Tagesdosis

Ist der Staat in den Händen von Staatsfeinden? | Von Uwe Froschauer

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Ein Kommentar von Uwe Froschauer.

„Wer Seite an Seite mit Neonazis marschiert, macht sich unter dem Deckmantel der Corona-Kritik gemein mit Antidemokraten und Antisemiten.“

(Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz) (1) So gab es ein Wahlplakat der rheinland-pfälzischen SPD zur Landtagswahl am 14. März 2021 kund.

„Wer unter dem Deckmantel des Bevölkerungsschutzes Menschen diskriminiert, die Meinungsfreiheit einschränkt, Zensur toleriert und fördert, Menschen in Angst und Schrecken versetzt, die Versammlungsfreiheit mit Füßen tritt, eine friedliche Bewegung unter Zuhilfenahme von Massenmedien diskreditiert, der ist Antidemokrat und Verfassungsfeind.“

So Markus Haintz, Rechtsanwalt und Demokrat.

Einem informierten Demokraten dürfte die Einschätzung des Wahrheitsgehalts beider Statements nicht schwerfallen. Wer bei Coronademonstrationen – wie ich – „mitmarschierte“ – man beachte die manipulative Wortwahl – weiß, dass der Querschnitt der Bevölkerung in Deutschland unter den Teilnehmern dieser Proteste zu finden war. Politisch stehe ich als ehemaliger SPD-Wähler zu Willy Brandts Zeiten mitte- bis mitte-links, und behaupte, das Gegenteil von einem Neonazi zu sein. Mit diesem Wahlplakat beleidigen Sie mich, Frau Dreyer, und Millionen anderer Bürger! Schämen Sie sich! Das Wahlplakat der SPD ist ein Affront für jeden Demokraten, und sollte bei einer Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse thematisiert werden.

Wer um die toten Kinder in Gaza trauert, ist der dann ein Antisemit, oder was? Wer von Anfang an für Frieden in der Ukraine eintrat, ist ein Staatsfeind, oder wie? Was bilden sich die Politdarsteller und ihre medialen Prostituierten eigentlich ein? Sie diskriminieren, etikettieren und verfolgen Andersdenkende in einem Ausmaß, wie es in totalitären Regimen zu finden ist, und in angeblichen Demokratien nichts zu suchen hat! Geht die Macht nicht vom Volke aus in einer Demokratie? Steht das nicht irgendwo im Grundgesetz? Sollten die Abgeordneten nicht das Volk vertreten, und Schaden von ihm abwenden? Dem scheint leider nicht so! Den Eliten dienen und damit verbundener Sesselerhalt stehen im Vordergrund vieler unserer Elitenmarionetten alias Politiker.

Auf der Seite der Bundesregierung ist seit dem 17. November 2023 zu lesen: (2)

„Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen“

Durch ein neues Gesetz will die Bundesregierung Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Für die Bundesinnenministerin Faeser ist klar: „Jeder Extremismusfall muss klare Konsequenzen haben.“ Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung ein Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Kein Platz für Verfassungsfeinde

„Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird“, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Wer den Staat ablehne, kann ihm nicht dienen. Extremismus muss klare Konsequenzen haben.“

Mit einem entsprechenden Gesetz wird nun ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ziel ist es, die Integrität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Rund 190 000 Beamtinnen und Beamte sind beim Bund beschäftigt. Sie arbeiten pflichtbewusst und verhalten sich rechtstreu und integer. Bei weniger als 0,2 Prozent kommt es zu disziplinarischen Folgen. Jedes Dienstvergehen beeinträchtigt aber das Vertrauen der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung.

Verfahren werden beschleunigt

Disziplinarverfahren, die das Ziel haben, eine Person aus dem Amt zu entfernen oder das Ruhegehalt zu streichen, dauern aufgrund langwieriger Klageverfahren oft mehrere Jahre. Mit dem nun beschlossenen Gesetz sollen Verfahren beschleunigt werden.“

Das ist auf der Website der Bundesregierung zu lesen.

Für mich stellen sich die Staatsfeinde betreffend zwei Fragen.

Frage 1:

Geht es bei diesem Gesetz um die Entfernung von „Verfassungsfeinden“, oder um die Unterdrückung von Kritikern und Andersdenkenden im öffentlichen Dienst?

