eigene wissenschaftliche Leistung ist, wann er erschienen ist, und ob die Angaben der Goethe-Universität plausibel sind. Er kam dann noch mal zurück zu dem Vorwurf, er würde einer Universität vorwerfen, Absprachen getroffen zu haben.
Darauf antwortete er, dass es einige dutzend Plagiatsfälle an deutschen Universitäten gebe, die alle ein vermeintlich ordnungsgemäßes Verfahren durchlaufen haben. Auf Anfragen war in jedem Fall die Universität erst mal der Meinung, dass bei ihr alles richtig gelaufen sei. Erst nachdem Öffentlichkeit und Justiz nachfragten, seien diese Fälle aufgedeckt worden. Deshalb, so Aschmoneit, sei die Behauptung der Goethe-Universität, dass alles in Ordnung ist, nicht besonders belastbar.
Ihn hatte aber am Anfang mehr interessiert, wer Prof. Drosten denn überhaupt ist. Deshalb hatte er sich mit seinem Werdegang auseinandergesetzt und war dabei auf zwei Lebensläufe gestoßen, die Drosten selbst ins Internet gestellt hatte, die aber nicht zusammenpassten.
Es gebe nun einen neuen Lebenslauf, der laut Aschmoneit "glaubwürdig zu sein scheint" und der auf der Internetseite der deutschen Ärztekammer veröffentlicht wurde. Nach diesem Lebenslauf erfolgte die Promotion im Jahr 2003, und nach Tätigkeit an der Universität Bonn kam der Wechsel zur Charité in Berlin.
Dort besetze Prof. Drosten zwei Lehrstühle. Wobei man sich frage, wie Drosten die Verpflichtung zur Lehre wahrnehmen kann. Nach Recherchen von ihm und anderen habe Drosten bisher nicht an der Charité gelehrt. Und Herr Drosten habe sich auch nicht habilitiert.
Üblicherweise müssen Professoren, bevor sie einen Lehrstuhl erhalten, eine Habilitation durchlaufen. Die Hochschulordnung sieht Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn ganz herausragende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.
Interessant ist, dass die Voraussetzung für eine Habilitation eine Promotion ist. Drosten sei nun einer der wenigen, wenn nicht der einzige Virologe in Deutschland, der zwar Professor ist, der sich aber nicht habilitiert habe.
Dr. Füllmich erklärte dann noch einmal, dass die Voraussetzung für eine Promotion die eigenständige wissenschaftliche Leistung sei, welche vorher noch nicht veröffentlicht wurde. Für die Habilitationsschrift, so erklärte er, gebe es die gleichen Anforderungen. An juristischen Fakultäten würde man ohne eine solche Arbeit nicht Professor werden. Und ohne Promotion kann man nicht habilitieren.
Herr Aschmoneit erklärte, dass der Grund für die Professur eigentlich nur die Entdeckung des SARS-Virus im Jahr 2003 gewesen sein könne. Sars wäre "eine künstlich hochgepuschte Pandemie" gewesen, die ca. 9000 Menschen auf der Welt betroffen hat und weniger als 800 Todesopfer forderte. In Deutschland gab es seinen Recherchen zufolge 9 Fälle von Sars-Infektionen.
Christian Drosten hat dafür das erste Bundesverdienstkreuz erhalten. Der Mitentdecker, Prof. Günther, so erklärte er, wäre medial immer in den Hintergrund gerückt worden. Drosten habe ja dann wenige Wochen vor seiner Befragung im Ausschuss das zweite Bundesverdienstkreuz für eine parallele Leistung im Fall von Sars-COV-2 erhalten.
Der erste Preis für die Entdeckung sei von einer Pharmastiftung an Drosten vergeben worden. Die beiden Lehrstühle seien entstanden durch die Initiative der Johanna-Quandt-Stiftung. Die Familie Quandt zähle immer noch zu den reichsten Menschen Deutschlands. "Das Vermögen dieses Großclans wird oft in anderen Zusammenhängen genannt". Das Vermögen sei nicht zuletzt durch Zwangsarbeit in Konzentrationslagern des deutschen Faschismus entstanden.
