Offener Brief an alle Parlamentarier des Deutschen Bundestags
Ein Meinungsbeitrag von Uwe G. Kranz.
Sehr geehrte Landtags- und Bundestagsabgeordnete,
mit diesem offenen Brief wende ich mich erneut und in äußerster Dringlichkeit an Sie, um die unmittelbar bevorstehende Zustimmung zu den Entwürfen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und des Internationalen Pandemievertrag (CA+) zu unterbinden.
Mit schierem Entsetzen habe ich den aktuellen Antrag der Ampel-Fraktionen zur Kenntnis genommen (_20/6712), mit der eine „nachhaltige Stärkung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)“ durch Reformen zur Stärkung ihrer „Governance, Effizienz, Unabhängigkeit, Kapazität, Rechenschaftspflicht und die Durchsetzungskraft von Regeln“ voranzutreiben sei, damit die WHO ihre „Führungsrolle in der globalen Gesundheitspolitik“ wahrnehmen könne. In diesem Antrag wird zudem eine „politische, personelle und finanzielle Unterstützung“, bis hin zu einer „Anhebung der Pflichtbeiträge auf einen Anteil von 50 Prozent des Kernbudgets der WHO bis spätestens 2030/2031“ gefordert – und das bei einem jetzt von der WHO geforderten Jahresbudget von 50 Milliarden Dollar. Der falsche technokratische und logistische Ansatz unter dem Deckmantel der Prävention soll zur staatlichen Dauerlösung werden und kostet letztlich mehr als er nutzt.
Der Antrag weist zu Recht darauf hin, dass „während der Covid-19-Pandemie erneut deutlich geworden (sei), dass der WHO die Fähigkeiten fehlten, ihr Mandat vollumfänglich zu erfüllen“. Die WHO war in Wirklichkeit noch nicht einmal in Ansätzen dazu fähig. Bei einem Qualitäts-Audit nach DIN EN ISO 9001 oder nach einem der drei TQM-Modelle wäre die WHO glatt durchgefallen. Einen solch offensichtlicher Qualitätsmangel, eine solch fehlende Expertise, eine solch dysfunktionalen Organisation, so viele Fehlentscheidungen aber jetzt durch drastische Machtverleihung und noch weniger demokratischer Kontrolle beheben zu wollen, führt bestenfalls zu einem „schlüsselfertigen Totalitarismus“, im Worst-Case-Szenario zur WHO-Weltdiktatur.
Ein effizienteres und gerechteres globales Pandemiemanagement wird nicht durch völkerrechtlich bindende Weisungen eines WHO-Generaldirektors statt beratender Empfehlungen und nicht durch Pandemieausrufungen schon bei potenziellen statt tatsächlicher Notfälle erreicht. Und schon gar nicht mit Streichung unserer kerndemokratischen Prinzipien von „Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten“. Damit beweist die WHO nur, dass sie die Demokratie abschaffen und dafür zusätzlich strikte Kontroll- und Sanktionsmechanismen errichten will.
Wer so schreibt, wie Ampel-Fraktionen in ihrem o.a. Antrag, beweist entweder, dass er die beiden Dokumente nicht gelesen und damit die wahre Dimension dieser Änderungen gar begriffen hat, oder dass er selbst ein Gegner unserer Demokratie und damit ein Fall für den Verfassungsschutz ist (Delegitimierung des Staates). Zu Ihrer Arbeitserleichterung fügen wir die beiden Dokumente in deutscher Übersetzung bei.
Die Abstimmung zu den Zero-Entwürfen findet in wenigen Tagen in der WHO-Zentrale in Genf statt (21.-28.05.2023); zu der Veranstaltung reisen eine mehrköpfige Delegation des Gesundheits-ministeriums unter der Leitung des Ministers Prof. Karl Lauterbach und unter Teilnahme von drei Beamten des Bundeskriminalamtes (?) an. Sie bilden sodann mit einer etwa gleich großen Gruppe aus der ständigen deutschen WHO-Vertretung die Gesamtvertretung Deutschlands – ohne, dass diese beiden Themen und die politische Brisanz der Änderungen bisher im politischen, rechtswissenschaftlichen oder öffentlichen Raum diskutiert, von den wissenschaftlichen Diensten des Bundestages analysiert oder gar im Parlament überhaupt erörtert worden wären. Die WHO ist schließlich eine nicht gewählte globale „Gesundheitsbehörde“, die sich zum größten Teil von privaten Stiftungen und Pharmakonzernen finanzieren lässt, denen sie seit 2016 auch weitreichende Entscheidungsbefugnisse einräumt.
