Erweiterte Einschränkung von bürgerlichen Grundrechten.
Ein Kommentar von Bernhard Loyen.
Die politische Strategie einer auffällig-aggressiv verhinderten, breiten Gesellschafts-Diskussion im Verlauf dieser sogenannten Corona-Krise zeigt nun die anvisierte Wirkung. Der nachhaltig erzwungene Nicht-Diskurs erwirkt mittlerweile die erwünschte Reaktion bei einem Großteil der Menschen in diesem Land. Durch die permanent einseitige Manipulation und Dauerberieselung hinsichtlich der kommunizierten Einschätzungen zur Corona-Thematik und den dazu parallel laufenden Maßnahmen, zeigt sich bei sehr vielen Bürgern das Phänomen der schlichten Informations-Ermüdung.
Ein hoher Prozentsatz von Maßnahmen-Opfern in diesem Land resümiert für sich alleine, im Gespräch oder bei einer sich anbahnenden Diskussion: Ich kann nicht mehr. Ich kann mich nicht mehr mit diesem Thema beschäftigen. Ich will auch nicht mehr. Ich bin nur noch müde. Mental wie körperlich.
Der Wunsch, ohne dieses verhasste Corona-Thema durch die Woche zu kommen ist inzwischen dermaßen tief und ausgeprägt in unserer Gesellschaft verankert, dass jede Verordnung, mag sie noch so bizarr oder anmaßend im ersten Moment wirken, kritiklos seinen unmittelbaren Platz im individuellen Dasein erhält. Von Seiten der Politik eingefordert, wird jegliche Gängelung anstandslos umgesetzt.
Nicht schon wieder dagegen ankämpfen müssen. Bloß nicht hinterfragen, bloß nicht nachdenken. Was soll’s, was bringt es? Ein gelebter Alptraum?
Dieser Real-Alptraum könnte sich seit Dienstag dieser Woche für nicht wenige Bürger in diesem Land verlängern, bzw. vertiefen. Im Rahmen der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode verabschiedete der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und „Aufbauhilfe – Schnelle Hilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe“. Ganz nebenbei wollten dann eben noch erneute Modifizierungen des Infektionsschutzgesetzes durchgewunken werden. Alleinig die Fraktion der AFD sprach zumindest durch die Abgeordneten Alice Weidel und Detlev Spangenberg diese Tatsache an. Sie erzwangen zudem die namentliche Abstimmung, also nicht das geplante unmotivierte Durchwinken über die restlichen Fraktionen.
Das Ergebnis ist im Schriftartikel verlinkt (1). Es bleibt ein Rätsel, wie bei sehr leeren Rängen, ersichtlich durch eine Live-Übertragung, schlussendlich von 709 Mitgliedern des Bundestags 625 davon ihre Stimme abgegeben haben. Zudem überrascht, dass immerhin 280 Nein-Stimmen abgegeben wurden. Nur die Regierungskoalition stimmte bis auf 12 Abgeordnete mit 344 Stimmen für die Erweiterungen bürgerlicher Nötigung.
Kein einmaliges oder neues Ereignis. Schon im Mai diesen Jahres fand sich in dem damaligen Tagesordnungspunkt: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt unter Artikel 6 - Änderung des Infektionsschutzgesetzes folgende Formulierung (2, Seite 24)): „Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (…), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2021 (…) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: „Wenn die Bundesregierung von ihrer Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch macht, kann sie zugleich die Landesregierungen ermächtigen, ganz oder teilweise in Bezug auf von den Ländern nach dem fünften Abschnitt dieses Gesetzes erlassene Gebote und Verbote für die in Satz 1 genannten Personen Ausnahmen zu regeln.“
Im Juli diesen Jahres findet sich ein Artikel 9 - Änderung des Infektionsschutzgesetzes (3, Seite 12), als Bestandteil der Änderung des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Dieser bezog sich auf Modifizierungen hinsichtlich der Einreiseregelung bei Rückkehr aus dem Ausland und entsprechenden Rückmeldeverpflichtungen. Die Ergänzung der Gesetzes-Neudefinition vom Juli beinhaltete zudem einen Artikel 10 mit folgender Feststellung: „Durch Artikel 9 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (…), der Freiheit der Person (…), der Freizügigkeit (…) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (…) eingeschränkt.“ Verdeckt Gedrucktes mit immenser Wirkung
Nun die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 07. September (4). Bis dato hieß es: „Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können die Absätze 1 bis 6 auch angewendet werden, soweit und solange sich die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nur in einzelnen Ländern ausbreitet (…)“
Seit Dienstag ist dieser Absatz dahingehend geändert: „Mit der Änderung wird geregelt, dass auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für ein betroffenes Land die Möglichkeit bestehen soll, die in Absatz 1 genannten Maßnahmen zu treffen, soweit und solange eine konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in dem betroffenen Land besteht und das Parlament in dem betroffenen Land die Anwendbarkeit des § 28a Absatz 1 bis 6 feststellt."
