… und ein Staat, der definiert, was „Wahrheit“ ist.
Ein Standpunkt von Uwe G. Kranz.
„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant”, schrieb Hoffmann von Fallersleben. Von Jean-Claude Juncker, dem Ex-Kommissionspräsidenten der Europäischen Union, stammt folgender erhellende Ausspruch über die EU-Reglementierungspraxis: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” So allerdings hat es die Politik schon immer gehandhabt, und so macht sie es auch heute – jedoch immer dreister.
Inzwischen geht es um den Kern der Würde des Menschen – um sein Persönlichkeitsrecht, das sich vor allem in dem Recht der freien Meinungsäußerung beweist. Was wir seit rund zwei Jahren erleben, ist unerträglich: Ein Familienrichter wird seit April 2021 wegen Unbotmäßigkeit und angeblicher Rechtsbeugung verfolgt, seine Büroräume im Gericht und seine Wohnung wurden mehrmals durchsucht, seine sämtlichen Informations- und Kommunikationsmittel beschlagnahmt – nur weil er es wagte, die Anti-Corona-Maßnahmen des Staates in seiner Corona-Paranoia, die so genannten Non-Pharmaceutical-Intervention-Maßnahmen (NPI) aus familienrichterlicher Sicht und zum Wohle des Kindes kritisch zu beurteilen; „willkürlich”, wie die Staatsanwaltschaft glaubt. Wohlgemerkt: Es ging hier schlicht um die Maskenpflicht an zwei Schulen! Damit habe er sich „in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen.” Wow! Das nenne ich politische Gesinnungsjustiz. Wenigstens wissen wir nun dank mehrerer obergerichtlichen Entscheidungen (und der Stiko-Empfehlung zur Kinderimpfung), dass das Wohl des Kindes weniger Wert hat als das hoheitliche Verwaltungshandeln, das durchzusetzen ist – ohne Wenn und Aber. Nur zur Vertiefung: das Gericht spricht von „angeblicher Unwirksamkeit” und die „angeblicher Schädlichkeit” der Masken.
Die Würde des Menschen
In einem anderen, weitgehend vergleichbaren Fall in Weilheim wurde nicht durchsucht, nicht beschlagnahmt, nicht mit politmedialem Dauerfeuer Hass und Hetze gegen „Corona-Leugner” verbreitet, sondern schlicht geurteilt, dass sich die Richterin zwar falsch entschieden, aber deshalb nicht das Recht gebeugt habe; die Folge hier: Einstellung des Verfahrens. Auch im österreichischen Hallein wurde die Salzburger Kinderärztin Dr. Sabine Wipfinger durch das Bezirksgericht von dem Vorwurf freigesprochen, Maskenatteste zu Unrecht ausgestellt zu haben. Das besagte Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen den Weimarer Familienrichter begann Anfang Juni 2022; man darf gespannt sein, ob das Gericht die mittlerweile vorliegende Fülle wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Nichtwirksamkeit der Masken berücksichtigen wird, oder ob die Justiz blindwütig rachsüchtig bleibt, um „öffentlichkeitswirksam” einen zu bestrafen, damit Tausende folgsam bleiben. Es steht zu hoffen, dass das Thüringer Gericht nicht zu einer ähnlich unverhältnismäßigen Bewertung kommt wie das bayerische in Passau, das kürzlich den Frauenarzt Dr. Ronald Weikl wegen des gleichen Delikts zu 20 Monaten Freiheitsstrafe verdonnerte.
Durchsuchungsteams mindestens in Gruppenstärke, bestehend aus Beamten der Staatsanwaltschaft, Schutz- und Kriminalpolizei; dazu ein begleitender SEK-Einsatz mit Blendgranaten, Rammen, Maschinenpistolen, Handschellen-/Kabelbinder und Diensthunden; umfangreiche, zeitgleiche frühmorgendliche Durchsuchungs- sowie massive Beschlagnahmeaktionen (selbst von Paintball- und Wasserpistolen) begleiten seit neuestem die polizeilichen Maßnahmen gegen allerlei Verdächtige (siehe hier, hier, hier, hier oder hier) die den „“Querdenker-”, „Reichsbürger-”, „Verschwörungstheoretiker-” oder sonstigen Szenen zugerechnet werden, die, für die jüngeren Leser, einst mit dem Sammelbegriff APO („Außerparlamentarische Opposition“) tituliert wurden. Darunter finden sich nunmehr auch Anmelder und Teilnehmer von Demonstrationen, Juristen, Mediziner, Wissenschaftler, Unternehmer, Beamte, unbescholtene Hausfrauen und -männer, Pensionisten und Rentner, Studenten, Schüler, Arbeiter, Angestellte, Bürger jeglichen Alters, Geschlechts und jeglicher Rasse. Sie alle eint, dass sie ihre Grundrechte einfordern und dass sie dem Mainstream-Irrglaube der staatlichen Anti-C-Maßnahmen mit wissenschaftlich gut begründeten Argumenten zu widersprechen wagen. Sie sind die einzigen wahrhaft „woken” Bürger!
