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Scheinlegale Diktatur | Von Felix Feistel

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Ein Standpunkt von Felix Feistel.

Vor gut zwei Wochen hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat unter der Leitung von Ministerin Nancy Faeser (SPD) das unabhängige Magazin COMPACT verbieten lassen. Das Verbot richtet sich gegen die Trägergesellschaft des Magazins, sowie die Conspect-Gesellschaft, die für die Videoproduktionen zuständig ist. <1> Was folgte waren Durchsuchungen in Privat- und Geschäftsräumen, sowie die Beschlagnahme von Vermögenswerten. Die Begründung des Ministeriums und der Ministerin dazu ist sehr vielsagend, denn sie offenbart das Rechtsverständnis der waltenden Regierung – und man sollte nicht davon ausgehen, dass Nancy Faeser im Alleingang gehandelt hat. Der mit Richtlinienkompetenz ausgestattete Kanzler wird ihr Handeln abgesegnet haben.

Wie also begründet das Ministerium diesen Schritt?

„Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes.“

Das ist schon einmal der erste interessante Punkt und das aus gleich zwei Gründen. Erstens wird hier eine Kapitalgesellschaft flugs zu einem Verein umgedeutet und dem Vereinsrecht unterworfen. Nancy Faeser begeht hier also eine, milde ausgedrückt, Beugung des herrschenden Rechts, indem sie Vereinsrecht auf eine GmbH anwendet, und dies zum Nachteil der GmbH. Die GmbH ist in einem gesonderten Recht geregelt und weitreichenden Bestimmungen und Regelungen unterworfen. Sie kann mit einem Verein nicht gleichgestellt werden, schon allein, weil sie einen ganz anderen Zweck und eine ganz andere Stellung in der Gesellschaft hat. Recht von einem Rechtsgebiet auf ein anderes zu übertragen ist im Ausnahmefall zulässig, aber wenn dies zum Nachteil des dem Recht Unterworfenen stattfindet, sind die Hürden dafür umso höher.

Der zweite Punkt ist das Beharren auf gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen. Diese Argumentation kennen wir aus den vergangenen Jahren zu genüge. Sie wurde bereits auf viele verschiedene Personengruppen angewendet, von der AfD über die Corona-Maßnahmenkritiker bis zu Friedensfreunden, die gegen Waffenlieferungen und gegen einen Krieg auf die Straße gehen. All diesen Menschen, die von ihrer Versammlungsfreiheit und ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machten, wurde in den letzten Jahren vorgeworfen, gegen die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ zu agitieren, oder „Verfassungsfeindlich“ zu sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sogar eigens eine neue Kategorie, die „Delegitimierung des Staates“ als sogenannten „Phänomenbereich“ – auch eine Wortneuschöpfung aus dem Hause Haldenwang - eingeführt.

Es gibt dabei nur eine Kleinigkeit, die Faeser und Haldenwang übersehen. Das Grundgesetz bindet und verpflichtet nur und einzig allein den Staat und seine Organe. Diese sind verpflichtet, bei jeder ihrer Handlungen das Grundgesetz zu beachten, die Grundrechte der Bürger nicht zu verletzen, und ihre Ausübung zu ermöglichen. Dazu würde übrigens auch gehören, Veranstaltungen von sogenannten Rechtsextremisten, Oppositionellen und Maßnahmengegnern, je nachdem, wer gerade der neue Feind ist, in öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen, anstatt sie am laufenden Band zu verhindern. Denn wenn Räumlichkeiten sich in der Hand des Staates befinden, müssen diese jedem gleichermaßen zugänglich sein, und der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass dies geschieht.

Das Grundgesetz bindet den Bürger überhaupt nicht. Es berechtigt jeden einzelnen deutschen Bürger, und oftmals auch Ausländer, gegenüber dem Staat. Das Grundgesetz ist nicht umsonst ein Abwehrrecht gegen den Staat. Es soll verhindern, dass ungerechtfertigte Übergriffe des Staates gegenüber dem Bürger stattfinden, um, beispielsweise, die Gleichschaltung der Presse durch Schließung von Oppositionsmedien, und damit eine neue Diktatur zu verhindern. Die viel zitierte „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ist zudem kein Begriff aus dem Grundgesetz. Sie ist eine nichtssagende Propagandafloskel ohne Verfassungsrang. Jeder darf sich gegen diese „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ aussprechen, so viel er oder sie will. Dieser Begriff ist vollkommener Nonsense aus der Trickkiste des Verfassungsschutzes.

