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Money for nothing: Interview mit Reiner Fuellmich

Money for nothing: Interview mit Reiner Fuellmich


Ein Interview von Rüdiger Lenz mit Reiner Fuellmich.

Der Corona-Ausschuss hat ganz besonders in der Pandemie-Zeit von 2020-2022 herausragende Aufklärungsarbeit geleistet. Ihm standen im Besonderen Viviane Fischer und Dr. Reiner Fuellmich vor. Weltweit prägte das Gesicht von Dr. Reiner Fuellmich den Ausschuss, da er zum einen als Anwalt weltweite Kontakte pflegt und zum anderen Erfahrungen in multidimensionalen Prozessen besitzt.

Der Corona-Ausschuss tagt bis heute, allerdings seit längerem ohne Dr. Reiner Fuellmich. Ihm wird seit Ende 2023 Untreue vorgeworfen. In Göttingen sitzt Dr. Reiner Fuellmich seit Ende letzten Jahres in Untersuchungshaft. Apolut-Redakteur Rüdiger Lenz stellte Dr. Reiner Fuellmich Fragen zum Prozess und seiner spektakulären Odyssee von Mexiko nach Deutschland.

Es tauchen Ungereimtheiten auf. Und diese ganz besonders beim Kläger selbst, Dr. Justus Hoffmann, der im Gericht im Zeugenstand sogar auf Viviane Fischer verbal einschlägt. Die Staatsanwaltschaft sowie das Gericht scheinen etwas pikiert darüber, doch der Prozess ist noch lange nicht vorbei. Apolut bleibt hier am Ball.

Nach dem dritten Prozesstag antwortete Dr. Reiner Fuellmich auf Fragen unseres Redakteurs Rüdiger Lenz in der JVA-Göttingen. Im nachfolgenden Exklusivinterview Teil 1 sind seine Antworten aus einem Audiomitschnitt originalgetreu nachgedruckt.

Rüdiger Lenz: Herr Dr. Fuellmich, Sie sind im letzten Jahr in Mexico von den Behörden dort festgehalten und nach Deutschland ausgeliefert worden. Können Sie uns sagen, weswegen man Sie dort nach Deutschland überführt und verhaftet hat? Weswegen sitzen Sie in Untersuchungshaft?

Reiner Fuellmich: Ja, die einfache Antwort ist die, dass die drei Berliner Anwälte, Justus Hoffmann, der hat die Strafanzeige geschrieben, wie er vor Gericht bekundet hat, Antonia Fischer und Marcel Templin, eine Strafanzeige am 2.9.22 geschrieben haben. Und diese Strafanzeige ist der Grund und die einzige Grundlage für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Göttingen, die diese Strafanzeige ernst genommen haben, obwohl sie auf den ersten Blick querulatorisch wie von einem Kleinkind geschrieben daherkommt. Das haben etliche Menschen, die uns im Hintergrund helfen, so bestätigt. Inzwischen steht fest, dass rund 90 Prozent dessen, was da steht, dreist erlogen ist.

Die gesamte ... das gesamte Bedrohungsszenario, was dann auch Hintergrund eines Haftbefehls gegen mich und der Entführung aus Mexico war, ist erstunken und erlogen. Das musste Justus Hoffmann bei seiner Befragung zugestehen. Es gibt nicht einen einzigen Punkt: Bedrohung mit einer Winchester, Bedrohung durch die Partei die Basis, die angeblich Viviane Fischer und ich radikalisiert hätten, Bedrohung seiner Person, weil er, wie ich jetzt erst erfahren habe, Aschkenasi ist. Es gibt nichts, aber auch gar nichts, was dieses Bedrohungsszenario untermauern würde. Ich glaube, das hat die Staatsanwaltschaft und vor allem das Gericht jetzt auch gemerkt.