Inquisition 2.0
Das Verfahren ist stets ähnlich aufgebaut: Es wird ein möglichst wuchtiger Vorwand erfunden (immer gut: Waffen!), ein Ermittlungsverfahren darauf aufgebaut und dann als erster Schritt unter dem “Schutz von SEK-Kräften“ eine Hausdurchsuchung mit maximaler Härte und sichtbaren Schäden durchgeführt, möglichst intensiv von zusätzlich demütigender PR-begleitet. Der Irrglaube eines Kommentators, dass „die schwarzen Männchen“ nicht bei einem einfachen Ersttäter (Ladendieb oder Schwarzfahrer) klopften, ist längst widerlegt. Es steckt ein politisches System hinter der polizeilichen Strategie, die derartig unverhältnismäßige Einsatztaktiken steuert. Vorgeschoben wird meist, dass man in der „rechten Extremistenszene” gewohnheitsmäßig Waffenbesitz vermuten müsse; notfalls tun es auch stets ungenannte „Hinweisgeber” als Vorwand. Auch das weitere Vorgehen, etwa die extensiven, oft unverhältnismäßigen strafprozessualen, verwaltungsrechtlichen, behördlichen und sonstigen Sanktionsmaßnahmen, der Entzug von Approbationen und Zulassungen, der Ausschluss aus Kammern und Gremien sowie Listen der „sozialen” Medien oder die politmediale öffentliche Hinrichtung zeigen, dass wir rückfällig werden – und wieder in den alten Zeiten der Verfolgung von „Hexen”, Ketzern und sonstigen Minderheiten des (nicht unbedingt religiösen) Glaubens oder der politischen Einstellung gelandet sind.
Dazu passt, dass leider eine immer deutlichere und exzessivere Polizeigewalt zu registrieren ist – namentlich bei Corona- bzw. Grundrechtsdemonstrationen, die sogar den UN-Sonderberichterstatter über Folter, den Schweizer Rechtswissenschaftler Nils Melzer, auf den Plan riefen. Die Ignoranz, die seinem Schreiben mit dem Vorwurf des „Systemversagens” von Seiten der Bundesregierung entgegengebracht wurde, spricht für sich und bestätigt seinen Vorwurf, dass deren „Umgang mit den Gewaltexzessen mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar” sei, da zumindest die dokumentierten Fälle hätten „straf- und disziplinarrechtlich untersucht“ werden müssen, so Melzer. Aber diese Regierung will die Grundrechte ebenso wenig wieder herstellen, wie sie ihrer Aufgabe als fürsorglicher Dienstherr nachkommen will (das wird sich spätestens ab Herbst erneut zeigen). Da klingt es geradezu zynisch, wenn der Sprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern auf Nachfrage mitteilt, dass „mit dem Knall (der Blendgranate, Anm. d. Verf.) vermutlich der Durchsuchungsbeginn eröffnet wurde”. Was würde man sich als alter Kriminalist freuen, von derart beherzten Einsätzen in der kriminellen Clan- oder Islamisten-Szene, in der gehobenen Drogen- oder Pädo-/Kinderpornoszene, beim organisierten Verbrechen oder gar bei der Wirtschaftskriminalität zu lesen oder zu hören! Aber dort herrscht leider weitgehende Funkstille – Denn, so heißt es, dafür hätte man schlicht kein Personal.