Eine konkrete Gefahr? Mit Ländern sind die Bundesländer gemeint. Soweit und solange? Es reicht also zukünftig die individuelle politische Einschätzung einer vermeidlichen Gefahrenlage. Dies gibt neugewonnenen Raum, öffnet Tür und Tor für zukünftige reine Willkür-Verordnungen von Länderparlamenten.
Zudem wurde der politisch verordnete 7-Tage-Inzidenzwert bei den berüchtigten Neuinfektionen strategisch abgelöst. Die immer lauter werdende Kritik an diesem Willkürwert wurde als zu bedrohlich erkannt. Zukünftig dienen als vordergründige Argumentation für die Maßnahmen, die Zahlen der Krankenhausbelegungen mit Covid-Patienten, die sogenannte Hospitalisierungsrate. Es bleibt jedoch die dehnbare Zauberformel - mit dem Virus, aber aus anderen Notwendigkeiten oder durch eine reine Covid-19-Erkrankung eingeliefert.
Die wesentliche und entscheidende Neuerung ist die nun politische niedergeschriebene Legitimation, dass Arbeitgeber sogenannter sensibler Bereiche, dazu zählen Kitas, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und ambulante Tageskliniken, in bis dato rein persönliche, also privateste Lebensentscheidungen eines Arbeitnehmers Einblick einfordern können.
„Für die in § 36 Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen und Unternehmen wird die Befugnis der Arbeitgeber, personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verarbeiten zu können (…) Der Arbeitgeber kann diese Daten nur verarbeiten, wenn und soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist…Nach Satz 2 bleibt es für andere Beschäftigtendaten und für Beschäftigte außerhalb des Anwendungsbereichs der § 36 Absatz 1 und 2 bei den allgemeinen Bestimmungen.“
Ein Anfang ist damit getan. Die Aussageverpflichtung partiell gestartet. Die entscheidende Frage, die berechtigte Sorge kann daher nur lauten, wie lange wird es noch dauern, bis ein generelles Arbeitgeberrecht, die Auskunftsverpflichtung zum Covid-Impfstatus, in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wird?
Durch diese Entscheidung wird der bis dato rein medial aufgebaute Druck hinsichtlich einer vermeintlich gesellschaftlich hohen Akzeptanz zu dieser Thematik, nun auf eine existentielle Real-Ebene gehoben. 4,52 Millionen Zuschauer sahen am Dienstag die 20:00 Uhr Tagesschau. Wurden sie hinsichtlich dieser neuen Arbeitgeberrechte, der erneuten Einschränkung von Grundrechten informiert? Nein. Die Redaktion beließ es bei der Neuerung hinsichtlich der nun geltenden Hospitalisierungsrate. Eine bewusste Vorenthaltung (5) von wichtigen Informationen für die Zuschauer, also Bürger.
Die perfide und offensichtliche Strategie der Regierungspolitik, den Corona-Spaltpilz nun noch tiefer in die Gesellschaft zu setzen, findet sich in der Tatsache, dass die finale Entscheidung von persönlichen Einblicken und daraus resultierenden Einschnitten in die individuelle Biografie nun an die Bürger weitergereicht wird. Arbeitgeber entsprechender Branchen können ab sofort sehr wohl persönlichen Druck ausüben. Dient die Maßnahme nur dem Gedanken zum Wohle der anderen Mitarbeiter oder könnten missliebige Angestellte nun auf diesem Wege politisch legitimiert entsorgt werden?
Diese Neuerung in Verbindung mit dem immer lauteren Ruf konsequenter Planung und Umsetzung der 2G Regeln in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Ebenen, geimpft und genesen, wird diese Gesellschaft noch weiter auseinander treiben. Noch tiefere Gräben schaffen. Im Entwurf vom Dienstag findet sich zuletzt der Satz: „Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt.“ Noch Fragen?
