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Justiz-Posse

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Verfahren ohne Akte und Zeugen!

Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann.

Nach „Pater“ Theo jetzt auch Malte der Musiker vor Gericht. Malte ist natürlich nicht primär Musiker, sondern Historiker und in diesem Fach Professor. Aber Malte hat an Orten des Widerstands klassische Konzerte gegeben. Die Musik unter Freunden machte Mut und gute Laune. Nur Lauterbach hätte kein Vergnügen gehabt, wäre der denn eingeladen gewesen.

Verfolgung, weil er eine Meinung hat

Erlaubt man der Berliner Richterin Frau Dr. Linke, ihre Verfolgung eines unbescholtenen Bürgers weiterzutreiben, weil er eine Meinung hat, dann dann wird das begonnene juristische Verfahren so lange weitergehen, bis man die Richterin und ihre Hinterleute wegsperrt, auch wenn das Verfahren allen bekannten juristischen Normen Hohn spricht.

Corona-Hysterie tarnt Klassenkrieg

Malte hat gemeinsam mit einem Kumpel vor geraume Zeit auf einem Transparent eine Meinung kundgetan: „Corona-Hysterie tarnt Klassenkrieg“ stand auf dem Tuch zu lesen. Die Berliner Polizei hielt diese Meinungsäußerung, die im Grundgesetz vom Artikel 5 garantiert wird, aber für ein Verbrechen. Sie konfiszierte das Transparent und schrieb einen Bußgeld-Zettel und sprach einen „Qualifizierten Platzverweis“ aus. Gegen diesen Willkürakt der Polizei erhob der Historiker Widerspruch und dieser geriet vor die Richterin Dr. Linke.

Akte nicht gelesen

Als die Richterin die geladenen Zeugen von der Polizei zum Verfahren hören wollte, platzte die Bombe: Die Dame hatte Beamte eingeladen, die zwar auf dem Bußgeld-Bescheid aufgeführt waren, aber zum „Tatzeitpunkt“ gar nicht anwesend waren. Ohne zur erröten, gab die Richterin zu, sie habe leider die Akte, die dem Verfahren zugrunde liegt, nicht gelesen.

Verfahrensgrund?

Schon früh versuchte der Musiker Malte den eigentlichen Verfahrensgrund zu erfahren. Denn zum einen sollte er ein Bußgeld zahlen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz, zum anderen, weil er an einer „verbotenen“ Versammlung teilgenommen habe. Der Richterin fiel zur Aufklärung des Widerspruchs diese originelle Wendung ein: Man könne ja in Vorladungen nicht alles reinschreiben.

Tat-Videos verschwunden?

Auf den Einwand von Malte: wenn die Versammlung, die keine war, verboten gewesen sei, hätten die Polizisten sie doch auflösen oder verbieten müssen, fiel der Richterin nichts ein. Auch auf die Frage des Beklagten, wann und wo er denn die Videos, die von der Polizei als Beweismittel angeführt waren, sehen könne, gab die Dame keine Antwort. Wenn das Verfahren so weitergeführt wird, darf man vermuten, dass die Videos verschwunden sein werden. Zumal sie natürlich, wenn sie existieren, gegen Wissen und Wollen des Historikers also illegal aufgenommen wurden.

Richterin spielt sich als Ärztin auf

Dann wollte die sogenannte Richterin, obwohl die ärztliche Maskenbefreiung des Historikers nicht Gegenstand des Bußgeldes war, wissen, welche Diagnose denn dieser Befreiung zugrunde läge. Zwar geht sie der Gesundheitszustand des Musikers nichts und gar nichts an, aber das interessierte die übergriffige Richterin nicht. Auch, dass sie versucht hat, gegen die Bestimmung des Datenschutzrechtes und elementarer Patientenrechte wie die Verschwiegenheit zu verstoßen, konnte die Dame in ihrem Drang zur Posse nicht bremsen. Offenkundig wollte die Richterin die medizinische Grundlage der Maskenbefreiung beurteilen, sich also als Ärztin aufspielen.

Grundschulklasse oder Oberstufe?

Prozessbeobachter in Berlin warteten jeden Moment darauf, dass die Richterin die elementare Frage nach der im Transparent angesprochenen Klasse stellen würde: Ob es sich denn um eine Grundschulklasse oder eine der Oberstufe handeln würde. Aber da Frau Dr. Linke die vorläufige Verhandlung ausgesetzt hat, dürfen wir ihre nächsten Aussetzer wohl im nächsten Justiz-Theater erleben.

+++ Dieser Beitrag wurde vorab am 22.10.2022 auf dem Portal Rationalgalerie veröffentlicht. +++ Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags. +++ Bildquelle: Andrey_Popov / Shutterstock.com


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