Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Die Corona-Ausschuss-Sitzung Nr. 25 vom 30. Oktober 2020 trägt den Titel: "Die Gefahr der Gleichschaltung unseres Rechtssystems, Polizeigewalt und Übergriffe von Privaten." (1) Es wurden Betroffene von Polizeigewalt wegen Corona angehört sowie Juristen, die zu der Situation befragt werden. Nach Herrn Bohla und dem Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier wurde mit dem RA Markus Haintz und Friederike Pfeifer gesprochen. Hier geht die Befragung nun weiter.
Nachdem Frau Pfeifer an einem Beispiel erklärt hatte, dass die Polizeibeamten logen, erklärte RA Haintz, dass man 2 oder 3 spezialisierte Rechtsanwälte bei jeder Demonstration benötige, für den Fall dass einer, so wie er, rechtswidrig verhaftet wird. Er wies darauf hin, dass die Polizei mache was sie wolle, egal was die Gerichte in den Urteilen und Auflagebescheiden erklären.
Dr. Füllmich äußerte die Vermutung, dass sich hier die vollkommene Auflösung des Gewaltenteilungsprinzips abzeichne, was verhindert werden müsse. Dann erklärte er, dass die gewählten Vertreter der Legislative deutlich machten, dass sie nichts mehr machen wollten, und alles über das Ermächtigungsgesetz der Exekutive überließen. Deshalb gebe es nur noch die Judikative als letzten Rettungsanker der Demokratie.
RA Haintz wies dann darauf hin, dass der RA Ludwig in München eine Demonstration angemeldet hatte, welche natürlich von den Behörden abgelehnt wurde, worauf Ludwig relativ scharf die Justiz aufgefordert habe, die behaupteten Dinge nachzuweisen. Jetzt werde es spannend, denn wenn die Justiz die Sachen weiterhin mittrage, so Haintz, dann habe man einen gleichgeschalteten Staat und die Gewaltenteilung sei beendet.
Viviane Fischer wies dann auf Planungen hin, den Rhythmus für neue Verordnungen von vier Wochen auf einen Zweiwochen-Rhythmus umzustellen. Dadurch sei dann der einstweilige Rechtsschutz vollkommen ausgehebelt. Während es bereits jetzt im Rahmen der Vierwochenfrist schwierig ist, Entscheidungen von Gerichten zu erhalten, würden solche Kettenverordnungen jeden Rechtsbehelf der Bürger defacto ausschalten.
Frau Pfeifer meinte, dass dadurch auch die Menschen unter einem psychologischen Terror gehalten werden, weil sie unter ständiger Anspannung stehen, was denn nun die nächste Verordnung besagt. Sie wies darauf hin, von Hebammen E-Mails zu erhalten, dass sich die Situationen extrem gesteigert habe, in denen die Gebärenden gezwungen seien, MNS zu tragen.
Die ärztlichen Leitungen der Kliniken berufen sich, so Pfeifer, auf die Verordnungen, obwohl dort mit keinem Wort Gebärende erwähnt werden. [Sondern im Gegenteil Ausnahmen zugelassen werden.] RA Haintz fügte hinzu, dass man beobachten könne, dass "jeder noch einen oben drauf" setze. Es sei erschreckend, wie von außerstaatlichen Organen die Maskenpflicht mit einer ungeheuren Vehemenz durchgesetzt, dabei weit über die Verordnungen hinweg gegangen werde, während der Staat zuschaue und sage "OK, ist mir egal".
Viviane Fischer meinte, dass die Maskenpflicht während der Geburt für Gebärende mit Folter vergleichbar sei, und dass man vom Staat erwarten müsse, solche Auswüchse abzustellen.
Frau Pfeifer wies darauf hin, dass man einen bisher unerklärten Anstieg von Totgeburten verzeichne und Ärzte bereits überlegen, ob dies mit einer fehlenden Sauerstoffversorgung der Mutter auf Grund der Maskenpflicht zu tun hat. Während der Geburt benötige die Mutter extrem viel Sauerstoff und der gesamte Organismus wird umorganisiert, während das Kind geboren wird.