Dies alles bedeutet nicht, dass seitens der Politik kein verbaler Druck mehr auf die Bürger ausgeübt wird. Für eine miese Steilvorlage reicht es immer noch. N-TV (da Tagesticker, hier T-Online) vermeldete am 08. September (6), dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn es für gerechtfertigt hält, dass ungeimpfte Arbeitnehmer, die in Quarantäne gehen müssen, Lohnabzüge hinnehmen müssen. Er sehe nicht ein, dass andere auf Dauer dafür zahlen sollten, wenn sich Menschen trotz ausreichender Impfstoffe in Deutschland nicht impfen ließen.
Gegenwahrnehmung. Wer zahlt denn doch gleich zukünftig für die Mitbürger, die sich aufgrund einer medial-politischen Impfkampagne dermaßen unter Druck gesetzt fühlten, dass sie die Zweifach-Impfung über sich ergehen, also injizieren ließen? Daraus resultierend, im Rahmen von Nebenwirkungen, etwaig einen unfreiwilligen Arbeitsausfall erleiden, vielleicht sogar einen Krankenhausaufenthalt erleben? Wer zahlt im Extremfall Berufsinvalidität? Auch die Ungeimpften, durch ihre Steuerabgaben und Beiträge.
Im Juli diesen Jahres sprach Außenminister Heiko Maas folgende Worte: „Wenn alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot haben, gibt es rechtlich und politisch keine Rechtfertigung mehr für irgendeine Einschränkung“ (7). Welch Hohn für die Menschen, die sich weiterhin dem politisch-medialen, auch gesellschaftlichen Druck einer Impf-Nötigung entgegenstellen. Seit Dienstag, die finale Absegnung über den Bundesrat erfolgt am Freitag dieser Woche, werden Bürger erneut dahingehend bestätigt, dass das gesprochene Wort in der Corona-Krise, die Glaubwürdigkeit eines Politikers die Halbwertszeit der ungefähren Lebenserwartung einer Eintagsfliege trägt.
In dem folgenden Zitat habe ich genau ein einziges Wort ausgetauscht: „Impfen ist der beste Schutz gegen den Corona-Virus. So sehen es die Experten, aber unter vielen Menschen mehren sich die Zweifel: Ist der Impfstoff überhaupt sicher? Oder dienen wir alle als Versuchskaninchen in einem groß angelegten Experiment?“ (8).
Tauscht man das Wort Corona-Virus mit Schweinegrippe aus, landet man bei einem Original-Artikel aus dem Oktober 2010. Ironie der Corona-Krise oder Realsatire? Die Streitprotagonisten der damaligen wissenschaftlich-medizinischen Diskussion, ein Christian Drosten und ein Dr. Wodarg. Argumentativ, also inhaltlich überzeugend und dementsprechend glaubwürdig für die Medien und Politik war im Jahre 2010 Dr. Wodarg. Im Jahre 2020/21 das umgekehrte Phänomen. Drosten ist inzwischen mehrfach prämiert und ausgezeichnet für seine Rolle in dieser rein politisch initiierten Pandemie. Dr. Wodarg wird diskreditiert, vorgeführt, medial niedergemacht.
Versuchskaninchen, war das nicht genau dieses Wort, welches am vergangenen Wochenende für Aufregung sorgte? Kanzlerkandidat Olaf Scholz von der SPD gab in einem Interview mit einem NRW-Lokalradio folgendes Statement ab: „50 Millionen sind jetzt zwei Mal geimpft. Wir waren ja alle die Versuchskaninchen für diejenigen, die bisher abgewartet haben. Deshalb sage ich als einer dieser 50 Millionen - es ist gut gegangen! Bitte macht mit (9).“
Ein großer Aufreger, die gefürchtete poltische Empörung folgte umgehend. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ließ seiner Wahrnehmung freien Lauf: „Das ist nun wirklich Unsinn. Der Impfstoff ist zugelassen, sicher und wirksam. So eine Wortwahl ist eine Steilvorlage für die, die mit Halb- und Unwahrheiten Vertrauen untergraben wollen. Die Impfung schützt und hat bereits viele Tausende Leben gerettet.“ (10)
Die Causa Versuchskaninchen schaffte es dann auch am Dienstag bis in den Bundestag. Die Kanzlerin persönlich, not amused. Sie versicherte den spärlich anwesenden Zuhörern (11): „Natürlich war und ist niemand von uns beim Impfen in irgendeiner Form ein Versuchskaninchen“. Applaus quer durch die Fraktionen, bis auf die Anwesenden der AFD.