Dabei sind die Änderungen von existenzieller Bedeutung für unsere Demokratie, wie wenige Beispiele zeigen:
Während bislang die WHO bislang nur Empfehlungen aussprechen konnte, soll sie nun in wesentlichen Entscheidungen mit bindendem Charakter (Art. 1, 41) und nachfolgenden Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen über die Pandemiemaßnahmen der Nationalstaaten verfügen (‚global health response‘) und damit auch außerhalb unserer nationalen Rechtsordnung operieren können.
Wesentliche Pfeiler unserer grundgesetzlichen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung würden dadurch ebenso in Frage gestellt, wie die eventuellen Grundrechtsverletzungen für jeden Einzelnen unüberprüfbar würden. Die beabsichtigte Streichung der Begriffe „Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten“ ist unannehmbar. (Art. 3)
Die Erweiterung der Machtfülle durch die Kontrolle der Produktionsmittel (Zuteilungsplan für Gesundheitsprodukte) (Art. 13A), durch die Befugnis, medizinische Untersuchungen, den Nachweis der Prophylaxe, den Nachweis des Impfstoffes und die Durchführung von Kontaktverfolgung, Quarantäne und medizinische Behandlung verlangen zu dürfen (Art. 18), sowie durch die Einführung eines Systems globaler Gesundheitsbescheinigungen greifen bis auf die Privatsphäre und damit Grundrechte jedes Individuums durch (Art. 18, 23, 24, 27, 28, 31, 35, 36 und 44, sowie Anhänge 6 und 8). Jedenfalls wird man ohne ein sogenanntes interoperables Covid-Zertifikat in Deutschland sein Leben mehr nicht gestalten können, obwohl das die deutliche Mehrheit aller Deutschen ablehnt.
Die geplante Einrichtung einer ständigen WHO-Überwachungs- und Kontrollinstitution am Robert-Koch Institut (RKI) in Berlin, (WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence) ist ein fatales Zeichen. Ausgerechnet in Deutschland! Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei nämlich um eine Art pandemischer Geheimdienst, der die öffentlichen Gesundheitsdaten gemäß dem WHO-one-health-approach mit anderen Faktoren verknüpfen soll (soziale Bedingungen, Umwelt, Tiergesundheit, Lebensmittesicherheit etc.). Ist das der wahre Grund des außergewöhnlich hohen finanziellen Engagements der Bundesrepublik Deutschland für die WHO (mindestens drittgrößter Sponsor)?
Mit den Änderungen würde der WHO auch ein verschärftes Zensurrecht zugestanden - für alles, was die WHO als Fehlinformation oder Desinformation ansieht (Art. 17, Anhang 1, S. 36); Dafür soll bei der WHO eine Zentralstelle geschaffen werden, die gemeinsam mit von allen Mitgliedsstaaten ebenfalls zu errichtenden nationalen Zensurstellen eng zusammenarbeitet. Einen diesbezüglichen Vorgeschmack gibt der brasilianische Gesetzesentwurf, der für das Verbreiten von „Falschnachrichten über Impfstoffe oder ihre Wirkweise“ Freiheitsstrafen von einem Jahr bis drei Jahren androht.
Sehr geehrte Parlamentarier, würde diesen beiden Dokumenten (IGV 2005 und CA+) zugestimmt, droht uns der Verlust der Souveränität und der Verlust unserer grundgesetzlichen Ordnung. Wer zustimmt, bewegt sich im Vorfeld des Hochverrates (§81 StGB). England hat als erstes Land damit begonnen, die WHO-Dokumente im parlamentarischen Raum zu behandeln. Geben Sie den Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages den Auftrag, das Thema insbesondere aus verfassungsrechtlicher Sicht zu behandeln. Diskutieren Sie in einer aktuellen Stunde die Problematik. Fordern Sie ein Moratorium. Lassen Sie nicht zu, dass der Bundesgesundheitsminister und seine Delegation zustimmen. Retten Sie unsere Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
(Uwe Kranz)
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bildquelle: MTX-design / Shutterstock.com
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