Das ist der Grund für die Entführung aus Mexico. Entführung sage ich deshalb, weil, die hätten eigentlich einen internationalen Haftbefehl gebraucht. Den hatten sie aber nicht. Das geht aus der Akte hervor, dass sie den nicht hatten. Und, aus der Akte geht weiter hervor, dass, so steht es da wörtlich drin, ich unter dem Vorwand, wörtlich, nach Tijuana gelockt, so steht es da drin, werden sollte, dass wir Reisepassprobleme hätten. Das stimmt nicht. Meine Frau und ich sind glücklicherweise zusammen dagewesen, sodass, auch ein bisschen schade natürlich, weil wir eine Nacht da im Knast aushalten mussten, die Freilassung meiner Frau die Bestätigung dafür ist, dass diese Reisepassprobleme in der Tat vorgetäuscht waren. Das alles geht auf Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin zurück. Die wussten die ganze Zeit Bescheid, wie wir aus den Akten erkennen können.

Die haben vorher auch schon versucht, mich oder die Staatsanwaltschaft darüber zu informieren, dass ich eine Einladung zu einem Vortrag in England hatte und wollten eigentlich da schon mich festnehmen lassen. Und der nächste Versuch war dann der in Tijuana, wobei dann noch Antonia Fischer geschrieben hat: uijuijui, hoffentlich fliegt er nicht noch zu einem anderen Konsulat. Also in engster Abstimmung mit diesen drei, tja, wie soll ich sagen, Verbrechern?

Nach allem was wir wissen, also Erpressung, Betrug und Urkundenfälschung, mittelbare Urkundenfälschung geht auf deren Konto. In engster Abstimmung mit diesen drei Verbrechern hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt, über ein Jahr lang, ohne mir einen Anspruch auf rechtliches Gehör zu gewähren. Das war nicht ein Versehen, sondern beruht auf, nein, es gibt keine andere Erklärung, auf dem frei erfundenen Bedrohungsszenario.

Bis meine Anwälte endlich merkten, da stimmt irgendwas nicht und wissen wollten, ob es irgendeinen Haftbefehl gegen mich gibt oder irgendwelche Vorwürfe gegen mich, wurde ihnen verwehrt, eine Akteneinsicht und auch verwehrt, mir rechtliche Gehör zu gewähren.

Also, der Hintergrund dieser Entführung aus Mexiko, damit ich dann am Frankfurter Flughafen festgenommen werden konnte, war allein die Strafanzeige dieser drei Anwälte. Geschrieben wurde sie von Justus Hoffmann, wie er bekundet hat.

Rüdiger Lenz: Stimmen Sie mit den Anklagepunkten der Anzeige überein? Was sagen Sie gegen die Ihnen vorgeworfenen Gründe?

Reiner Fuellmich: Der formale Grund, oder die formale Anklage, die gegen mich erhoben wurde, ist Untreue. Und zwar wird verhandelt über die Frage, haben wir, habe ich, das waren ja Viviane Fischer und ich, die praktisch den gesamten Ausschuss nicht nur vorbereitet, sondern auch durchgeführt haben, die gesamte operative Arbeit, man kann darüber streiten, wer zu welchem Prozentsatz dabei gewesen ist, aber auf jeden Fall braucht man nicht darüber zu streiten, dass es wir beide gewesen sind und das die anderen beiden, der Dritte hat sich ja nur versucht, reinzudrängen, Marcel Templin, dass die anderen drei mit der gesamten operativen Arbeit nichts am Hut hatten, sondern ausschließlich hinter dem Geld des Ausschusses her waren und auch sind, jetzt dieses Strafverfahren zu dem Zweck missbrauchen, das wird auch von den Rechtswissenschaftlern als Gefahr gesehen, an Geld zu kommen, an das sie unter normalen Umständen nie kommen würden.

Also, der Vorwurf lautet, die Hingabe eines Darlehens sei eine Untreue gewesen. Dieser Vorwurf hat sich jetzt schon in Luft aufgelöst.

Mal sehen, was da noch weiter draus wird, denn wir hatten, und das ist im Gericht ausführlich diskutiert worden, wir hatten ein Bedrohungsszenario für die Gelder, für die Spendengelder des Corona-Ausschusses, weil nämlich wir die Nachricht bekamen, ich glaube, das war eine E-Mail oder Telefonat von Professor Sucharid Bhakdi an Viviane Fischer, das haben wir dann besprochen, die Informationen bekommen hatten, das dort, bei MWGFD das Spendenkonto gepfändet sei. Und, wenn uns das Spendenkonto gepfändet worden wäre, dann hätten wir von einer Sekunde zur Nächsten nicht mehr weitermachen können.

Was bisher die Öffentlichkeit nicht weiß ist, dass ich das extrem ernst genommen habe, weil, das haben wir auch schon Ende 2020 in den E-Mails kommuniziert, die auch dem Gericht vorliegen, weil auch wir im Visier der Justiz waren. Und zwar nicht nur einfach so, sondern es wurde gegen mich, Viviane Fischer, Antonia Fischer, unsere Buchführung, Justus Hoffmann, ermittelt, und zwar wegen Geldwäscheverdacht. Das war der Auslöser. Dadurch gerieten wir ins Visier des Hauptzollamtes, des Landeskriminalamtes Niedersachsen und schlussendlich auch der Staatsanwaltschaft Göttingen. Dieser Geldwäscheverdacht war mir bekannt.

Ich Habe den auch in E-Mails gegenüber allen, einschließlich Antonia Fischer und Justus Hoffmann, die allerdings sich nie beteiligt haben, auf keine E-Mail reagiert haben, geäußert. Ich habe gesagt, Jungs, für uns ist das auch gefährlich, denn, die Kündigung unserer Spendenkonten, die Gesellschaft hatte keins, es wurde also erst treuhänderisch von mir eins für den Ausschuss geführt, dann von Tobias Weisenborn, meinem Kollegen und dann wieder von mir zwei Konten. Die wurden alle gekündigt, und zwar ab Juli 2020 bereits. Ab Ende Juli 2020 wussten wir, zumindest diejenigen, die sich mit Jura ein bisschen auskennen, Tobias Weisenborn und ich, wussten wir, und ich habe es auch so geäußert in den E-Mails: „Achtung, auch wir sind im Visier, die Konten sind gekündigt. Das ist allein darauf zurückzuführen, das die Banken ein Geldwäscheverdacht haben. Den haben sie gemeldet, Hauptzollamt, weiter ans Landeskriminalamt.“

So wie ich jetzt aus den Akten gesehen habe, haben die auch tatsächlich gegen uns ermittelt. Und damals war alles bekannt, einschließlich der Darlehenshingabe, einschließlich auch der Tatsache, dass die gesamte Kommunikation, ich würde mal sagen 95 Prozent der Kommunikation mit den Ausschussspendern und Uhern, über unsere Kanzlei lief. Das war alles bekannt und die Staatsanwältin, die dann damit befasst war, hat das auch alles zur Kenntnis genommen, alles richtig eingeordnet und hat gesagt, ja, kann ja sein, dass da ein bisschen Geld entnommen wurde, Darlehen war gemeint, aber das heißt ja nicht, dass es nicht wieder zurückkommt. Und genau das war ja der Plan.

Also, Viviane und ich haben jeweils Geld entnommen, um das zu sichern. Als Wertspeicher hatten wir Immobilien, also ich auf jeden Fall. Und eine Liquiditätsreserve sollte das niemals sein, das ist dummes Zeug. Denn wenn es eine Liquiditätsreserve gewesen wäre, dann hätten wir es auch bei anderen Konten speichern müssen und da wäre es ja wieder der Pfändung ausgesetzt gewesen. Also haben beide, sie und ich das Geld verschwinden lassen, immer in dem Wissen, es wird ja sowieso zurückgezahlt. Ich jedenfalls aus meinem Wertspeicher, wir haben es beide ausgegeben, das ist ganz klar. Es war Privatdarlehen. Dieses Privatdarlehen ist offen ausgewiesen worden, nicht etwa heimlich. Und so ist es auch in den Büchern komplett korrekt gelistet worden.