Meines Erachtens sollen mit solch einem Gesetz kritische Denker, die nicht gänzlich mit dem System einverstanden sind, unter Druck gesetzt und gegebenenfalls verfolgt werden. Widersacher der Protagonisten unseres mittlerweile maroden Systems sollen mundtot gemacht werden. Dieses Gesetz fordert bedingungslosen Gehorsam gegenüber diesem kaputten, sich zum Totalitarismus wandelnden Regime. Richter beispielsweise werden aufgrund eines solchen Gesetzes immer weniger „Recht sprechen“ – wie wir es in der Coronadiktatur bereits erlebten – und vorzugsweise der Erwartungshaltung des Systems und ihrer Hauptdarsteller entsprechen. „Verantwortungsethiker“, die ihrem humanistischen Gewissen folgen sollen durch zombiehafte „Gesinnungsethiker“, die ihrem fremdgesteuerten, autoritären Gewissen folgen, ersetzt werden.

Marionetten. Diktatur. Bananenrepublik.

Das hatten wir schon mal vor nicht allzu langer Zeit. Geschichte wiederholt sich. Sollten die Schafe weiter pennen, wird es wohl für alle ein Aufwachen in der modernen Sklaverei in Form von

  • nicht mehr existierender Gewaltenteilung und damit Demokratie,
  • totaler Kontrolle über unser Online-Verhalten,
  • Steuerung unseres Verhaltens durch digitales Geld – der Geldhahn kann bei Nichtexistenz von Bargeld von der Regierung jederzeit zugedreht werden,
  • Reduzierung bzw. Abschaffung kultureller Bewegung – bereits in Grundzügen in Form von Kampfbegriffen wie „kulturelle Aneignung“, übertriebene „Political Correctness“ und ähnlichem Blödsinn vorhanden,
  • Einführung eines sozialen Kreditsystems wie in China zur Massenüberwachung, und
  • Ersetzen nationaler Souveränität durch eine von Institutionen wie WHO und WEF geführten, und von Vermögensverwaltern wie Vanguard und Blackrock dominierten „Neuen Weltordnung“,

geben. Schöne neue Welt.

Diesmal wird keiner behaupten können, es nicht gewusst zu haben. Jeder, der sich nur ein bisschen – jenseits des betreuten Denkens von 20.00 bis 20.15 – informiert, weiß das! Also runter von der Couch, und Widerstand leisten! Artikel 20, Absatz 4 Grundgesetz gibt uns das Recht – meines Erachtens die Pflicht, sollten wir das Leben und unsere Kinder lieben – dazu! Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Artikel 20 GG:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Frau Dr. Angela Merkel äußerte am 20. Juli 2019 anlässlich der Gedenkfeier zum Hitler-Attentat folgende Worte:

„…es gibt Momente, in denen Ungehorsam eine Pflicht sein kann – Momente, in denen man nur dann Anstand und Menschlichkeit wahrt, wenn man sich gegen einen Befehl, gegen den Druck von Vorgesetzten oder auch den Druck der Masse auflehnt und gegenhält. Es gibt Momente, in denen der Einzelne die moralische Pflicht hat, zu widersprechen und sich zu widersetzen. Das erkennt auch unsere Verfassung an. In Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist das Recht zum Widerstand festgeschrieben, und zwar „gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen (…), wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.

Wie recht die Ex-Kanzlerin doch hatte! Leider haben Sie, Frau Merkel und ihr Clan diese Worte während der Corona-Plandemie offensichtlich wieder vergessen. Schande über sie!

Einige Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen, Polizisten, Richter usw. befanden sich in Coronazeiten in einem inneren Konflikt, da sie einerseits den Anordnungen ihrer Vorgesetzten folgen, sowie die Einhaltung der sinnbefreiten Verordnungen kontrollieren sollten, und andererseits von diesen Verboten – zu Recht wie sich mittlerweile unwiderlegbar herausstellt – nicht überzeugt waren.

Nachfolgend ein Beispiel aus Coronazeiten, wie mit Andersdenkenden im öffentlichen Dienst umgegangen wurde.

