Frühlingsschlussverkauf der Demokratie – Oder: Der Mai ist gekommen...
Ein Standpunkt von Uwe G. Kranz. ..., nein, die Bäume sind es nicht, die ausschlagen. Wer kennt denn auch heute noch das alte Frühlingsgedicht, das 1842 als deutsches Wanderlied vertont wurde, in dem noch nicht einmal gegendert wird: männliche Wirte und Spielmänner treiben dort ihr Unwesen und die Burschenlust wird nach Herzenslust besungen. Wenn jemand am Sonntag, dem 21. Mai, bis Dienstag, dem 30. Mai, ausschlägt, genauer: etwas durchboxen will, dann ist es die World Health Organization (WHO). Sie will auf ihrer 76. Generalversammlung (WHA) das beschließen, was ihr Executive Board und das ihm zuarbeitende Committee für Programm, Haushalt und Verwaltung seit langem im Stillen vorbereitete: Die Entmachtung aller Regierungen der Welt, die Vorbereitung der Eine-Welt-Herrschaft, nachzulesen in den original WHO-Dokumenten (https://www.who.int/news-room/events/detail/2023/02/27/default-calendar/fourth-meeting-of-the-intergovernmental-negotiating-body-(inb)-for-a-who-instrument-on-pandemic-prevention-preparedness-and-response). Es droht der Ausverkauf der staatlichen Souveränität Bereits auf der Pressekonferenz des Vereins für Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), die sich am 15. März in München dem Thema „Genbasierte ‚Impfstoffe‘ – Das Pharmaverbrechen des Jahrhunderts“ widmete, stellte ich die aktuellen Bemühungen der WHO, ihre Verfassung zu ergänzen (Convention Amendments - CA+) und die Internationale Health Regulations (IHR) zu „modernisieren“, als Versuch dar, die Machtverhältnisse in der Welt zu Gunsten der WHO drastisch und substanziell zu verschieben. Auslöser waren gewiss die eher suboptimale (klägliche) Rolle der WHO bei der internationalen Covid-19-Bekämpfung, ganz sicher aber der kurzfristige Finanzschock, den die WHO nach dem Austritt der USA unter Trump erlitten hatte. Jetzt soll die WHO gepusht werden, dass die Schwarte kracht, möglichst ohne Widerspruch, möglichst ohne Umkehrmöglichkeiten. Aus der „World Health Organisation“ wird eine „World Hell’s Organisation“, kalauerte kürzlich ein Gesundheitsexperte. Verfassungsrechtler und alle anderen Juristen sollten das dramatischer sehen: Die Vorschläge kratzen heftig an der im Grundgesetz verankerten Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG), der Bestandsgarantien für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen: Würde, Demokratie, Rechtsstaat, die als unabänderbar gelten. Unglaubliche Änderungsvorschläge Beide Grundpapiere strotzen vor WHO-Bindungskraft, -Weisungsrechte, -Kontrollen und supranationalem Impetus. Sie sehen vor, diese Machtverschiebung in unabänderlichen Stahlbeton zu gießen und machen damit den Weg frei in eine antidemokratische, totalitäre (wenn nicht gar diktatorische) Eine-Welt-Regierung, vermutlich in Form eines zeitenwendegerechten Burgers, bei dem die WHO den oberen Burger Patti darstellt, das World Economic Forum (WEF) den unteren, dazwischen werden die Mitgliedsstaaten (MS) gepresst, eine unterworfene Welt, in der wie folgt alles neu geregelt werden soll:
- Die derzeit noch gültigen Prinzipien der "vollen Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen" soll gestrichen werden (Artikel 3); Die WHO will, dass die Generalversammlung den Begriff der „Würde“ ganz streichen und durch Begriffe wie „Inklusion und Gleichheit“ ersetzen; Die „Menschenrechte“ sollen ihren Status als Prinzip verlieren und finden sich nur noch in Art. 2, die „Grundfreiheiten“ sollen gänzlich verschwinden.