Dr. Haintz wies darauf hin, dass weder die Kapazitäten ausreichten, bei den vielleicht einigen hundert Anwälten von über 160.000 Anwälten die sich trauen, solche Fälle anzunehmen, um im vorbeugenden Rechtsschutz gegen die Maskenpflicht vorzugehen, noch bei den Betroffenen das Geld. So dass die Gebärenden mit dem Problem vom Staat alleine gelassen werden.
Auf die Frage von Viviane Fischer, ob man bei der Gewalt der Polizei gegen die Demonstranten den Eindruck hat, dass es einzelne sind, die dann von der Gruppe gestützt werden, oder ob es sich um Befehle "von oben" handelt, antwortete RA Haintz, dass es immer wieder zu beobachten sei, dass es in der Polizei Typen gebe, die "auf Krawall aus sind". Er habe den Eindruck, dass gezielt diese Leute ausgesucht und an die richtige Stelle gesetzt werden. Dann reagiere natürlich nicht immer jeder Demonstrant richtig, bzw. wehre sich der eine oder andere gegen rechtswidrige Angriffe der Polizei. Die Leitung schicke die richtigen Einheiten zur richtigen Stelle, was man am 29. August in der Nacht hatte beobachten können. "Da waren dann die Schlägertrupps unterwegs".
Die habe man nur dadurch in den Griff bekommen, weil genügend Kameras und Anwälte vor Ort waren, und warnten, "wenn ihr jetzt weiter macht, dann wars das mit eurer beruflichen Zukunft bei der Polizei".
Es sei eine neue Eskalationsstufe erreicht. Früher habe man ihm einen Platzverweis erteilt, heute werde er direkt von hinten überfallen, da könne man eindeutig ein System dahinter erkennen. Man wolle gezielt ein paar Leute einschüchtern.
Frau Pfeifer wies darauf hin, dass aus der Gruppe der "Kritischen Polizisten" bekannt wurde, dass auf dem Alexanderplatz eine ganze Reihe von bekannten verdeckten Ermittlern unterwegs waren. RA Haintz erklärte, dass es ein seltsamer Zufall sei, dass unter den tausenden von Polizisten ihn derselbe Polizist mit den Worten "Wir kennen uns doch schon" festnahm. Es gebe viele Polizisten, die das so nicht ausführen würden, und sich schämen, aber die Kollegen dann doch beschützen.
RA Haintz wies darauf hin, dass nur Demonstrationen gegen die Regierung so behandelt werden. Hunderte von Demonstrationen, die in Berlin stattfinden, ohne Abstand und Masken seien nicht behindert worden. Dabei falle auf, dass teilweise vollkommen erfundene und erlogene Behauptungen aufgestellt wurden. Er erwähnte als Beispiel, dass in München behauptet wurde, dass auf einer Demonstration in Nürnberg die Polizei berichtet habe, dass dies und jenes nicht eingehalten wurde. Das sei aber vollkommen erfunden gewesen. Er habe persönlich nach der Demo in Nürnberg noch ein konstruktives Gespräch mit dem Einsatzleiter der Polizei geführt. Unter anderem hatte die Polizei sogar gebeten, während des Demoumzuges geringere (!) Abstände einzuhalten.
Die konstruktiven Maßnahmen, die in Nürnberg mit der Polizei besprochen und vereinbart worden waren, habe er auch in Berlin der Polizei vorgeschlagen. Dazu gehörte zum Beispiel, dass die Kontrolle der Maskenpflicht so erfolgte, dass auf der einen Seite die Menschen mit Masken den Alexanderplatz verlassen, auf der anderen Seite jene mit Maskenbefreiung kontrolliert werden konnten. Das wollte die Berliner Polizei aber nicht. Und da die Polizei nicht kooperierte, sagten die Demonstranten, naja, wir brauchen keine Erlaubnis für das Losgehen, und begannen eben zu gehen. Die Polizei war einfach nicht daran interessiert, eine konstruktive Lösung zu vereinbaren.
