Ein Meinungsbeitrag von Antje Lüth.
Das St. Petersburger Stadtgericht entschied im Oktober 2022, die Blockade Leningrads als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Völkermord anzuerkennen. Nachfolgend haben Landgerichte von 20 russischen Regionen die Verbrechen der deutschen Wehrmacht ebenfalls als Völkermord anerkannt. [1] Im März 2024 schickte das Außenministerium der Russischen Föderation eine Note an das Auswärtige Amt mit der Aufforderung, die Leningrader Blockade auch von deutscher Seite als Völkermord anzuerkennen. Das Auswärtige Amt teilte daraufhin mit, dass die Bundesregierung der Auffassung sei, es habe sich bei der Blockade um ein Kriegsverbrechen und nicht um einen Völkermord gehandelt.
Kriegsverbrechen oder Völkermord (Genozid)?
Nicht jedes Kriegsverbrechen ist ein Völkermord, aber jeder Völkermord ist ein Kriegsverbrechen. Beide Tatbestandsmerkmale können auch zeitgleich erfüllt sein. Jedoch steht der Tatbestand des Völkermords über dem des Kriegsverbrechens und gilt als das „schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht“. [2]
Laut Artikel II der UN-Resolution 260 A (III) bedeutet Völkermord:
„[…] jede der folgenden Handlungen, die mit der Absicht begangen wurden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören, als solche: a) Mitglieder der Gruppe töten; b) schwere körperliche oder geistige Schäden an den Mitgliedern der Gruppe zu verursachen; c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, um ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen […]“ [3]
Eine Einschränkung, dass ein Völkermord nicht auch während eines Krieges und im Rahmen diverser Kriegsverbrechen erfolgen kann, ist im Völkerrecht der UN nicht gegeben.
Bei der Blockade Leningrads trifft jeder einzelne Punkt dieser Definition zu und insofern ist der Tatbestand des Völkermordes erfüllt. Bei der Hungerblockade sollten ganz gezielt die „slawischen Untermenschen“ dezimiert bzw. vernichtet werden sollten. Das bedeutet, dass man nicht nur allgemein die Zivilbevölkerung im Rahmen der Kriegshandlungen und –ziele aushungern wollte, sondern man plante, wie im gesamten Russlandfeldzug, die Tötung eines Volkes / einer Rasse (Genozid: „genos“: Volk/Rasse und „cide“: töten [4]).
Ziele und Methoden des deutschen Russlandfeldzugs
Der sogenannte deutsche Russlandfeldzug zielte nachweislich nicht nur auf die Zerstörung der Staatlichkeit der Sowjetunion, sondern zugleich auch auf die Dezimierung der Bevölkerung durch Mangel, Massenhinrichtungen und Zwangsarbeit.[5] Erklärtes Ziel der Blockade Leningrads war die Zerstörung der Stadt durch Aushungern der gesamten Bevölkerung.
Als die deutsche Wehrmacht im Morgengrauen des 22. Juni 1941 die Grenze zur Sowjetunion überschritt, begann ein Vernichtungskrieg, wie ihn die Geschichte noch nie zuvor gesehen hatte. Ernst Nolte bezeichnete den Russlandfeldzug als den „ungeheuerlichsten Eroberungs-, Versklavungs- und Vernichtungskrieg, den die moderne Geschichte kennt.“[6] Es war ein Krieg in einer völlig neuen Qualität. Ausgehend von der Überzeugung der überlegenen „arischen Rasse“ gegenüber den „slawischen Untermenschen“ war der deutsche Krieg gegen die Sowjetunion von Beginn an als „rassenideologischer Vernichtungskrieg“ konzipiert, daran ließen Hitler und seine Helfer keine Zweifel.[7][8] Ziel war die „[…] Zertrümmerung des heutigen Russlands […]„ wobei der Kampf „[…] von dem eisernen Willen zur erbarmungslosen, völligen Vernichtung des Feindes geleitet sein müsse.“[9] Es sollte nicht nur kolonialer Lebensraum im Osten gewonnen werden, sondern die „slawischen Massen“ sollten dezimiert bzw. der Rest der deutschen Herrschaft unterworfen werden.[10]
Um die Versorgung der Wehrmacht und der deutschen Bevölkerung während des Feldzuges zu sichern, hatte man Richtlinien ausgearbeitet, die das Verhungern von mindestens 30 Millionen Menschen nicht nur in Kauf nahmen, sondern auch einkalkulierten.[11] So legte man beispielsweise auf einer Besprechung im Mai 1941 fest:
„1.) Der Krieg ist nur weiter zu führen, wenn die gesamte Wehrmacht im 3. Kriegsjahr aus Russland ernährt wird. 2.) Hierbei werden zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das für uns Notwendige aus dem Lande herausgeholt wird.“[12]
Um die Ziele zu erreichen, wurden ganz nüchterne Berechnungen angestellt. Der „russische Eigenbedarf“ müsse gesenkt werden, um so die „Ausfuhrüberschüsse“ zu erhöhen. Eine Abriegelung der sog. „Zuschussgebiete“, zu denen man insbesondere die Großstädte Moskau und Leningrad zählte, von den Nahrungsmittellieferungen, würden Ausfuhrüberschüsse frei machen.