- Aus der einst nur beratenden, empfehlenden WHO soll ein UN-Leitungsorgan werden, dessen Modelle, Entscheidungen und Erklärungen rechtlich verbindlich werden (Art. 1). Aus „Empfehlungen“ sollen „verbindliche Vereinbarungen“ werden, ein „Einhaltungsausschuss“ soll die Verpflichtung der MS zur Zusammenarbeit mit der WHO überwachen und kontrollieren. Ein „Überwachungsnetz“ soll zur Stärkung der zentralen Rolle der WHO eingerichtet werden, damit „die Rolle der nationalen Gesundheitsbehörden bei der Verwaltung und Koordinierung mit den politischen, sektorübergreifenden, interministeriellen und Mehrebenen-Behörden für eine rechtzeitige und koordinierte Überwachung und Reaktion“ sorgen kann. Da kann man nur sagen: Perfekt! Einmal hin, alles drin!
- Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) werden weit ins Vorfeld realer Gesundheitsgefährdungen ausgedehnt, die Kompetenz der WHO soll schon dann greifen, wenn der öffentlichen Gesundheit „potentielle Gefahren“ drohen, die Entscheidung darüber obliegt in einem bewusst komplex konstruierten Regelwerk letztlich doch ausschließlich dem Generaldirektor. Freie Fahrt für neue Anti- Pandemie-Massnahmen, auch wenn sie nur drohen könnten.
- WHO-Expertenteams mit weitreichenden Befugnissen sollen innerhalb der Mitgliedsstaaten überprüfen, was an Vorgaben umgesetzt wurde, WHO- Sanktionsrechte (bis hin zu Beschlagnahmerechte) sollen die Umsetzungen beschleunigen
- Die WHO wird künftig befugt sein, von den MS medizinische Untersuchungen, den Nachweis der Prophylaxe, den Nachweis des Impfstoffs und die Durchführung von Kontaktverfolgung und Quarantäne zu verlangen (Artikel 18); gleichzeitig soll der WHO erlaubt werden, die eingeforderten persönlichen Gesundheitsdaten an die Pharmaindustrie weiterzuleiten, ohne die betroffene Person zu informieren. (Artikel 45)
- Die MS müssen das von der WHO jeweils bereitgestellte einheitliche Modell zur Bekämpfung der von der WHO ausgerufenen Pandemie anwenden, die übergreifende und verbindliche Rolle der WHO bei der Durchführung der spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien ansteckender Krankheiten anerkennen und darüber hinaus auch noch der WHO ausdrücklich die Befugnis erteilen, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Die MS werden damit gezwungen, eine von der WHO bestimmte Strategie im Kampf gegen eine (drohende) Krankheitsgefahr anzuwenden, auch gegen ihren Willen.
- Die WHO soll künftig über Einführung eines Systems globaler Gesundheitsbescheinigungen in digitaler Form oder auf Papier entscheiden, einschließlich Test-, Impfstoff-, Prophylaxe und Genesungs-Bescheinigungen, Formulare für die Fluggastlokalisierung und eine Erklärung über den Gesundheitszustand des Reisenden (Artikel 18, 23, 24, 27, 28, 31, 35, 36 und 44).
- Die WHO soll künftig auch vorschreiben dürfen, welche Tests und welche Impfungen für Reisen zwischen den MS erforderlich sein sollen. Impfpässe mit QR- Codes können von der WHO vorgeschrieben und durchgesetzt werden; zur besseren Überwachung sollen die MS verpflichtet werden, Voraussetzungen für den Aufbau, die Bereitstellung und den Unterhalt einer Personalinfrastruktur für Kontrollen „an den Einreisepunkten“ zu schaffen. Das Ende der Reisefreiheit droht – zumindest für Menschen mit unzureichendem Impfstatus.
- Alle Individuen der Welt sollen von der WHO künftig vorgeschrieben bekommen, das aus WHO-Sicht „bestmögliche Gesundheitsniveau“ einzuhalten, d.h. es drohen Zwangsimpfungen, Zwangsmedikation, Quarantäne, Non-Pharmaceutical- Interventions (NPI). Zusätzlich soll die WHO auch das weltweite Recht erhalten, zu entscheiden, was „geeignete Maßnahmen“ sind und solche Maßnahmen zu verbieten, die aus ihrer Sicht „unverhältnismäßig“ oder „übertrieben“ sind; das könnte dann auch weltweit erprobte und erfolgreiche Medikationen (Zink, Vitamin C, Vitamin D, Ivermectin, u.a.) betreffen. Damit verbunden ist die geplante Abschaffung aller alternativen Methoden zur Krankenbehandlung, die nicht ausdrücklich von der WHO im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung empfohlen werden – Heilpraktiker und Homöopathen, aufgepasst!
