Leben wir in einer DDR 2.0?
Ein Meinungsbeitrag von Karolin Ahrens.
Teil I
„Am Donnerstag letzter Woche klingelte es kurz nach 6 Uhr morgens an meiner Haustüre. Zwei muskulöse, breitbeinig mit Hand an der Waffe am Gürtel stehende Männer vor meiner Wohnungstüre hielten mir eine Plastik-Karte vors Gesicht mit den Worten Staatsschutz/ Kriminalpolizei FFB und ob ich den deutschen Staat ablehne. Sie wollten unbedingt in die Wohnung, da ich die Nachbarn nicht einbeziehen wollte und ich alleinerziehende Mutter von 2 schlafenden Kleinkindern war, zudem überrumpelt im nur mit T-Shirt bekleidet, führte ich Sie ins Kinderzimmer. Er fragte mich, warum ich solche Briefe ans Amtsgericht senden würde und ob ich wüsste, was ich da versende. Da ich noch nicht richtig wach war, sagte ich ihm, dass ich mich bei der GEZ schon 3 Mal abgemeldet habe und meine diversen Schreiben nur mit Textbausteinen beantwortet werden und immer neue Feststellungsbescheide folgen, will ich eine rechtliche Auskunft der übergeordneten Instanz, ob ein Gerichtsvollzieher das darf (habe ja bezahlt mit Vermerk unter Zwang).“
Eine Sachverhaltsschilderungen aus dem DDR-Regime? Nein, diese Zeilen erreichten uns erst wenige Tage vor diesem Artikel.
Deutschland entwickelt sich seit Jahren zu einem gefährlichen freiheitseinschränkenden Sicherheitsstaat, der die Bürger am liebsten in Ketten, mindestens aber in eine dauerhafte Zwangsumarmung und -überwachung á la Corona nehmen möchte. Eine These, die staatlicherseits abgestritten, mit gleicher Vehemenz von (corona-)kritischen Menschen jedoch bekräftigt werden würde. Insbesondere solchen, die Opfer von rechtswidriger Gewalt, überwiegend verübt durch Exekutivorgane, geworden sind und eine Aufarbeitung dieser Straftaten bis heute vermissen. Bei mir als kritische Rechtsanwältin läuteten spätestens im April 2020 mit der gewaltsamen Durchsetzung der Corona-Maßnahmen durch die willfährige Exekutive, der Arbeitsverweigerung der Judikative und der Verlagerung der Legislative auf die Exekutive sehr laut die inneren Alarmglocken. Bestätigt wurde meine Befürchtung durch eigene Gewalterfahrung, aber auch den Erfahrungen meiner Mandanten, die etwa systematisch von Mitarbeitenden der Kriminalpolizei zu Hause oder am Arbeitsplatz anlasslos und somit zwecks Einschüchterung nicht selten wiederholt aufgesucht wurden und werden. Auch findet weiterhin eine Pervertierung des Rechts vor den Gerichten statt, während im Ausland die rechtswidrig eingetriebenen Corona-Bußgelder und Strafzahlung an die Bürger zurückgezahlt werden.
Dieser Artikel ist ein Auszug einer mehrteiligen Dokumentation des staatlicherseits gelenkten Corona-Geschehens in Form von Sachverhaltsschilderungen, gesammelten Zeugenaussagen, internen, veröffentlichten Arbeitsanweisungen, Gerichtsstücken und weiteren „Beweismitteln“. Diese belegen deutlich, dass viele staatlicherseits instruierten Vorgänge gar nicht so unkoordiniert geschehen sind, wie es vielleicht den Anschein hat. Sich die Bürger bereits tiefer in einem Überwachungs- und Sicherheitsstaat befinden, als ihnen lieb sein dürfte. Corona war nur die hässliche Fratze dieses staatlichen Machtmissbrauchs, die sich sonst recht gut im politischem System zu tarnen vermag. Und: Die deutsche Gesellschaft hat aus seiner wiederholten Diktaturerfahrung nichts gelernt – im Gegenteil.
Zersetzungsmethoden der Staatssicherheit
In den Archivdaten der Staatssicherheit sind die Methoden der damaligen DDR – Staatssicherheit zu recherchieren. Die Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zur Überführung von „Straftätern“, d.h. in der Regel von politisch Andersdenkenden und Handelnden, reichten von polizeilichen Methoden (Spurensicherung, Handschriftanalyse, Beweissicherung) über geheimpolizeiliche Methoden (Beobachtung, Überwachung, Befragung des Umfelds) bis zur Anwendung von Staatsgewalt (Ermittlung, Verhaftung, Verhör). Alle diese Methoden konnte die Stasi ausdehnen, die Grenzen des rechtlichen Rahmens überschreiten oder zur Konstruktion von Fällen, Schuld und Geständnis nutzen.
