Eine Rechtsprechung in 3 Akten
Ein Standpunkt von Nino Schrepfer.
Treue Leser erkennen schon am Titelbild, um was es im Folgenden gehen wird. „Hof Steht Auf“ nannte und nennt sich die Gruppierung im oberfränkischen Hof (Saale), die seit Mai 2020 in unregelmäßigen Abständen Demonstrationen und Kundgebungen organisiert. Auf dieser Plattform (ehemals KenFM) wurden diese Demonstrationen angekündigt. Die letzte größere Demo ist schon etwas her und fand zum einjährigen Jubiläumstag dieser Demos am 8. Mai diesen Jahres statt. Es waren bekannte Gäste wie Anselm Lenz, Mitherausgeber der Zeitung „Demokratischer Widerstand“ und Rüdiger Lenz, Therapeut und Moderator der Sendung M-Pathie, geladen.
Doch beginnen wir von vorne.
Es ist still geworden um den Widerstand gegen das Corona-Regime. Vor allem in Hof findet seit besagter Veranstaltung am 8. Mai 2021 kaum noch größerer Protest gegen die Maßnahmen der Regierung statt. Obwohl doch im letzten Jahr einige Aktionen in der regionale Presse sowie im Hofer Stadtrat ganz schön viel Staub „aufwirbelten“.
Eine Demo gegen die Maskenpflicht auf Spielplätzen zum Beispiel.
Oder ein satirisch angehauchter „Gruselmarsch“, der dem Vorbild der Corona Maskforce nacheiferte. Dieser wurde von Hofer Anwohnern und der Polizei jedoch nicht verstanden und auch nicht als Kunstaktion interpretiert, sondern von verängstigten Bürgern angezeigt. Satire? Einigen Hofern schien dieses Genre unbekannt.
Doch auch Autokorsos gab es, die der Stadt und Polizei wohl ebenso ein Dorn im Auge waren.
Seitdem aber Stille. Keiner meldet mehr eine Demo an. Woran liegt das? Verzweiflung? Akzeptanz? Desillusioniertheit? Gewöhnung? Oder hat es vielleicht mit einer gewissen Einschüchterung zu tun? Greift vielleicht in unserer Gesellschaft so langsam Foucaults Gesellschaftstheorie Überwachen und Strafen? Leben wir schon in einem öffentlichen Gefängnis?
Gehen wir dieser Vermutung auf den Grund.
Fakt ist, dass wir in jene Phase eingetreten sind, in der nun der Amtsapparat Bescheide austellt, um vermeintliche Ordnungswidrigkeiten zu ahnden – Die Zeit der Geldeintreiberei hat begonnen. Das schüchtert ein und macht sich im Geldbeutel bemerkbar. Selbst ein 250 € Bußgeld kann einen Geringverdiener, der eigentlich nur für seine Grundrechte auf die Straße gehen wollte, hart treffen. Er wird es sich zweimal überlegen, noch einmal an einer Demo teilzunehmen, geschweige denn selbst eine anzumelden.
Die Mühlen des Staates mahlen zwar langsam, aber stetig. So sind dem Autor zahlreiche mutige Menschen bekannt, die sich im Zeitraum September 2020 bis Mai 2021 für ein friedliches Miteinander mit Hilfe von angemeldeten und offiziell genehmigten Demonstrationen engagierten und Gehör verschaffen wollten, nun aber zu Geldbußen verdonnert wurden oder sich noch vor Gericht rechtfertigen müssen. Die Anklagepunkte sind meist gleich: Maskenverstoß, Abstandsverstoß, Verstoß gegen die mittlerweile rechtswidrige Ausgangssperre in Bayern, usw.
Sicher, der Landkreis Hof ist hierbei kein Einzelfall. Bundesweit werden Menschen mit Klagen und Bußgeldbescheiden überhäuft. Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen, Verweigerung der FFP2-Maske, ja selbst das Sitzen auf einer Bank war ja zeitweise eine strafbare Handlung - Stichwort „Verweilverbotszone.“ Kann sich eigentlich nur ein Deutscher ausdenken…
Damit die das Corona-Thema betreffenden juristischen Folgen etwas sichtbarer werden und die Vorgänge, die teils mehr als grotesk anmuten, auch für jeden Maßnahmenbefürworter sichtbar werden können, möchte ich - vor allem auch weil ich selbst als Beschuldigter einer Straftat hier veröffentliche - in dieser Aritkelserie in 3 Akten davon berichten.