- Gleichzeitig wurde der „One-Health“-Ansatz wiederbelebt, fast beiläufig untergeschoben, d.h. dass die WHO nun auch für Wildtiere, Pflanzen, Ozeane, Ökosysteme Viehhaltung, Landwirtschaft, Klima, etc. neue Kompetenzen hinzugewinnt oder alte ausweitet – natürlich zunächst noch kooperativ, d.h. unter Einbeziehung der jeweils anderen (noch) zuständigen UN-Organisationen. Die Auswirkungen dieser bewusst im Wortnebel gehaltenen Generalermächtigung kann alle bisherigen Befürchtungen in den Schatten stellen: Die WHO soll die Befugnis erhalten, Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung aller MS zu kontrollieren und zu regulieren; als erstes wird nach eigenem Bekunden das Geflügel überwacht, geimpft oder getötet, weil die MS mit Unterzeichnung des 32-seitigen Pandemieabkommens anerkennen, dass „die meisten neu auftretenden Infektionskrankheiten von Tieren, einschließlich Wildtieren und domestizierten Tieren ausgehen und auf den Menschen übergreifen“ („zoonotische Übertragungen und Mutationen")
- Die WHO überträgt einer ominösen Vierergruppe ("Quadripartite"), zu der die WHO, die drei wichtigsten Geldgeber der WHO (USA, die Bill und Melinda Gates Stiftung und die Volksrepublik China (nicht aber Deutschland) und weiterer Organisationen der UN gehören, die Kontrolle der kritischen Bereiche wie die Nahrungsmittelproduktion und -verteilung, die Verstädterung und die Entwicklung der Infrastruktur, der internationale Reiseverkehr und Handel, Aktivitäten, die zum Verlust der biologischen Vielfalt und zum Klimawandel führen, und solche, die den Druck auf die natürlichen Ressourcen erhöhen – (denn) all dies kann zum Auftreten von Zoonose-Krankheiten führen. Das sind Freibriefe für eine totalitäre, diktatorische Herrschaft!
- Dem Generaldirektor der WHO soll die Kontrolle über die Produktionsmittel durch einen "Zuteilungsplan für Gesundheitsprodukte", gegeben werden, die Vertragsstaaten werden künftig verpflichtet, Produkte für die Pandemieabwehr auf WHO-Weisung zu liefern (Artikel 13a). Fatale Erinnerungen an die sozialistische Marktwirtschaft werden da wach!
- Die Mitgliedsstaaten werden von der WHO verpflichtet, angebliche Des- bzw. Misinformationen zur öffentlichen Gesundheit in den Medien und in den sozialen Medien sowie auf „anderen Wegen der Verbreitung solcher Informationen zu bekämpfen (Art. 17 und Anhang 1) und hierzu geeignete Instrumente zu schaffen; das eigens dafür geschaffene 25-Millionen-Dollar-„Mercury Project“, einem Konsortium von rigorosen Sozial- und Verhaltenswissenschaftlern, die sicherstellen sollen, dass „aus Impfstoffen auch Impfungen“ werden, dient weltweit zur Bekämpfung von „Fehlinformationen über die öffentliche Gesundheit“ durch lokale oder regionale Medien, insbesondere durch „Fehlinformationen durch in Gemeinschaft erstellten Botschaften“ (Stichwort: alternative Medien) - das ist ein eindeutiger Aufruf zur staatlichen Zensur!
- Schließlich fordert die WHO für sich Zuwendungen der MS in Höhe von jährlich 50 Milliarden USD – eine Forderung, die sie schon beim G20-Gipfel eingebracht hatte; allerdings entziehen die neuen Regelungen den Mitgliedsstaaten gleichzeitig die volle Kontrolle über finanzielle Fragen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung. Im Gegenteil, nun soll der WHO sogar erlaubt werden, nicht näher spezifizierten Milliarden von Dollar in den pharmazeutischen Krankenhaus-Notfall- Industriekomplex, ohne jegliche Rechenschaftspflicht umzuleiten (Artikel 44A).
