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Zensur russischer Sender – und Gegenmaßnahmen | Von Markus Fiedler

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Die Fassadendemokratie zeigt ihre totalitäre Fratze.

Ein Standpunkt von Markus Fiedler.

Die Lufthoheit über die öffentliche Meinung

Krieg wird immer begleitet von Propaganda und die ist besonders beliebt in den ach so tollen westlichen „Vorzeigedemokratien“.

Der oberste NATO-Sprecher Jamie Shea kommentierte die Medienberichterstattung zum Angriffskrieg der NATO auf Jugoslawien folgender Maßen:

Das Wichtigste ist, dass der Feind nicht das Monopol über die Bilder haben darf. Denn das rückt die Taktik der NATO in das Licht der Öffentlichkeit […].1

Im Klartext: Um sein eigenes barbarisches Verhalten vor den eigenen Wählern zu verschleiern bzw. zu rechtfertigen muss man sicherstellen, dass ausschließlich die eigene Propaganda, also die eigene Sichtweise, nötigenfalls Lügen zum Krieg verbreitet werden. Man will die Lufthoheit über die öffentliche Meinung haben.

Da ist eine Verbreitung von anderslautenden Nachrichten nicht hilfreich. Und daher stellten schon die Nazis im dritten Reich, das Hören von Feindsendern unter Strafe.2

Auf den Seiten des Deutschlandfunks (DLF) kann man dazu ein Zitat aus den Verlautbarungen der Reichsregierung von 1939 lesen:

Jedes Wort, das der Gegner herübersendet, ist selbstverständlich verlogen und dazu bestimmt, dem deutschen Volk Schaden zuzufügen.“3

Die Initiative zum Verbot vom Feindsender-Hören soll von Joseph Göbbels ausgegangen sein.4

Wir mussten jüngst erleben, dass dem Sender Russia Today in deutscher Sprache, kurz RT DE zum Jahreswechsel 2021/22 die Lizenz zum Senden via Satellit bzw. Kabel verweigert wurde.

In einem anderen Artikel auf den Seiten des DLF kann der verwirrte Zuschauer dazu folgendes erfahren:

„Die Politik beschäftigt sich schon seit Jahren mit RT DE – immer wieder würden hier Desinformationskampagnen verbreitet, heißt es von deutscher Seite.“5

Ach, die Politik beschäftigt sich mit RT? Genau die Politiker, die durch RT kritisiert werden? Wenn die Politiker verstimmt sind, dann darf RT nicht mehr senden? Hier sehen wir keine kritische Einordnung solcher Aussagen. Der Artikel zeigt insgesamt eine zustimmende Haltung zum Verbot von Russia Today.

Der DLF ordnet auch nicht diesen eklatanten Verstoß gegen den Artikel 5, dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit entsprechend ein, sondern transportiert unkommentiert die Scheinbegründung von Wolfgang Kreißig, Vorsitzendem der Konferenz der Landesmedienanstalten. Dieser wird folgender Maßen zitiert:

„In der Tat ist es nochmal ganz wichtig, dass wir eine Feststellung getroffen haben: Dass es einen Sender gibt, nämlich RT DE, betrieben von der RT Productions GmbH, die die Verantwortung für diesen Sender trägt, die von Deutschland aus sendet, für Deutschland. Und dafür braucht sie nach dem Medienstaatsvertrag eine Lizenz, die nicht vorliegt.“6

Wie es im Nachkriegsdeutschland innerhalb von wenigen Jahren zu einem derartig verfassungsfeindlichen Stimmungsumschwung in der Presse kommen kann, ist erschreckend! Vor allem deswegen, weil besonders Medien des öffentlichen Rundfunks eine Verpflichtung zur Grundgesetztreue und zur Staatsferne haben.7 So kann man beispielsweise auf den Seiten des ZDFs lesen:

„Das ZDF ist den im Grundgesetz verankerten demokratischen und rechtsstaatlichen Werten verpflichtet. Angebote des ZDF beleuchten daher undemokratische Entwicklungen kritisch.“8

Ich erspare ihnen an dieser Stelle, was das ZDF zum Thema Sperrung von RT veröffentlicht hat, ansonsten laufen Sie Gefahr, sich spontan zu übergeben, aber falls Sie da einen abgehärteten Magen haben lesen Sie sich das Zitat in der Fußnote durch.9

Grundgesetz und Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht schrieb in seinem wohl spektakulärstem Urteil zum Thema Meinungsfreiheit im Jahre 1958 allen deutschen Regierungen ins Stammbuch:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l"homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, "the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom" (Cardozo).“ („Lüth-Urteil“) 10

Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist die freie Meinungsäußerung „schlechthin konstituierend“! Das bedeutet: Wer die Hand an den Grundgesetzartikel 5 legt schafft die Demokratie ab!

Und diese Position ist nicht etwa ein einmaliger „Ausrutscher“ des Verfassungsgerichts, sondern das sogenannte Lüth-Urteil ist bis heute in 998 einzelnen Urteilen des Verfassungsgerichts und allen möglichen Gerichten landauf landab immer wieder zitiert worden.11

Der Eingriff in die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte ist mit der Sperrung des Senders RT nun ganz offiziell und nicht etwa in irgendwelchen Hinterzimmern geschehen! Die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland steht damit zur Disposition. Wenn Sie mich fragen, leben wir bereits in einem totalitären Staat, der aber auf seiner Fassade noch das Wort „Demokratie“ stehen hat. Ich bin gespannt,wie ein Jurist diese Sachlage bewertet. Gewöhnen Sie sich aber besser an den Gedanken, dass Deutschland und die Demokratie spätestens ab jetzt getrennte Wege gehen.

Ja aber, das hat doch alles seine Richtigkeit, werden Sie jetzt sagen, die Landesmedienanstalten haben doch nach dem Gesetz entschieden und daher eine Sendelizenz verweigert. Auch dazu hat sich das Verfassungsgericht eindeutig geäußert:

„Aus dieser grundlegenden Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat ergibt sich, daß es vom Standpunkt dieses Verfassungssystems aus nicht folgerichtig wäre, die sachliche Reichweite gerade dieses Grundrechts jeder Relativierung durch einfaches Gesetz (und damit zwangsläufig durch die Rechtsprechung der die Gesetze auslegenden Gerichte) zu überlassen.“12

Bezüglich RT wird das Recht auf freie Berichterstattung massiv beschnitten. Solche Grundrechtseinschränkungen müssen immer unter der herausragenden Stellung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung bewertet werden. Ich habe aber zur Sperrung der Internetseiten von russischen Medien aus der Politik keinerlei Einwände gehört. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit scheint heute keinen zu stören, solange es gegen die Russen geht.

Aber RT verbreitet doch ein falsches Bild von der Sachlage! So wird es immer wieder verlautbart. Das ist nicht relevant! Das Grundgesetz schützt die freie Meinungsäußerung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt. Wenn man nur noch Dinge verbreiten dürfte, die einer objektiven Überprüfung standhielten, wären eben jene erwähnten Politiker die allerersten, die nichts mehr sagen dürften.

Ganz nebenbei wären von diesem Argument fast alle Leitmedien betroffen, denn sie verfälschen das Bild zur Ukraine massiv. Als Beispiel seien dazu nur die Neonazis unter den ukrainischen Einheiten und in Regierungskreisen genannt, die in den Berichten der Leitmedien nicht vorkommen.

Als nächste Eskalation wurden per Order der EU im März einfach mal so russische Sender in Deutschland bzw. EU-weit verboten. Nicht nur die Verbreitung über Satellit wurde untersagt, nein auch der Internetauftritt ist nun verboten. Es folgte eine technische Sperrung durch die Internetprovider. Die Seite von RT und Sputnik (jetzt SNA) sind in Deutschland nicht mehr aufrufbar.

Ich hätte hier einen Aufschrei der Bürger dieses Landes oder wenigstens der Juristen mit ein wenig Sachverstand erwartet. Aber nein, das Schweigen im Walde. Nun steht aber im Artikel 5 des Grundgesetzes folgendes:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“13

Wir stellen fest, dass entgegen dem Wortlaut des Grundgesetzes die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film nicht mehr gewährleistet sind. Auch eine Zensur findet ganz offen statt.

Aber da steht noch ein weiteres Detail. Man darf sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten. Und selbstverständlich sind die russischen Medien für fast alle auf der Welt frei zugänglich, nur nicht für die Staaten innerhalb der EU.

Und dazu möchte ich Sie animieren. Nehmen Sie den kläglichen Rest Ihrer Freiheitsrechte in Anspruch und schauen Sie sich auch die Positionen und Meinungen der Gegenseite an. Nur so gelangen Sie zu einer einigermaßen objektiven Sicht auf die Dinge. Wir zeigen im Folgenden, wie das geht.

Zensur light

Die Provider haben bezüglich RT Deutsch und Sputnik (SNA) den technisch einfachsten Weg gewählt. Sie haben den sogenannten DNS-Eintrag für die Seiten gelöscht.

Die leicht zu merkende Adresse „rt.com“ wird zum Beispiel in eine Zahlenkolonne, eine sogenannte IP-Adresse übersetzt. Welche das genau ist, steht in den Datenbänken von DNS-Servern rund um den Globus. Die Server hier in Deutschland haben nun absichtlich eine fehlerhafte, weil lückenhafte Datenbank. Der Eintrag für rt.com fehlt dort.

Wie Sie diesen Fehler beheben und wieder auf die Informationen der russischen Medien zugreifen und in Zukunft selbstverständlich auch auf andere neuerliche Zensurmaßnahmen reagieren können zeige ich Ihnen im Folgenden.

DNS-Server wechseln - die einfachste und günstigste Methode

Nutzer des Browsers „Chrome“ können ganz einfach den genutzten DNS Server umstellen.

