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Die WHO auf dem Weg zur „Weltmanipulations-Organisation“ | Von Uwe G. Kranz

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Ein Standpunkt von Uwe G. Kranz.

Ich beantrage die Umbenennung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Weltmanipulations-Organisation (WMO)! Begründung: Inzwischen liegen eindeutig zu viele Leichen der Meinungsfreiheit auf dem Weg der WHO zur Weltherrschaft, als dass man dieses noch übersehen könnte.

Zunächst sind da die Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 (IGV-2005, englisch IHR-2005, nachfolgend kurz IGV) ins Feld zu führen. Schon der Entwurf zu deren Änderung machte keinen Hehl aus dem brutalen Anspruch der WHO auf Meinungshoheit in Gesundheitsfragen sowie auf unbedingte, unfehlbare und absolute Wahrheit. Unter dem verschleiernden Titel „Selbstverpflichtung zur Zusammenarbeit und Unterstützung“ (Artikel 44 IGV) sollen dort nämlich zwei neue Pflichtaufgaben eingeschoben werden:

  • Absatz 1, Buchstabe h (neu): “Die Verpflichtung zur Bekämpfung der Verbreitung falscher und unzuverlässiger Informationen über Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, präventiven und epidemie-bekämpfenden Maßnahmen und Aktivitäten in den Medien, sozialen Netzwerken und auf anderen Wegen zur Verbreitung solcher Informationen”;
  • Absatz 2, Buchstabe e (neu): “Bekämpfung der Verbreitung falscher und unzuverlässiger Informationen über Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, präventiven und antiepidemischen Maßnahmen und Aktivitäten in den Medien, sozialen Netzwerken und auf anderen Wegen zur Verbreitung solcher Informationen.”

“Andere Wege der Verbreitung”?

Bleibt zu rätseln, was "falsche oder unzuverlässige Informationen" sind. Meint die WHO vielleicht die Aussage von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach, dass die „Impfstoffe wirksam und sicher” seien? Meint sie die Aussage der Ständigen Impfkommission (Stiko), dass durch die „Impfstoffe“ keine Gefahr für Schwangere und stillende Mütter und deren Babys bestehe? Wie soll das Verhältnis des völkerrechtlich verbindlichen „Pandemievertrages“ CA+“ (Convention Amendments) und seinen IGV in Bezug auf die Freiheitsrechte des Artikel 11 der Grundrechtscharta der Europäischen Union oder des Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention konkret aussehen? Werden dann dort später relativierende Regelungen getroffen, wie beispielsweise „Grundrecht gilt nicht, wenn WHO Pandemie ausruft“?

Während die Begriffe „Medien“ oder „soziale Netzwerke“ ja noch halbwegs verständlich erscheinen (im Einzelfall werden sich dennoch weltweit Heerscharen von Juristen um die Interpretation zanken!), bleibt bei dem diffus gehaltenen Merkmal „auf anderen Wegen zur Verbreitung“ ein höchst mulmiges Gefühl zurück – zumindest bei rechtgläubigen Demokraten. Ist hier schon das Gespräch am Stammtisch gemeint, eine Aussage bei Demonstrationen via Plakat, Banner, Fahne oder Transparent, ein Whatsapp-Dialog oder ein vertrauliches Gespräch mit Freunden? Und was ist dann eigentlich noch vertraulich, wenn das Heer der “Meldehelden” geradezu animiert wird, Blockwart oder Stasi 2.0 zu spielen?

Das Überwachungskomitee laut CA+

Aber dafür haben wir ja dann das Implementation Committee nach Artikel 53 IGV, das sich aus allen Vertragsstaaten zusammensetzt, die Meldepflichten überwachen soll und eine strenge Vollzugskontrolle mit Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Eine Art „kleine Weltregierung“, eine internationale Zensurbehörde, angesiedelt direkt bei der WHO, angeblich um “Falsch- und Desinformationen” besser bekämpfen zu können – womöglich im Verbund mit ähnlichen Einrichtungen, die parallel in den Signatarstaaten entstehen müssen. Brasilien lässt grüßen: Dort sollen „Falschnachrichten über Impfstoffe und deren Wirkung“ schon bald mit Freiheitsstrafen von zwei bis acht Jahren geahndet werden. Was “falsch” oder was “richtig” ist, entscheidet künftig also Herr Tedros von der WHO nach Gutdünken; der deutsche Meldeheld ebnet nur noch den Weg zum medialen oder justiziellen Schafott.

