si tacuisses Werte Westen
Von Friedemann Willemer.
Am 21.02.2022 erkannte der russische Präsident Putin die Volksrepubliken Donezk und Lugansk an und befahl seinen Truppen am 24.02.2022 den Einmarsch in die Ukraine, um „die Menschen zu schützen, die 8 Jahre lang vom Kiewer Regime misshandelt und ermordet wurden“. Seitdem herrscht wieder Krieg in Europa.
Völkerrechtliche Betrachtungen
Immanuel Kant hat 1795 in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ einen Weg zum Frieden unter den Staaten gewiesen. Voraussetzung: „Alle Politik muss ihr Knie vor dem ersteren – dem Recht – beugen.“
„Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates gewalttätig einmischen. Denn was kann ihn dazu berechtigen? Solange aber dieser innere Streit noch nicht entschieden ist, würde diese Einmischung äußerer Mächte Verletzung der Rechte eines nur mit seiner inneren Krankheit ringenden, von keinem andern abhängigen Volks, selbst also ein gegebenes Skandal sein und die Autonomie aller Staaten unsicher machen.“
Mit der UN-Charta haben die Staaten eine völkerrechtliche Grundlage für ihr Zusammenleben geschaffen, die der Maxime Immanuel Kants der Nichteinmischung und Herrschaft des Rechts entspricht.
Die UN-Charta stellt im 2. Artikel des 1. Kapitels den Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder fest. Im 4. Absatz heißt es:
„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
Die UN-Charta verbietet nicht nur Angriffskriege, sondern hat ein allgemeines Gewaltverbot statuiert. Danach sollen alle Staaten ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel beilegen.
Nur der Sicherheitsrat darf feststellen, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Weltfriedens gegeben ist und welche Maßnahmen – äußersten Falls die Anwendung von Gewalt – zu treffen sind, „um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu bewahren oder wiederherzustellen.“ (UN-Charta, Kapitel VII, Artikel. 39).
Maßnahmen einzelner Staaten unter Missachtung des Gewaltverbotes ohne Plazet des Sicherheitsrates sind völkerrechtswidrig. Dies muss uneingeschränkt gelten, unabhängig davon, welche von wem gesetzte „rote Linie“ durch wen überschritten wird. Die Mächtigen haben ihr Knie vor dem Recht zu beugen, alles andere ist Willkür.
Einzelne Staaten dürfen keine „allgemeingültigen“ roten Linien festlegen, die sie berechtigen, nach eigenem Gutdünken Gewalt gegen einen anderen souveränen Staat auszuüben. Die roten Linien beruhen immer auf den subjektiven Wahrnehmungen oder geostrategischen Interessen dieser Staaten. Deshalb darf nur der Sicherheitsrat entscheiden, ob die Voraussetzungen für ein Eingreifen der Weltgemeinschaft gegeben sind.
Solange das Vetorecht einiger Staaten im Sicherheitsrat besteht, ist das Veto eines Staates, selbst wenn es den anderen Staaten als Missbrauch erscheint, hinzunehmen; denn nur die uneingeschränkte Herrschaft des Rechts, der UN-Charta, kann verhindern, dass subjektiv motivierte Entscheidungen zu einer Willkürherrschaft führen.
Der Angriff Russlands gegen die Ukraine erfolgte ohne Mandat des Sicherheitsrates und ist völkerrechtswidrig. Ein Angriff der Ukraine dem Russland völkerrechtskonform zuvorkommen durfte, stand nicht bevor. Russlands völkerrechtswidriges Handeln ist evident.
Für dieses Ergebnis ist irrelevant, ob die Nato-Staaten mit ihrer Osterweiterung die Sicherheitsinteressen Russlands gefährden, die Regierung der Ukraine eine Marionette der NATO und der EU ist, dass die Aufnahme der Ukraine in die NATO und EU betrieben wird und trotz des Abkommens von Minsk in 2015 die Volksrepubliken Donezk und Lugansk permanent von Einheiten der Ukraine beschossen wurden und sich die ukrainische Regierung weigerte an der Umsetzung des Minsker Abkommens mitzuwirken. Diese seit Jahren andauernden Provokationen des Westens erklären das Verhalten Russlands, rechtfertigen es jedoch nicht.
