Artikel

Verfassungsbeschwerde gegen den Deutschen Bundestag wegen Untätigkeit bei Umsetzung von Artikel 146 Grundgesetz

Verfassungsbeschwerde gegen den Deutschen Bundestag wegen Untätigkeit bei Umsetzung von Artikel 146 Grundgesetz


Ein Meinungsbeitrag der Bürgerinitiative GemeinWohlLobby.

Friedemann Willemer, Rechtsanwalt aus Zittau, hat mit Uwe Kranz, ltd. Ministerialrat a. D., und der Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein sowie weiteren 35 Bürgern am 13. September 2023 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Über diese Beschwerde soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt, nach über 30 Jahren Untätigkeit seit der Vollendung der Einheit Deutschlands Artikel 146 Grundgesetz endlich zu aktivieren und damit dem deutschen Volk als alleinigem Träger der Staatsgewalt, die Möglichkeit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.

Die Bürgerinitiative „GemeinWohlLobby“ hat mit Unterstützung von über 4.000 Bürgern durch eine Petition zu einer direktdemokratischen Verfassungsgebung bereits am 20. September 2022 die Bundestagsfraktionen aufgefordert, ein Ausführungsgesetz zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages des Artikels 146 Grundgesetz zeitnah in den Bundestag einzubringen. Ohne Reaktion!

Damit die Bevölkerung ihre volle Handlungsfreiheit laut Völkerrecht wahrnehmen kann, soll das geforderte Gesetz das Verfahren einer Verfassungsgebung durch das Volk bestimmen. Das Gesetz soll u. a. regeln, dass nach einer öffentlichen Debatte von mindestens einem Jahr eine Abstimmung über das Grundgesetz stattfindet. Das deutsche Volk, von dem originär alle Staatsgewalt ausgeht (Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 GG), soll danach frei entscheiden können, ob das Grundgesetz durch eine andere Verfassung abgelöst oder u. U. mit Ergänzungen als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beibehalten werden soll.

Bisher hat sich der Gesetzgeber unter Missachtung der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und der vorverfassungsrechtlichen verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes geweigert, sein bei Abfassung des Grundgesetzes gegebenes Versprechen einzulösen, dass das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung in Vollzug der Präambel a.F. und Artikel 146 a.F. über seine Verfassung in freier Entscheidung abstimmt.

Die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ haben in Artikel 146 GG bestimmt, dass das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung beschließen kann. Dieses Versprechen an das deutsche Volk sollte am Tag seiner Wiedervereinigung in Freiheit erfüllt werden. Dieses Versprechen hat der Deutsche Bundestag bis heute nicht eingelöst. Aus diesem Grund wurde die Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Hier der Link zur Verfassungsbeschwerde: https://gemeinwohl-lobby.de/artikel-146-gg/ Kontakt: Marianne Grimmenstein loesungsideen@web.de +++ Bildquelle: Christin Klose / Shutterstock


+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoinzahlung

Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/

+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.

+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/

+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut

Artikel 146 Bundesverfassungsgericht Bürgerinitiative direkt-partizipatorische Demokratie direkte demokratie Einigungsvertrag Exekutive Friedemann Willemer gemeinwohllobby