Der einzelne Bürger kann also per definitionem überhaupt keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen haben, da das Grundgesetz den einzelnen Bürger nicht bindet, sondern nur berechtigt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den einfachen Gesetzen, etwa dem Strafrecht. Das bedeutet: Das Recht auf Meinungsfreiheit findet dort seine Grenze, wo jemand Volksverhetzung betreibt, jemandem übel nachredet oder beleidigt.

Wenn sich also eine Sarah Bosetti im öffentlich-rechtlichen Fernsehen hinstellt und Teile der Bevölkerung als Blinddarm bezeichnet, dann hätte sie damit eigentlich die Grenze der Meinungsfreiheit übertreten, da sie sich offenkundig der Volksverhetzung strafbar macht. In diesem Falle interessiert das aber niemanden, da Bosetti sich auf Seiten des Staates gegen die Opposition gestellt hat. Das Recht findet also selektive Anwendung je nachdem, wer gegen es verstößt. Im Falle vom Compact tritt hinzu, dass niemand in diesem Magazin sich im Rahmen des Magazins strafbar gemacht hat. Zumindest ist nicht bekannt, dass es Verurteilungrn gegeben hätte. Doch vielleicht folgen solche noch? Lesen wir dazu weiter in der Begründung des BMI. Hier folgt nun eine Erklärung der Ministerin:

"Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Compact, so sagt unsere Innenministerin, ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Nun, das ist nicht verboten, auch, wenn Faeser dies nicht gefallen mag. Tatsächlich geht die Meinungsfreiheit sehr weit. Man darf in diesem Land, auch wenn das viele nicht glauben mögen, auch rechtsextreme Meinungen vertreten. Strafbar ist lediglich, diese in die Tat umzusetzen, beispielsweise durch Gewalt, oder der Volksverhetzung. Diese wirft Faeser dem Magazin auch vor, jedoch ohne Beweise anzuführen. Auch Strafverfahren wurden bislang nicht eröffnet, und hätten ja im Laufe der vergangenen Jahre immer wieder eröffnet werden können, wenn sich Autoren der Volksverhetzung strafbar gemacht hätten. Dies war zwar der Fall, nur hat Compact jedes Einzelne dieser Verfahren gewonnen. Hier stellt sich nun weiterhin die Frage, was Faeser unter „Hetze“ versteht. Es ist wohl dieselbe „Hetze“, über die Medien und Politiker in den letzten Jahren immer wieder berichten, die von den Coronaleugnern und Verschwörungstheoretikern, den rechten und AfD-Mitgliedern ausgingen. Also jene Hetze, die keine Straftat darstellt und lediglich als „Hetze“ bezeichnet wird, weil jemand der Regierungspropaganda widerspricht. Widerspruch gegen herrschende Propaganda wird schon seit 2020 als „Hetze“ tituliert, ganz unabhängig davon, wie sachlich nüchtern und fundiert dieser dargelegt wird. Es ist die weinerliche Empörung der zartbesaiteten Moralprediger, die nie gelernt haben, mit Widerspruch umzugehen, geschweige denn mit Argumenten, die sich einfach stets verletzt und angegriffen fühlen, wenn jemand etwas sagt, das ihnen nicht passt.

Dass dies im Privaten geschieht ist zwar ärgerlich, aber man muss es als Ausdruck einer pluralistischen Gesellschaft hinnehmen. Gefährlich wird es, wenn diese Definition von Hetze in die Politik und in das Rechtsempfinden von Ministern und anderen Behörden einsickert. Dann werden die Straftatbestände, und damit die Schranken der Grundrechte, massiv ausgeweitet, indem Begriffe verwässert werden, was zu einer Einschränkung von Freiheiten führt. Und genau das erleben wir seit Jahren. Kritik am Impfdogma, das Markus Söder mit „Impfen bedeutet Freiheit“ verkündet hat, und das als „Impfen macht frei“ in Anlehnung an den bekannten Slogan „Arbeit macht frei“ karikiert wird, und sich damit eigentlich gegen diktatorische Verhältnisse wendet, wird kriminalisiert, während Blinddarm-Bosetti weiterhin unbescholten Grimmepreise einheimsen darf.

