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PRESSEMITTEILUNG: Volksbegehren Landtag abberufen (Bayern)

PRESSEMITTEILUNG: Volksbegehren Landtag abberufen (Bayern)


Volksbegehren zur Abberufung des bayerischen Landtags vom 14. bis 27. Oktober 2021

PRESSEMITTEILUNG

Bayern macht es vor: Mehr demokratische Mitbestimmung durch Volksbegehren im Oktober

Eine Million Stimmen in 14 Tagen braucht das Volksbegehren zur Abberufung des bayerischen Landtags. Dazu liegen in der Zeit vom 14. bis 27. Oktober 2021 Unterschriftenlisten in allen bayerischen Gemeinden aus. Stimmberechtigt sind alle in Bayern gemeldeten Bürger, die am Tag der Eintragung wahlberechtigt sind. Ziel ist eine aktive Mitgestaltung der Politik in Bayern durch mehr Bürgerbeteiligung nach Schweizer Vorbild.

Die parlamentarische Demokratie befindet sich in einer Sackgasse mit Politikern, die den Bezug zur Realität verloren haben und über die Köpfe der Bürger und auch der Landtage hinweg regieren. Das gilt auch für Bayern und insbesondere für die Corona-Politik, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, die Freizeit- und Tourismusbranche sowie Hotellerie und Gastronomie mit überzogener Härte traf. Der Ruf nach realen, auf regionale und landesspezifische Verhältnisse angepasste Maßnahmen blieb ungehört. Plötzlich waren offene Machtdemonstrationen gegenüber dem bayerischen Koalitionspartner und dem nominierten Kanzlerkandidaten wichtiger als Mensch und Politik im Freistaat Bayern. Und so beförderten die Pandemie und die Bundestagswahl das zutage, was sich seit Jahren etabliert hat: Alles, was Bayern lebenswert und liebenswert macht sowie die Menschen, die in Bayern leben, sind zugunsten von Machtgier und gewissenlosem Handeln geopfert worden. Dass das bei vielen Menschen auf Unmut stößt und daraus ein Bündnis zur Abberufung des Landtags erwachsen ist, dem sich mittlerweile Bürger und Parteimitglieder jedweder politischen Couleur angeschlossen haben, ist die logische Konsequenz.

Rechtsgrundlage für das Volksbegehren

Rechtsgrundlage für das Volksbegehren ist Art. 18 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung in Verbindung mit Art. 83 ff. LWG (Bayerisches Landeswahlgesetz). Voraussetzung war eine Unterschriftensammlung für die Antragstellung am 24. Juni. Mehr als 29.000 stimmberechtigte Bürger hatten den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens unterschrieben, wobei 25.000 Stimmen ausgereicht hätten. Mit Bekanntmachung am 30. Juli 2021 gab das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration dem Zulassungsantrag statt. Es stellte außerdem fest, dass es sich bei dem Volksbegehren um einen einmaligen, in Bayern noch nie dagewesenen Vorgang handelt.

Ziele des Volksbegehrens

Wichtigstes Ziel ist mehr Bürgernähe. Möglich ist das durch bürgerorientierte Abgeordnete, die engagiert im Sinne der bayerischen Bürger handeln und die Interessen des Freistaates Bayern vertreten, sodass eine Gleichmacherei der Bundesländer verhindert wird. Dementsprechend sollte der Fraktionszwang aufgehoben werden und Abgeordnete allein ihrem Gewissen und den Interessen der Bürger folgen. Mittelfristig sollte bayerischen Bürgern das Recht eingeräumt werden, durch Volksentscheide auf die Politik in Bayern und auch auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen.

Was geschieht danach?

Ist das Volksbegehren erfolgreich, erhält der bayerische Landtag zunächst die Gelegenheit, sich selbst aufzulösen. Tut er das nicht, kommt es zu einem Volksentscheid über die Abberufung des Landtags, wofür eine einfache Mehrheit ausreicht. Spätestens sechs Wochen später müssen Neuwahlen abgehalten werden. Natürlich werden sich auch die „alten“ Abgeordneten wieder zur Wahl stellen – hoffentlich mit einem durch das Volksbegehren veränderten Bewusstsein. Auch die Bürger sind aufgefordert, sich intensiver mit der Landespolitik zu befassen und die Abgeordneten in den bayerischen Landtag zu wählen, die nicht nur einen Eid auf die bayerische Verfassung schwören, sondern auch bereit sind, sich für Bayern zu engagieren. Es wird auch neue Parteien und mutige Direktkandidaten geben, die sich für Bürgerrechte und mehr Demokratie einsetzen.

Weitere strategische Volksentscheide sollen folgen, die die Mitbestimmung der Bevölkerung stärken, die bayerische Verfassung demokratischer gestalten und Politiker zu verantwortungsvollem Handeln bewegen sollen. In diesem Zusammenhang sind digitale Abstimmungen, die Einrichtung eines Bürgersenats und Politikerhaftung wichtige Stichpunkte.

Webauftritt: https://buendnis-landtag-abberufen.de/ Pressesprecher und Ansprechpartner für Rückfragen: Jan-Christoph Münch jan-christoph.muench@wirpartei.de T. 0 89 | 2 77 81 99-41 +++Danke an die Initiative für das Recht zur Veröffentlichung. +++ Bildquelle: © bündnis-landtag-abberufen


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