Nach dem Tod der namensgebenden Mutter Johanna ist der Sohn Stefan die führende Persönlichkeit in der Stiftung. Die Stiftung beschloss offensichtlich die Medizin in Deutschland und der Charité zu finanzieren. Dadurch sei Drosten mit zwei Lehrstühlen bedacht worden. Die Johanna-Quandt-Stiftung habe vor wenigen Monaten auch eine Mitautorin des Drosten Podcasts mit sechsstelligen Summen zur Förderung der Corona-Forschung bedacht.
Die Charité ist die größte Universitätsklinik Europas, im Eigentum des Landes Berlin. Auch die Charité habe eine Stiftung. Ein Mitglied des Vorstandes ist Stefan Quandt, der zweite ein langjähriger Geschäftsführer eines Quandt-Unternehmens. Stefan Quandt ist Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats. Soweit die Erklärungen von Aschmoneit.
Dr. Füllmich ergänzte, dass diese seltsame Konstruktion auffallen würde, auch weil Drosten diesen umstrittenen akademischen Hintergrund habe. Und es falle auf, weil die gleiche Person schon einmal vor 12 Jahren "mit genau der gleichen Nummer, wie sie jetzt versucht wird, bzw. jetzt erfolgreich gerade umgesetzt wird, gescheitert ist, und danach eigentlich als vollkommen diskreditiert zu gelten hatte."
Viviane Fischer fragte dann, zurückkommend auf die Dissertation, welche Unregelmäßigkeiten bei der Universität Frankfurt zu beobachten wären. Herr Aschmoneit erklärte, dass er die Dissertation, die in einem der Lebensläufe von Prof. Drosten erwähnt worden waren, nicht hatte finden können. Sie sei ebenso wenig im Katalog der Goethe-Universität zu finden, wie in der Deutschen Nationalbibliothek, der Pflichtstelle für Dissertationen, bei der zwei Exemplare jeder Dissertation eingereicht werden müssen. Auch in Suchmaschinen, die auf wissenschaftliche Arbeiten spezialisiert sind, konnte man sie nicht finden.
Das habe er in seinem Blog veröffentlicht, worauf sogenannte Fakten-Checker auftraten und ihn als Verschwörungstheoretiker bezeichneten, weil sie die Doktorarbeit gefunden hatten. Allerdings hatte er in seinem Blog schon vorher veröffentlicht, dass die Doktorarbeit aufgetaucht war. Die Goethe-Universität habe nämlich plötzlich erklärt, ein Exemplar zu besitzen, was aber nur im Lesesaal eingesehen werden könne.
"Die Ungeschicktheit der Goethe-Universität war, dass sie zwar nicht die gesamte Arbeit online gestellt hat, was man hätte erwarten können, weil es inzwischen viele Anfragen gegeben hatte, sondern nur ein, ich glaube 12-seitiges Inhaltsverzeichnis."
Er konnte zeigen, dass diese PDF-Datei an einem Tag im Juni 2020 von einem Originaldokument eingescannt worden war. Dadurch sei klar, dass es vorher nicht im Katalog gewesen sein konnte. Das gleiche hatte sich einige Wochen später mit der deutschen Nationalbibliothek wiederholt. Auch dort gab es plötzlich einen Eintrag und zwei Exemplare, allerdings nur des Inhaltsverzeichnisses.
Auch dort konnte man aufgrund der elektronischen Begleitdokumente erkennen, dass die Dokumente erst im Juli 2020 bei der Deutschen Nationalbibliothek angekommen waren. Damit, so Aschmoneit, stand fest, dass erst im Jahr 2020 ein Zugriff auf die Doktorarbeit von Prof. Drosten möglich war. Allerdings konnte man die Arbeit nur theoretisch ausleihen, denn seine Versuche sie zu erhalten waren alle gescheitert. Das erste und später ein zweites Exemplar in der Universität waren ständig ausgeliehen, und man konnte keine Vormerkungen eintragen lassen, was das Ausleihsystem eigentlich vorsah. Ein Versuch im August scheiterte daran, dass die Arbeiten bis Ende Januar 2021 ausgeliehen waren.