Hinzu kommt, dass die Regierung das Strafrecht immer weiter verschärft, und beispielsweise dem Paragraphen über die Volksverhetzung einen fünften Absatz hinzufügt, der nun die Leugnung oder Verharmlosung eines jeden Kriegsverbrechens – nicht wie bisher nur des Holocausts - unter Strafe stellt. Damit entwertet die Regierung den Holocaust, indem sie ihn jedem anderen Kriegsverbrechen gleichstellt, und verharmlost ihn dadurch gleich selbst. Viel schlimmer ist allerdings der Umstand, dass „Leugnen oder verharmlosen“ auch dann geschehen kann, wenn man auf der Grundlage von Fakten in Zweifel zieht, ob ein Kriegsverbrechen überhaupt stattfand, oder von wem es begangen wurde. Dann folgen Strafverfahren, meistens vor Amtsgerichten, die den solchermaßen Leugnenden aburteilen. Damit kann jedes deutsche Amtsgericht über völkerrechtliche Angelegenheiten befinden und bestimmen, dass ein Kriegsverbrechen überhaupt stattgefunden habe. Eigentlich ist es die Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofes oder des Internationalen Gerichtshofes festzustellen, ob ein Kriegsverbrechen stattgefunden hat. So lange das Gericht dies nicht festgestellt hat, kann eigentlich kein deutsches Amtsgericht annehmen, dass dem so wäre, und jemanden aufgrund von Verharmlosung oder Leugnung dieses Kriegsverbrechens, das ja nicht einmal gerichtlich festgestellt ist, verurteilen. Genau dies findet in Deutschland aber statt. Damit erleben wir eine Beliebigkeit der Rechtsprechung, die sich in den Dienst der Herrschaft stellt, und auf diese Weise die Grundrechte, die ja auch die Rechtsprechung verpflichten, einschränken.

Nancy Faeser erklärt weiter:

„Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.“

Hier zeigt sich eine neue Dimension der Abschaffung von Grundrechten. Denn „geistige Brandstifter“, also jene, die nur Ideen formulieren oder Ereignisse berichten, sind eigentlich von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Es muss noch einmal betont werden: Jede Meinung darf geäußert werden, so lang sie nicht die strafrechtlich definierten Grenzen überschreitet. Dass diese immer enger gezogen werden wurde bereits dargelegt, aber tut hier deshalb nichts zur Sache, weil es ja offenbar eben keine strafrechtliche Übertretung seitens der Autoren von Compact gab. Auch hier wird der Doppelstandard deutlich, wenn ein Klima von Hass und Gewalt offenbar nur dann genügt, gegen die geistigen Brandstifter vorzugehen, wenn sich dieses gegen Ausländer richtet. Die geistigen Brandstifter eines Klimas von Hass und Gewalt gegen Ungeimpfte und Coronakritiker hingegen dürfen nach wie vor publizieren und bekommen sogar noch Grimmepreise. Auch erspart Faeser sich die Beweisführung des Vorwurfs, Compact habe ein Klima von Hass und Gewalt geschürt. Der Beweis des Kausalzusammenhanges zwischen der Berichterstattung des Compact-Magazin und des angeblichen Hasses und der Gewalt dürfte überaus interessant werden, vor allem dann, wenn es sich um die Gewalt handelt, die gerade aus dem Milieu der Flüchtlinge, oder ihrer moralpredigenden Verteidiger begangen wird. Denn immerhin sind es offenbar gerade Abgeordnete der AfD, die vorrangig Opfer von Gewalttaten werden, und diese Gewalt geht bestimmt nicht von den Lesern des Compact-Magazins aus. Was ist also mit diesen geistigen Brandstiftern?

Dass die Autoren des Compact-Magazins den demokratischen Staat überwinden wollen, klingt mehr nach einer Unterstellung, als nach einer bewiesenen Tatsache. Es sei denn natürlich, man stellt die herrschende Regierung mit dem Staat gleich, eine Tendenz, die sich auch in diversen Urteilen über die Beleidigung von Amtsträgern ausdrückt. Dass die Ampel-Regierung überwunden werden soll ist wahrscheinlich Konsenz in der Compact-Redaktion, ist aber auch nicht verboten. Wäre es verboten, müsste man Wahlen gänzlich abschaffen, und die Ampel als Zentralistische Einheitspartei auf Ewigkeit inaugurieren. Aber die Wahl wird uns als entscheidendes Element der sogenannten Demokratie verkauft, und ist daher ein Bestandteil derselben. Und mit Wahlen muss man Parteien auch abwählen können.

Hinzu kommt, dass auch eine Überwindung des Staates und sogar der Demokratie im Rahmen des Grundgesetzes möglich ist. Man darf dies also wollen, und unter Umständen sogar in die Tat umsetzen. Das regelt beispielsweise Artikel 146 des Grundgesetzes, der es den Deutschen ermöglicht, eine neue Verfassung zu verabschieden. Die Kommentare zum Grundgesetz erlauben hier sogar eine Revolution, wenn diese von mehr als der Hälfte der Bundesbürger getragen wird. Dann dürfen sich die Staatsorgane nicht gegen diese stellen. Das ist zumindest die Theorie, die bislang noch niemals in der Praxis erprobt wurde. Letztlich ist es das Bundesverfassungsgericht, das über Rechtmäßigkeit der neuen Verfassung oder der Revolution entscheiden muss. Und da dieses von der Bundesregierung besetzt wird, ist ziemlich klar, wie es in einem solchen Fall urteilen würde.

Auch die übrigen Bekundungen Faesers, alle schützen zu wollen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Hautfarbe oder ihrer „demokratischen Haltung“ angefeindet werden, klingen wie wohlfeile Sprechblasen ohne Inhalt. Vor allem das Betonen der „demokratischen Haltung“ erscheint zynisch vor dem Hintergrund, dass Nancy Faeser in grundgesetzwidriger Weise ein oppositionelles Medium verbieten, und die Geschäfts- und Wohnräume der Inhaber auf brachiale Weise von maskierten Beamten stürmen lässt. Das sind Vorkommnisse, wie man sie in Deutschland bisher nur aus den Geschichtsbüchern kannte, und die im Kontext von antidemokratischen Diktaturen standen. Wer sich wirklich für Demokratie einsetzt, und damit auch widerstreitende Haltungen, oppositionelle Meinungen und Einschätzungen vertritt, deren freie Äußerung für eine Demokratie ja selbst nach dem Bundesverfassungsgericht schlichtweg konstituierend ist, wird tatsächlich von der Staatsgewalt mundtot.

Das BMI führt weiter aus:

„In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreitet die "COMPACT-Magazin GmbH" antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte.“

Wieder ist nichts davon verboten, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt. Doch gerade die Erwähnung der „verschwörungstheoretischen Inhalte“ ist in diesem Kontext interessant, da diese allen vorgeworfen wird, die in Opposition zum Regime stehen. Dieser Begriff ist damit das Einfallstor, in Zukunft alle Oppositionsmedien zu verbieten, wenn dieser von Faeser geschaffene Präzedenzfall durchgehen sollte.

Weiter heißt es:

„Sie agitiert gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht. In ihren Publikationen und Online-Auftritten propagiert die "COMPACT-Magazin GmbH" ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht "ethnisch Fremde" aus dem Staatsvolk ausschließen will. Die Menschenwürde derer wird missachtet, die nicht in dieses ethnische Konzept passen. Die "COMPACT-Magazin GmbH" bedient sich dabei einer Widerstands- und Revolutionsrhetorik und nutzt gezielte Grenzüberschreitungen ebenso wie verzerrende und manipulative Darstellungen.“

Wieder handelt es sich lediglich um Unterstellungen, die nach Aussage des betroffenen Jürgen Elsässer nicht zutreffen. <2> Wieder ist nichts davon verboten, sondern von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Man steht im Einklang mit dem Grundgesetz auch dann, wenn man das pluralistische Gesellschaftssystem – das ja angesichts der Meinungsmonokultur längst nur noch eine reine Fiktion ist – ablehnt. Ebenso darf man durchaus ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept befürworten. Immerhin gibt es Länder, die auf diesen Dingen aufbauen, und wer sagt, dass der deutsche Multikultikapitalismus wirklich der Weisheit letzter Schluss ist? Was man nicht darf ist, dieses völkisch-nationale Gesellschaftskonzept umsetzen, indem man alle, die nicht dort hinein passen, beispielsweise tötet. Aber dazu gibt es das ganz normale Strafrecht, das Dinge wie Mord und Totschlag unter Strafe stellt. Auch Widerstands- und Revolutionsrhetorik sind ebenso wenig verboten, wie Grenzüberschreitungen. Und wären verzerrende und manipulative Darstellung illegal, wären die Bundesregierung, und wären die öffentlich-rechtlichen Medien die ersten, gegen die ermittelt werden müsste.

Weiter heißt es:

„Die von der "COMPACT-Magazin GmbH" verbreiteten Inhalte zielen zudem darauf ab, Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Ihnen werden pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität zugeschrieben. Hierdurch soll ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden.“

Auch hier bleibt das BMI jeden Beweis schuldig. Offenbar zählt es schon als Herabwürdigung, wenn man über die von anderen Bevölkerungsgruppen verübten Straftaten berichtet, eine Berichterstattung, die ja gerade dadurch so extrem erscheint, weil die herrschenden Medien diese vollständig vermeiden. Doch Berichterstattung ist die Daseinsberechtigung des Journalismus, und daher nicht verboten. Im Gegenteil ist der freie Fluss der Informationen notwendig, um auf dieser Grundlage demokratische Entscheidungen fällen zu können. Die Eindämmung und Kontrolle von Informationen, wie Faeser sie anzustreben scheint, ist nur für Diktaturen wichtig. Zu welchem Zweck das Compact Magazin berichtete, ob die Autoren damit tatsächlich ein „ gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen“ schaffen wollten, können nur die Autoren selber wissen. Faeser agiert hier wieder nur auf der Grundlage von Unterstellungen, ohne Beweise anzuführen.

Das BMI erklärt weiter:

„Die "COMPACT-Magazin GmbH" verbreitet zudem antisemitische Inhalte. Dabei werden Verschwörungserzählungen etwa von einer omnipotenten jüdischen Finanzelite verbreitet, um Hass gegen Jüdinnen und Juden zu schüren.

Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.

Die zentrale Rolle der "COMPACT-Magazin GmbH" liegt in der Popularisierung und weitreichenden Verbreitung des rechtsextremistischen Gedankenguts der "Neuen Rechten" über zahlreiche Publikationen und Veranstaltungen.“

Den Vorwurf des Antisemitismus weist Jürgen Elsässer weit von sich. Er erklärt, dass Compact das Netanjahu-Regime kritisiere, aber nicht Juden als solche diskriminiere. Zum Antisemiten wird heutzutage jedoch bereits jeder, der die israelische Regierung, ihre Besatzungspolitik, ihre zionistische, und damit dem Nationalsozialismus ähnelnde Ideologie oder ihre Völkermorde an den Palästinensern kritisiert. Auch hier wird ein Einfallstor für die Regierung geschaffen, Kritik am Staate Israel mit Gewalt auszuschalten, anstatt, wie bislang nur, mit den zahlreichen Vorfeldorganisationen wie der Amadeu Antonio Stiftung zu bekämpfen. Auch der Vorwurf des Rechtsextremismus bleibt nur das: Ein Vorwurf. Es zeigt allerdings die Tendenz der Regierung auf, jede abweichende Position als rechtsextrem zu brandmarken, und damit das Vorgehen gegen diese zu rechtfertigen. Rechts oder gar Rechtsextrem zu sein ist in diesem Land eigentlich nicht verboten. Die CDU ist rechts, die CSU noch rechter, und auch die AfD, eine legale Partei im Bundestag, ist rechts. Sogar die FDP ist eine rechte Partei. Die Definition des Begriffes „rechts“ wird zunehmend schwammiger und erschöpft sich mittlerweile weitestgehend in „der ist doof“. Auch wird er instrumentalisiert, wenn oppositionelle Einstellungen und Meinungen an Kraft gewinnen und die Unzufriedenheit der Bürger mit den Herrschenden sich immer mehr Bahn bricht, und sich organisierende Gruppen bilden. Es ist also nichts weiter, als ein vollkommen hohler Kampfbegriff ohne rechtliche Relevanz, der immer mit dem aufgeladen wird, was sich eben gerade als Opposition konstituiert, seien es Anti-Maßnahmenproteste, Impfkritik, Kritik am Klimawandelnarrativ oder an der Zuwanderung.

In dem ganzen Vorgehen des Staates gegen Compact zeigt sich also durchgehend eine verfassungsfeindliche Einstellung, in der die Regierung sich selbst zum Wahrheitswächter aufschwingt und als einzig legitime Instanz mit dem Staat gleichsetzt. Ein Verbot von einer Organisation ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch genügt es dafür nicht, wenn diese verfassungsfeindliche Positionen vertritt, es müsste hinzukommen, dass sie sich insgesamt in kämpferischer Haltung hervortut, was an sich schon wieder die Grenzen des Grundgesetzes einschränkt. Das BMI äußert dazu:

„Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.“

Eine schwammige "Befürchtung" genügt den Anforderungen zwar nicht, denn immerhin kann man alles mögliche "befürchten", zum Beispiel an einem harmlosen Virus zu sterben, aber das ficht das Faeser-Ministerium nicht an. Faeser gründet ihr Verhalten auf einer irgendwie gearteten Befürchtung, deren Grundlage sie uns vorenthält, oder als bloße Behauptung in den Raum stellt, ohne substanziell etwas vortragen zu können. Die Rechtsverdrehung, und -beugung strafen jedes Gerede vom Schutz der Demokratie Lügen.

In dem ganzen Vorgang wird etwas auf die Spitze getrieben, das man schon seit Jahren beobachten kann: Eine Verwandlung des herrschenden Rechts, insbesondere des Grundgesetzes, in eine Waffe, die gegen die Bürger eingesetzt wird, um ihre Freiheiten, und damit letztlich das Grundgesetz, vollkommen abzuschaffen, und sie einer Willkürherrschaft zu unterwerfen. Das jedoch ist ein eindeutiges Kennzeichen eines totalitären Regimes. Nancy Faeser hat uns dabei allen einen Gefallen getan, indem sie deutlich aufgezeigt hat, was mit ihrer „unsere Demokratie“, die sie wiederholt im Munde führt, gemeint ist: eine totalitäre Diktatur, die bereits seit 2020 um uns herum Gestalt annimmt, mit diesem neuen Schlag gegen die Presse- und Meinungsfreiheit aber den Schritt zu einer offenen Diktatur vollzogen hat.

Von jetzt an sind alle Schleusen des Staatsterrors und der Willkürherrschaft geöffnet. Alles ist nun möglich. Weitere Medien unter fadenscheinigen Gründen verbieten? Kein Problem! Wahlen annullieren, weil das Ergebnis nicht passt? Auch kein Problem, wurde der Präzedenzfall dafür doch bereits von Angela Merkel geschaffen, welche die Wahl von Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens im Jahr 2020 rückgängig machen ließ.

Und all das geschieht unter einem Anstrich der Scheinlegalität, indem die Herrschenden, wie Nancy Faeser, im rechtsfreien Raum juristisch irrelevante Begriffe wie „rechts“ oder „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ in ihre persönliche Auslegung des Grundgesetzes und des Strafrechtes mit einbezieht, und darauf basierend aus einem reinen Gefühl der moralischen Überheblichkeit heraus handelt.

Das berliner Regime bereitet damit die weitere Einschränkung von Freiheiten vor. Diesem Schritt werden weitere folgen, und sind bereits weitere gefolgt, indem das Regime das amburger islamische Zentrum unter nihct näher ausgeführtem Terrorismusverdacht verboten hat. <3> Der ganze Fall weist eine Reihe von Parallelen zum Compact-Verbot auf. Mit Compact sind alle gemeint, die mit der herrschenden Linie nicht einverstanden sind. Deshalb ist es notwendig, sich gegen den fortwährenden Rechtsbruch dieser Regierung und des Staates zur Wehr zu setzen. Denn sonst stirbt die Freiheit, von der ohnehin nicht mehr so viel übrig geblieben ist, vollkommen.

Quellen

<1> https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html

<2> https://www.youtube.com/watch?v=1okNKGaRqEU

<3> https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/verbot-islamischeszentrum-hamburg-100.html

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: Matthias Roehe / shutterstock


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