„Für die Großstädte (Moskau, Leningrad, Kiew) kann einstweilen überhaupt nichts getan werden. Die sich daraus ergebenden Folgen sind hart, aber unvermeidlich.“[13]
Generell gestand man der städtischen Bevölkerung nur „[…] ganz geringfügige Lebensmittelmengen […]“ zu. Man wusste um die Folgen, begründete jedoch sogleich die Notwendigkeit:
„Die Bevölkerung […] wird, insbesondere in den Städten, größte Hungersnot leiden müssen. […] Versuche, die Bevölkerung vor dem Hungertode […] zu retten, gehen nur auf Kosten der Versorgung Europas und unterbinden die Durchhaltefestigkeit […] Deutschlands im Kriege.“[14]
Für die Russen, so konstatierte man ebenso nüchtern, sei das auch nicht so schlimm, denn:
„Armut, Hunger und Genügsamkeit erträgt der russische Mensch schon seit Jahrhunderten. Sein Magen ist dehnbar, daher kein falsches Mitleid.“[15]
Das „sehr schwierig zu verpflegende Leningrad“ spielte insgesamt in vielerlei Hinsicht eine besondere Rolle und hierfür kündigte man besondere Maßnahmen an.[16]
Die Vernichtung von Leningrad durch deutsche Truppen
Die Vernichtung Leningrads war bereits in Hitlers Weisung Nr. 21 „Fall Barbarossa" vom 18. Dezember 1940 gefordert worden.[17] Grund war zum einen die strategische Bedeutung Leningrads als bedeutender Industriestandort, Verkehrsknotenpunkt und Marinestützpunkt ausschalten. Zum anderen hatte diese Stadt für Hitler einen hohen Symbolwert als Ausgangspunkt und Bastion der bolschewistischen Revolution. Hitler teilte unmittelbar nach Beginn des Russlandfeldzuges seinen Entschluss mit,
„[…] Leningrad dem Erdboden gleich zu machen, um zu verhindern, dass Menschen darin bleiben, die wir dann im Winter ernähren müssten.“[18]
Wie dieses Ziel erreicht werden sollte, hatte man zunächst noch nicht entschieden.[19] Durch rationale Berechnung kam man zu dem Ergebnis, dass der materielle und personelle Aufwand einer Eroberung zu hoch sei. Deshalb wurde im September 1941 beschlossen, Leningrad durch einen Blockadering einzuschließen, von jeder Versorgungsmöglichkeit abzuschneiden und auszuhungern.