Der Vorwurf also lautet Untreue, wegen dieser Darlehensvergabe. Darlehen heißt aber ja nicht Schenkung oder Entziehung des Geldes, sondern da ist immer eine Rückzahlungspflicht dabei. Diese Rückzahlungspflicht hat uns beide getroffen. Wir waren, das sieht das Gericht auch so, durchaus alle beide bereit und fähig das Geld zurückzuzahlen. Ich hätte es aus dem längst ... seit Ende 2020 wusste ich, dass die Wirtschaft Deutschlands vor die Wand gefahren wird. Das ist einigen nicht entgangen und jetzt sieht man ja auch, wie wahr das ist. Wir waren entschlossen, unser Haus zu verkaufen. Das Haus ist verkauft worden für 1,345 Millionen. Damals war das Grundbuch sauber, waren nur Eigentümergrundschulden drin. Das sind Grundschulden, die leer sind.

Und 6 Wochen später hat man (fällt) Herr Templin, im Wege des Betruges, der Erpressung und der mittelbaren Falschbeurkundung diese Grundschuld, eine Grundschuld für sich eintragen lassen. Hätte er das nicht getan, und hätte er nicht den Notar und den Käufer getäuscht und unter Druck gesetzt, von wegen ich vollstrecke in die Immobilie, die du gerade gekauft hast, und die du einziehen willst, in die du einziehen willst, wenn du mir nicht das Geld überweist, dann wären die 700.000 an den Ausschuss zurückgegangen. Allerdings hätte ich vorher gerne geklärt gewusst, wer ist denn nun der Ausschuss? Diese beiden oder die drei Berliner sind es ganz sicher nicht. Wenn überhaupt, dann gibt es eine einzige Ausschussgesellschaft, die nicht nur gegründet, sondern auch eingetragen wurde. Und das war die von Viviane Fischer und mir. Da sind noch etliche gesellschaftsrechtliche Details zu klären. Aber um den Vorwurf rund zu machen oder dessen Abweisung rund zu machen.

Untreue ist ein Delikt, dass aus dem Dritten Reich stammt, und das ist extrem umstritten. Der konkrete Vorwurf mir gegenüber lautet, ich hätte eine Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dadurch Schaden zugeführt denjenigen, dessen Vermögen ich zu betreuen habe. Die Justiz sagt dazu, das ist alles verfassungswidrig, aber, sagt das Verfassungsgericht, zwar deshalb verfassungswidrig, weil niemand weiß, was eigentlich eine Vermögensbetreuungspflicht ist, was soll denn hier die Pflichtverletzung sein und wie ist der Schaden? Das ist so unklar, dass niemand der Adressaten, dass man sagt, das sind Normadressaten, also diejenigen, an die sich das Gesetz wendet, weiß, was ist denn nun strafbar und was nicht. Es ist besonders schlimm für Vorstände von Aktiengesellschaften, für Geschäftsführer von Gesellschaften, GmbH, so wie unsere, eine kleine GmbH, eine UG sein sollte, ist sie ja nicht geworden, weil Justus Hoffmann mithilfe eines sehr dubiosen Steuerberaters die Eintragung der Gesellschaft verhindert hat, wurde also nie eine UG. Aber immerhin, es sollte eine werden.

Und für Geschäftsführer von Gesellschaften ist es besonders schwierig, überhaupt irgendwas zu machen, wenn ständig diese unklare Bedrohung aus Untreue aus § 266 StGB über allem liegt. Genau das ist hier das Problem. Mein Handeln als Geschäftsführer, auch das von Viviane Fischer als Geschäftsführer, wir waren ja überhaupt die Einzigen die was gemacht haben in dem Laden, ist hier zu prüfen. Besteht hier eine Vermögensbetreuungspflicht? Wenn ja, wem gegenüber und aus welchem Grund.

Es kann nur eine gegenüber den Spendern und den Zuschauern bestanden haben, denn in der Satzung steht, dass keiner von uns das Geld bekommt, auch nicht wenn wir aussteigen. Das ist aber genau das, was die beiden ehemaligen Ersatzmitglieder des Ausschusses Viviane, Entschuldigung, Justus Hoffmann und Antonia Fischer jetzt versuchen. Die versuchen entgegen der Satzung Geld zu kriegen, auf das sie keinen Anspruch haben. Die haben bereits Geld auf ihrem Konto. Das ist der Kaufpreis aus meiner Immobilie, der eigentlich auf mich, beziehungsweise auf das Konto meiner Frau hätte gehen müssen und darin enthalten mein Geld, das Geld meiner Mandanten und auch das Ausschussgeld. Wohlgemerkt, wer der Ausschuss ist, muss noch geklärt werden.

Also, Vermögensbetreuungspflicht, wenn überhaupt, bestand sie gegenüber den Spendern. Da hat aber schon im Rahmen der Betrugsermittlung, die es früher mal gegeben hat, die Staatsanwaltschaft Göttingen festgestellt, da ist nichts. Wir haben genau das geliefert, was wir wollten, nämlich Aufklärung. Dazu gibt es Tonnen an Material, kann man noch heute nachsehen. Man kann auch nachsehen, dass die anderen beiden Ersatzleute bei uns nie eine Rolle gespielt haben. Also Vermögensbetreuungspflicht, wenn überhaupt, dann gegenüber den Spendern und den Zuschauern. Die Frage war das, das ist die entscheidende Frage, war da eine Pflichtverletzung? Diese Darlehenshingabe, war das eine Pflichtverletzung in einer Situation, in einer Gefahrensituation, so wie wir sie wahrgenommen haben und wie sie auch real war, habe ich jetzt erst aus den Akten gesehen. Dass die also wirklich hinter uns Fünfen her waren.

Die Berliner wissen das vermutlich bis heute nicht, und selbst wenn die die Akte bekommen, heißt das nicht, das sie auch fähig sind, die so lesen zu können. Aber, die Gefahr war real. Darf man sowas, in so einer Situation? Und da gibt es die berühmte business judgement rule. Das ist eine Regel, wonach Geschäftsführer von Unternehmen, von Gesellschaften einen weiten Ermessensspielraum haben, bei ihren Aktionen, weil, sie können ja nicht ständig die Angst haben, bei allem, was ich hier mache, fliegt mir alles um die Ohren und ich komme in den Knast. Und dieser Ermessensspielraum wird nochmal erweitert, in Gefahrensituationen, so wie wir sie wahrgenommen haben. Da wir beide, sowohl ich als auch Viviane, mir zumindest wird das hier auch vom Gericht klar zugestanden, immer fähig und bereit waren zurückzuzahlen, wenn von 1,345 Millionen 700.000 zurückzuzahlen ist nicht ganz so groß, nicht ein ganz großes Problem, kann es hier keine Pflichtverletzung gegeben haben.

Abgesehen davon war das mit der, von der mutmaßlichen Einwilligung der Spender und der Zuschauer gedeckt. Denn in der Situation, in der wir uns befanden, war es ganz sicherlich nicht im Sinne der Spender und der Zuschauer, nichts zu tun und abzuwarten bis auch wir gepfändet werden, sodass dann genau diejenigen, deren Handlung wir untersuchen sollten, aufgrund des auf uns selbst gestellten und von den Spendern und Zuschauern unterstützten Auftrags, das genau diejenigen, deren Handlung wir untersuchen sollten, sich das Spendengeld unter den Nagel reißen würden. Also, der Staat, der hier ja in weiter, in großer brutaler Weise versagt hat.

Im Gegenteil. Es gibt ja auch die Untreue im Unterlassen. Hätten wir nichts gemacht, dann wären wir dran gewesen wegen unterlassen. Auch dazu gibt es Rechtsprechung. So, das ist der Vorwurf, der sich in Luft auflösen muss, da wir inzwischen eine Strafanzeige erstattet haben, gegen die drei Berliner wegen Betruges, Erpressung, Untreue und durch unterlassen, Entschuldigung, Untreue und mittelbare Falschbeurkundung. Ob die Staatsanwaltschaft auch so eifrig ermittelt, wie sie das mir gegenüber getan hat?

Rüdiger Lenz: Stimmt es, dass Dr. Justus P. Hoffmann sich am dritten Verhandlungstag im Gericht negativ über Viviane Fischer äußerte? Wenn ja, inwiefern tat er das?

Reiner Fuellmich: Ja, ich habe ja zum Schluss der Sitzung versucht, schon mal einen ersten Schritt mit Fragen dahingegen zu unternehmen, wieso verhält er sich so. Warum versucht er hier entgegen der ihm bekannten Satzung, Geld sich unter den Nagel zu reißen, auf das er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Anspruch hat. Ich wollte eine Klärung herbeiführen. Das ist noch nicht beendet, das kommt noch. Aber es ist absolut richtig, dass dieses Hin und Her von Justus Hoffmann ja nur mit dieser Erklärung, die noch kommen wird, überhaupt Sinn macht. Ja, tatsächlich, er hat sich hin- und herwankend sehr negativ über sie geäußert. Sie sei eine tickende Zeitbombe, so ähnlich hat er sich wohl geäußert. Sie hätte keine Ahnung von Jura, er sei der große Guru (Reiner Fuellmich lacht). Es ist geradezu lächerlich, es gibt ihn überhaupt nicht als Juristen vor 2019, zumindest nicht als Anwalt. Ohne Professor Dr. Martin Schwab gäbe es diese drei Anwälte als Hafenanwälte nicht und keiner von denen hätte jemals einen Schriftsatz zusammenbekommen, zumindest nach meiner Einschätzung.

Also, das stimmt, er hat sich sehr negativ geäußert. Ich weiß nicht, was das sollte, aber er versucht hier seine Orientierungslosigkeit immer wieder auch den Weg zu Viviane zu finden, versucht sich, bei ihr dann wieder anzubiedern. „Ja, ne, ich habe ja dich aufgefordert, zu zahlen.“ Ihm 100.000 (Reiner Fuellmich lacht), man fragt sich, von wem will er denn sonst noch alles Geld erpressen? Aber ich glaube, das lassen wir mal lieber, das habe ich inzwischen zurückgestellt. So wie er eben fast alles, was er an tatsächlichen Behauptungen abgegeben hat, nicht untermauern kann, mit irgendwas. Es stimmt, auch sie hat er hart angegangen. Mal sehen, was er als nächstes macht.

Rüdiger Lenz: In welchem Zusammenhang stehen die Hafenanwälte in Berlin mit dem Corona-Ausschuss? Und welche Personen sind juristisch vertretungsberechtigt? Können Sie etwas dazu sagen, welche Unternehmensform Sie und Viviane Fischer und eventuell andere eingegangen sind im Sinne des Corona-Ausschusses?

Reiner Fuellmich: Also, die drei Hafenanwälte, von denen stehen nur zwei in Verbindung mit dem Corona-Ausschuss. Marcel Templin hat damit nie was zu tun gehabt. Er wollte da zwar immer gerne mitspielen, insbesondere in einer der Phasen, in denen Justus Hoffmann, tja, wie soll man sagen, gesundheitsbedingt völlig ausgefallen war, hat er versucht, sich anstelle von Justus Hoffmann in den Ausschuss zu drängen, aber weder Viviane noch ich wollten ihn da sehen. Wir glauben, dass er weder die fachliche noch die persönliche Qualifikation dazu hatte. Die anderen beiden waren ursprünglich formal Mitglieder der Gesellschaft, die hinter dem Corona-Ausschuss stand. Diese Gesellschaft ist aber niemals entstanden. Sie ist gegründet worden, aber sie ist nie eingetragen worden. Und zwar genau deshalb, weil Antonia Fischer und Justus Hoffmann diese Eintragung verhindert haben. Und zwar gezielt verhindert haben nach meiner Überzeugung, damit sie eben dieses Chaos stiften können würden, um an das Geld des Ausschusses zu kommen.