Noch deutlicher wird der „Pandemievertrag“ CA+: Dort, in Artikel 18, sind die Zensurmaßnahmen näher beschrieben, denen sich die Signatarstaaten unterwerfen müssen. Zwar wird der Inhalt des CA+ vom Intergovernmental Negotiating Body (INB), der aus allen Staaten besteht (auch Deutschland), bis zur 77. Weltgesundheitskonferenz im Mai 2024 fortgeschrieben, und angeblich obliegen „die Annahme des Pandemieabkommens sowie die Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen” den einzelnen Mitgliedstaaten, die “diese Entscheidung im Einklang mit ihren nationalen Gesetzen treffen” sollen (eine Art Unterwerfungserklärung mit Harakiri-Zeremonie?). Aber Deutschland hatte sein Mandat zur Verhandlungsführung bereits im März 2022 durch EU-Ratsbeschluss an die EU „verschenkt“. So spricht nun also die supranationale, nicht vom deutschen Souverän kontrollierte EU als eine der wichtigsten Initiatoren des CA+ mit „einer gemeinsamen Stimme aller 27 Mitgliedstaaten“. Mit keiner Zeile geht das Bundesgesundheitsministerium in seiner Beschreibung des Pandemieabkommens auf die Falltüren ein, die in diesem – später völkerrechtlich verbindlichen – Vertragswerk stecken.

WHO: Die führende Autorität befiehlt?

Eine davon ist Artikel 11 CA+, in welchem unter “General Principles and approaches“  die zentrale Rolle der WHO beschrieben wird. Demzufolge ist die WHO die “führende und koordinierende Autorität in allen internationalen Gesundheitsfragen“ und zudem die „Führerin aller multilateraler Kooperationen in globalen gesundheitspolitischen Regierungsgeschäften“. Die Mitgliedsstaaten unterzeichnen zudem, dass die WHO „fundamental“ sei für alle “pandemiebezogenen” Verbesserungen von Prävention, Vorbereitung, Antwort und für die Wiederherstellung des Gesundheitssystems. Angesichts der zumindest suboptimalen (freundlich ausgedrückt), bis (in realiter) grottenschlechten  Leistungen in Fragen der “Pandemie”-Bekämpfung in den letzten zwei Dekaden ist dies eine recht dreiste Selbstbeschreibung.

Wissen unsere Parlamentarier eigentlich, welche demokratischen Grundsatzentscheidungen sie schon 2022 achtlos aus der Hand gaben, als sie die EU beauftragten, die weiteren Verhandlungen mit der WHO zu den IGV zu führen? Kannten sie die Inhalte, die einer staatlichen Unterwerfungserklärung gegenüber einer nicht-staatlichen, nicht-demokratischen und korrupten Organisation gleichkommen? Wissen sie um deren Folgen ab 2024? Ist das Führerprinzip neuerdings wieder aussprechbar und “demokratischer Konsens”?

Pandemievertrag ruft zum Kampf gegen die ‚Infodemie‘ auf

Eine zweite Falltür ist auch Artikel 18 CA+ (“Communication and public awareness”), der die Signatarstaaten verpflichtet, die „Infodemie“ zu bekämpfen, soll heißen: Auch durch internationale Kooperation gegen “falsche und missverständliche Informationen oder Desinformationen” vorzugehen. Jeder Mitgliedsstaat muss nach Eingang dieser völkerrechtlichen Selbstverpflichtung eigenes ein Zensur-Netzwerk aufbauen und hierfür gesetzliche Regelungen nachweisen. Er soll ein möglichst breit aufgestelltes „infodemisches Management“ und Engagement entwickeln.

