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Frankreich in der Gesellschaft autoritärer Staaten | Von Norbert Häring

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Frankreich begibt sich mit Verhaftung des Telegram-Gründers in die Gesellschaft autoritärer Staaten

Ein Kommentar von Norbert Häring.

Die französische Regierung hat den russisch-französischen Gründer des Messenger-Dienstes Telegram, Pawel Durow, verhaften lassen, als er am 24. August mit dem Flugzeug in Paris landete. Der Grund war der gleiche, aus dem Russlands Regierung 2018 Telegram sperren ließ (aber niemand verhaftete). Die Reaktionen westlicher Demokratie- und Bürgerrechtswächter sind denkbar unterschiedlich.

Französischen Medienberichten zufolge wurde Durow in Frankreich mit Haftbefehl gesucht, da er sich durch fehlendes Eingreifen bei Telegram und unzureichende Kooperation mit den Ordnungskräften des Drogenhandels, Betrugs und Vergehen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch mitschuldig gemacht habe. Er hatte sich geweigert, den Behörden einen Schlüssel für die verschlüsselten Telegram-Botschaften auszuhändigen.

Nach einem Bericht der Neuen Züricher Zeitung von 2020 bekam Telegram 2018 aus ziemlich genau dem gleichen Grund Ärger mit Russlands Geheimdienst FSB und Gerichten:

„Dass die ausgeklügelte Verschlüsselungstechnik des Dienstes – nicht nur in Russland – auch Extremisten aller Art anzieht, machte Telegram aber zur Zielscheibe des FSB. Dieser verlangte Zugang zur Verschlüsselung. Durow beharrte auf der technischen Unmöglichkeit dieses Begehrens. Das führte zur gerichtlich verfügten Sperre.“

Niemand wurde verhaftet. Die Sperre konnte nicht vernünftig durchgesetzt werden und wurde 2020 wieder aufgehoben. Und so kommentierte die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Zakharova, auf Telegram, dem Journalisten Henning Rosenbusch zufolge, die Verhaftung von Durow in Frankreich:

„Ich erinnere mich daran, wie im Jahr 2018 eine Gruppe von 26 NGOs, darunter Human Rights Watch, Amnesty International, Freedom House, Reporter ohne Grenzen, das Komitee zum Schutz von Journalisten und andere, die Entscheidung des russischen Gerichts verurteilte, Telegram zu sperren. Diese westlichen NGOs forderten die russischen Behörden auf, Telegrams Arbeit nicht länger zu behindern. Sie appellierten an die UNO, den Europarat, die OSZE, die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und andere Regierungen mit der Aufforderung, sich dem Vorgehen Russlands zu widersetzen und die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Privatsphäre zu schützen. Darüber hinaus forderten sie Internetunternehmen auf, sich gegen unbegründete und illegale Forderungen zu wehren, die die Rechte ihrer Nutzer verletzen. Sie forderten, dass die russischen Behörden das Recht der Internetnutzer garantieren, Informationen auf Websites zu veröffentlichen und anonym einzusehen. Sie betonten, dass jegliche Einschränkungen gerichtlich genehmigt werden und in vollem Umfang mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sein müssen. Glauben Sie, dass sie sich diesmal an Paris wenden und Durovs Freilassung fordern werden, oder werden sie lieber ihre Zungen verschlucken?“

Der Eigner des Kurznachrichtendienstes X, Elon Musk, hat vor kurzem verkündet, dass X alles Personal aus Brasilien abzieht, denn diesen drohe Verhaftung, da X sich geheimen Zensurforderungen Brasiliens widersetze.

Nachtrag (26.8.): Rumble-CEO flieht und kommentiert

Der CEO des kanadischen Video-Portals Rumble, Chris Pavlovski, kommentierte die Verhaftung des Telegram-Gründers auf X so (meine Übersetzung):

„Ich bin ein wenig spät dran, aber aus gutem Grund – ich bin gerade sicher aus Europa abgereist. Frankreich hat Rumble bedroht, und jetzt haben sie eine rote Linie überschritten, indem sie den CEO von Telegram, Pawel Durow, verhaftet haben, weil er angeblich keine Rede zensiert. Rumble wird sich dieses Verhalten nicht gefallen lassen und mit allen rechtlichen Mitteln für das Recht auf freie Meinungsäußerung, ein universelles Menschenrecht, kämpfen. Wir kämpfen derzeit vor den Gerichten in Frankreich und hoffen auf die sofortige Freilassung von Pawel Durow.“

+++ Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. +++ Dieser Beitrag erschien zuerst am 25. August 2024 bei norberthaering.de +++ Bildquelle: Muhammad Alimaki/ shutterstock


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