Tagesdosis

Staatsfeinde! Dunkle Wolke am Himmel der Demokratie | Von Bernd Lukoschik

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Ein Kommentar von Bernd Lukoschik.

Für den Verfassungsschutzpräsidenten (1) ist es klar, für den Innenminister von NRW (2) ebenfalls: Ein neuer Staatsfeind droht und gärt – es wird (mal wieder) der Bürger sein.

Zu Coronazeiten war und ist das der üble Coronaleugner, der Verschwörer und dessen Theoretiker, kurz der Rechtslastige, ob extrem und/oder reichsbürgerisch infiziert. Demnächst, wenn es schneit und friert, wird es der in seinem kalten Wohnzimmer vor sich hin bibbernde, an preisexplodierten Getränken und schlapp warmen, dürftigen Süpplein schlürfende Bürger sein, wenn er es wagen sollte, einen gewissen Unmut draußen kundzutun, vielleicht gar bei so einer Art Demo.

Der Verfassungsschutzpräsident und der Innenminister werden derweil in ihren ministeriellen Kantinen oder Separees für die gehobenen Mitarbeiter ihr üblich warmes Mittagessen zu sich nehmen, das Ministerium, zumindest dort, wo sie hocken, wird natürlich warm sein, und die draußen horrend gestiegenen Mietpreise (3) werden für sie dort oben auch nicht spürbar sein.

Aus diesem Hort der Wärme und Geborgenheit also lassen sie sich nun aus über den Staatsfeind, der, wie gesagt, der Bürger sein soll.

Für jemanden dort oben bleibt kaum eine andere Antwort auf die Frage „Wer ist der Staatsfeind?“ Für den coronageplagten und im Kalten sitzenden Bürger sehr wohl.

Das Drei-Säulen-Modell

Der Bürger könnte sich die Beantwortung der Frage etwa so vorstellen:

Das Staatswesen besteht nicht nur aus unserem Verfassungsschutzpräsidenten, Innenminister und deren Parteien, wie sich diese drei das natürlich so denken.

Das Staatswesen ruht vielmehr auf drei Säulen. Die erste bilden die Bürger, die zweite die staatlichen Institutionen, wie sie leben und wirken.

Und die dritte Säule … ist das Grundgesetz! Das Grundgesetz ist der Ruhepol, der Orientierungspunkt, der Maßstab dafür, ob ein gelebtes und „Demokratie“ genanntes Staatswesen tatsächlich eine Demokratie ist.

Was ein Staatsfeind ist, so zeigt es dieses Modell, liegt also nicht in der Einschätzung von Säule eins oder zwei. Was ein Staatsfeind ist, das sagt das Grundgesetz. Und wenn man dann das aktuelle Handeln der staatlichen Institutionen in den letzten paar Jahren daran misst, dann beantwortet sich die Frage nach dem Staatsfeind ganz von selbst – und zwar anders.

Säule zwei im Licht der Säule drei

Gehen wir einfach einige Glanzleistungen der Säulenabschnitte von Säule zwei – das, was man im Allgemeinen unter „Staat“ versteht –, durch:

Die Legislative

Die Legislative hat während der letzten zwei Jahre keinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss etabliert, mit dem sie das wirre und willkürliche Coronamanagement der Exekutive hätte überwachen können. Sondern sie nickte jede beliebige Maßnahme der Politik, bei üblicherweise mager besuchten Plenarsitzungen, ab.

Für den empathischen Bürger ist es sehr nachvollziehbar, dass die Abgeordneten sich vor einem Untersuchungsausschuss drückten. Wer brächte die Kraft und Geduld auf, den Irrungen und Wirrungen einer solchen Regierungspolitik hinterherzuirren und -wirren!

Bei allem Verständnis muss aber doch gesagt werden: Das Parlament erfüllte seine vom Grundgesetz vorgesehene Kontrollfunktion nicht.

Zudem wusste man und weiß man nicht so recht: Ist das Parlament ein Parlament oder nicht doch eher ein schlecht geführter Krämerladen? So mancher Abgeordnete vertrieb sich seine Zeit mit dem Maskenhandel. Dass es sich bei den entdeckten Krämern nur um die Spitze eines Eisbergs handelt, legt sich dem Bürger zwanglos nahe, denn der Spritzenvertrieb bietet sich, auch dem letzten Hinterbänkler nachvollziehbar, als noch lukrativeres Neben- bis Hauptgeschäft für den unterbezahlten Volksvertreter an!

Bewertung: Grundgesetzverletzung durch die Exekutive. Nach Art. 38 GG sind die Abgeordneten als „Vertreter des ganzen Volkes“, dessen Interessen und Wohl verpflichtet und haben in Untersuchungsausschüssen (Art. 44 GG) dieser Verpflichtung nachzukommen.

Ach ja, das Gschäftlemachen scheint auch nicht mit dem GG vereinbar zu sein.

Die Exekutive

Die Regierung regierte im Bananenrepublikmodus nach dem Vorbild lateinamerikanischer Regime des letzten Jahrhunderts.

Die Entscheidungen wurden nicht in den vom Grundgesetz vorgesehenen Institutionen getroffen, sondern die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten schossen in ihrem eher privat gehaltenen Klub aus der Hüfte, fern von bürgerlicher und parlamentarischer Mitbestimmung und Kontrolle.

Fachlich beraten wurden sie von einem Gremium, das in keinem Moment die ganze Palette an wissenschaftlichen Deutungen und Theorien des Virus und seiner Behandlung repräsentierte, eine Palette, wie sie nun mal in einer Wissensgesellschaft selbstverständlich vorliegt, Wurden externe Wissenschaftler hinzugezogen, dann waren es immer Brüder und Schwestern im Geiste der „Wissenschaftler“ des merkelschen Beraterstabs.

Wirtschaftspolitische Fernziele – Vollverimpfung der Bürger und garantierte Dauerspritzung im Dienste von Big Bio – bildeten und bilden das Auswahlkriterium der hohen Politik des Kanzlerin-Ministerpräsidenten-Klubs, das heißt: flächendeckende Privatinteressengebundenheit der Exekutive unter Hintanstellung des Wohles des Volkes.

Bewertung: Grundgesetzverletzung durch die Exekutive. Die Bundeskanzlerin hatte doch tatsächlich einen Amtseid geleistet (Art. 56 GG), dessen wunderbare Formulierung immer wieder vor Augen geführt werden sollte:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Dem Wohle des deutschen Volkes! Schaden von ihm wenden! Das Grundgesetz wahren! Gerechtigkeit gegen jedermann!

Der Leser beginnt zu schluchzen. Hier liegt nicht nur eine Grundgesetzverletzung vor, sondern hier wurde ein Meineid geleistet.

Die Judikative

Das ist nun das allergrößte Trauerspiel unserer „Demokratie“, wenn man bedenkt, welche herausragende Kontrollfunktion der Rechtsprechung in einer Demokratie zugedacht ist.

Einst gab es so etwas wie die Idee einer unabhängigen Gerichtsbarkeit. Diese schöne Idee verschwand schon in den letzten Jahren öfter mal in den Schubladen der Politikausübung. Den Höhepunkt des Verschwindens fand sie während der Coronazeit.

Die Judikative und ihre Pusteln

Ein Beispiel für die Sachferne und böswillige Inkompetenz der Rechtsprechung: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Masernimpfpflicht sei rechtens – das, obwohl mehrfach nachgewiesen wurde, dass die Schäden für die impfverpflichteten Kleinkinder größer sind als der Nutzen (4).

Wieder also dasselbe Phänomen, wie oben im Rahmen der Exekutivdiskussion aufgezeigt: Big Bio arbeitet – wohl durch die Exekutive vermittelt – auch mit der Judikative blendend zusammen.

Der Präsident und seine Parteichefin – die Chefin und ihr Präsident

Heute ist klar, dass sich das Rechtswesen als williger juristischer Vollstrecker der Exekutive versteht. Was einen kräftigen Schubs durch die Installierung eines CDU-Hinterbänklers als Verfassungsgerichtspräsident erhielt. Wobei mal so nebenbei über Art. 97(1) GG hinweggegangen wurde:

„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“

Welcher Parteisoldat wäre seiner Parteichefin gegenüber unabhängig!?

Der juristische Münchhauseneffekt

Und der letzte Schrei in Sachen Unabhängigkeit: Unser Kanzler (K) muss nicht zum Cum-Ex-Skandal aussagen, obwohl sein Mitwirken dabei auch für den unbedarftesten Bürger mit Händen zu greifen ist. Das ermöglichte ein schwächlich gewordenes Gedächtnis. Und die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin die Ermittlungen gegen den Vergesslichen ein.

Das hat sein Geschmäckle, denn in das Verhältnis Judikative–Exekutive ist im deutschen Recht ein Kreisprozess eingebaut: Der Justizminister (J) ist der Staatsanwaltschaft (S) gegenüber weisungsbefugt. Und wie es das Schicksal so will, ist der Justizminister Mitglied der Exekutive. Formaljuristisch ausgedrückt:

K zieht an J, J zieht an S, S zieht an K,

also K zieht an K.

Und der Kreis schließt sich nun, denn der Kanzler hat als Regierungschef die Richtlinienkompetenz, also auch gegenüber dem Justizminister.

Ein Schelm, wer Böses beim Cum-Ex denkt.

Bewertung: Grundgesetzverletzung durch die Judikative

All diese Fälle sind nur der letzte Schubs am morschen Gebäude unserer politischen Institutionen. Die Fäulnis war ja vorher bereits tief in den Demokratieleib eingedrungen.

Säule eins im Spiegel von Säule drei

Das Vergehen, das sich der Bürger im Herbst/Winter sehr wahrscheinlich (hoffentlich) leisten wird und das sich unseren besorgten Staatsdienern als Grund darstellt, im Bürger demnächst den „neuen“ Staatsfeind (Reul in 2) zu sehen, ist ein wahrlich schwerwiegendes: Er wird auf Demos gehen und – wie es sich für den deutschen Staatsbürger geziemt – demütig um etwas Aufmerksamkeit für seine Alltagsprobleme bei der Obrigkeit anklopfen.

Bewertung: Von einer Grundgesetzverletzung ist hier so gar nichts zu sehen. Im Gegenteil, steht doch in Artikel 8(1) GG:

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Das wird dem Verfassungsschutzpräsidenten und dem NRW-Innenminister so gar nicht gefallen. … Dann schlinzen sie plötzlich auf Absatz (2) des Artikels 8, und ein breites Grinsen erhellt ihr Gesicht:

„Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten denn doch ein wenig Angst vor dem Souverän, dem deutschen Volk, und seiner Selbstbestimmung, so bauten sie vorsichtshalber mit dem Absatz (2) ein kleines Demokratiehemmnis ein.

Und da das angesprochene Gesetz im Absatz (2) ja nun in Zeiten von Corona und Krieg sich in Gestalt des IfSG einer fragwürdig gewordenen Judikative und Legislative anbietet, dürften der Verfassungsschutzpräsident und der NRW-Innenminister im Herbst/Winter 2022 doch noch auf ihre Kosten kommen: Der frierende Bürger darf sich auf Demonstrationsverbote einstellen. Nicht mal etwas Aufwärmen beim Herumwandern wird ihm gegönnt sein.

Schwund der Seele einer Demokratie

Alle drei zentralen Institutionen unseres Staatswesens arbeiten also blendend zu ihrem gemeinsamen Wohl gegen das Volk zusammen. Diesen Zustand nennt man: Aufhebung der Gewaltenteilung, woran sich unser Grundgesetz nun endgültig verschluckt hat.

Bewertung: Grundgesetzverletzung durch Beseitigung des Grundgesetzes.

Wer der Staatsfeind ist!

Dieses primitive Drei-Säulen-Modell, das sogar ein Verfassungsschutzpräsident oder auch Innenminister verstehen dürfte, legt also ganz zwanglos die Antwort auf unsere Ausgangsfrage nahe:

Ein Staatsfeind ist der, der das Grundgesetz verletzt und in wesentlichen Teilen beseitigt hat. Nun gilt::

Die drei vom GG getrennt beabsichtigten Gewalten für das Volk sind zu der einen Gewalt gegen das Volk mutiert.

Und da findet sich beim besten Willen keine andere Antwort:

Der  Staatsfeind ist der Staat selbst.

Quellen:

(1) Verfassungsschutz sieht bei Corona-Pandemie neue Szene von Staatsfeinden (1)

(2) Innenminister Reul: Da etablieren sich neue Staatsfeinde (2)

(3) Deutsche Wohnen kündigt Mieterhöhung um 31 Prozent an

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/deutsche-wohnen-kuendigt-mieterhoehung-um-31-prozent-an-li.256426

(4) Dr. Gerd Reuther: Vortrag: Impfungen – Segen oder Fluch?, dgg https://gesundheitsberater.de/impfungen-segen-oder-fluch-univ-doz-wien-dr-med-gerd-reuther/

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: Seita/ shutterstock


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