Der Ukrainekrieg führt zu unsäglichem Leid für die Bevölkerung und zeigt erneut in aller Deutlichkeit, dass Krieg nur die Ultima Ratio sein kann, sofern die Weltgemeinschaft einen Krieg zur Wahrung des Weltfriedens beschließt oder zur Verteidigung des eigenen Landes so wie es die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland vorsieht.
Die Verwirkung
Die Verwirkung ist ein Fall der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens. Insbesondere kann der „Berechtigte“ sein Recht durch ein pflichtwidriges oder ehrloses, treuwidriges Verhalten verlieren. Aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben kann sich ergeben, dass grobe Pflichtverletzungen zum Ausschluss eines Rechts führen (Palandt, BGB, 80. Aufl., 2021, § 242 Rdn. 87 ff.). Das was nach Treu und Glauben für das Zivilrecht gilt, muss auch für das Völkerrecht gelten.
Die Reaktionen der Staaten der westlichen Wertegemeinschaft sind Wut, Hasstiraden und Empörung. Der Völkerrechtsbruch wird auf Schärfste verurteilt. Es werden die umfassendsten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Sanktionen aller Zeiten gegen Russland verhängt und die Ukraine mit Geld und Waffen unterstützt.
Die Politiker und Medien überschlagen sich mit Schreckensszenarien und einer Dämonisierung Putins, der die Inkarnation des Bösen sei. Hunderttausende Bürger demonstrieren für Frieden und Selbstbestimmung und sind sich mit ihren Anführern in Politik und Medien einig in der Verurteilung der ruchlosen Tat des russischen Präsidenten. Niemand darf abseitsstehen. Anderenfalls droht ihm die Ächtung aller recht und billig Denkenden. Russische Mitbürger werden von aufgebrachten Deutschen beschimpft und deren Kinder von ihren Mitschülern bespuckt. Russische Künstler werden aus Opern und Theaterhäusern entfernt und russische Medien verboten.
Politik und Medien und alle wesentlichen gesellschaftlichen Kreise im Wertewesten schüren eine geradezu pogromartige Stimmung gegen alles Russische und werden dabei von ihren Völkern vorbehaltlos unterstützt. Es gibt in diesem Mainstream der Moralisten nicht eine Stimme, die den Widerspruch wagt. Die Gleichschaltung ist allumfassend und wurde bisher als Faschismus verstanden. Nunmehr ist es das Paradies der Solidarität aller Gutmenschen. Ein Audiatur et altera pars ist verboten und entsprechend werden die wenigen Andersdenkenden in den noch nicht gleichgeschalteten alternativen Medien als „Nazis“ geächtet.
Die maßlosen Sanktionen und die Waffenlieferungen der Gemeinschaft der Guten sind völkerrechtswidrig; denn extraterritoriale Sanktionen sind nach Artikel 41 UN-Charta i.V.m. Artikel 39 als Teil des Kapitels VII der UN-Charta dem Sicherheitsrat vorbehalten und die Waffenlieferungen verletzen das allgemeine Gewaltverbot.
Zudem hat der Wertewesten durch vorangegangenes völkerrechtswidriges Tun und „unzählige“ Verbrechen gegen die Menschheit jedes Recht verwirkt, sich über andere zu erheben und deren völkerrechtswidriges Handeln zum Anlass für Schmähungen und Sanktionen zu nehmen,
Seit 1945 verstoßen die Staaten der westlichen Wertegemeinschaft mit ihren verwerflichen Kriegen und ihren Einmischungen in die inneren Angelegenheiten anderer Länder ohne Mandat des Sicherheitsrates gegen das Völkerrecht.
