Landgericht Stuttgart verweigert rechtliches Gehör
Ein Meinungsbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ.
Das Landgericht Stuttgart hat am heutigen 30. September 2022 die Haftbeschwerde der Verteidigung vom 11. September 2022 zurückgewiesen.
Die Begründung zeigt aus Sicht der Verteidiger, dass hier mit erheblicher Belastungstendenz gegen den Gründer von Querdenken-711 ein juristisches Exempel statuiert werden soll. Der Hauptvorwurf besteht darin, dass Ballweg etwa 250.000 € Schenkungen zweckwidrig verwendet haben soll. Es besteht nicht der Vorwurf, dass er dieses Geld für sich verwendet haben soll, sondern dass er dieses Geld nicht gemäß den Wünschen der Schenker verwendet haben soll.
Konkret soll er etwa seiner IT-Firma ein Darlehen über etwa 80.000 € gegeben haben. Aus Sicht des Landgerichts Stuttgart stellt dies eine Straftat dar. Das Landgericht hat dabei allerdings unberücksichtigt gelassen, dass die Firma von Ballweg mehr als 210.000 € an Technik und Software für Querdenken-711 erworben und weitergereicht hat, ohne die Demonstrationen, Webseite, eine You-Tube-Alternative, Videos und Streaming, die Gruppenvernetzung, die kontinuierliche Bespielung der Social-Media-Kanäle, der digitale Aktivist mit den Freiheitshandys und vieles mehr gar nicht möglich gewesen wäre. Sämtliche dieser Kosten sind mit Belegen nachgewiesen. Das Landgericht Stuttgart verweist in seinem Beschluss lediglich darauf, dass diese Ausgaben nun von der Staatsanwaltschaft geprüft würden.
Ein dringender Tatverdacht setzt voraus, dass überwiegend wahrscheinlich eine Straftat begangen worden ist, so Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, Sprecher des Verteidigerteams. Selbst gemeinnützige Vereine dürfen vereinnahmte Spenden als Darlehen gewähren, es ist völlig unverständlich, wie man aus einem solchen Vorgang eine Strafbarkeit konstruieren möchte. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass die Firma des Beschuldigten Michael Ballweg in dreifacher Höhe notwendige Technik gekauft und zur Verfügung gestellt habe. Das Darlehen habe lediglich zur teilweisen Absicherung dieser Ausgaben gedient. Das Landgericht Stuttgart werfe Ballweg nun vor, dass er diese 210.000 € bisher nicht in Rechnung gestellt habe.
Weiterhin hat das Landgericht den Vortrag der Verteidigung nicht berücksichtigt, dass für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Großdemonstrationen eine große Anzahl an Helfern erforderlich ist. Alle diese Helfer, etwa 30 – 40 Menschen täglich waren etwa drei Monate mit der Vorbereitung der Demonstrationen vom 01. August 2020, 29. August 2020 und 01. August 2021 beschäftigt, wurden durch Michael Ballweg für ihre Tätigkeit nicht bezahlt aber beispielweise verpflegt. Allein hierfür sind Kosten von mehreren zehntausend Euro entstanden. Das Landgericht hat entsprechenden Vortrag schlicht ignoriert und keinen der benannten Zeugen hierzu befragt.
Die Verteidigung hat darauf verwiesen, dass es für Schenkungen keine Belegpflicht gibt. Für viele Ausgaben, die teilweise sehr kurzfristig getätigt werden mussten, fehlt es nachvollziehbarerweise schlicht an Belegen. So mussten etwa Stromgeneratoren besorgt werden, Glasfaserkabel durch den Tiergarten in Berlin gelegt werden, es wurde eine große Hebebühne mit Kamera besorgt, die Luftaufnahmen von der Demonstration am 29. August 2020 gemacht hat. Viele dieser Ausgaben sind vor Ort in bar abgewickelt worden. Dabei ist unstreitig, dass diese Technik vorhanden war, die Zahlungsläufe lassen sich durch Zeugen nachweisen. Das Landgericht hat sich dennoch geweigert, entsprechende Zeugen zu hören.
