Ein Staat spielt mit dem Grundgesetz
Von Uli Gellermann.
Es geht durch die üblichen Medien: „Britische Forscher empfehlen auf Grundlage einer neuen Studie, auch bei hohen Impfquoten Corona-Regeln beizubehalten. Kontinuierliche Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung wie das Tragen von Masken, Abstand halten und Tests bleiben wichtig, auch bei geimpften Menschen“. Was da heute durch Medien geht, das wird morgen zum DeFakto-Gesetz erhoben sein. Obwohl die neuen Regeln selbst innerhalb der Corona-Systemlogik unsinnig sind. Das weiß der geübte Medien-Nutzer, das wissen jene Bürger des Landes, die noch Ohren haben zu hören und ein Gehirn, in dem noch das Widerspruchs-Gen funktioniert.
Staatskonforme Medien beklatschen die Corona-Routine
Dass die üblichen, staatskonformen Medien die Corona-Routine der Regierung gern beklatschen und ihr nicht widersprechen, ist inzwischen bekannt. Aber was sagt so ein Verfassungsorgan wie das Verfassungsgericht zum inzwischen routinierten Auswechseln der Grundrechte zugunsten medizinischer Behauptungen und Verordnungen?
Gericht stimmt durch Schweigen zu
Das Gericht stimmt durch Schweigen zu. Und es ist nicht nur dem Abbau der klassischen Grundrechte wie der Versammlungs- und der Redefreiheit, dem die Hüter Verfassung klaglos zustimmen. Sie ignorieren, dass mit der Impfkampagne eine nach dem § 130 StGB strafbare Volksverhetzung geradezu regierungsamtlich in Gang gesetzt worden ist. Wie anders sonst soll man das öffentliche Ausspielen der Geimpften gegen die Ungeimpften nennen? Wie anders soll man es nennen, dass Ungeimpfte öffentlich und medial für mögliche, aber nirgends bewiesene Erkrankungen verantwortlich gemacht werden? Es ist die Feme der Volksgesunden, deren gefährliches Empfinden gegen die Ungeimpften in Stellung gebracht wird, eine Kampagne, die längst den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Volksverhetzung ist eine Straftat
Volksverhetzung ist eine Straftat, die unter die Offizialdelikte fällt: Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen (also selbsttätig) verfolgt wird. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Offenkundig hätte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof selbst tätig werden können und müssen. Leider ist von Peter-Herbert Frank, der seit dem 5. Oktober 2015 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist, nichts dergleichen bekannt.
Haftbefehl gegen den Chef der syrischen Luftwaffe
Bekannt ist von Peter-Herbert Frank, dass er Im Juni 2018 einen internationalen Haftbefehl gegen den Chef der syrischen Luftwaffe erwirkte. War oder ist Syrien Teil des deutschen Rechtsgebietes? Nein. War oder ist der Chef der syrischen Luftwaffe Bürger der Bundesrepublik Deutschland? Nein. Was also geht den deutschen Generalbundesanwalt ein mögliches strafwürdiges Verhalten eines syrischen Militärs an? Nichts und gar nichts.
Deutsche Justiz zu feige, sich den ungesetzlichen Corona-Maßnahmen entgegenzustemmen
Am Fall des Peter-Herbert Frank wird deutlich, wie korrupt Teile der deutschen Justiz sind: Zu feige sich den ungesetzlichen Corona-Maßnahmen entgegenzustemmen, ergreift er offenkundig gern die Partei jener internationalen Koalition, die unter Führung der USA die syrische Republik mit einem Krieg überzogen hat, der dem Völkerrecht widerspricht.
Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand
Es wird nicht die Justiz selbst sein, die ihre Reihen von einer unerträglichen Korruption säubern wird. Sie ist dringend auf Hilfe von außen angewiesen. Eine Hilfe, wie sie im In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung festgelegt ist:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (der Verfassung) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
+++ Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. +++ Dieser Artikel erschien zuerst am 31. Oktober 2021 auf dem Blog Rationalgalerie. +++ Bildquelle: Neirfy / shutterstock
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