Dr. Füllmich und Frau Pfeifer erklärten, dass es Richter gebe, welche sich noch nicht von der "Gleichschaltung" haben vereinnahmen lassen. Aber die benötigen den Zuspruch aus der Bevölkerung, sie haben natürlich Angst. RA Haintz meinte, dass viele in der Justiz, die sieben Jahre Jura incl. Referendariat studiert haben, erkennen müssen, dass im Moment etwas schrecklich falsch läuft. Und es gebe mehr Versuche die derzeitige Situation wieder rechtsstaatlich werden zu lassen, als öffentliche Positionierung.
Hans Scharpf (anwaltlicher Berater)
Der nächste Gast berichtete davon, wie der Spiegel Online einen Vorfall berichtete, der sich nach Aussage des Betroffenen und nachweislich vollkommen anders zugetragen hatte. Herr Scharpf berichtete, dass er regelmäßig mit der Bahn von Frankfurt nach Berlin und zurück fahren würde. Dann beschrieb er einen Vorfall, als er sich in das Restaurantabteil setzte, weil bis vor einiger Zeit wenigstens dort die Maskenpflicht nicht durchgesetzt wurde. Für ihn seien Masken gesundheitsschädlich, da er mehrere Lungenentzündungen überstanden habe, unter Bluthochdruck leide und er habe eine Bescheinigung der Hausärztin, dass er gesund sei und Hochrisikopatient, also dass man sich ihm mit Maske nähern sollte.
Im Restaurantabteil habe man ihn aufgefordert eine Maske zu tragen, worauf er auf seine zwei Atteste verwies. Daraufhin habe man ihn aufgefordert den Zug zu verlassen. Als er sich weigerte dem Folge zu leisten, holte sich die Service-Dame eine Anweisung beim Zugführer, der entschied, dass er eine Maske aufsetzen, oder den Zug verlassen müsse. Wenn er keine Maske dabei habe, könne man ihm eine verkaufen, wurde erklärte.
Er habe nun aber zwei venezianische Masken dabei gehabt unter denen er atmen und trinken könne, erklärte er dem Personal. Das sei aber gar nicht akzeptiert worden, weil man ihn dann nicht mehr als Person erkenne. Bei anderer Gelegenheit hatte man ihm bereits einmal erklärt, dass die Maske gegen das Vermummungsverbot verstoße.
Daraufhin wollte die Bedienung abkassieren, was Scharpf ablehnte, da er sein Bier noch nicht getrunken hatte, und außerdem in Fulda nicht aussteigen wollte. Die Bedienung insistierte und erkläre, dass sie das tun müsse. Daraufhin habe er sie gefragt, ob sie ihn anlügen würde.
In Fulda seien dann zwei Bundespolizeibeamte in den Zug gestiegen und ihm erklärt, dass der Zugführer von seinem Hausrecht Gebrauch mache und er den Zug verlassen müsse, weil er keinen Mundschutz aufsetzen wollte. Er habe daraufhin wieder den Beamten die Masken gezeigt, welche er tragen könne, und versucht ihnen zu erklären, dass man ihn doch nicht zwingen könne, sich selbst gesundheitlich zu schädigen, während im Übrigen bis auf eine Frau, die weit entfernt und mit Maske saß, niemand anderes in dem Restaurantabteil war.
Als ein Polizist ihn filmte, habe er dann zurückgefilmt. Daraufhin habe man ihn aufgefordert, sich auszuweisen, worauf er die Beamten bat, ihre Dienstausweise vorzuzeigen, bevor sie mit ihm etwas unternehmen, was möglicherweise strafbar sei. Daraufhin verwies er auf das Antidiskriminierungsgesetz, in dem ausdrücklich die Behandlung von Behinderten geregelt wird, und, so erklärte er den Beamten, er sei einer dieser Behinderten, ausweislich seiner Atteste.