Auch Entführung, Erpressung, Drohung und Fälschung gehörten zum Arsenal der Stasi-Methoden. Eine unabhängige Kontrollinstanz, ein Gericht oder ein parlamentarisches Gremium, zur Überprüfung der Methoden und Befugnisse des MfS existierte nicht. Gleichwohl war die Stasi kein „Staat im Staate“: Ihr Kontrollorgan war die Führungsspitze der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), die zwar nicht jede einzelne Methode anwies, wohl aber die politische Linie im Auftreten und Wirken der Stasi vorgab. Hiernach waren die Maßnahmen der Zersetzung auf das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Verstärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften zu richten, durch die sie zersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden sollten.
Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung waren insbesondere die systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben. Die systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen. Die zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive. Das Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen. Das Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder.
Richtlinien und Arbeitsanweisungen der Stasi
Zur Umsetzung dieses Staatsterrorismus gegen die eigene Bevölkerung sollten diese Zersetzungsmethoden gegen Gruppen, Gruppierungen und Organisationen angewandt werden, wenn in der Bearbeitung operativer Vorgänge die erforderlichen Beweise für das Vorliegen eines „Staatsverbrechens“ oder „einer anderen Straftat“ erarbeitet wurden und der jeweilige operative Vorgang aus politischen und politischoperativen Gründen im Interesse der Realisierung eines höheren gesellschaftlichen Nutzens nicht mit strafrechtlichen Maßnahmen abgeschlossen werden soll. Zur Zerschlagung „feindlicher“ Gruppen sowie zur Einschränkung bzw. Unterbindung der Massenwirksamkeit feindlich-negativer Handlungen sowie zur wirksamen vorbeugenden Bekämpfung „staatsfeindlicher“ Tätigkeit und anderer feindlich-negativer Handlungen.
Verwendete Mittel der Zersetzung
Konkret übertragen auf das Corona-Geschehen lassen sich bislang insbesondere folgende Zersetzungsmethoden finden, die handlungsidentisch mit den Stasi- Arbeitsanweisungen sind, die sich in der Richtlinie der Stasi über „Zersetzung“ finden. (1)
Kritiker der Corona-Maßnahmen wurden und werden gezielt durch eine sprachliche Abwertung, kompromittierender Fotos und Verleumdungstatbestände „gerufmordet“. Es findet eine Art von Schauprozessen – wie etwa der Fall Ballweg oder Dettmar statt – „Bestrafe einen, erzieh alle.“
Besonderes Augenmerk ist auf die Befragung von kritischen Personen durch Kriminalbeamte und der Abteilung Staatsschutz zu richten, was sich deckungsgleich mit den Anleitungen der Stasi verhält, Personen zu staatlichen Dienststellen oder gesellschaftlichen Organisationen mit glaubhafter oder weniger glaubhafter Begründung vorzuladen und auszuforschen, verhält. Hier kam es gerade in jüngster Zeit im Rahmen der Rechtsstreitigkeiten gegen den „staatsfernen“ öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ungeheuerlichen Vorgängen: In verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt es vermehrt zu Einstellungen und Austragungen aus den Schuldnerregistern aufgrund der erfolgten Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens und entsprechend fehlender Ermächtigungsgrundlage. In mehreren Verfahren leiteten und leiten Amts- und Landgerichte – trotz positiver Entscheidung für den Kläger – die personenbezogenen Daten an die polizeiliche Abteilung „Staatsschutz“ weiter. Im Anschluss erfolgt eine Einladung zu einem Ausforschungsgespräch. Ein ungeheuerlicher Vorgang, da im deutschen Strafrecht keine Ermächtigungsgrundlage für „Ausforschungsgespräche“ existiert, eine Person grundsätzlich nur im Rahmen eines Verfahrens als Beschuldigter oder Zeuge vorgeladen werden kann. Zu diesem Vorgang existieren interne Arbeitsanweisungen, die uns ebenfalls vorliegen, aufgrund offener Verfahren jedoch (noch) nicht veröffentlicht werden dürfen.
Zur gesellschaftlichen Beruhigung soll abschließend ausdrücklich festgestellt werden, dass der Bürger rechtlich nicht verpflichtet ist, Einladungen zu solchen „Ausforschungsgesprächen“ Folge zu leisten. Nicht nur an dieser Stelle hat die Exekutive den Boden des Rechtsstaats verlassen. Aufklärung bleibt wohl bis auf Weiteres den kritischen Geistern der „4. Gewalt“ überlassen.
(1) Siehe auch Quelle: Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), BStU, MfS, BdL-Dok. 3234
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Wir danken der Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bildquelle: Steve Scott / Shutterstock.com
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