In der Zwischenzeit, so fügte er hinzu, wäre es jedoch einem Journalisten gelungen, 75% der Arbeit zu fotokopieren, als er sich in die Niederlassung der Universität in Leipzig begeben hatte, wo dann auch ein oder sogar zwei Exemplare vorrätig waren. Allerdings konnte niemand nachvollziehen, woher die Vorschrift kam, dass nur 75% der Arbeit kopiert werden durfte. Dadurch standen aber nun drei Viertel der Dissertation Drostens zum ersten Mal der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Aschmoneit führte dann weiter aus, dass er versucht habe, bei der Goethe-Universität einen Kopierauftrag abzugeben, was ein normales Verfahren sei. Zweimal waren daraufhin Antworten vom Leiter des Lesesaals bei ihm eingetroffen, in dem mitgeteilt wurde, dass dies erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors möglich wäre.
Dr. Füllmich führte aus, dass dies absurd sei, weil Dissertationen als wissenschaftliche Arbeiten öffentlich zugänglich sein müssen. Es ist der eigentliche Sinn der Dissertation, der wissenschaftlichen Gemeinschaft eigene neue wissenschaftliche Erkenntnisse mitzuteilen, fügte Aschmoneit hinzu.
Viviane Fischer fragte, ob der Rest der Arbeit dann aufgetaucht wäre. Aschmoneit führte aus, dass Dr. Markus Kühbacher, der sich seit vielen Jahren mit Wissenschaftskriminalität beschäftige, auch die Drosten-Dissertationsfrage aufgegriffen habe. Dr. Kühbacher sei eher konservativ und ein energischer Maskenbefürworter, und glaube an die PCR-Tests. Trotzdem hatte er sich mit dem Thema Drosten-Dissertation beschäftigt. (2)
Dr. Kühbacher habe eine besondere Gabe, Antworten einzufordern, und schließlich auch eine Erklärung erhalten, warum diese Arbeit erst 2020 erschienen sei. Die Erklärung bestehe aus einer Aussage des Pressesprechers der Goethe-Universität, die besagt, dass die Universität sich erst mit dem aufkommenden Interesse veranlasst gesehen habe, die Arbeit entsprechend zu verteilen. Das sei angeblich schwierig gewesen, weil es einen Wasserschaden gegeben habe, wodurch alle Exemplare der Dissertation von Prof. Drosten so geschädigt wurden, dass sie nicht mehr ausleihfähig gewesen wären.
Im Jahr 2014 hatte es tatsächlich einen größeren Wasserschaden in der Universität gegeben. Allerdings sprechen laut Aschmoneit weder die Fotos, welche die Feuerwehr gemacht hatte, noch der Pressebericht dafür, dass Dokumente in Mitleidenschaft gezogen wurden. Und ganz besonders irritiere, dass ganz selektiv die 30 Exemplare, die Drosten hätte abgeben müssen, betroffen gewesen sein sollen.
Außerdem irritiere, dass die Arbeit zwischen 2003 und 2014 nicht im Katalog der Universität war. Auch wurde zunächst nicht erklärt, wo nun das Exemplar herkommt, das plötzlich verfügbar ist. Inzwischen, so Aschmoneit, gebe es eine angebliche Klarstellung der Universität auf ihrer Webseite, welche aber die Anzahl der zu stellenden Fragen noch erhöhe.
Der Erklärung zufolge, habe Prof. Drosten freundlicherweise, und ohne dazu verpflichtet zu sein, sein Exemplar zur Verfügung gestellt. Dieses wurde in die Promotionsakte übernommen und bilde die Grundlage für die Kopien, die im Juni erstellt wurden. Die Universität erklärte, dass alles mit rechten Dingen zugegangen wäre.
Nicht geklärt bleibe allerdings, warum Prof. Drosten, als die Fragen nach seiner Dissertation aufkamen, nicht einfach seine Arbeit gescannt und ins Internet gestellt habe.
Es gebe aber einen weiteren Erklärungsversuch. Demnach habe Prof. Drosten die Inhalte bereits in drei Fachaufsätzen vorher in englischsprachigen Fachzeitschriften publiziert, weshalb die Universität die Arbeit eigentlich gar nicht hätte veröffentlichen müssen. Das gehe aus einer E-Mail des Sprechers der Goethe-Universität hervor.