Das interessierte die Beamten nicht, sie hätten ihre Vorschriften erklärten sie. Der Polizist sagte, er sei 30 Jahre Polizist und er habe sich nun zu fügen und den Zug zu verlassen. Sie stellten sein Gepäck auf den Bahnsteig, und erwarteten, dass er nun auch seinem Gepäck folgen würde. Er habe die Beamten aber darauf hingewiesen, dass er unbeeindruckt sei, und sie müssten ihn schon anfassen, da sie ja ansonsten nicht den Tatbestand der Nötigung im Amt erfüllen würden.
Sinngemäß habe er dann gesagt, "Sie glauben, Sie können mich anzeigen, während ich ihr Verhalten als Straftat werte, und die werde ich dann auch zur Anzeige bringen." Daraufhin habe man ihn aus dem Sitz herausgehoben, ohne dass er wirklich Widerstand geleistet habe, was er ihnen ausdrücklich erklärte. "Ihr müsst mich nicht verletzen, ich leiste nur passiven Widerstand".
Auf dem Bahnsteig habe man ihm dann einen Platzverweis erteilt und ging mit ihm zusammen aus dem Bahnhof hinaus. Er wollte nach Frankfurt, war aber in Fulda aus dem Zug geworfen worden. Daraufhin hatte er sich einen Taxifahrer gesucht, der keine Maske trug und fuhr mit ihm nach Frankfurt, nachdem er einen Sonderpreis von 200 Euro vereinbart hatte.
Diese 200 Euro möchte er unmittelbar von den beiden Polizeibeamten zurück erhalten. Er habe sie genau auf alles hingewiesen, was in der Folge gegen sie passieren könne, abgesehen von der Nötigung im Amt. Bei der Polizei werde zwar ein Eid auf das Grundgesetz abgelegt, aber die Ausbildung hinsichtlich Grundrechte und Freiheitsrechte sei offensichtlich unzureichend.
Abgesehen von den Auswirkungen auf die einzelnen Menschen und die Gesellschaft insgesamt, müsse man erkennen, dass das Verhalten das Fahren in der Bahn unattraktiv mache. Wer gehe noch ins Restaurantabteil, wer will mit Maske essen und trinken, fragte Scharpf.
Er berichtete dann, wie er bei der letzten Bahnfahrt wieder auf die Maskenpflicht hingewiesen wurde, wobei aber auf Nachfrage erklärt wurde, dass während des Trinkens natürlich keine Maskenpflicht bestehe. Worauf Scharpf dann vier Stunden ununterbrochen getrunken habe und die gesamte Getränkeliste genoss. Allerdings auch wieder als fast einziger Gast im Restaurantabteil.
Scharpf sagte zum Abschluss, dass er natürlich lieber die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen würde, diejenigen, welche die Beamten anstiften zu ihrem Verhalten, sie bedrohen und unter Druck setzen. Das Strafrecht gebe das her, allerdings "müsse es stattfinden". Womit er auf die Staatsanwaltschaften anspielte, welche ja auf Weisung des Justizministers handeln, und daher kaum gegen den eigenen Dienstherrn eine Strafanzeige zulassen.
Wie geht es weiter?
In der nächsten Zusammenfassung wird über die Corona-Sitzung Nr. 28 berichtet, die den Titel trägt: "Der abschüssige Hang" und in der u.a. Anselm Lenz vom Demokratischen Widerstand zu Wort kommen wird, der eine Zeitung herausgibt, welche die Sichtweise der Opposition gegen die Regierungsmaßnahmen darstellt und sich dadurch zum Feind der offiziellen Medien und der Regierung machte.
Quellen:
Grundsätzlich sei hinsichtlich Quellen auf die Internetseiten des Corona-Ausschusses verwiesen.
+++Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. +++ Bildquelle: © OvalMedia
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