Am 8. September 1941 schloss sich der Blockadering und die Millionenstadt Leningrad war von jeglicher Versorgung abgeriegelt. Um zu verhindern, dass sich die Soldaten mitleidig zeigten und die hungernden Menschen unterstützten, wurde per Befehl jeder nichtdienstliche Verkehr mit den Einheimischen ausdrücklich verboten, mit der Unterstreichung, dass diese einer „rassefremden, feindlich gesinnten Art angehörten“.[20] Ausbruchsversuche hungernder Zivilisten waren „unter allen Umständen, notfalls mit Waffengewalt, zu verhindern".[21]
Die Blockade dauerte 872 Tage und konnte erst am 27.Januar 1944 von der sowjetischen Armee durchbrochen werden. Von den ca. 2,9 Millionen Einwohnern Leningrads waren ca. 1,1 Millionen zivile Bewohner dieser Blockade zum Opfer gefallen, die meisten von ihnen waren verhungert oder erfroren.[22]
Die Nicht-Anerkennung der Leningrader Blockade als Völkermord durch die deutsche Regierung
Der Russlandfeldzug war ein geplanter Vernichtungskrieg, daraus haben Hitler und seine Gehilfen nie einen Hehl gemacht. Auch in der Forschung wird diese Einschätzung bestätigt. Der Osteuropa-Historiker Robert Kindler beispielsweise ordnet die Hungerpolitik während des Russlandfeldzuges insgesamt als genozidal ein und fasst es wie folgt zusammen:
„Es handelt sich also nicht um einen isolierten und gezielten ‚Völkermord‘ an der Einwohnerschaft Leningrads, sondern richtete sich gegen alle Sowjetbürger.“[23]
Nichtsdestotrotz versucht sich die deutsche Regierung, der rechtlichen Verantwortung für das systematische Töten eines ganzen Volkes mit Phrasen und Tatsachenverleugnung zu entziehen. Entsprechend der aktuellen deutschen Regierungsposition werden der Russlandfeldzug und die Hungerblockade Leningrads nicht als Völkermord, sondern (nur) als Kriegsverbrechen eingestuft. Und Fragen der Wiedergutmachung an sowjetische Überlebende sieht die deutsche Regierung durch verschiedene Reparationsabkommen in den 1950er Jahren bereits als gelöst an. Dem ist aber nicht so. Weder haben die überlebenden Opfer eine Geste der Wiedergutmachung von deutscher Seite erfahren, noch wurden sie individuell entschädigt. Lediglich jüdische Opfer der Blockade werden von Deutschland seit 2008 individuell durch Einmalzahlungen und monatliche Renten entschädigt.
Geschichtsverleugnung und ethnische Diskriminierung der Leningrader Überlebenden
Die Entscheidung der deutschen Regierung, nur jüdischen Überlebenden der Leningrader Blockade eine individuelle Entschädigung zukommen zu lassen, ist diskriminierend gegenüber den anderen Überlebenden. Die Partei DIE LINKE stellte im Jahr 2017 eine diesbezügliche Anfrage:
„Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass es für jüdische Opfer der Leningrader Blockade seit dem Jahr 2008 die Möglichkeit einer Entschädigung gibt, dies aber für die anderen Opfer der Blockade bis heute nicht möglich ist?“ [24]
Die Antwort der deutschen Bundesregierung lautete:
„Schädigungen, die nicht aus rassisch motivierter Verfolgung, sondern aus allgemeinen Kriegshandlungen herrühren, fallen unter das allgemeine Völkerrecht und werden nicht durch individuellen Schadenersatz, sondern durch Reparationsvereinbarungen von Staat zu Staat geregelt.“
In diesem Teil der Antwort zeigt sich ganz deutlich die Geschichtsverleugnung der deutschen Regierung. Denn die Leningrader Blockade war ebenso wie der gesamte Russlandfeldzug ein rassisch motivierter Vernichtungsfeldzug, bei dem die „slawischen Untermenschen“ dezimiert werden sollten. Dies als Schädigung infolge „allgemeiner Kriegshandlungen“ zu bewerten, ist zynisch und verlogen. Die Tatsache der „rassisch motivierten Verfolgung“ bezieht die deutsche Bundesregierung einzig auf die „jüdischen sowjetischen Bürger“ in Leningrad und ordnet dies somit in das Verbrechen des Holocaust ein:
„Die Bundesregierung wertet den Holocaust als historisch und menschlich einmaliges Verbrechen, das spezielle Wiedergutmachungsleistungen von deutscher Seite erforderlich macht. Die spezifische NS-ideologische rassische Verfolgung und die Erwartung des sicheren Todes im Fall der Ergreifung durch staatliche Organe des Deutschen Reiches unterschied – auch in Leningrad – die Situation der jüdischen deutlich von der nicht jüdischer sowjetischer Bürger.“ [25]
Tatsächlich war es jedoch so, dass die Vernichtung der gesamten Zivilbevölkerung durch systematisches Verhungern integraler Bestandteil der Vernichtungsstrategie des NS-Regimes war.[26] Dabei wurde nicht nach Nationalität, Ethnie oder Religion unterschieden. Überlebende schrieben im September 2023 an die deutsche Bundesregierung und verurteilten
„[…] die zwiespältige Position der Bundesregierung, die […] humanitäre Leistungen nur an jüdische Überlebende auszahlt, sich jedoch unter erfundenen Vorwänden kategorisch weigert, diese Leistungen auf alle heute noch lebenden Blockade-Opfer ohne Ansehen ihrer ethnischen Zugehörigkeit auszuweiten. […] Das grausame Kalkül der Nazis, die ganze Bevölkerung des unbeugsamen Leningrads durch Kälte und Hunger auszumerzen, sah keine Ausnahmen aufgrund von Nationalität vor. Die Einwohner unserer Stadt waren ungeachtet ihrer Nationalität gleich vor dem qualvollen Tod, den ihnen die Hitler-Ungeheuer bereiteten.“[27]
Von russischer Seite wird diese Ungleichbehandlung zu Recht als ethnische Diskriminierung betrachtet und man fordert eine Entschädigung aller Nationalitäten, d.h. nicht nur der jüdischen Überlebenden.