Hierzu zwei Beispiele ihrer nicht endenden Willkür:
- Am 24.03.1999 startete die Nato ihre ersten Luftangriffe gegen Serbien.
Vom ersten Tag an beteiligte sich die Bundeswehr an den Luftschlägen. Der Angriffskrieg gegen Serbien war völkerrechtswidrig, denn er erfolgte ohne UN-Mandat. Die Völkerrechtswidrigkeit des Militäreinsatzes hielt die Nato-Staaten nicht davon ab, in erheblichem Umfang militärisch gegen Serbien vorzugehen. Sowohl die Repräsentanten in allen Nato-Staaten als auch die Medien unterstützen nahezu einhellig die völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen gegen Serbien, in Deutschland allen voran Bundeskanzler Schröder und die Minister Frank Walter Steinmeier, Joschka Fischer und Rudolf Scharping.
Die repräsentativen westlichen Demokratien begnügten sich nicht damit, völkerrechtswidrig gegen Serbien Krieg zu führen, sondern im Zuge ihrer Luftschläge zerstörten sie zivile Infrastrukturen innerhalb der Zentren der Großstädte. Die Angriffe auf zivile Ziele durch die Nato stellten Kriegsverbrechen dar. Das Ergebnis des völkerrechtswidrigen Krieges: Tausende Tote und Verletzte. Außerdem zerstörte die NATO 54 Objekte der Verkehrsinfrastruktur, 300 Schulen, Krankenhäuser und Verwaltungseinrichtungen sowie 176 Kulturdenkmäler, darunter 23 mittelalterliche Klöster.
- Der zweite Irakkrieg war eine Militärinvasion der USA, Großbritanniens und einer Koalition der „Willigen“. Er begann am 20.03.2003. Der Krieg war völkerrechtswidrig, denn er besaß kein Mandat des Sicherheitsrates und verstieß gegen das Verbot eines Angriffskrieges. Die an diesem Krieg beteiligten repräsentativen Demokratien stützten sich wider besseres Wissen auf die Behauptung, der Irak sei im Besitz von Massenvernichtungswaffen. Dies war eine absichtliche Irreführung der Weltöffentlichkeit.
Ergebnis des völkerrechtswidrigen Krieges, an dem nahezu alle repräsentativen Demokratien beteiligt waren: bis zu 40.000 tote Soldaten und geschätzt 115.000 bis 600.000 tote Zivilisten. Die Repräsentanten in den beteiligten Demokratien haben den Krieg weitgehend begeistert mitgetragen. Auch die Medien haben die von der US-Regierung verbreiteten wahrheitswidrigen Kriegsgründe kritiklos übernommen. Die Massenmedien stellten sich wie in totalitären Staaten in den Dienst der Obrigkeit und die Repräsentanten in den Parlamenten fast aller europäischen Staaten feierten die Kriegsverbrechen ihrer Regierungen mit „Standing Ovations”.
Wo waren die Politiker, Journalisten, Kulturschaffenden, Intellektuellen und Demonstranten, die diese zutiefst menschenverachtenden und völkerrechtswidrigen Kriege beim Namen nannten und sich für alle Zeiten weigerten, mit den für diese Verbrechen Verantwortlichen weiterhin gemeinsame Sache zu machen. Fehlanzeige.
Besonders befremdlich ist, dass gerade die Repräsentanten demokratisch verfasster Staaten ihr „subjektives Empfinden“ über das Völkerrecht stellen und ihre Völker das völkerrechtswidrige Handeln widerspruchslos hinnehmen, wobei die Mehrzahl der Medien die völkerrechtswidrigen Taten der Regierenden ausdrücklich befürwortet.
Dass die Herrschenden in den repräsentativen Demokratien der Bösartigkeit der ihnen verliehenen Macht erliegen, ist ein Naturgesetz. Das aber der Souverän - das Volk - dieses wiederholt völkerrechtswidrige Agieren seiner Vertreter hinnimmt oder sogar gutheißt, ist mit massiver Desinformation durch die Regierungen und Medien zwar zu erklären, nicht jedoch zu entschuldigen.