Wie reagierte der gescholtene Kanzlerkandidat der SPD auf diese Klarstellung? In seiner Rede am Dienstag fand er folgende Erklärung für seine Wortwahl: „Und auch das will ich gerne sagen: Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir sie überzeugen, indem wir das locker und gelassen machen, auch mit Witzen, über die auf vielen Veranstaltungen gelacht wird. Wenn einige nicht lachen wollen und sich darüber aufregen, hat das vielleicht etwas damit zu tun, dass sie beim Blick auf ihre Umfragewerte wenig zu lachen haben.“ (12)
Die Impfung ein Witz oder die Wirkung des Impfstoffs? Oder die Unglaubwürdigkeit der Politik? Das Problem: Millionen Menschen in diesem Land ist das Lachen schon sehr lange vergangen. Beeindruckt das die Politik und Großteile der zuarbeitenden Medien? Nein.
Der wie Phoenix aus der Schweinegrippe-Asche empor gestiegene Christian Drosten ließ nun diese Woche mitteilen, gelassen in den Herbst zu gehen sei eine gewagte Vorstellung. Warum? Er bezweifle, dass Deutschland allein durch Impfangebote eine akzeptable Impfquote in der Corona-Pandemie erreichen kann. Hauptgrund dafür sei eine gewisse Gleichgültigkeit in der Bevölkerung (13). Wer lebt denn gerade seine Gleichgültigkeit gegenüber dem Mitmenschen rigoros aus?
Hauptgrund für eine sich immer mehr ausbreitende Missstimmung in diesem Land ist diese anmaßende und unfassbare Arroganz mit der die Protagonisten der Stunde ihre selbstgefällige Wahrnehmung hinsichtlich der Sorgen von Millionen Menschen in diesem Land ausleben und dementsprechend ausformulieren.
Medial wird kolportiert, nur die AFD-Fraktion schade aktuell mit ihrer Positionierung der Volksgesundheit. Das stimmt so nicht. Kennen sie Dr. Saskia Ludwig? Sie ist seit 2004 Abgeordnete der CDU im Landtag von Brandenburg. Auch sie gab am Dienstag ihre Stimme im Bundestag ab. Sie stimmte mit Nein. Haben sie von ihrer Persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aus den Medien etwas gehört oder gelesen? Den Text, einen Kommentar, irgendetwas? Es findet sich nichts. Ihre Erklärung klagt an, das passt nicht in die tägliche Dauerberieselung von Durchhalteparolen pro Regierungspolitik. Bilden Sie sich ihre persönliche Meinung. Es folgt die gesamte Stellungnahme (14):
„Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
Nahezu zwanzig Mal haben wir im Bundestag in den letzten anderthalb Jahren Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Mit keinem anderen Gesetz hat sich unser Parlament so oft in so kurzer Zeit beschäftigt, wie mit diesem. Die Hektik, mit der wir in nahezu jeder Sitzungswoche das Infektionsschutzgesetz weiter ausweiten, um vermeintlich Schlimmeres zu verhindern, kann ich immer weniger nachvollziehen. Die scheinbare Panik, mit der wir in immer kürzer werdenden Abständen das Infektionsschutzgesetz ändern, ist außerhalb des Berliner Regierungsviertels kaum zu spüren. Zum Glück.
Im Januar 2021 waren deutschlandweit rund 5.500 Menschen mit Covid im Krankenhaus in Behandlung. Selbst der Gesundheitsminister betont, dass das Gesundheitssystem zu keiner Zeit vor einem Kollaps stand. Dies belegen auch die Zahlen des Statistischen Bundesamts sehr eindrücklich: Auf dem Höhepunkt der zweiten und dritten Welle waren mindestens 2.700 Intensivbetten frei. Hinzu kommen circa 10.000 Intensivbetten als Notfallreserve, die über den ganzen Zeitraum seit ihrer Einrichtung nicht genutzt werden mussten.
Zur Zeit liegen 1.316 Menschen mit Corona auf der Intensivstation und 17.616 Intensivpatienten ohne Corona. Diese Zahlen belegen, dass unsere Krankenhäuser in keiner Weise besonders belastet sind, deshalb war es überhaupt erst möglich selbst im Coronajahr die Zahl der Krankenhausbetten weiter zu reduzieren, ohne dass es zu einer Notlage gekommen ist.