Der Umgang der deutschen Regierung mit historischer Verantwortung
Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes heißt es, dass Deutschland zu seiner historischen Verantwortung der durch die deutsche Wehrmacht begangenen Verbrechen stehe.[28] Das Auswärtige Amt versprach 2019, noch lebende Opfer ebenso wie Projekte der deutsch-russischen Verständigung mit 12 Millionen Euro zu unterstützen. Jedoch ist dieses Versprechen bis heute nicht realisiert worden. Im Jahr 2024 teilte das Auswärtige Amt mit:
„Deutschland steht zu seiner historischen Verantwortung und setzt diese Maßnahmen – trotz des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – weiter fort.“[29]
Dies ist leider nicht nur wieder ein leeres Versprechen, sondern zeigt mit dieser zynischen Vermischung auch die Doppelmoral der deutschen Regierung. Es stellt sich die Frage, ob Deutschland sich überhaupt ehrlich seiner Verantwortung stellen will.
Quellen und Anmerkungen
[1] https://rtnewsde.pro/russland/209995-am-jahrestag-nazi-ueberfalls-leiter-des-russischen-ermittlungskomitees-kritisiert-deutschland/,, Zugriff 15.09.2024
[2] Christoph J. M. Safferling: Wider die Feinde der Humanität – Der Tatbestand des Völkermordes nach der Römischen Konferenz. In: Juristische Schulung. 2001, S. 736
[3] UN Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords, Dezember 1948, Resolution 260 A (III), Inkrafttreten: 12. Januar 1951, nach Artikel XIII, in: https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-prevention-and-punishment-crime-genocide,, Zugriff 10.09.2024
[4] Völkerstrafrecht, Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) in: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Voelkerstrafrecht/voelkerstrafrecht_node.html, Zugriff 19.09.2024
[5] https://freedert.online/inland/192587-leningrader-blockade-bundesregierung-verweigert-weiter/, 12.09.2024
[6] Ernst Nolte, Der Faschismus in seiner Epoche, München 1963, S. 436
[7] Johannes Hüter: Die Wehrmacht vor Leningrad 1941/42, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Herausgeber K.D.Bracher, H.P.Schwarz, H.Möller, 49. Jahrgang 2002, 3.Heft Juli S. 416., in: https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2001_3.pdf, Zugriff 05.09.2024
[8] Ueberschär/Wette, Der Überfall auf die Sowjetunion, Frankfurt a. Main 1991, S. 40
[9] Befehl des Befehlshabers der Panzergruppe 4, Generaloberst Hoepner zur bevorstehenden Kampfführung im Osten vom 2.5.1941, in: Ueberschär/Wette, Der Überfall auf die Sowjetunion, Frankfurt a. Main 1991, S. 251
[10] Formuliert in Anlehnung an Hillgruber, Strategie, s. 519f., in: Ueberschär/Wette, Der Überfall auf die Sowjetunion, Frankfurt a. Main 1991, S. 43
[11] Backe, Herbert: Um die Nahrungsfreiheit Europas. Weltwirtschaft oder Großraum, Leipzig 1943 (2. Auflage), S. 10
[12] Aktennotiz über Ergebnis der heutigen Besprechung mit den Staatssekretären über Barbarossa vom 2.5.1941, in: Ueberschär/Wette, Der Überfall auf die Sowjetunion, Frankfurt a. Main 1991, S. 323
[13] Richtlinien über die kriegswirtschaftliche Ausnutzung der neubesetzten Ostgebiete 18. November 1941, in: Ueberschär/Wette, Der Überfall auf die Sowjetunion, Frankfurt a. Main 1991, S. 335
[14] Allgemeine wirtschaftspolitische Richtlinien für die Wirtschaftsorganisation Ost, Gruppe Landwirtschaft, vom 23.5.1941 in: Ueberschär/Wette, Der Überfall auf die Sowjetunion, Frankfurt a. Main 1991, S. 323f.