Stephan Kohn, ein Mitarbeiter im Innenministerium, ging der Frage nach, ob die Eingriffe der Bundesregierung in die Freiheitsrechte der Gesellschaft in der Corona-Krise angemessen seien, und welche Kollateralschäden sie verursachen würden. Er veröffentlichte im Mai 2020 ein brisantes Papier. Da er diese Aktion in seiner offiziellen Funktion als Mitarbeiter des Ministeriums startete, wurde ihm ein Dienstverbot auferlegt, mit der Begründung den Eindruck erweckt zu haben, die Inhalte seien die Auffassung des Ministeriums, und nicht nur seine private. Das Ministerium leitete ein Disziplinarverfahren „wegen unerlaubter Weitergabe von Informationen“ ein. Heute wäre das Innenministerium wahrscheinlich froh, wenn es behaupten könnte, die Auffassung Kohns wäre auch die Auffassung des Innenministeriums gewesen. Dann müsste es weniger lügen.

Dieses „Papier“ existierte als 93-seitige „Kurzfassung“ sowie als 192 Seiten umfassende Langfassung (inklusive E-Mail-Verkehr). Stephan Kohn kritisierte die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung massiv. Hier ein paar Ausschnitte und Zitate:

„Es erscheint derzeit so, als würden wir unser Gemeinwesen zerlegen, um Schlimmeres zu verhindern. Aber was kann es Schlimmeres geben, als dass unser Gemeinwesen zerlegt ist?“

Er bemängelte zudem, dass Grundsatzfragen der Pandemie zu wenig beachtet, und wichtige Daten fehlen würden. Er warnte vor Panik und Depressionen in der Bevölkerung sowie vor Arbeitslosigkeit und stellte – wie viele andere mit ihm – die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

„Das hört sich nach einem multiplen Organversagen unserer Gesellschaft an“,

schrieb Kohn. Die Schutzmaßnahmen gegen das Virus würden nicht etwa vor Todesfällen schützen, sondern verschöben diese nur. Wenn die Todesfälle dann einträten, sei die Gesellschaft durch Schutzmaßnahmen schon geschwächt.

„Der Zeitgewinn ist dann kein Vorteil, sondern ein zusätzlicher Nachteil.“ Weitere Aussagen wie

„gravierende Fehlleistungen des Krisenmanagements“, „Defizite im Regelungsrahmen für Pandemien“, „Coronakrise erweist sich wohl als Fehlalarm“,

sind in diesem Papier enthalten. Weiterhin äußerte er sich wie folgt:

„Todesopfer sind vor allem unter Alten, Schwachen, Kranken zu befürchten, die arbeitende Bevölkerung wird voraussichtlich weniger betroffen sein. Das heißt: Selbst bei hohen Zahlen von Todesopfern der Viruserkrankung werden die gesellschaftlich vitalen Bereiche unvermindert weiterarbeiten können; wir müssten nicht auf einen Zusammenbruch des Wirtschaftssystems hinwirken.“

Hinter seinen Aussagen standen und stehen auch viele bekannte Personen der Öffentlichkeit, insbesondere Mediziner. Dieser engagierte und couragierte Mitarbeiter hielt die Gefahreneinschätzung der Bundesregierung und ihrer Experten zu Recht für übertrieben, und die Maßnahmen für unverhältnismäßig, sowie die Entscheidungsgrundlage für karg und irreführend. Er schrieb diesbezüglich:

„Der Kollateralschaden ist inzwischen höher als der erkennbare Nutzen.“

Die Bundesbehörden seien ungenügend vorbereitet gewesen und hätten auch deshalb falsch reagiert und die Politik schlecht beraten. Überdies würde die Bundesregierung auf zu wenige und einseitige Experten hören. Stephan Kohn befürchtete, dass es der Politik am Ende mehr um Sesselerhalt als um den Bevölkerungsschutz gehe. Deswegen wäre es der Politik wichtiger sich zu rechtfertigen, als das Richtige zu tun.

In allen Punkten sollte der außerordentlich mutige Stephan Hohn recht behalten. Ein Selbstdenker eben und nicht so ein linientreuer oder gewissenloser Befehlsempfänger, der Typ, den Frau Faeser gerne ausnahmslos in den Reihen der Behörden hätte! Wahrheit wurde, und soll weiterhin unterdrückt werden.

Sollte es zu einer echten Aufarbeitung der menschenrechtsverletzenden Geschehnisse in der Coronadiktatur kommen, wird Herr Kohn wohl zu Recht als Held gefeiert werden, und seine Peiniger werden sich verantworten müssen.