Akt 1 - der Solidaritätsmarsch
Es war November 2020, es war kalt. Man ging schon von alleine ungern an die nasskalte Herbstluft. Meine Motivation, einen Solidaritätsmarsch zu veranstalten lag auf der Hand. Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung sowieso schon nicht vor die Tür gehen können und im Seniorenheim dauerbetreut werden, wurden in jenen Tagen wegen dieser speziellen, grassierenden Krankheit auch noch mit Kontaktbeschränkungen malträtiert und faktisch isoliert. Das Besuchsrecht war eingeschränkt, Besuchszeiten strikt geregelt. Anfassen verboten. Zärtlichkeit, Liebe und Zuneigung hatten Pause, vorübergehend, dauerhaft, viel zu lange.
Als hätte man in unserer ach so aufgeklärten und hoch entwickelten Gesellschaft noch nie untersucht, wie gut körperliche Nähe und dadurch erzeugte Freude und Geborgenheit das Immunsystem stärken, verbot man schlichtweg jegliche Art des Kontakts zu Vertrauenspersonen. Funktioniert hat das in Bergamo schon nicht, als man aufgrund von Personalmangel ältere Menschen mit Verdacht auf „C“ in Seniorenheime pferchte und sich im Anschluss über die hohen Ansteckungsraten mit Todesfolge wunderte.
Wir alle kennen die Bilder aus Italien. Das ist richtig. Das ist aber immer noch ein falsches Argument, wenn man über die Gefährlichkeit dieser „grassierenden Krankheit“ sprechen möchte. Was wir kennen sind Fake-Bilder der Särge und Militärkonvois. Wer aber kennt die Bilder von weinenden, verwirrten, alleingelassenen Senioren, die wochenlang ihren Liebsten nur vom Balkon aus zuwinken durften? Auch Weglassen von Bildern ist eine Art von Propaganda.
Deshalb also ging ich auf die Straße, organisierte einen Spaziergang zum nächstgelegenen Seniorenheim und hoffte, damit ein Statement setzen zu können. Juristisch verlief das einwandfrei - ich bekam sogar noch Lob von der Polizei und auch die Presse war dem Geschehen an diesem Tag relativ wohlgesonnen.
In einem darauf folgenden Interview, das ich ausschließlich in schriftlicher Form beantwortete, legte man mir zwar das ein oder andere falsche Zitat in den Mund, aber darauf war ich vorbereitet.
Akt 2 - der „Gruselmarsch“
Aus juristischer Sicht spektakulärer war dann schon die folgende Kunstaktion mit 6 Teilnehmern in Ganzkörperanzügen, die wie Zombies durch die Altstadt marschierten. Vollvermummt mit Maske, gekleidet in übertrieben hygienisch anmutenden Maleranzügen, schlurften die Teilnehmer in einer dämmrigen, post-apokalyptischen Atmosphäre eine leere Einkaufstraße entlang - dazu aus einer mobilen Lautsprecherbox eine Computerstimme, die Dystopisches wie „Fügt euch der Normalität“, „Wahre Freiheit findet in der Isolation statt“ oder „Impfen ist Nächstenliebe“ von sich gab. Man erregte Aufsehen. Passanten blieben stehen, echauffierten sich, zeigten an. Wie oben erwähnt wurde diese satirische Aktion schlicht nicht verstanden. Satire darf alles - klar. Man braucht aber dazu ein wenig Grips dazu, um sie verstehen und in den alltäglichen Kontext setzen zu können. Bei vielen Hofer Bürgern war das scheinbar nicht der Fall.
Zurück zur Rechtsprechung: Bis zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wer der Urheber dieser Anzeige war, die zu einem ersten Strafbefehl führte. Anklagepunkt: „Durchführung einer unangemeldeten Versammlung.“ Anzumerken ist, dass es nicht einmal einen Polizeieinsatz gab. In einer laufenden, zugegeben recht amüsanten, Verhandlung widersprachen sich zwei vorgeladene Polizisten bei der Frage des Verteidigers, wer denn überhaupt angeregt habe, diesen zur Debatte stehenden „Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz“ zu untersuchen. Polizei oder Presse? Man weiß es bis heute noch nicht.
Was man aber weiß und vor Gericht hören konnte war, dass ein Polizist wohl im Nachgang dieses „Gruselmarsches“ mit der Presse ein Gespräch führte. Ob die Presse oder jemand anderes „Erstinformant“ war, bleibt wie erwähnt bis zum heutigen Zeitpunkt Spekulation. Nach mehrmaligem Nachfragen seitens einer Journalistin - so der Polizist während der Verhandlung - habe er auf die hartnäckige Fragerei, wer denn das nun gewesen sei, der da so frevelhaft durch die Altstadt wanderte, entnervt geantwortet: „Naja, die Malerinnung wird es wohl nicht gewesen sein.“
Amüsant, so eine Verhandlung. Aber ebenso unnötig wie ein Kropf. Sollte Interesse bestehen, werde ich auch zu diesem Fall im Nachgang ausführlicher berichten.
Akt 3 - die Jubiläumsdemo, eine Straftat?
Kommen wir zum vorerst dramaturgischen Höhepunkt dieses Artikels. Die Jubiläumsdemonstration war bewusst zum 8. Mai 2021 angemeldet worden. Der Tag der Befreiung. Die Stunde Null. Die Rückkehr zu einem freien Leben? Mehr Symbolcharakter ging kaum aber die Hofer Justiz sowie die Exekutive drehten die Symbolik um und möchten gerne, dass jemand, der für die Freiheit auf die Straße geht, den starken Arm des Staates zu spüren bekommt.
Es war die 9. Demonstration, die ich selbst als Versammlungsleiter (in diesem Fall stellvertretender Versammlungsleiter in Zusammenarbeit mit einem guten Freund) anmeldete, organisierte und durchführte. Man hatte während der Demos unmittelbar vorher schon den Eindruck, dass die den Inhalten wohlgesonnenen Polizisten (ja, die gibt es wirklich!) abgezogen und mehr und mehr Einsatzkräfte mit Blockwart-Charakter hinzugezogen wurden. Wurden wir als Veranstalter zum Solidaritätsmarsch noch gelobt, ob der vorbildlichen Einhaltung aller Auflagen, begann man nach und nach Verstöße zu suchen und uns mit seltsamen Auflagenbescheiden das Demonstrieren schwer zu machen.
Ein kurzer Einblick in den Auflagenbescheid sei hier dem interessierten Leser und Hörer gewährt:
„Zwischen allen Teilnehmern muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.“
„Alle Handlungen, die das Abnehmen der Maske bedingen, wie insbesondere Essen, Trinken oder Rauchen, hat sie (die Versammlungsleitung) zu unterbinden.“
Ein weiterer Auszug aus dem Auflagenbescheid, den sich die Stadt Hof zum Thema Maskenpflicht selbst ausgedacht hat und ich persönlich bis dato noch nirgendwo auf einer Demo gesehen habe, soll hier auch nicht unerwähnt bleiben:
„Entfällt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wird für die jeweils Betroffenen das Tragen eines Visiers angeordnet. (…)
Versammlungsteilnehmer, - die von der Visierpflicht befreit sind oder, - die von der Maskenpflicht, jedoch nicht von der Visierpflicht befreit sind, jedoch kein Visier mitführen oder tragen möchten, wird vor Ort durch die Polizei ein separater Bereich (…) zugewiesen. Auch hierbei entfällt die Visierpflicht für Personen, die von der Maskenpflicht, jedoch nicht von der Visierpflicht befreit sind.“ (Hervorhebung durch den Autor)
Beamtendeutsch. Bedeutet konkrekt: Menschen, die aus medizinischen Gründen eine Maskenbefreiung haben, sich aber mit einem vollkommen offenen Visier-„schutz“ nicht zum Affen machen wollen, oder sogar davon befreit sind, müssen sich während der Kundgebung in einen „separaten Bereich“ begeben. Es ist schon etwas her, aber es gab Zeiten, in welchen man einen solchen Bereich als „Pranger“ bezeichnete.
Schon Elisabeth Noelle-Neumann wusste im Vorwort ihres Buches „Die Schweigespirale“: „In der Öffentlichkeit will der einzelne sich nicht isolieren, nicht sein Gesicht verlieren. Das macht den Pranger auch dann, wenn kein Haar gekrümmt wird, zu einer so bitteren Strafe, die man offenbar in allen Kulturen antrifft.“
Eine bittere Strafe also. Ob mit dieser Auflage schon der Verdacht einer Diskriminierung erfüllt ist, möchte ich allen Juristen, in erster Linie meinen Anwalt beurteilen lassen.
„Ich würde nicht von Diskriminierung sprechen. Es ist für mich aber augenscheinlich eine starke Ungleichbehandlung.“, so Rechtsanwalt Schmidtgall.
Eine letzte Auflage aus dem sage und schreibe 11-seitigen Auflagenbescheid sei noch erwähnt, da sie unter Umständen auch während der Verhandlung noch von Bedeutung sein wird.
„Die Versammlungsleitung hat den eingeteilten Ordnern die Beschränkungen/Auflagen bekanntzugeben und sie vor der Aufstellung über ihre Aufgaben (…) zu belehren. Sie hat sie anzuhalten, permanent anwesend zu sein und gegen Störer in angemessener Weise einzuschreiten und muss sie darauf hinweisen, dass ihnen polizeiliche Befugnisse nicht zustehen.“
Nun wird der Versammlungsleitung unter anderem vorgeworfen, dass Demoteilnehmer die Abstände nicht eingehalten, die Maske nicht richtig getragen haben sollen. Die Auflagen wurden aber öffentlich kund getan, die Ordner erklärten freundlich und friedlich bei jedem Verstoß die Regeln noch einmal. Was hätte man also tun sollen? Polizeigriff und abführen war den Ordnern ja nicht erlaubt. Könnte es sein, dass hier die Polizei vorsätzlich ihrer eigenen Aufgabe, Demoteilnehmern einen Platzverweis zu erteilen, nicht nachgekommen ist? Um Bilder zu bekommen? Gab es diese Verletzungen überhaupt?
Ja, die gab es. Eine gab es. Ich selbst musste einem Maskenverweigerer ein Teilnahmeverbot aussprechen. Es blieb ein Einzelfall. Sogar auf Nachfragen meinerseits während der Veranstaltung versicherte mir ein Beamter, dass soweit alles in Ordnung sei. Aha. Und warum dann der Strafbefehl?
Der weitere Verlauf der Kundgebung war friedlich. Die geladenen Redner Anselm Lenz und Rüdiger Lenz begeisterten mit inspirierenden und mutmachenden Inhalten. Kai Stuht sorgte mit zwei buddhistischen Mönchen für meditative Entspannung, Musikdarbietungen von Arne Schmidt, Björn Banane und Co. waren als Überraschungsgäste ein zusätzlicher Stimmungsaufheller. Wer den friedlichen Charakter dieser Veranstaltung anzweifelt, kann die komplette Veranstaltung übrigens hier noch einmal ansehen.
Ein Polizeioberkommissar
Es hätte also eigentlich alles so gut ausgehen können, wie es geplant war. Wäre da nicht seit längerem ein gewisser Polizeioberkommissar gewesen, der schon bei besagten Autokorsos und anderen Demonstrationen aufgefallen ist. Unter Demoteilnehmern hat man ihn im Verdacht, dass er wohl bewusst eingesetzt wurde.
Grotesk mutete jedenfalls sein Verhalten während der Demonstration an. Beispielsweise wies er mich als Veranstalter auf die Einhaltung der Abstände der Demoteilnehmer hin, teilte mir das jedoch in einem Kuschelabstand von höchstens 15 cm mit. Es gibt davon sogar Videoaufzeichnungen. Genauso wie es Videoaufzeichnungen von Amtsträgern der Stadt Hof gibt, die hinter der Bühne minutenlang in einem Abstand von weniger als 30 cm eine Unterhaltung führen. Mussten auch diese Menschen ihre Personalien abgeben? Bekamen auch sie einen Bußgeldbescheid? Man weiß es nicht.
Ebenso bizarr: Einer der Bereitschaftspolizisten nahm zum Ende der Demo - wohl über Funk „von Oben“ deligiert - die Personalien eines offensichtlich verheirateten Paares auf, welches sich die Zeitung „Demokratischer Widerstand“ gegenseitig in die Hand gab. Tatsächlich ist dies wegen des gemeinsamen Hausstandes keine Verletzung gegen das Abstandsgebot, trotzdem wurde eine Geldbuße von 250 € verhängt - auch dieses Verfahren läuft noch.
Wie Sie liebe Leser und Hörer merken, hat das alles mit gesundem Menschenverstand, Verhältnismäßigkeit oder polizeilichem „Fingerspitzengefühl“ nichts mehr zu tun. Aber Sie wissen ja auch, dass wir nicht erst seit gestern in absurden, übertriebenen und verwirrenden Zeiten leben. Herr Polizeioberkommissar lebt in diesen Zeiten sehr, sehr deutlich auf und diese voll und ganz aus.
Als ich beim Verzehr eines Müsliriegels beinahe verhaftet wurde
Ich gebe es zu, diese Zwischenüberschrift ist polemisch und zugespitzt formuliert. Verhaften wollte mich niemand. Einen Müsliriegel aber habe ich gegessen, hinter der Bühne, ohne Aufsehen zu erregen, innerhalb von ca. 35 Sekunden - aber das ist strafbar. Zumindest muss ich den Strafbefehl so verstehen, der mir Wochen nach der Demonstration zugestellt wurde.