Tsunami an Ratgebern
Aber dafür ist Geld da: Ein immenses Bündel an Ratgebern, Empfehlungen, Werbekampagnen von Flyern bis viralen Spots, Aktionen und Bündnissen auf Bundes- und Landesebene, die zum „richtigen” Umgang mit Verschwörungstheoretikern anleiten sollen. Angefangen von den Tips der Bundesregierung zu „Verschwörungstheorien im persönlichen Umfeld“, weiter über diverse Aktionen der Bundes- und Landesämter für den Verfassungsschutz, über eine Flut von Aktivitäten der 16 Landeszentralen für politische Bildung oder diverser Landesämter/-Einrichtungen oder (halbstaatlicher) NGO’s, wie etwa des rheinland-pfälzischen „Demokratiezentrums“, das in seinem Flyer für die „Angehörigenberatung bei demokratiefeindlichen Einstellungen“ sogar ausdrücklich zu anonymen Hinweisen rät. Die öffentlich-rechtlichen Sender auf Bundes- und Landesebene lassen es sich nicht nehmen, sich in das politmediale Dauerfeuer einzumischen – journalistische Sorgfalt und Neutralität waren gestern. Sektenbeauftragte, Zentren aller Art und Glaubenskrieger aller Lager mischen sich ein, zunehmend auch mit Webinaren und Zoom-Veranstaltungen.
Und die im Zusammenhang mit dem Kampf gegen „falsche Gesinnung” unvermeidliche Amadeo-Antonio-Stiftung gibt den Super-Tip: „Verbreite selbst vertrauenswürdige Informationen” – und nennt als seriöse Informationsquellen ausgerechnet „…das Robert Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder bekannte Virologinnen und Wissenschaftlerinnen“ – wen immer es damit meint. Andere wollen uns mit Anspielung auf Alice im Wunderland „aus dem Kaninchenloch” führen und entwickeln fördermittelträchtige Projekte mit dem sinnigen Titel „Entschwört”, um dabei zu helfen, „wenn Angehörige wissenschaftliche Erkenntnisse zur Pandemie anzweifeln, sich nicht impfen lassen oder das demokratische Miteinander in Frage stellen”. Eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung dieses Anti-Verschwörungstheorie-Gespinsts ist längst überfällig, möglichst auch mit Erhebung der jeweils dafür eingesetzten Steuermittel. Eine Aufgabe für den Bund der Steuerzahler?
Das Wahrheitsministerium lässt grüßen
Aktuell hat die Innenministerkonferenz darüber hinaus zu einem „gemeinsamen Aktionsplan gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie“ aufgerufen, an dem sich alle Akteure von Bund, Ländern und Kommunen beteiligen sollen. An Steuergeldern mangelt es bekanntlich nicht; vielleicht wäre sogar noch ein dystopisches „Wahrheitsministerium“ nach Orwell’schem Vorbild respektive nach dem Muster des geplanten „Desinformations-Governance-Boards” beim US-Department of Homeland Security (DHS) drin? Wir hätten mit Frau Anetta Khahane auch eine ähnlich qualifizierte Top-Besetzung wie die Amerikaner mit Nina Jankowicz… Ironie off! Geradezu witzig finde ich hingegen, dass ausgerechnet die Biden-Administration just zusammen mit rund fünfzig anderen Regierungen eine Erklärung für die Zukunft des Internets veröffentlichte, die sich gegen „autoritäre” Regierungen richtet und die Verbreitung von „Desinformation” eindämmen soll. Hier lassen der „Laptop from hell”, postfaktische Wahrheiten der Regierungssprecherin und rund 30 US-ukrainische Biolabs grüßen…
Machen wir uns nichts vor: In Wahrheit sollen Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt auch im Internet künftig generell nur noch mit dem Schwert bekämpft werden, wie die jüngsten Attacken auf den Dienstanbieter Telegram dokumentieren. Die sozialen Nutzer orientieren sich als Folge davon längst nach Gettr, Threema, Signal und anderen Serviceprovidern. Ohnehin ist das aktuelle Geschehen schon aus der Büchse der Pandora gekrochen, als in Deutschland Ende 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft trat. Dieses war ursprünglich eigentlich gedacht gegen Online-Hetze und Hass in den großen sozialen Medien. Nach einer Studie vom März 2021 entfaltete es diesbezüglich zwar nur geringe praktische Relevanz (nicht zuletzt wegen der als kritisch zu sehenden geringen Übereinstimmung mit EU-Recht); es führte aber zunehmend zu sogenanntem „Overblocking”, fegte also Unmengen legitimer Meinungsäußerungen von den großen sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und YouTube – genau so, wie es Kritiker des Gesetzes früh befürchtet hatten. Inzwischen wird bei den großen Social-Media-Anbietern schon im Vorfeld des NetzDG nach eigenen Regeln (AGB, „Gemeinschaftsstandards“) gelöscht – und zwar im Zweifel lieber zu viel als zu wenig, zumeist mit abstrusen Argumenten, fast immer voll automatisiert – und dies vor allem, um hohe Bußgelder zu vermeiden, die diese Politik der „privatisierten Zensur“ ansonsten androht. Löscht aber ein Online-Dienst Inhalte nach den eigenen Regeln, dann taucht das nicht in den gesetzlich vorgeschriebenen NetzDG-Transparenzberichten auf. Eine belastbare Evaluation des Gesetzes wird dadurch erschwert. Dies dürfte übrigens auch die aktuelle Einigung von EU-Kommission und -Parlament für die Neuordnung der digitalen Welt (den „Digital Services Act”) für Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU tangieren.