In Brandenburg sind nur 1,98% der zur Verfügung stehenden Intensivbetten von Coronapatienten belegt (die Reservebetten sind nicht eingerechnet). Hier von einer bevorstehenden schweren Belastungsprobe für die Kliniken zu sprechen ist für mich nicht nachvollziehbar.
Wir haben unseren Bürgern im letzten Jahr viel abverlangt. Mit den Folgen der Coronapandemie werden wir uns noch viele Jahre lang beschäftigen müssen. Als Bundestagsabgeordnete ist es meines Erachtens nach zum Ende der 19. Wahlperiode nun auch an der Zeit, über das eigene Handeln zu reflektieren und das Geschehene Revue passieren zu lassen.
Wie oft haben wir versprochen, dass die Beschränkungen ein Ende haben? Wie oft haben wir das Einführen harter Maßnahmen, von „Wellenbrechern“, „Lockdown lights“ und „Notbremsen“, damit gerechtfertigt, dass danach zur Normalität zurückgekehrt werden kann? Wir haben versprochen, dass es keine Impfplicht geben wird. Wir haben versprochen, dass Kinder wieder ohne Maske in die Schule gehen können. Wir haben nichts davon gehalten.
Seit vier Wochen gehen die Kinder in Brandenburg nun wieder zur Schule. Den Eltern wurde versprochen, dass die Maskenpflicht in der Schule und im Unterricht nur noch in den ersten beiden Wochen bestehen soll. Vorsichtshalber. Die Maskenpflicht gilt bis heute.
Das RKI teilte mit, dass seit Beginn der Pandemie 23 Kinder unter 20 Jahren coronapositiv gestorben sind, davon hatten 16 bekannte Vorerkrankungen. Es sind unbenommen schlimme tragische Fälle, wie es für jeden Todesfall bei Kindern gilt. Ich betone, dass jeder einzelne ein tragischer und schmerzlicher Fall ist, aber eben auch ein Einzelfall. Ich will damit sagen, dass wir bei unserer Arbeit die Verhältnismäßigkeit fast völlig außer Acht gelassen haben, auch vor dem Hintergrund, dass zehnmal mehr Kinder bei Autounfällen sterben und auch andere Erkrankungen führen bei Kindern zu wesentlich mehr Todesfällen. Allein im Jahr 2019 starben an Krebs und anderen Neubildungen 80 (!) Kinder bevor sie fünf Jahre alt werden konnten.
Vor diesen Hintergrund und als Ergebnis meiner eigenen Bewertungen kann ich diese erneute Änderung nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren und werde deshalb der Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht zustimmen.
Dr. Saskia Ludwig, MdB
Quellen:
- https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=755
- https://dserver.bundestag.de/btd/19/292/1929246.pdf
- https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s2947.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2947.pdf%27%5D__1631119208250
- https://dserver.bundestag.de/btd/19/322/1932275.pdf
- https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-44713.html
- https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90762002/jens-spahn-lohnabzug-fuer-ungeimpfte-in-quarantaene-gerechtfertigt.html
- https://www.zeit.de/news/2021-07/06/maas-fuer-baldige-aufhebung-aller-corona-einschraenkungen
- https://www.deutschlandfunk.de/tod-durch-impfung.740.de.html?dram:article_id=111813
- https://www.tagesspiegel.de/politik/scholz-nennt-geimpfte-versuchskaninchen-kritik-von-laschet-fuer-verunglueckten-aufruf-des-spd-kanzlerkandidaten/27582104.html
- https://twitter.com/jensspahn/status/1434088989703778305
- https://www.faz.net/aktuell/politik/angela-merkel-ruft-zum-impfen-auf-und-teilt-gegen-olaf-scholz-aus-17525030.html
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Reden/2021/2021-09-07-rede-scholz-generaldebatte-bt.html
- https://rp-online.de/panorama/coronavirus/christian-drosten-gelassen-in-den-herbst-zu-gehen-ist-eine-gewagte-vorstellung_aid-62554371
- https://saskia-ludwig.de/persoenliche-erklaerung-nach-31-der-geschaeftsordnung-des-deutschen-bundestages/
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Bildquelle: screenshot phoenixlive
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