Die Völker in den westlichen Demokratien verschließen die Augen vor den Verbrechen ihrer Anführer und erteilen Ihnen Absolution, indem sie sie immer wieder wählen. Damit übernehmen die Völker die Verantwortung für die völkerrechtswidrigen Kriege ihrer Repräsentanten.
Die Repräsentanten der westlichen Wertegemeinschaft und ihre untertänigen Völker haben jedes Recht verwirkt, andere Staaten des Völkerrechtsbruch zu beschuldigen und mit Ächtung und Sanktionen zu bestrafen. Eine Bigotterie in Vollendung und ein Beweis für ihre Verkommenheit.
Totalversagen
Dies gilt im besonderen Maße für das deutsche Volk, dass dem russischen Volk vor 80 Jahren in einem barbarischen Angriffskrieg unfassbares Leid zufügte und dem Russland vor 32 Jahren in einer großen Geste der Versöhnung die Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit gewährte.
Es macht fassungslos, dass ein Volk aus seiner Geschichte mit all seinen Katastrophen nichts gelernt hat und nichts dazu beiträgt, den angloamerikanische Hegemon, der seit Jahrzehnten alle roten Linien zur Wahrung der Menschenrechte und des Weltfriedens skrupellos hinwegfegt, auf dem Abfallhaufen der Geschichte zu entsorgen.
Ist das Feigheit? Aber wenn Tausend, wenn eine Million, wenn tausend Städte mit Einem nicht fertig werden, dann ist das keineswegs Feigheit. Welches Ungeheuer von Laster ist das also, das nicht einmal den Namen Feigheit verdient (Ètienne de La Boétie). Selbst in der Anonymität der Wahlkabine wagen sie es nicht zu dem „Einen“ nein zu sagen.
Es spricht alles dafür, dass der angloamerikanische Hegemon in dem von ihm provozierten völkerrechtswidrigen Krieg die Regie führt mit dem Ziel, Russland zu ruinieren und weitgehend – wie schon die übrigen Staaten Europas – unter seine Gewalt zu bringen. Dafür stehen die umfassendsten Sanktionen, die je gegen ein Land verhängt wurden und die Unterstützung der Ukraine mit Geld und Waffen, mit dem Ziel einen möglichst langen – von der ersten Sekunde an aussichtslosen – Zermürbungskrieg ohne Rücksicht auf die ukrainische Bevölkerung zu führen.
„So wie Hitler bei seinem Scheitern das ganze deutsche Volk mit sich in den Abgrund reißen, Deutschland zur Wüste machen wollte“ (Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik), geht Selenski im Auftrag des amerikanischen Hegemon diesen Weg für die Ukraine.
Selenski soll möglichst lange grauenvolle Bilder für die Weltöffentlichkeit liefern, damit das angloamerikanische Ziel der Zerstörung Russlands als ebenbürtiger Partner erreicht werden kann.
Für dieses Ziel nimmt der Wertewesten Tod und Zerstörung, Flucht und Vertreibung der Menschen in der Ukraine billigend in Kauf, statt auf eine sofortige Beendigung des Krieges hinzuwirken.
Das Ziel der Erniedrigung Russlands macht diesen Krieg so gefährlich; denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der russische Bär so in die Enge getrieben, als letzten Ausweg den Atomschlag wählt. Diese Perspektive des Wahnsinns zeigt, die Verantwortungslosigkeit des Handelns der westlichen Wertegemeinschaft unter Anführung ihres angloamerikanischen Despoten und die wohlstandsverwahrlosten Völker des Westens, die sich bis heute weigern ihrer Verantwortung als Souverän nachzukommen, machen, gefangen in ihrem Selbstbetrug, alles mit. Eine Bankrotterklärung.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Bildquelle: Anton27 / shutterstock
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