Dr. Füllmich fragte, ob Drosten drei Aufsätze zu einer Arbeit zusammengefasst hätte, und dies als eine Dissertation ausgegeben habe. Aschmoneit erklärte, dass es inzwischen durchaus möglich sei, drei wissenschaftliche Arbeiten zu veröffentlichen und daraus eine Dissertation herzuleiten. Zu dem Zeitpunkt, als Drosten promovierte, galt allerdings die Promotionsordnung von 1997, und diese sah das noch gar nicht vor.
Diese Promotionsordnung sah mehrere Veröffentlichungsmöglichkeiten vor, darunter auch die in einem Fachzeitschriftenaufsatz. In der Promotion konnte man dann auf diese eine Arbeit, mit der die wissenschaftlichen Forschungserkenntnisse dargelegt wurden bezugnehmen. Hinzu komme, dass alle drei englischsprachigen Fachartikel nicht alleine von Drosten verfasst worden waren. Einer der Hauptautoren war der Doktorvater Drostens. Wenn demnach die Arbeiten tatsächlich als Doktorarbeit gewertet würden, müsste der Bewerter über seine eigene Arbeit urteilen.
Aschmoneit fügte hinzu, dass keine der drei Arbeiten, welche angeblich die Grundlage für die Dissertation gewesen sein sollten, im Katalog der Goethe-Universität zu finden waren.
In der folgenden Diskussion wurde noch einmal klar herausgearbeitet, dass die drei wissenschaftlichen Arbeiten, an denen Prof. Drosten maßgeblich mitgewirkt hatte, deutlich vor seiner Dissertation veröffentlicht worden waren, er aber in der Dissertation den Eindruck vermittle, dass die Veröffentlichungen als Teile der Dissertation erfolgten. "Auszüge aus der vorliegenden Arbeit wurden in folgenden Zeitschriften veröffentlicht".
Tatsächlich hatte die damalige Promotionsordnung genaue Formalien enthalten, wie Vorveröffentlichungen von Promotionsarbeiten dazulegen waren. Diese waren mit dem Satz in der Arbeit nicht eingehalten worden.
Es gibt noch weitere unerklärliche Dinge in der Promotion, erklärte Aschmoneit. So habe die zur Zeit der Abgabe der Dissertation gültige Promotionsordnung vorgeschrieben, dass das Titelblatt das Jahr zu enthalten hat, in dem die Arbeit eingereicht wurde. Auf dem Titelblatt stehe 2001. Aber die Goethe-Universität habe erklärt, dass die Dissertation 2002 eingereicht worden sei.
In den ausleihbaren Exemplaren gebe es außerdem eine Seite, die mit "Ehrenwörtliche Erklärung" überschrieben ist, die aber keine Unterschrift trägt. In der Erklärung gebe es einen Satz, der "Hamburg im April 2001" enthalte. Außerdem eine Aufzählung des Dekans, der Referenten und des Tags der mündlichen Prüfung, den 22.03.2003. Die Frage ist, wie in einer 2001 veröffentlichten Dissertation der Tag der mündlichen Prüfung im Jahr 2003 enthalten sein könne.
Außerdem auch hier die Seltsamkeit, dass die Auflistung des Dekans und der Prüfer in der Promotionsordnung von 1997, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Arbeit gültig war, noch gar nicht vorgesehen war. Das wurde erst später in die entsprechenden Regelungen aufgenommen. Die Promotionsordnung zum Beispiel von 2014 sehe genau diese genutzte Formulierung vor.
Herr Aschmoneit erwähnte dann noch, dass der angegebene Doktorvater von Drosten, Prof. Dr. W.K. Roth, seine akademische Karriere aufgegeben habe und in ein Unternehmen eingestiegen sei, welches sich mit den Produkten beschäftigte, über die er geforscht habe. Die WirtschaftsWoche habe damals geschildert, so Aschmoneit, dass er "den Markt aufmischen" würde.
