Ein Kommentar von Willy Wimmer.
In dieser Woche hat das russische Außenministerium dem amerikanischen Außenministerium eine formelle Note über die völkerrechtlichen Implikationen westlicher Rüstungshilfen für die Ukraine zugestellt. Damit ist nach den in dieser Note aufgestellten Kriterien jede westliche Hilfe eine westliche Kriegsbeteiligung. Unter Beachtung der von russischer Seite aufgestellten Kriterien kann sich der Westen nicht mehr darauf berufen, mit westlichen Rüstungsgütern keine Kriegsbeteiligung beabsichtigt zu haben. Nach dem gestrigen Beschluss der Bundesregierung, einen Gesamtbetrag von 2 Milliarden Euro u. a. für die Ukraine zur Verfügung zu stellen, damit die Ukraine schwerstes Kriegsgerät erwerben kann, muss nach der russischen Note der Wille des Westens zur direkten Kriegsbeteiligung unterstellt werden:
Die Umstände in Zusammenhang mit dem Kreuzer "Moskau" lassen die Frage danach aktuell und dramatisch auf den Tisch kommen, ob in Zusammenhang mit einem möglichen Anti-Schiffskörper-Raketeneinsatz es zu einer direkten Konfrontation zwischen den Streitkräften der USA und der Russischen Föderation gekommen sein könnte, unabhängig von den Mediendarstellungen. Das gilt auch für den bewussten und willentlichen Einsatz derartiger Raketen gegen ein möglicherweise nuklear bewaffnetes Ziel. Damit ist die Frage nach dem Verbleib möglicher Nuklearwaffen an Bord des Kreuzers "Moskau" verbunden und der Haltung der internationalen Staatengemeinschaft im Kontext von Havarien dieser Dimension.
Die im westlichen Bündnis von Regierungs-und Bündnisseite gegebenen Erklärungen über auslösende Faktoren für die kriegerischen Abläufe in der Ukraine sind einseitig, fehlerhaft und geradezu gemeingefährlich. Diese Erklärungen lassen die tatsächlichen und möglichen Waffenlieferungen des Westens in einem neuen Licht erscheinen.
Ohne die auf Betreiben des ukrainischen Präsidenten Selenski Anfang 2021 veröffentlichten Ziele der Rückeroberung von Donezk und Lugansk sowie der Krim wäre es über das militärische Vorgehen der Ukraine gegen Donezk und Lugansk ab dem 17. Februar 2022 mit größter Wahrscheinlichkeit nicht zu dem Einmarsch russischer Streitkräfte in die Ukraine ab dem 24. Februar 2022 gekommen. Von den tatsächlichen Abläufen und ihrer völkerrechtlichen Beurteilung hängen die Rechte eines jeden Staates nach der Charta der Vereinten Nationen im Konflikt-und Kriegsfall entscheidend ab. Die milliardenschweren Rüstungslieferungen von schwerstem Kriegsgerät machen deutlich, dass sich der Westen im Sinne der genannten Ziele der Ukraine auf Rückeroberung von Donezk und Lugansk sowie der Krim in diesem Krieg willentlich und mit der auf der Hand liegenden militärischen Konsequenz der militärischen Kriegsbeteiligung auf der Seite der Ukraine bereit findet. Damit wir die Frage zu verbinden sein, in welchem Umfang die Rückeroberungsdirektiven des ukrainischen Präsidenten Selenski aus dem Vorjahr mittels Einflussnahme des Westens oder durch Druck des Westens zustande gekommen sind?
+++ Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags. +++
Bildquelle: photocosmos1 / shutterstock
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