Deli-Extremismus
Bezogen auf den Corona-Widerstand machte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz den Anfang in diesem fanatischen staatlichen Feldzug gegen angebliche „Desinformation“, als es wegen der Protestaktivitäten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen Anfang 2021 das Sammel-Beobachtungsobjekt „Sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen“ einrichtete – weil in „Teilbereichen eines oftmals stark verschwörungstheoretisch geprägten Umfelds verfassungsschutzrelevante Entwicklungen festzustellen“ seien. Präziser ging es wohl nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überhöhte im Mai 2021 dieses Sammel-Beobachtungsprojekt zu einem eigenständigen neuen „sub-extremistischen” Phänomenbereich, den es „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ taufte. Von obrigkeitlichem Denken geleitet und heftig verschwurbelt, misslingen hier Definition und Tatbestandsmerkmale gleichermaßen. Schon eine „agitatorische Verächtlichmachung des Staates sowie dessen Repräsentanten”, die sich „gegen das Demokratieprinzip richten”, reichen aus, um fortan ins Visier der Verfassungsschützer zu geraten. Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen schrieb gar: „Neben den Einflüssen aus dem Rechtsextremismus hat sich innerhalb der ‚Corona-Leugner‘-Bewegung ein eigener Typus herausgebildet, der selbst verfassungsfeindliche Botschaften formuliert und staatsgefährdend agiert.”
Die Schaffung dieses „Deli-Extremismus”, dem Gewaltaufrufe gegen politische Gegner und staatsumstürzlerische Qualitäten nach Belieben nachgesagt oder angedichtet werden können, öffnet letztlich einer totalen Überwachung Tür und Tor, die Grenzen verschwimmen: „Legitimer Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie” weiche einer „grundsätzlichen Staats- und Politikfeindlichkeit in bedenklichem Ausmaß” befand die baden-württembergische Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube am 9. Dezember 2021, und ergänzte: „Seit Beginn des Protestgeschehen stellen wir bei den zentralen Akteuren der ‚Querdenker‘ eine zunehmende Diffamierung staatlichen Handelns fest.” Ihr Dienstherr, CDU-Innenminister Thomas Strobl, legte mit der Behauptung nach, dass „mit falschen Behauptungen gezielt Hass auf den Staat geschürt werde – das ist demokratiefeindlich”. Zum Vergleich: Schaut man allerdings in den Verfassungsschutzbericht des BfV für das Jahr 2020 und sucht nach den echten staats- und demokratiegefährdenden Gewalttaten, dann wird man wie folgt fündig: Rechtsextremismus: 1.092 Straftaten, Linksextremismus hingegen: 1.526 Straftaten (ein Zuwachs von 45,1 Prozent!); es folgen noch islamischer Extremismus mit angeblich 33 Straftaten und Ausländer-Extremismus mit 113 Straftaten.
Fazit: Kritische Meinungen und offene Kritik sind heutzutage also wieder gefährlich – denn was falsche Behauptungen sind, legt der Staat fest (im Zweifel auch der Service Provider oder dessen AGB). Denunziantentum wird belohnt und ist ausdrücklich gewünscht. O tempora, o mores!
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
+++ Dieser Beitrag erschien zuerst am 7. Juni 2022 bei ansage.org
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Bildquelle: Alexander Supertramp / shutterstock
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