In einem begeisterten Spiegel-Artikel über den jungen Christian Drosten "der Sars entdeckte", wurde auch der zweite Prüfer, Prof. H.W. Dörr erwähnt. Die mündliche Prüfung, das Kolloquium, habe im Jahr 2003 an einem Samstag stattgefunden. Was der Ausschuss für sehr ungewöhnlich hielt. Aber in dem Spiegel-Bericht ging es nicht um die Prüfung, sondern darum, dass ihm am Tag derselben das Isolat des SARS Virus in Frankfurt übergeben wurde, damit er im Hamburger Institut darüber forschen konnte. Darüber habe er dann seine bahnbrechenden Entdeckungen veröffentlicht. Die Person, welche ihm das Isolat übergab, war demnach sein zweiter Prüfer.
Auf Nachfragen, wie denn der Transport vonstatten gegangen wäre, wurde laut Aschmoneit ausweichend geantwortet, ohne befriedigende Erklärungen, ob und wie die damals gültigen Sicherheitsvorschriften eingehalten worden waren.
Aschmoneit wies dann auch noch darauf hin, dass die Universität der ihm selbst bis dahin gar nicht bekannt gewesenen Vorwurf der langen Bearbeitungszeit zwischen Einreichung der Arbeit und der mündlichen Prüfung zurückgewiesen habe. Wodurch er auf diesen Punkt gestoßen sei. In der Begründung hieß es, dass die beiden Erstprüfer die Arbeit mit "Summa cum Laude", der höchstmöglichen Bewertung, bestätigen wollten. Da sie sich aber so einig waren, hätten sie beschlossen, einen dritten Prüfer hinzuziehen. Und der habe dann die Arbeit erst prüfen müssen, um den beiden Prüfern zu bestätigen, dass die Arbeit tatsächlich mit der höchsten Bewertung zu versehen war.
Nachdem die drei Prüfer, die alle der gleichen Meinung waren, sich nach Monaten geäußert hatten, habe es noch einmal Monate gedauert, bis der Fachbereichsrat der medizinischen Fakultät entschied, welche Note nun an Christian Drosten zu vergeben war. Die Note werde aber nicht vom Fachbereichsrat, in dem alle Angestellten der Fakultät vertreten sind, sondern von den Prüfern festgelegt, meinte Aschmoneit.
Aus dem Ausschuss wurde dazu aufgerufen, dass sich Mitglieder aus dem Fachbereichsrat von 2003 über die Whistleblower-Kontaktadresse des Ausschusses melden sollten, damit man überprüfen könne, ob damals tatsächlich die Noten für Promotionsarbeiten in dem Fachbereichsrat festgelegt wurden. (3)
Auf Nachfrage von Viviane Fischer erklärte Aschmoneit, dass Prof. Drosten regelmäßig einer der ersten, oder der erste Wissenschaftler mit wissenschaftlichen Arbeiten sei, welche eine Produktion von Testverfahren ermöglichen. Und dass er nicht nur eng mit der Firma Probiol von Olfert Lang kooperiere, sondern auch noch mit mindestens einem anderen Hersteller von Testsystemen. Dabei handele es sich um den Entwickler und Vertreiber von Tests des Zika-Virus, also für eine ebenfalls falsch als hochgefährlich beurteilte Pandemie. Wie im Fall von Corona, hatte man schon vor der Beurteilung der Erkrankung als "Pandemie" mit der Produktion der Testsysteme begonnen.
Wie geht es weiter?
In der nächsten Zusammenfassung wird die Befragung von Herrn Aschmoneit beendet und es beginnt eine Aussage von Dr. Wolfgang Wodarg zu dem Thema.
Quellen:
Grundsätzlich sei hinsichtlich Quellen auf die Internetseiten des Corona-Ausschusses verwiesen: www.corona-ausschuss.de.
- https://odysee.com/$/embed/sitzung22/2fc74121df18c451cab082d9592e32c2894c78cf?r=4HxdkJb7v2zndr5Lb5M9HnFJaJvhpo2K
- Kühbacher hatte dann im Dezember 2020 Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. https://nichtohneuns-freiburg.de/weitere-klage-gegen-drosten-wegen-unbefugtem-doktortitel/ im Juni 2021 dann: https://www.corodok.de/prozess-sachen-drosten/
- https://securewhistleblower.com/
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Bildquelle: ©OvalMedia
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