Ein Plan von geradezu Orwellscher Dimension à la “Wahrheitsministerium”: Mit staatlich gelenkter „Risikokommunikation“, mit eigens dafür zu entwickelnden gesellschaftlichen „Erziehungsmaßnahmen“, mit gesteuerten „öffentlichen Bewusstseinsbildungs- und Sensibilisierung-Programmen“, mit regelmäßigen „Konsultationen auch mit den zivilen Gesellschaftsorganisationen“ (Bundesgesundheitsministerium, Rockefeller Foundation, Gates-Stiftung & Co?) und „mit den Medien“ allemal, inklusive „periodischen Analysen“ und gesellschaftlichen, weitreichenden „Anhörungsverfahren“. Und das alles wohlgemerkt, um die drohenden „Desinformationsprofile“ zu identifizieren, denen dann mit noch zu entwickelnden öffentlichen „Informations- und Kommunikationsstrategien“ begegnet werden sollen. Das schiere Grausen packt einen, wenn man sich dieses Maßnahmen-Bündel in der Endfassung vorstellt. Alle Journalisten müssten hier eigentlich sofort auf die Barrikaden gehen, wenn sie nicht als Mietmäuler und -federn enden wollen.

Verschleuderung von Familienhabe

Als ob wir das nicht schon zur Genüge in den letzten drei Jahren ertragen und mit Hunderten von Millionen Euro an Steuergelder bezahlen mussten: Der nicht zertifizierte „Goldstandard PCR-Test” (ein Fake!), die täglichen “Infektionszahlen” (Fake!), die “Inzidenzen” (Fake!), der “R-Faktor” (Fake!), die “Ansteckungsgefahr ohne Maske” (Fake!), die Zählung der Infektionskranken und -toten (Fake!), die “Hospitalisierungs”-Zahlen (Fake!), das “Bettenbelegungsdrama” (Fake!), die “Wirksamkeit und Sicherheit der mRNA-Impfstoffe” (Fake!), die “Impf”-Übersterblichkeit (wird unterdrückt!), die “Impf”-Nebenwirkungen (werden unterdrückt!), der Datensalat von VAERS, EMA, PEI und RKI, die ganzseitige Staatspropaganda in den Printmedien (”Faktenbooster“) mit zahllosen Falschnachrichten, die TV- und Internetwerbung für “Warn-Apps” oder Verhaltensrichtlinien (“Wir bleiben zuhause”, “Gemeinsam einsam”, “Impfen rettet Leben”) und vieles anderes mehr.

Wer heute noch glaubt, mit solchen Mitteln, mit der Unterdrückung von Daten und Fakten, mit der Verhinderung von Veröffentlichungen oder letztlich mit Schwärzungen in – später dann nach dem Informationsfreiheitsgesetz gerichtlich angeordneten – Veröffentlichungen das „öffentliche Vertrauen“ und das „Festhalten an der öffentlichen Gesundheits- und Sozialpolitik“ gewährleisten, vertiefen oder verstärken zu können, der hat jegliche Bodenhaftung verloren. Früher war die “Verschleuderung von Familienhabe” ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch (der entsprechende Paragraph 170 wurde aufgehoben); heute müsste ein vergleichbarer Straftatbestand für die Verschleuderung von Staatshabe her!

Forschungsgelder fortgeschmissen

Darüber sollen die Mitgliedsstaaten künftig auch auf eigene Kosten noch forschen lassen, damit die Politik stets darüber informiert werden kann, was denn genau in einer “Pandemie” die Befolgung der von der WHO befohlenen gesundheits- und sozialpolitischen Maßnahmen “behindern” könnte – insbesondere die Impfbereitschaft und der Gebrauch der (aus WHO-Sicht) angemessenen “therapeutischen” und vor allem “nicht-therapeutischen Interventionen” (NPI), und was das “Vertrauen” in Institutionen von Wissenschaft und Regierung fördern könne. Die mehr als vage Begrifflichkeit der „Behinderung“ befohlener WHO-Maßnahmen ist wenig vertrauenserweckend und sollte an sich schon einer Unterzeichnung eines solchen Vertragswerks widersprechen.

Mein Ratschlag stattdessen: Macht einfach eine bessere Politik, die wirklich wissenschafts- und evidenzbasiert ist und nicht von den Stakeholders der Pharma-Unternehmen verformt, verfälscht und korrumpiert ist. Dann kehrt auch das Vertrauen in die Politiker zurück! Dafür braucht es keine teure Forschung. Das Geld kann man gesundheitspolitisch wahrlich besser anlegen, etwa in der Pflege.

Verhaltenswissenschaften verstärkt nutzen

Stattdessen legte sich die WHO in der 76. World Health Assembly (Weltgesundheitsversammlung) im Mai 2023 – nach CA+ und “International Health Regulations” (IHR) – noch ein drittes Eisen ins Feuer, indem sie für die folgende Entschließung stimmte: “Verhaltenswissenschaften verstärkt und systematisch nutzen, um Fehlinformationen und Desinformationen zu konterkarieren und die Nachfrage nach Impfstoffen sicherzustellen“. Hier klingt die WHO-Initiative „The Big Catch-up“ zur Impfung Millionen von Kindern mit an, mit der versucht werden soll, den verloren gegangen „Immunisierungsfortschritt“ wieder aufzuholen.

Unweigerlich kommt einem da die quasi geheime WHO-Stabsübung „Catastrophic Contageon“ vom Oktober 2022 in Brüssel wieder in den Sinn, in der es vorwiegend um die Impfung von Kindern und Jugendlichen gegangen sein soll. Deutschlands Vizepräsidentin des Robert-Koch-Instituts (RKI) war als „persönliche Expertin“ auf Kosten der Bill- & Melinda-Gates-Stiftung (BMGF) eingeladen, weswegen das Bundesgesundheitsministerium auch keinerlei Kenntnis hatte – und so auch keine Auskunft über Details oder Schlussfolgerungen der Übung geben konnte. Kritische Stimmen und Interessierte wurden lapidar beschieden, man möge sich doch an das John-Hopkins-Institut wenden. Ha! Welche(r) Bundestagsabgeordnete(r) ruft diese Dame zur Anhörung? Zumindest im Gesundheitsausschuss?

Griff nach den sozialen Netzwerken

Insgesamt macht die WHO also schon recht deutlich, in welchem Geist sie die Rechtsinstrumentarien CA+ und IHR künftig auszulegen gedenkt. Ganz vorne steht in dieser Entschließung nämlich die Schulung und Bezahlung von „positiven“ Social-Media-Influencern mit großer Reichweite, prominenten Journalisten und “sozialen Aktivisten” mit großer lokaler Anhängerschaft , damit diese den “Desinformationen” entgegenwirken. Also Rekrutierung informeller Mitarbeiter (IM) à la DDR? Eine neue Jobbörse für “Meldehelden” à la BRD? Mehr Staatsmoneten für “Maithink X”, Hirschhausen & Co.? Daueralimentation für “Correctiv” und “Faktenchecker”? Die – diesbezüglich unverdächtige – “Süddeutsche Zeitung” war es, die bereits am 17. Oktober 2010 feststellte, dass es „gewinnbringende Arbeitsgemeinschaften ohne kritische Distanz in etlichen Sparten des Journalismus (gibt)“. Treffend titulierte sie den Artikel mit „Klebrige Nähe“.

Hatten wir da nicht vor Kurzem bei “Servus-TV” eine Liste sehen müssen, wonach über 200 Journalisten, mehr als die Hälfte davon vom öffentlich-rechtlichem Rundfunk, üppige Honorare von der Regierung einstrichen – insgesamt 1,47 Millionen Euro in den letzten fünf Jahren? Welche Nebeneinnahmen flossen sonst noch? Haben diese gekauften Journalisten wenigstens ihre Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) abgeführt? Und wie war das gleich mit der “demokratischen Kontrollfunktion des Journalismus” als sogenannter „Vierte Gewalt“, und mit der journalistischen Neutralitätspflicht? „Hochproblematisch“, urteilte FDP-Vize Wolfgang Kubicki über die Verstrickungen. Und was alles finanziert eigentlich das “Demokratiefördergesetz” vom Dezember 2022 ab dem kommenden Jahr mit seinen unfassbaren 212 Millionen Euro für mehr als 600 sogenannte “Projekte” (insbesondere die Programme „Demokratie Leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“)? Und all dies soll künftig dann von der WHO angeordnet werden dürfen?

Eigener Twitter-Account überwacht uns automatisch

Der Entschließung der Weltgesundheitsversammlung gemäß soll auch ein eigener Twitter-Account geschaffen werden, der “Fehlinformationen” zum Thema Gesundheit automatisch überwacht und den Empfängern dieser Fehlinformationen automatisierte Gegennachrichten zukommen lässt “…mit dem Ziel, die Nutzer zu motivieren, der Quelle nicht zu folgen“. KI- und algorithmengestützte, von der WHO und staatlich gelenkte Meinungsmanipulation und Quellenselektion, wie man sie sich nicht schlimmer ausmalen könnte… das ist Orwell pur! Folgerichtig finden sich in der gesamten Resolution noch nicht einmal irgendwelche Lippenbekenntnisse zur Achtung der freien Willensbildung und -äußerung des Menschen.

Es handelt sich somit um eine zutiefst freiheits- und wissenschaftsfeindliche Entschließung, die nur einmal mehr zeigt, wie dringend und wichtig es ist, sich der Verschärfung der IGV und des CA+ und dem darin postulierten Machtanspruch und -gewinn der WHO zu widersetzen. Abweichende Theorien, auch wenn sie noch so wissenschaftlich fundiert sind – werden fortan als “Desinformation” klassifiziert und bekämpft. Der geradezu wahnhafte, alleinige Wahrheitsanspruch der WHO trägt erwiesen anmaßende, fast schon totalitäre Züge.

Ab 25. August 2023: Europaweite Sperrung der sozialen Medien

Da steht die EU natürlich nicht gerne abseits: Flugs wurde begleitend schon seit November 2022 ein Rahmendekret vorangetrieben, der berüchtigte Digital Services Act (DSA). Dieser erhält seine volle Rechtskraft am 17. Februar 2024 und soll dann einen „klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmen für Online-Plattformen” und einen „besseren Schutz der Verbraucher/innen und ihrer Grundrechte“ (?) im Internet und „weniger illegale Inhalte“ erhalten – aber im Falle „sozialer Unruhen“ europaweit zur Sperrung sozialer Plattformen verwendet werden können. In einem “Politico”-Interview vom 10.07.2023 verspricht der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton darüberhinaus, dass die „Interventionen extrem schnell“ sein werden; die Teams für die Interventionsmaßnahmen stünden schon bereit. 19 große Social-Media-Plattformen mit über 45 Millionen Usern alleine in Deutschland (Meta, Google, Facebook, Tik Tok, Snapchat, Instagram, Twitter und anderen) müssen in Kürze den DSA-Stresstest bestehen – oder sie riskieren eine Strafe, die bis zu 6 Prozent des globalen Einkommens der betreffenden Provider ausmachen kann; das sind dann Milliardenbeträge. Was jedoch „soziale Unruhen“ sein sollen, wird natürlich nicht näher definiert. Zum Beispiel Unruhen wie kürzlich in Frankreich und teilweise auch in den Niederlanden oder in der Schweiz? Krawalle im Columbiabad Berlin? Grundrechtsdemonstrationen? Bürgerproteste wie in Upahl gegen Flüchtlings-Containersiedlungen? Man weiß es nicht. Stichtag ist jedenfalls schon der 25. August 2023.

Bereitet euch alle vor: Das Ende der freien Meinungsbildung und -äußerung ist nah! Die EU fordert, dass Anbieter ihre Plattformen künftig noch stärker (“aggressively”) auf “illegale Inhalte” untersuchen und ihre Firmenpolitik und Arbeitsprozesse darauf ausrichten sollen, “Hassrede”, “terroristische Propaganda” und „anderes Material“, das die EU-Mitgliedsstaaten als „illegal definiert“ haben, herauszufiltern, zu löschen und zu melden.

Dienen Kinderpornografie und Terrorpropaganda fortan dann als Einfallstor für eine umfassende Zensur? Und wird das Verbreiten von „Falschmeldungen über die Impfstoffe und ihre Wirkungen“ dann künftig auch in der EU nach brasilianischem Vorbild geregelt?

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 20. Juli 2023 auf ansage.org.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: Poetra.RH / Shutterstock.com


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