Frau Faeser, soll ihr Gesetz möglicherweise dazu dienen, wahrheitssprechenden Menschen wie Herrn Kohn in Zukunft mundtot zu machen? Ich denke: Ja! Mit einem solchen Gesetz ist kein Recht und keine Gerechtigkeit mehr zu erwarten. Pure Willkür und Entrechtung wie in Coronazeiten werden herrschen! Gewaltenteilung ade! Ihr Statement Frau Faeser  „Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird“,  ist aus ihrem Munde mehr als eine Farce. Menschen wie Herr Kohn haben als echte Demokraten versucht, den Rechtsstaat zu schützen, der von Leuten wie Ihnen sabotiert wird.

Damit kommen wir zu einer weiteren Frage, die sich aufdrängt.

Frage 2:

Wer sind dann die wahren Staatsfeinde?

Die Verfassung (das Grundgesetz) der Bundesrepublik Deutschland, legt sechs Staatsprinzipien fest, die für die Gewährleistung der Demokratie eine Rolle spielen: das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip, das Republikprinzip, das Bundesstaatsprinzip, sowie das Laizitätsprinzip. In der Klärung der Frage, wer denn die Staatsfeinde seien, wird das Demokratieprinzip (das Rechtsstaatsprinzip peripher) etwas näher beleuchtet.

Elemente des Demokratieprinzips – festgelegt insbesondere im Artikel 20 GG – sind:

  • Die Souveränität des Volkes Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Diesen Grundsatz scheinen einige Politiker wie beispielsweise Frau Baerbock vergessen zu haben, wenn es ihr „egal ist, was ihre Wähler denken“. Der überwiegende Teil der Bürger ist etwa gegen das Heizungsgesetz, gegen weitere Waffenlieferungen in die Ukraine und so weiter. Die Ampelkoalition hält jedoch an ihren nicht bürgernahen Entscheidungen fest. Wer sind dann die Staatsfeinde?
  • Repräsentative Demokratie Die Macht des Staates wird nicht vom Volk direkt ausgeübt, sondern von den drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative (auch Rechtsstaatsprinzip: die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Gewalten sind klar voneinander abgegrenzt, um eine gegenseitige Kontrolle und eine Verhinderung von Machtmissbrauch sicherzustellen). Durch die Gewaltenteilung sollen die Interessen der Bürger angemessen berücksichtigt werden und eine Machtkonzentration auf eine Person oder Gruppe vermieden, besser ausgeschlossen werden. In Coronazeiten keine Spur davon! Wenn beispielshalber der oberste Verfassungsrichter mit der Bundeskanzlerin – die ihn ins Amt gehoben hat – ein gemeinsames Abendessen genießt, und am nächsten Tag ein Urteil über die Entscheidungen der damaligen Regierungschefin – und seiner Gönnerin – zu fällen hat, darf man die Wirksamkeit der Gewaltenteilung doch zumindest infrage stellen, oder? Wer sind dann die Staatsfeinde?
  • Streitbare Demokratie Die Freiheiten der Demokratie dürfen nicht aktiv missbraucht werden, um sie (auf Umwegen) zu beseitigen. Es muss gewährleistet sein, dass die Grundwerte der Demokratie auch in Krisenzeiten aufrechterhalten werden. In Coronazeiten wurde das Grundgesetz durch eine Veränderung des Infektionsschutzgesetzes in unverhältnismäßiger Form ausgehebelt, auch wenn das Verfassungsgericht eine Verhältnismäßigkeit gesehen haben will (!?). Ein entsprechender Antrag auf Unverhältnismäßigkeit wurde vom obersten Gericht abgeschmettert. Wie peinlich für einen angeblichen Rechtsstaat! Der (rechtsstaatliche) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – auch als Übermaßverbot bekannt – soll eine angemessene Abwägung zwischen dem Schutz öffentlicher Interessen und dem Schutz individueller Rechte sicherstellen. Staatliches Handeln muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen, ohne unverhältnismäßig in die Rechte der Betroffenen einzugreifen. Dieser Grundsatz wurde insbesondere in Coronazeiten aber auch aktuell z.B. durch das Heizungsgesetz mit Füßen getreten. Die Corona-Maßnahmen ebenso wie das Heizungsgesetz waren und sind weder „geeignet“ noch „erforderlich“, noch „angemessen“. Wer sind dann die Staatsfeinde? „Die Merkel-Regierung ermächtigt sich per einfachem Gesetz selbst, Grundrechte nach Belieben außer Kraft zu setzen, ohne Verfassungsänderung und ohne parlamentarische Kontrolle. Das bedeutet in der Konsequenz das Ende des Verfassungsstaates wie wir ihn kennen und faktisch die Rückkehr zum vorparlamentarischen Absolutismus.“ (Beatrix von Storch, AfD) Wo sitzen dann die Verfassungsfeinde und damit Staatsfeinde?
  • Mehrheitsprinzip – mit Minderheitenschutz Die Entscheidungen in einer Demokratie werden durch das Mehrheitsprinzip getroffen. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass Minderheitsinteressen berücksichtigt und Minderheitsmeinungen gehört werden, um eine Diskriminierung und Ausgrenzung von Minderheiten zu vermeiden. Die „Pandemie der Ungeimpften“ wie einige Antidemokraten es nannten, diese unsägliche Hetze gegen Ungeimpfte, diese Diffamierung, Diskreditierung und Etikettierung einer anders- und selbstdenkenden Minderheit sprach andere Worte. Menschen, die bei Corona-Demonstrationen das Grundgesetz buchstäblich hochhielten, wurden zu Boden gerissen. Demokratie? Wer sind die Staatsfeinde?
  • Wahlrecht (Artikel 28, 38 GG) Das Wahlrecht soll die Teilhabe aller Bürger an der politischen Entscheidungsfindung sicherstellen, und eine offene politische Debatte verschiedener Meinungs- und Interessenlagen gewährleisten. Die Realität unterscheidet jedoch in: „vor der Wahl“ und „nach der Wahl“. Die Ampelparteien, insbesondere die Grünen machten größtenteils das Gegenteil von ihren Wahlversprechen wie „Erlebe dein grünes Wirtschaftswunder“, „Züge, Schulen, Internet – ein Land, das einfach funktioniert“,, „Damit nach der Miete noch was bleibt“, und besonders verhöhnend „Keine Waffen und Rüstungsgüter in Krisengebiete“. Auch eine offene Debatte im Parlament ist nicht gegeben, wenn ein Staat eine mächtige Opposition verbieten möchte, und vom Verfassungsschutz verfolgen lässt, und diese Opposition in seinem Parlament wie einen Aussätzigen und nicht gleichbehandelt. Gleichgültig wie man zu einer Partei in politischer Hinsicht auch stehen mag: mit Demokratie hat das Ausgrenzen einer vom Volk gewählten Partei nichts zu tun! Wer sind dann die Staatsfeinde?
  • Parteiensystem (Art. 21 GG) Es soll den Bürgern ermöglichen, ihre Interessen und Meinungen durch politische Parteien zu vertreten und sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Wenn man als überzeugter Pazifist bei der letzten Bundestagswahl beispielsweise die Grünen gewählt hat, wurde man bitter „ent-täuscht“. Das Parteiensystem versagt zunehmend. Das Parlament votierte beispielsweise mehrheitlich für die verfassungswidrige einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Verstoß gegen Art 12 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Verstoß gegen Artikel 1 GG:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Verstoß gegen Artikel 2, Absatz 2 GG:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden (z.B. durch eine Veränderung des Infektionsschutzgesetzes, wenn die Anwendung verhältnismäßig gewesen wäre, was sie aber definitiv nicht war, Anmerkung des Verfassers).