[15] Gebote für das Verhalten der Deutschen im Osten und die Behandlung der Russen vom 1.6.1941, unterzeichnet vom Staatssekretär im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Herbert Backe, in: Ueberschär/Wette, Der Überfall auf die Sowjetunion, Frankfurt a. Main 1991, S. 328.
[16] Der Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches/Wirtschafts-Führungsstab Ost, Richtlinien für die Führung der Wirtschaft in den neubesetzten Ostgebieten (Grüne Mappe), Teil I: Aufgaben und Organisation der Wirtschaft, Berlin Juni 1941, in: Fall Barbarossa, S. 363-399, hier S. 387. Vgl. auch Wirtschaftsstab Ost/Gruppe La, Wirtschaftspolitische Richtlinien für Wirtschaftsorganisation Ost, Gruppe Landesverteidigung, 23. 5. 1941, in: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof (künftig: IMT), Bd. 36, Berlin 1949, S. 135-157.
[17] Weisung Nr. 21 Fall Barbarossa vom 18.12.1940, in: Ueberschär/Wette, Der Überfall auf die Sowjetunion, Frankfurt a. Main 1991, S. 244f.
[18] Generaloberst Halder, Kriegstagebuch 8.7.1941, Ueberschär/Wette, Der Überfall auf die Sowjetunion, Frankfurt a. Main 1991, S. 278f.
[19] Kriegstagebuch Heeresgruppe Nord 17.9.1941, Ueberschär/Wette, Der Überfall auf die Sowjetunion, Frankfurt a. Main 1991, S. 279
[20] Johannes Hüter: Die Wehrmacht vor Leningrad 1941/42, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Herausgeber K.D.Bracher, H.P.Schwarz, H.Möller, 49. Jahrgang 2002, 3.Heft Juli, S. 390ff., in: https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2001_3.pdf, Zugriff 05.09.2024
[21] AOK 18 (Ia, Nr. 2737/41 geh.) an XXVI. und XXXVIII. A.K., 13. 9. 1941, in: BA-MA, RH 20-18/113., in: Johannes Hüter: Die Wehrmacht vor Leningrad 1941/42, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Herausgeber K.D.Bracher, H.P.Schwarz, H.Möller, 49. Jahrgang 2002, 3.Heft Juli, S. 400, in: https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2001_3.pdf, 02.09.2024
[22] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1084820/umfrage/gesamtanzahl-der-todesopfer-in-auschwitz/, Zugriff 12.09.2024
[23] https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/russland-bundesregierung-soll-leningrad-blockade-als-voelkermord-anerkennen-li.2197846, Zugriff 19.09.2024
[24] Anfrage Abgeordnete die Linke 2017, Deutscher Bundestag Drucksache 18/11708, 18. Wahlperiode 28.03.2017, Antwort der Bundesregierung, auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE., – Drucksache 18/11496 –, Umgang mit den Opfern der Blockade von Leningrad, in: https://dserver.bundestag.de/btd/18/117/1811708.pdf
[25] Anfrage Abgeordnete die Linke 2017, Deutscher Bundestag Drucksache 18/11708, 18. Wahlperiode 28.03.2017, Antwort der Bundesregierung, auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE., – Drucksache 18/11496 –, Umgang mit den Opfern der Blockade von Leningrad, in: https://dserver.bundestag.de/btd/18/117/1811708.pdf, Zugriff 16.09.2024
[26] Backe, Herbert: Um die Nahrungsfreiheit Europas. Weltwirtschaft oder Großraum, Leipzig 1943 (2. Auflage), S. 10
[27] https://www.unsere-zeit.de/entschaedigung-jetzt-4784374/, Zugriff 07.09.2024
[28] Russland stuft Leningrader Blockade als deutschen Völkermord ein, 20.03.2024, in: https://www.spiegel.de/ausland/zweiter-weltkrieg-russland-stuft-leningrader-blockade-als-deutschen-voelkermord-ein-a-a5576125-fc83-4c1e-aa61-bf408d740b02, Zugriff 13.09.2024
[29] Im Gedenken an die Leningrader Blockade, Das Auswärtige Amt am 27.01.2024 Pressemitteilung, in: https://germania.diplo.de/ru-de/-/2641746, Zugriff 29.08.2024
+++ Wir danken der Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags. +++ Bildquelle: S Arief / shutterstock
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoinzahlung
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut