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Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 60 oder 24.4 | Von Jochen Mitschka

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Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

In der Corona-Ausschuss-Sitzung Nr. 24 die den Titel trägt: "Die Stärke unseres Immunsystems und die Stimmen der Kinder". (1) Die Befragung von Dr. Köhnlein wird abgeschlossen, und junge Leute werden befragt, welche Auswirkungen Corona auf ihr Leben hat. Dann beginnt die Zusammenfassung der Sitzung 25.

Dr. Claus Köhnlein

Dr. Füllmich warf ein, dass der Ausschuss aus Italien gehört hatte, dass eine große Impfkampagne das Immunsystem von Menschen beeinflusst hätte, weshalb diese daraufhin extrem auf Corona reagiert haben. Dr. Köhnlein meinte, dass es sein könne, dass er aber nach wie vor glaube, dass die Behandlung mit Immunsuppressiva der entscheidende Faktor für die hohe Sterblichkeit zu Beginn der Corona-Krise in Italien war.

Er erzählte, dass er vom italienischen Gesundheitsamt die Information über die Behandlungen erhalten habe, nach dem 30% Corticoide, 50% antivirale Substanzen die auch immunsuppressiv wirken, und teilweise 80% Antibiotika, was man noch am ehesten akzeptieren könnte, eingesetzt wurden. Natürlich sollten Antibiotika gegeben werden, wenn ein Patient eine bakterielle Infektion der Lunge habe. Aber die anderen Präparate waren schlicht kontraindiziert.

Außerdem habe es einen Pflegenotstand gegeben, weil Pflegekräfte in die Heimatländer zurückkehrten, flohen, bzw. positiv getestet und dann in Quarantäne gesteckt wurden. Wenn aber alte Menschen nicht ständig angehalten werden zu trinken, trocknen sie aus und versterben.

Füllmich und Köhnlein stimmten überein darin, dass es sich in den allermeisten Fällen um indirekte Schäden durch Covid-19 gehandelt hat, nicht Schäden, die das Virus direkt verursachte. Es gab durch Falschbehandlung und durch Überreaktionen Opfer, sowie Kollateralschäden durch übertriebene Maßnahmen.

Dr. Köhnlein wies darauf hin, dass die Tatsache, dass die WHO 2,4 g Hydroxychloroquin (HCQ) für klinische Tests empfahl, nicht mehr aufzufinden sei. Die "Guidelines" für WHO Studien werden immer aktualisiert, und mit einer "Aktualisierung" ging diese wahnsinnige Hochdosis "verloren". Aber glücklicherweise wurde das dokumentiert und ist beweisbar.

Die Teilnehmer der Runde waren sich einig, dass bei Menschen, welche nur die offiziellen Medien konsumieren ein vollkommen einseitiges Bild erhalten, das nicht mit der Wirklichkeit in Einklang stehe, und vollkommen irritiert sind, wenn sie dann plötzlich von Menschen, denen sie vertrauen, eine Gegeninformation hören.

Wer nur die offiziellen Medien liest und hört, bei dem entstehe eine komplett andere Wirklichkeit, erklärte Dr. Köhnlein. Es entstehe ein Bedrohungsszenario, wie gut Frau Merkel dieses handhabe, und dass es ihr zu verdanken sei, dass wir in Deutschland so gut weggekommen sind. Wenn man den Deutschlandfunk höre, werde einem "eingehämmert" die Toten hätten wieder einen neuen Höchststand erreicht. "Kein argloser Zuhörer ahnt, dass das ja gar nicht anders sein kann, wenn man von den einen auf den anderen Tag aufaddiert." Auch wenn wieder erzählt wird, wie viele Menschen beatmet werden, bleibe unerwähnt, dass dies jedes Jahr der Fall ist.

Dr. Füllmich warf dann ein, dass Merkel von einer marktkonformen Demokratie sprach, während Dr. Köhnlein sagte, dass er etwas überrascht war, als Merkel das Gesundheitssystem als Wachstumsmotor für Deutschland ansah.