Partieller oder temporärer Entzug staatlicher Souveränität Alles in allem stellen die Änderungen der IHR und der Pandemievertrag CA+ nichts anderes dar als ein partieller oder temporärer Entzug staatlicher Souveränität, als Einräumung geradezu diktatorischer Befugnisse an die WHO, eine Selbstkastration durch Unterwerfungserklärung! Die Vorlagen laden zum künftigen Missbrauch der anvertrauten Macht ein, massive finanzielle Missbräuche und Korruption sind vorprogrammiert. Die künftig über Recht und Verfassung der Mitgliedstaaten weit hinausgehende, nahezu unbegrenzte Macht der WHO ist mit schwerwiegenden Risiken im Kern mit der unkontrollierbaren Gültigkeit und Zuverlässigkeit von Lagebeurteilungen der WHO verbunden. Transhumanismus und Gesundheitskolonialismus Mit Schrecken registriert man zudem die in den Unterlagen verborgene Absicht, selbst höchst fragwürdige Forschungen und Experimente ins Auge zu fassen (z.B. „genomische Überwachung“) und die Möglichkeit, via WHO dem vom World Economic Forum (WEF) propagierten Transhumanismus die Tore zu öffnen. Die am 6. Februar stillschweigend veröffentlichten Änderungen der IHR sind schon vom internen WHO-Prüfungsausschuss zu einem großen Teil abgelehnt worden, eben weil sie auf eine Entmachtung der MS hinauslaufen würden. „Die nicht-industrialisierten Länder haben den gesundheitskolonialen Braten gerochen“, konstatierte ein internationaler Experte süffisant. Die schärfsten totalitären Zähne der IHR sind zwar gezogen, es bleibt aber dabei: Weder den vorgeschlagenen Änderungen der IHR noch dem Pandemievertrag (CA+), der ähnliche und zum Teil sogar schlimmere Schritte in Richtung Gesundheitsdiktatur unternimmt, darf in dieser Fassung zugestimmt werden. Die Ablehnung der IHR wäre nur die erste Halbzeit eines Fußballspiels, die zweite Hälfte gilt dem WHO-Pandemievertrag, der die ganze Zeit parallel mitläuft und dem gleichen Ziel, der Machtmehrung der WHO, dient. Erschreckend für beide Unternehmungen sind Ignoranz, Abstinenz und Arroganz unserer Medien, allen voran der Faktenchecker der Nachrichtenagentur dpa, die kaum über diese atemberaubenden Versuche der Verschärfung der internationalen gesundheitspolitischen Vorschriften berichten und das Wenige auch noch verfälschen. Man muss es nochmals betonen: Diese systematischen und ausgedehnten Angriffe gegen die Zivilbevölkerung sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit und damit Kernverbrechen nach dem internationalen Völkerrecht; sie unterliegen dem Weltrechtsprinzip (Londoner Statut, Art. 6c). Jeder, der als politisch verantwortlicher staatlicher Akteur den Änderungen der IHR oder dem Entwurf des WHO-Pandemievertrages (CA+) zustimmt, zerstört damit unsere elementaren Verfassungsgrundsätze, so wie sie das Grundgesetz konzipierte und formulierte: das unabänderbare Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Wer Hand an diese Prinzipien legen will, wer die Ewigkeitsklausel angreift, ist zunächst ein Fall für den extremistischen Phänomenbereich der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung unseres Staates“; hier ist zumindest der Bundesverfassungsschutz gefragt. Hier ist aber vor allem auch die Bundesanwaltschaft gefordert, denn es geht um Tatbestände nach dem wichtigsten, dem Ersten Abschnitt unseres Strafgesetzbuches (Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) gem. §§ 81 ff StGB. Das sollten die 23 Damen und Herren der deutschen Delegation, einschließlich des Fotografs und der drei Vertreter des BKA (zur Umsetzung des auch von der EU geplanten „kollektiven Zwangs“?) unter Leitung unseres (noch) Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach bedenken, bevor sie die Hand bei der Abstimmung heben. Beim Hochverrat ist schließlich schon der Versuch mit hohen Strafen bedroht.
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 20.03.2023 bei ansage.org.
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Bildquelle: shutterstock / kcube - kaan baytur
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