Die Gesellschaft, das war diese ... Corona-, Vorsteuer, Corona-Auschuss (Vorschald) ... (Reiner Fuellmich spricht hier undeutlich) UG in Gründung oder so hieß die wohl. Die ist bis heute in Gründung. Denn entgegen den Behauptungen, die Justus Hoffmann zwischendrin aufgestellt hat, ist die eben nie gegründet worden. Aber das sind viele seiner Behauptungen die in gar keiner Weise mit der Realität in Einklang zu bringen sind, unter anderem auch ich hätte da mal in so einem öffentlichen Chat erzählt, ich hätte mir 85 Prozent der Ausschussgelder einverleibt. Das ist absolut dummes Zeug, von jemanden, der offensichtlich die Kontrolle über sein Leben verloren hat.

Rüdiger Lenz: Sie haben in einem persönlichen Statement zum dritten Verhandlungstag, das bei Bittel.TV veröffentlicht wurde, gesagt, dass Sie nach Paragraph 266 StGB eines Vergehens angeklagt sind, welches ein Nazigesetz ist und 1933 von den Nazis eingeführt wurde. Nebenbei bemerkt galt die Entnazifizierung Deutschlands als Bedingung nach 1945 für Deutschland durch die alliierten Siegermächte. Ihnen wird in diesem Sinn Untreue vorgeworfen. Sie weisen Untreue zurück. Warum?

- Auf diese Frage hat Dr. reiner Fuellmich hinreichend weiter oben schon geantwortet. -

Rüdiger Lenz: Im selben persönlichen Statement sagen Sie, dass Sie vermuten, dass die Anzeigenerstatter an das Geld der Spender für den Corona-Ausschuss, an Ihr Geld, an das von Viviane Fischer und an das Ihrer Mandaten wollen. Können Sie ausführen, was Sie damit meinen?

Reiner Fuellmich: Ja, die haben ja noch Gelder meiner Mandanten aus der Class Action. Das müssten rund eine halbe Millionen sein, 500.000. Keine Ahnung, was sie damit gemacht haben. Das sind meine Mandanten. Die hätten die Unterlagen an mich rausgeben müssen. Sie wollen an Vivianes Geld. Da gibt es ein Schreiben vom 4.12. meine ich, von Justus Hoffmann an ..., eine Sekunde mal eben (ein Justizvollzugsbeamter mahnt Fuellmich an, zum Ende zu kommen), da gibt es ein Schreiben von Justus Hoffmann an Viviane Fischer, da wollen sie 700.000 von ihr. Ja, und kündigen an, dass sie noch weitere ca., das kann man nicht abschätzen, 500.000 oder mehr von ihr haben wollen. Das sind schon 1,2 - 1,3 Millionen, die sie da von ihr haben wollen.

Inzwischen hat er (Anmerkung von Rüdiger Lenz: gemeint ist Justus Hoffmann bei der Gerichtsverhandlung Anfang Februar 2024) ja eine Rolle rückwärts im Gericht gemacht. Von mir haben sie 1,158 Millionen noch auf dem Konto, auf das sie unter keinen denkbaren Gesichtspunkt einen Anspruch haben, null. Das ist glaube ich im Gericht auch langsam klar geworden.

Und, sie wollen ja auch noch an das Gold ran. Das ist noch einmal eine Million oder mehr. Also, man kommt hier, je nachdem, wie man summiert und was man sich so alles vorstellen kann, was Justus Hoffmann noch so einfällt (Reiner Fuellmich lacht), wie viel er dann noch in Anspruch nimmt, auf ca. 5 Millionen. Warte mal, ich glaube, ich muss hier ...

Rüdiger Lenz: Das Gespräch wurde hier von Seiten der Justizvollzugsbeamten beendet.

Herr Dr. Fuellmich, ich danke Ihnen für die Antworten dieses ersten Teils meiner Fragen an Sie und wünsche Ihnen und Ihrer Frau Kraft und Gottes Segen auf dem Weg der Gerechtigkeit.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: apolut


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Antonia Fischer Anwalt Aufklärungsarbeit Betrug Corona-Ausschuss Erpressung Geldwäscheverdacht Göttingen