Die Stimme der Jugendlichen

Als Nächstes wurden 3 Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahre befragt. Als erste Befragte erklärte eine Jugendliche, die kurz vor dem Abitur steht, wie in ihrer Schule die Angst alles beherrsche. Die Angst die Großeltern anzustecken, die Angst dass die Schule geschlossen werden könnte, die Angst, dass das Abitur verschoben werden könne usw. Deshalb sei nicht nur die Maskenpflicht ein Problem, sondern das ganze soziale Miteinander sei gestört.

In der Schule gelte, wer sich nicht bei ARD oder ZDF informiert ist ein Verschwörungstheoretiker. Insbesondere werde gerne der Corona-Ausschuss in diese Ecke gestellt. Lehrer versuchen, Diskussionen zu blockieren. Jede Form von sachlicher Diskussion werde prinzipiell gemieden. Wenn es zu einer Diskussion komme, dann nur auf der emotionalen Ebene. Wenn sich jemand dann doch herablasse über Fakten zu diskutieren, komme man schnell zum Ende, wenn dem Anderen die Fakten ausgehen und es heißt, "wir werden sehen, du bist nur ein kleiner Schüler".

Untereinander, also zwischen den Schülern werde so gut wie gar nicht über die Fakten von Corona diskutiert. Als sie es einmal versuchte, sei sie angeschrien worden, dass sie eingesperrt gehört.

Dr. Fuellmich stellte fest, dass es wohl vom Elternhaus abhängt, wenn die Schule so versage, ob die Kinder kritisch mit dem Thema umgehen. Isabell bestätigte das und erklärte, dass sie sonst nie auf alternative Quellen gestoßen wäre. Dabei komme es weniger ausschließlich auf die Eltern an, sondern es können auch Tanten oder Großeltern, oder andere im sozialen Umfeld sein, die für einen Jugendlichen wichtig sind, die einen aufmerksam machen.

Anni, 14 Jahre alt, berichtete, in der Schule eine Präsentation gehalten zu haben, über die dann eine Stunde diskutiert wurde, und dort sei es anders als bei Isabell. Dabei beherrschte eher nicht die emotionale Ebene die Diskussion, sondern einfach die Behauptung, man sei ja eh Verschwörungstheoretiker.

Dr. Fuellmich fragte, ob man denn die abweichenden Meinungen deutscher und internationaler Wissenschaftler ins Spiel bringen dürfe, oder ob man sich nur über die Gefährlichkeit unterhalten darf.

Anni berichtete, dass wenn man mit diesen Wissenschaftlern argumentiere gesagt werde, dass die WHO immer Recht habe. Fuellmich wies dann darauf hin, dass die WHO sich der Meinung von Ioannidis angeschlossen habe, dass die Sterblichkeit von Covid-19 mit 0,14% der einer normalen Grippe entspreche, aber dass dies in den Mainstream-Medien gar nicht auftauche.

Anni antwortete, dass die Antwort dann laute, dass man das so oder so sehen könne, dass man aber die Gefahr eher hoch einschätze, Punkt.

Auf die Frage, wie viele in der Schule denn nicht in der Angst gefangen seien, antwortete Anni, dass er noch einen Mitschüler habe, der auch nicht an die Gefährlichkeit glaube, aber die anderen würden immer über diese zwei lästern. Er habe noch den Einen oder Anderen überzeugen können, aber ansonsten sei fast die ganze Klasse gegen ihn eingestellt. In seiner Klasse sind 22 Schüler.

Noel wurde ebenfalls befragt. Er erklärte, dass an der ganzen Schule mit 800 Schülern vielleicht drei Schüler offen erklären, nicht an die Gefährlichkeit zu glauben. In seiner Altersgruppe sei er eigentlich der Einzige, der nicht an die Gefährlichkeit von Covid-19 glaube. In seiner Schule muss die ganze Schulzeit über Maske getragen werden. Die Schüler seien nicht davon begeistert, aber sie sagen, sie würden andere damit schützen, deshalb sei es ok.

Auf Nachfrage bestätigte Noel, dass er ein Maskenattest habe, und dass das in der Schule akzeptiert werde. Anni erklärte, dass der Direktor das Attest kopieren wollte, was Anni aber wegen Datenschutz abgelehnt habe. Isabell habe auch ein Attest und hatte sich auch geweigert, das Attest kopieren zu lassen. Für die Akten werde ein Text verfasst, der beschreibe, dass das Attest eingesehen wurde.

Dr. Fuellmich fragte, ob es in den Familien der Jugendlichen Existenzängste gibt, oder ob sie gut abgesichert seien. Die drei Schüler verneinten, es gebe keine Existenzängste in den Familien. Dann fragte Viviane Fischer, ob sie von Schulkameraden mitbekommen würden, dass es da Probleme gebe.

Isabelle erklärte, dass sie Kinder von Eltern aus der Gastronomie kenne, die Probleme haben, aber trotzdem meinten, die Maßnahmen seien notwendig und gut. Ansonsten gebe es keine Existenzängste.

Auf Grund der Antworten, ob Freundschaften weiter bestehen, trotz unterschiedlicher Meinungen zu Corona, hielt Dr. Fuellmich fest, dass es den Anschein habe, dass mit zunehmenden Alter Corona immer wichtiger werde, und dann auch Freundschaften oder Bekanntschaften sich verändern.

Dr. Fuellmich fragte dann nach der Meinung in der Lehrerschaft. Noel berichtete, dass die meisten Lehrer eher große Angst haben und zum Beispiel Desinfektionsmittel in die Klassenräume sprühen. Allerdings gebe es einen Lehrer, der ein Attest habe und von dem vermutet wird, dass er auch "etwas anders" eingestellt sei.

Anni erklärte, dass es einen Lehrer gebe, der erlaube das Abnehmen der Masken, wenn der Abstand eingehalten wird, alle anderen tun das nicht. Isabell berichtete, dass alle Lehrer "auf Kurs" sind. Schon wenn man die Maske nur geringfügig unter der Nasenspitze habe, oder sich die Hände nicht richtig desinfiziere, gebe es eine Verwarnung. Allerdings gebe es einen Lehrer, der auch an Demonstrationen teilgenommen habe und zwei Lehrer, welche eher kritisch erschienen.

Auf die Frage nach der Lebensfreude antworteten die Schüler mit Berichten von ihren Erfahrungen, welche sie stark bedrücken, aufregen, ärgern. Es mache keinen Spaß mehr in die Schule zu gehen war der Tenor der Antworten.

Viviane Fischer fragte, wie es bei jüngeren Kindern aussehe. Isabell berichtete, wie jüngere Schüler in der Mensa panische Angst haben, wenn andere Schüler die Abstandsregeln nicht einhalten, sie sich sofort die Maske wieder hochziehen, sobald das letzte Stück gegessen wurde. Sie berichtete, dass es diesen Schülern nicht wirklich gut gehe, sie aber die Maske nicht mehr absetzen wollen, und sie Sprüche von sich geben wie "Oh Gott, ich möchte doch meine Oma nicht töten". Die meisten jüngeren Schüler hätten zum großen Teil panische Angst.

Bei den jüngeren Schülern sei die von den Betreuenden vermittelte Angst das bestimmende Element und habe das Verhalten der Schüler gegenüber früher grundlegend geändert.

Isabelle erklärte, dass es wichtig sei für die kritischen der Jugendlichen, sich zu vernetzen. Man könne nicht alles mit Erwachsenen besprechen, und es helfe, mit Gleichaltrigen zu reden.

Mit der Feststellung, dass in Zukunft nach der Beschreibung der Schüler in dieser Generation schlimme psychische Schäden zu erwarten seien, wurde die Befragung abgeschlossen. Damit wurde die Ausschusssitzung beendet.

Sitzung 25: Die Gefahr der Gleichschaltung unseres Rechtssystems, Polizeigewalt und Übergriffe von Privaten. Vom 30. Oktober 2020. (2)

Als erster Interviewpartner wurde Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier von den Anwälten für Aufklärung befragt. Mit ihm kam Bert Bohla, der Opfer von Polizeigewalt bei einer Demonstration wurde per Videokonferenz in die Sitzung.

Zur Einführung wurde ein Videoclip mit der Misshandlung von Bert Bohla gezeigt. In dem Videoclip sah man, wie der blinde Bert Bohla die Polizisten aufforderte, selbst seine Ausweise vorzeigen zu können, weil er seine Ordnung darin habe. Worauf die Polizisten keine Rücksicht nahmen. Vier Polizisten zerren an ihm, überwältigen den Blinden. Die Polizei sagt, "hören Sie auf Widerstand zu leisten". Dabei leistete er erst Widerstand, weil die Polizisten ihn anfassten, statt zuzulassen, dass er selbst sein Portemonnaie aus der Tasche nimmt, und seinen Ausweis vorzeigt. Im Video sieht man, wie sie ihn in einer schmerzhaften Stellung fixieren und Handschellen anlegen.

Herr Bohla berichtete, dass er zu einer angemeldeten und genehmigten Kundgebung gekommen war. Für ihn war die Umgebung unbekannt, weshalb er dankbar war, eine örtliche Unterstützung zu haben. Von Beginn an sei die Polizei willkürlich vorgegangen. Sobald sich zwei Menschen umarmt hatten, wurde erklärt, dass die Maßnahmen nun verschärft durchgesetzt werden. Abstand müsse auch für Mitglieder eines gemeinsamen Haushaltes eingehalten werden. Außerdem sei Maskenpflicht für alle erklärt worden. Die Polizisten haben nicht geprüft, ob diejenigen, welche sich umarmt hatten, aus einem Haushalt stammten, sondern die Versammlung aufgelöst.

Dann habe jemand eine Spontanversammlung angekündigt, die das Thema polizeiliche Willkür und Gewalt thematisieren sollte. Das war auf einem anderen Platz, der nur wenige Stufen hoch platziert war. Das fand dann dort auch statt, aber die Reaktion der Polizei sei ähnlich schikanös und willkürlich gewesen. Die Polizei erklärte, wenn der Sprecher mit einem Megafon in die Richtung der Polizei sprechen würde, sie dies als Angriff auffassen würde, er solle nur in Richtungen sprechen, in denen keine Polizei stehe. Schließlich lösten sie aber diese Versammlung auch auf.

Er sei dann mit seiner Begleitung die Treppen schon wieder heruntergegangen, habe den Platz der Demonstration verlassen, dort gab es eine Polizeikette, die konnten sie durchqueren, aber danach, also längst entfernt vom Ort der Demonstration, wurde er und die Begleitung aufgefordert die Ausweise zu zeigen, weil sie angeblich eine Ordnungswidrigkeit begangen hätten.

Nun kenne er sich in rechtlichen Fragen ganz gut aus, erklärte Bohla. Deshalb habe er dem Beamten gefragt, welche Ordnungswidrigkeit denn überhaupt vorliege. Daraufhin habe man ihm gesagt, sie wären der Aufforderung der Polizei, den Platz zu verlassen, nicht sofort nachgekommen.

Daraufhin habe er geantwortet, dass die Aufforderung ihm zuerst einmal zur Kenntnis gelangen müsse, bevor er überhaupt erst ordnungswidrig handeln konnte. Was durch seine Hör- und Sehbeeinträchtigung auf Probleme gestoßen sei, und schließlich habe er gar nicht den Platz ohne eine Begleitung verlassen können, da er ortsunkundig war. Die Begleitung, so ergänzte er, habe die Aufforderung auch nicht wahrgenommen. Die Polizei habe dann gesagt, der Anordnung der Polizei sei Folge zu leisten. Worauf er geantwortet habe, dass dies unter der Maßgabe gelte, dass diese Anordnung rechtskonform ist, und das sei nicht der Fall.

Daraufhin habe einer der Polizisten gesagt, wenn er seinen Ausweis nicht freiwillig herausgebe, würde er zwangsweise durchsucht "und dann werde es hässlich". Die Begleitung bestätigte auf Nachfrage, dass sie die Drohung auch gehört hatte. Kurz darauf ging der Vorgang weiter, wie im Videoclip zusehen war.

Herr Bohla erklärte, dass man ihn zu keinem Zeitpunkt nach seinen Personalien befragt habe. Mit Zwangsmaßnahme eine Personendurchsuchung vorzunehmen sei seines Wissens nach nur in wenigen Fällen rechtmäßig.

Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier

Nun kam RA Sattelmeier dazu, der sich zu dieser Frage äußern sollte. Das Hauptproblem in diesem Fall sei, dass sich Herr Bohla schon im Weggehen befunden hatte, und zwar von der Versammlungsfläche oben. Wenn überhaupt ein Platzverweis ausgesprochen werden konnte, dann dort oben. Ob der Platzverweis ihn erreicht habe oder nicht sei unerheblich, er hatte sich ja schon bereits daran gehalten, von dort wegbewegt und sei ja offensichtlich sonst auch immer der Aufforderung der Polizei nachgekommen. Sonst hätte man ihn ja nicht durch die Polizeikette gelassen.

Jetzt habe man ihn unten angesprochen. Das sei seiner Meinung nach ein konstruierter Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit. Nun beginne die Willkürlichkeit. Die Polizei sage, er habe eine Ordnungswidrigkeit begangen, er antwortet, er habe nichts getan, ich bin doch weggegangen. In dem Moment muss der Polizist entscheiden, was er mit der Situation macht.

Eine Verpflichtung auf der Straße seinen Ausweis zu zeigen, ohne dass es dazu einen erkennbaren Anlass gebe, besteht nicht. Es bestehe auch keine Pflicht, einen Ausweis mit sich zu führen und einfach offen zu zeigen. Ausweiskontrollen seien nur anlassbezogen möglich. Seiner Meinung nach, war der Anlass gar nicht mehr gegeben. Er sei auch nicht gefragt worden, ob er einen Ausweis dabei habe, warf Bohla ein.

Sattelmeier erklärte, dass man im Allgemeinen seinen Ausweis zeigen solle, um zu deeskalieren, aber eben nur dann, wenn ein Anlass gegeben ist. Aber eigentlich sei es zunächst ausreichend, wenn der Polizist nach den Personalien frage, und man eine entsprechende Auskunft gebe.

Das Entscheidende bei der ganzen Situation sei hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, und da müsse man als Jurist immer schauen, wann eine Maßnahme noch verhältnismäßig ist, wann sie rechtswidrig wird.

Für den Zuschauer stellt sich das möglicherweise als eine große Gesamt-Maßnahme dar, aber innerhalb dieser kann die einzelne Maßnahme rechtswidrig werden. Und das sei hier geschehen. Unabhängig von der Frage, ob er seinen Ausweis habe vorzeigen müssen oder nicht, sei die Maßnahme der Polizei im weiteren Verlauf grob rechtswidrig geworden, weshalb sich die Polizisten seiner Ansicht nach strafbar gemacht haben, weshalb ja auch eine Strafanzeige gestellt wurde.

Wenn er nicht nach seinen Personalien befragt wurde, und die Polizei erklärt "wir durchsuchen dich jetzt" entstehe eine neue Situation. In dieser Situation habe Herr Bohla gesagt: "Ich mache das selber." In dem Moment bekundet er seine Bereitschaft, die Personalien mit seinem Ausweis bekannt zu geben. Er begründet das auch mit "Ich habe meine Ordnung da drin". Die Begründung ist bezogen auf seine erkennbare Sehbehinderung, hinzukomme, dass er zu 70% taub ist und laut Bescheid der Stadt Hamburg als taub-blind gelte. Er habe zwar ein Hörgerät, aber seine Wahrnehmung von Geräuschen ist eingeschränkt.

Außerdem werde den Polizeibeamten ständig zugerufen "Er ist blind". In dem Moment, da er sagte, er wolle es selbst machen, entstehe eine vollkommen neue Situation. Man hätte ihn loslassen müssen und durfte ihn nicht weiter durchsuchen, man hätte ihm Gelegenheit geben müssen, seinen Ausweis vorzuzeigen.

Das habe man nicht zugelassen, sondern man habe ihn festgehalten, dann in dem Moment festgesetzt, und ab dem Moment sei die Maßnahme rechtswidrig. Rechtswidrig auch, weil die Maßnahme nicht notwendig war. Ein Blinder kann in einer fremden Umgebung nicht weglaufen. Man nahm ihm das Portemonnaie weg, er versuchte sich der Umklammerung zu erwehren, d.h. er wehrt sich gegen eine bis dahin rechtswidrige Maßnahme, schaffte es, sich aus der Umklammerung zu entfernen, und dann gehen die Beamten hin und fesseln ihn und er ließ sich auf den Boden fallen.

Ihm werde Widerstand gegen Beamte vorgeworfen. Ein solcher ist aber nur rechtswidrig, wenn sie sich gegen eine rechtmäßige Handlung der Beamten richtet. Das sei hier ganz klar nicht der Fall gewesen. Er habe sich wehren können, weil er zu Unrecht festgehalten wurde.

Herr Bohla erwähnte dann noch ein Detail. Auf der spontanen Kundgebung sei von den Polizisten immer wieder verlangt worden, die Abstände einzuhalten. Allerdings stand seine Begleitung natürlich neben ihm, und durch den Unterstützungsbedarf gelte diese Abstandsregel für ihn und seine Begleitung auch nicht.

Daraufhin wurden die Polizisten über Megafon hingewiesen mit dem Aufruf "dürfen Menschen mit Behinderungen nicht mehr unterstützt werden?" Daraufhin habe die Polizei erklärt, "doch das ist in Ordnung". Spätestens zu diesem Zeitpunkt war allen Polizisten vor Ort bekannt, dass er blind war. Herr Sattelmeier fügte hinzu, dass es vollkommen leicht zu erkennen war, dass Herr Bohla blind ist.

Auf Nachfrage von Viviane Fischer bestätigte Bohla, dass die Erfahrung traumatisch war. Er musste glauben, dass es Polizeibeamten waren, da er sie nicht sehen konnte, und er habe das Gefühl, dass sich in den letzten Monaten die Polizei geändert habe.

Auf die Frage, wie Herr Bohla unter den Corona-Maßnahmen gelitten habe, antwortete er, dass es schlimm gewesen sei.

Er fühle sich ausgegrenzt und erinnert an die dunkle Zeit Deutschlands, als eine Gruppe von Menschen nicht hierhin oder dorthin durften.

Er könne keine Maske tragen, ohne sich selbst zu schädigen. Er habe sich im Rahmen seiner Aktivitäten für die Rechte der Assistenzhundeführer eingesetzt und in dem Rahmen sogar eine verfassungsrechtliche Entscheidung herbeigeführt. Denen ginge es ebenso. Wenn man mit einem Assistenzhund beim Lebensmittelhändler einkaufen will, werde man teilweise beschimpft oder herausgeworfen, ausgegrenzt, ausgeschlossen. Das sei aktuell genau dasselbe mit Menschen, die keine Maske tragen können. Er berichtete, dass er meist sogar unfreundlich angesprochen werde, und wenn er ruhig antworte, dass er das nicht tragen könne und müsse, wäre die Antwort, dass man das Attest sehen will. Wenn er dann antworte, dass solche Atteste Patientendaten enthalten die geschützt sind, und dass er es nicht zeigen wolle, außer Personen mit hoheitlichen Aufgaben, dann verlangte man, dass er den Laden verlässt. Als Folge habe er dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch von einer Filialleiterin erhalten.

Wie geht es weiter?

Die Befragung von Herrn Bohla und Herrn Sattelmeier werden in der nächsten Woche weiter beschrieben. Zusätzlich wird Herr Dr. Wodarg dazu etwas aussagen.

Quellen:

Grundsätzlich sei hinsichtlich Quellen auf die Internetseiten des Corona-Ausschusses verwiesen:.

  1. https://odysee.com/$/embed/sitzung24/bb57bc5c2122ad56bb4c139231eda5eca8200f84?r=4HxdkJb7v2zndr5Lb5M9HnFJaJvhpo2K
  2. https://2020tube.de/video/sitzung-25-die-gefahr-der-gleichschaltung-unseres-rechtssystems-polizeigewalt-und-uebergriffe-von-privaten/

+++Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. +++ Bildquelle: © OvalMedia


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