Das völlig Unverständliche an diesem Verfahren ist, dass Michael Ballweg von der Staatsanwaltschaft und vom Landgericht vorgeworfen wird, dass er das von ihm vereinnahmte Geld nicht vollständig für Zwecke von Querdenken verwendet haben soll, so Dr. Christ. Tatsächlich ist nach dem aktuellen Beschluss des Landgerichts unstreitig, dass Ballweg mehr als eine Million Euro gesichert für die Querdenkenbewegung ausgegeben hat. Weitere 104.000 € soll er als Darlehen gegeben haben, und für 145.000 € sollen sich angeblich keine Belege finden lassen.
Würde das Landgericht berücksichtigen, dass Michael Ballweg, für 211.000 € Hard- und Software über seine Firma media access ausschließlich für die Bewegung gekauft hat, dass er für mehrere zehntausend Euro Helfer verpflegt hat oder deren Reisekosten übernommen hat, wie bei ehrenamtlichen Helfern üblich, oder dass Ausgaben nachgewiesen entstanden sind, lediglich Belege fehlen, dann wäre offensichtlich, dass der Querdenkengründer mehrere hundertausend Euro aus seinem eigenen Vermögen in die Bewegung gesteckt hat.
Die Staatsanwaltschaft soll nach Ansicht des Landgerichts nun die Schenker befragen, für welche Zwecke sie Geld an Ballweg geschenkt haben. Michael Ballweg wird, so Rechtsanwalt Dr. Christ, jetzt also in Untersuchungshaft festgehalten, damit die Staatsanwaltschaft mögliche entlastende Beweise sammelt. Denn jede sogenannte Dankesschenkung, muss von dem eingesammelten Betrag von etwa 1,3 Millionen Euro abgezogen werden. Nur für den übrigbleibenden Betrag müsste dann überprüft werden, ob Ballweg diesen zweckgebunden verwendet hätte. Da allerdings zweckgebundene Ausgaben von mehr als 1,5 Millionen Euro, also zweihunderttausend Euro mehr als geschenkt worden sind, als zweckmäßige Ausgaben von Ballweg nachgewiesen sind, erscheint diese Maßnahme als reine Willkür, um den Gründer einer maßnahmekritischen Bewegung weiterhin in Haft behalten zu können. Es ist aus Sicht von Dr. Christ völlig unverhältnismäßig und eine reine Willkürmaßnahme einer übergriffigen Justiz, Michael Ballweg fortgesetzt seiner Freiheit zu entziehen. Für diese Maßnahme gibt es nach wie vor aus Sicht des Verteidigerteams nicht den geringsten sachlichen Anhaltspunkt geschweige denn gesicherte Beweise. Die Verteidigung widerspricht der Auffassung der Richter vehement, wonach auch nur ansatzweise ein dringender Tatverdacht bestehe.
Die Verteidigung prüft nun, ob weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden soll und zugleich der UN-Menschenrechtsrat über die Inhaftierung eines politischen Oppositionellen benachrichtigt werden soll, um Ermittlungen gegen die Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.
Für das Verteidigerteam von Michael Ballweg:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Zur Unterstützung von Michael Ballweg ist ein Solidaritätskonto (Volksbank Lausitz, Inhaber Steuerberatungskanzlei Stroisch, Verwendungszweck: Michael Ballweg 2022, IBAN DE63 1806 2678 0003 8020 51) eingerichtet worden. Die Haftmaßnahmen und die Pfändung aller seiner Konten inklusive Geschäftskonten bedrohen inzwischen seine persönliche und wirtschaftliche Existenz. Es wird darum gebeten, Michael für Verfahrenskosten, Verteidiger und auch zur Unterstützung seiner existenziellen Kosten zu unterstützen und diesen Beitrag weiträumig zu teilen.
Zugleich wird darum gebeten, bei Demonstrationen und allen Protestformen an ihn und seine unrechtmäßige Inhaftierung zu erinnern und seine sofortige Freilassung zu fordern.
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