„Im weiteren Verlauf der Veranstaltung verstießen auch Sie wiederholt gegen die festgesetzten Auflagen, indem Sie im rückwärtigen Bereich der Bühne genüsslich eine Brotzeit einnahmen (…)“
Zur Information: Ein Strafbefehl hat nochmal eine ganz andere Qualität als eine Ordnungswidrigkeit. Strafbefehle berechnen sich nach Tagessätzen. Ab 90 Tagessätzen droht Freiheitsentzug, sprich Knast. In meinem Fall wurden 60 Tagessätze angesetzt. Sollte man nach einem rechtskräftigen Urteil vorbestraft sein, wirkt sich das auf das restliche Leben aus. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind dann nicht mehr möglich. Das Führungszeugnis ist belastet.
60 Tagessätze – zwei volle Monatseinkommen
In diesem Kontext ein kurzes Statement meines Anwalts Alexander Schmidtgall zum Inhalt des Strafbefehls und der bevorstehenden Verhandlung.
„Wir gehen auf jeden Fall von einem Freispruch aus. Hier versucht man, Demonstrationen, die man nicht verbieten kann, politisch aufzuladen. Das ist eine Zermürbungstaktikt, eine Maßregelung, die so lange geht, bis Menschen keine Lust mehr haben, ihre Meinung kund zu tun oder etwas auf die Beine zu stellen.“
Eine Zermürbungstaktik also. Reinste staatliche Provokation. Quo vadis Rechtsstaat? Wo geht die Reise hin, wenn man als vermeintlich freier Bürger seine Grundrechte auch wirklich einfordern möchte? So lange man im kleinen Rahmen bleibt, unauffällig, zeitweise von Polizisten als „Kumpeltreff“ verspottet wird, ist das alles noch in Ordnung. Doch wehe die Kundgebung wird laut und groß, dann muss das so genannte Narrativ aufrechterhalten werden - indem man diffamiert, verklagt, mundtot macht, abschaltet, abführt, und was da sonst noch alles auf uns zukommen mag.
Ich lasse mir das nicht gefallen.
Ich plädiere auf Freispruch, denn ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe niemanden provoziert, angegriffen oder geschädigt. All die Absurditäten, die mir aktuell eine Staatsanwaltschaft anlasten und in eine Straftat verwandeln möchte, werde ich hier öffentlich machen, ganz egal wie meine Verhandlung ausgehen mag. Auch lokale Medien werde ich anschreiben, auch wenn ich bezweifle, dass Sie abdrucken möchten, was ich zu berichten habe.
Schon lange mache ich mir keine Gedanken mehr darüber, was ich sagen werde, wenn meine Kinder oder Enkelkinder einmal fragen: „Was hast du denn damals eigentlich gemacht, als die Hygienediktatur (oder wie auch immer man das rückblickend nennen wird) Andersdenkende ausgegrenzt hat?“
Ja, vielleicht werden sie mir sogar sagen: „Du bist ja verrückt, du hast das ganze Land gefährdet.“ Das kann sein. Dann aber ist es zu spät, um gegen Unwissenheit, Unvernunft, Empathielosigkeit, Verbildung und Willkür aufzustehen.
Heute haben wir noch die Möglichkeit, uns zu überlegen, wie wir morgen leben möchten. Mit sinnfreien Regeln und Stigmatisierung? In einer Welt, in der Menschen in gute und schlechte aufgeteilt werden? Oder in einer Welt, in der statt der AHA-Regeln, die AVE, sprich A, V, E-Regeln (Achtsamkeit, Vernunft, Eigenverantwortung) als Zugangsvoraussetzung für ein friedliches Miteinander und den Eintritt ins Kino gelten. Ave. Sei gegrüßt. Sei gegrüßt vernunftbegabte Gesellschaft – werde ich dich jemals wieder sehen?
Ich für meinen Teil lehne gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ab. Daran wird auch ein Gerichtsurteil nichts ändern. Morgen ist Totensonntag. In vier Wochen ist Verhandlung. Hoch lebe die Gerechtigkeit.
Im zweiten Teil dieser Rechtsprechung werde ich von der Verhandlung selbst und ihrem Ausgang berichten.
Übrigens: Die Verhandlung findet am 22. Dezember um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hof, Sitzungssaal U11 statt. Sie ist öffentlich. Aber das nur am Rande.
Der Autor wird vertreten durch: Kanzlei Schmidtgall, Kulmbach
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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Bildquelle: © privat
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