Gegen Grundgesetze zu verstoßen, sind Verbrechen gegen den Staat. Wer sind dann die Staatsfeinde?

Fazit

„Wer den Staat ablehne, kann ihm nicht dienen“ verkündet die noch amtierende Innenministerin auf der Website der Bundesregierung. Der Meinung bin ich auch. Deshalb sollten Sie Frau Faeser auch schnellstens ihren Posten räumen. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

Eine Innenministerin, die offenbar willkürlich im Oktober 2022 die Versetzung des damaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, veranlasst hat, und unter Verdacht steht, den Verfassungsschutz in missbräuchlicher Weise instrumentalisiert zu haben (BSI-Affäre), dient nicht dem Staat, sondern schadet ihm. Eine Innenministerin, die mit Polizei und Geheimdienst Jagd auf ihre Kritiker macht, schützt nicht den Rechtsstaat, sondern tritt ihn mit Füßen.

Ein Gesundheitsminister, der auf dem Rücken und der Gesundheit vieler Menschen Milliarden-Geschenke für wenige Profiteure macht, und sich keiner Schuld bewusst ist, tritt die Demokratie mit Füßen – ebenso wie sein Vorgänger. Erst kürzlich, Ende November 2023 twitterte der Gesundheitsminister – der andere als unwissenschaftlich bezeichnet und in Coronazeiten wie heute selbst in höchstem Maße unwissenschaftlich und unproffessionell agierte – Folgendes:

„Die Pharmaindustrie braucht Daten und eine Infrastruktur für die schnelle Durchführung von Klinischen Studien. Mit der Digitalisierung unseres Gesundheitssystems werden wir es schaffen, dass in Deutschland Forschung und Behandlung deutlich besser werden.“

Er lässt keinen Zweifel daran, wem er primär gedient hat, dient und dienen wird. Ein Staats- und damit Bürgerfreund?

Ein Kanzler, der Pazifisten mit „gefallene Engel“ bezeichnet ist ein Friedensverräter, ebenso wie alle anderen, die Waffenlieferungen in Krisengebiete forcieren.

Ein Bundespräsident, der den ukrainischen Einsatz von geächteter Streumunition aus den USA gegen Russland ganz okay findet, und einseitig von einer inakzeptablen Invasion der Russen in die Ukraine spricht, ohne die ihm sicherlich bekannten Hintergründe wie z.B. den von den USA inszenierten Maidan-Putsch 2014 und die mehr als 14.000 vom Kiew-Regime getöteten Ostukrainer zu erwähnen. Vielleicht kein Kriegstreiber, aber auf keinem Fall ein Pazifist.

Ein Wirtschaftsminister, der das kleine Wirtschafts-Einmaleins nicht beherrscht, und an seinen bürgerfeindlichen, wohlstandsvernichtenden Energiegesetzen festhält, ist alles andere als ein Demokrat, und kein Verfassungsfreund.

Ein Verteidigungsminister, der meint, Deutschland müsse wieder „kriegstüchtig“ werden, und sich einen Krieg in Europa vorstellen kann, sowie auf die Kurze der Ukraine weitere 1,3 Milliarden Euro Unterstützung bei einem 60 Milliarden Loch im deutschen Bundeshaushalt (faktisch 43 Milliarden) zusagt, vertritt nicht die Interessen der Bürger, die in Frieden leben wollen. Krieg dient den Interessen weniger, und verursacht Schaden für viele.

„Der beste Kaufmann ist der Krieg, er macht aus Eisen Gold“ (Friedrich von Schiller)

Krieg ist ein widerliches Geschäft, das die meisten Bürger strikt ablehnen. Erst verdient die Waffenindustrie, dann die Bauindustrie und die Banken, und dann…, und, und … Volksvertreter?

Ein Justizminister, der durch das „Hinweisgeberschutz-Gesetz“ das Anschwärzen, die Denunziation wieder salonfähig macht, der federführend am neuen „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampelkoalition beteiligt ist, das von den meisten Bürgern zu Recht abgelehnt wird.

Nicht nur die deutschen „Volks (ver) treter“ scheren sich kaum um die Bedürfnisse ihrer Bürger und Wähler. Nicht nur in Deutschland wird die Wahrheit diffamiert, und die Lüge zur Wahrheit erhoben. Menschen wie Julian Assange und Edward Snowden sitzen im Gefängnis oder leben im Asyl, weil sie die „Frechheit“ besaßen, die Wahrheit auszusprechen und sie zu verbreiten, was dem lügenverbreitenden US-Regime natürlich nicht passte.

„Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen behandelt wird, dann werden wir von Verbrechern regiert.“  (Julian Assange)

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich bin dankbar, dass es Menschen wie Julian Assange gibt. Und gegen solche Menschen mit wahrer Größe möchten kleinkalibrige, sesselerhaltende und machtgierige Menschen – etwa Nancy Faeser – mit entsprechenden Gesetzen und staatsfeindlichen Aktionen vorgehen.

„Lieber mit der Wahrheit fallen, als mit der Lüge siegen!“ Augustinus Aurelius (354 – 430)

Quellen und Anmerkungen

 

(1) SPD Rheinland-Pfalz | Facebook

(2) (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/verfassungsfeinde-entfernen-2165536)

(Mehr zu diesem Thema in meinem Beitrag über die Ampelkoalition: https://wassersaege.com/blogbeitraege/regierungsfaehigkeit-der-ampelkoalition-noch-gegeben/) +++

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 02.12.2023 auf Uwe Froschauers Blog wassersaege.com.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: ALDECA studio / Shutterstock.com


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