  1. Klicken Sie dazu rechts oben am Browserfenster auf das Menüsymbol (üblicherweise drei Punkte). Wählen Sie den Menüeintrag Einstellungen.
  2. Suchen Sie „Datenschutz und Sicherheit“. Im Untermenü stellen Sie „sicheres DNS verwenden“ an.
  3. Im sich öffnenden Untermenü wählen Sie „mit …“
  4. Dahinter gibt es ein Kontextmenü aus dem Sie beispielsweise DNS Server von Google oder Cloudflare und einige andere schon voreingestellt auswählen können. Zum Zeitpunkt, als ich diesen Artikel geschrieben habe, funktionierten alle DNS Server - Einträge, natürlich mit Ausnahme des DNS Servers meines eigenen Netzproviders.

Sie können aber auch einen beliebigen anderen DNS-Server auf dem Globus dort auswählen.

Eine Liste an freien DNS Servern finden Sie z.B. bei unseren Kollegen von den Nachdenkseiten.

Nach dieser Änderung der Browsereinstellungen erreichen Sie die Adressen der durch die EU zensierten russischen Medien wieder.

Nutzer des Browsers „Firefox“ können ähnlich einfach den vom Browser genutzten DNS-Server selbstständig ändern.

  1. Klicken Sie dazu oben rechts im Browserfenster auf das Menüsymbol (üblicherweise drei übereinanderliegende Striche).
  2. Wählen Sie den Menüeintrag Einstellungen.
  3. Wählen Sie die Kategorie „Allgemein“ (links oben).
  4. Scrollen Sie die Menüeinträge ganz nach unten und wählen Sie dort den Menüeintrag „Verbindungs-Einstellungen“.
  5. Unter dem Menüpunkt Proxy-Zugriff auf das Internet konfigurieren wählen sie aus „die Proxyeinstellungen für dieses Netzwerk automatisch erkennen.“
  6. Und zusätzlich aktivieren Sie den Menüpunkt „DNS über HTTPS“ aktivieren.

Als Anbieter können Sie einen beliebigen Anbieter aussuchen (z.B. auch Cloudflare oder NextDNS). Oder Sie geben wieder einen individuell ausgesuchten Server ein. Dazu schauen Sie einfach auf die Liste unserer Kollegen von den Nachdenkseiten.

Nach dieser Änderung der Browsereinstellungen erreichen Sie die Adressen der durch die EU zensierten russischen Medien wieder.

VPN - die etwas teurere Methode

Sie wählen einen Dienstanbieter für sogenannte VPN-Verbindungen. VPN steht für virtuelles privates Netzwerk.

Eine Liste der derzeitigen Anbieter finden Sie z.B. wenn Sie das Stichwort „VPN Provider“ in einer Suchmaschine Ihrer Wahl eingeben.

Mittels dieser Anbieter können Sie zumeist mit einer zusätzlichen App oder einem Browser Add-on eine verschlüsselte Verbindung zu einem von zahlreich zur Verfügung stehenden Netzzugangspunkte auf der Welt auswählen. Wenn Sie einen Zugangspunkt außerhalb der EU wählen, wird natürlich auch ein DNS-Server genutzt, der außerhalb der EU liegt und die nötigen DNS-Einträge für die russischen Medien enthält.

Falls die EU härtere Maßnahmen ergreifen sollte und die russischen Seiten mittels IP-Adresssperre von der EU ausschließt, sind diese VPN-Anbieter auch die erste Wahl um trotz IP Sperre die russischen Seiten zu erreichen.

Quellen:

(1) Angerer, Werth: „Deutschlands Weg in den Kosovo-Krieg – Es begann mit einer Lüge“. WDR, Erstausstrahlung: ARD, 08.02.2001. https://www.youtube.com/watch?v=ROojQ51wj_Y , https://www.youtube.com/watch?v=ZtkQYRlXMNU

(2) Lebensgefahr am Radio. DLF. 17.9.2006. https://www.deutschlandfunk.de/lebensgefahr-am-radio-100.html

(3) Ebd.

(4) Ebd.

(5) https://www.deutschlandfunk.de/sendeverbot-fuer-rt-de-100.html

(6) https://www.deutschlandfunk.de/sendeverbot-fuer-rt-de-100.html

(7) https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/medienpolitik/237014/bildungsauftrag-und-informationspflicht-der-medien/

„Der Rundfunkstaatsvertrag orientiert sich an den im Grundgesetz verankerten demokratischen Prinzipien, die eng verknüpft sind mit der Geschichte Deutschlands. Dies betrifft insbesondere die Beschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit, die im NS-Regime durch Gleichschaltung von Presse und Rundfunk erwirkt wurden. Vor diesem Hintergrund sind eine Medienkonzentration und eine einseitig parteiliche Ausrichtung in der Medienlandschaft zu verhindern.“

(8) https://presseportal.zdf.de/wissenswert/mappe/zeige/Special/grundsaetze-der-zdf-berichterstattung/

(9) https://www.zdf.de/nachrichten/politik/rt-de-sendeverbot-vergeltung-100.html

„Zuletzt hatte Russlands Außenminister Sergej Lawrow bei einem Treffen mit seiner deutschen Amtskollegin Annalena Baerbock (Grüne) in Moskau gefordert, die ungehinderte Arbeit des Senders in Deutschland zu ermöglichen. Baerbock hatte erklärt, dass es in Deutschland keinen staatlichen Rundfunk gebe. RT steht im Westen immer wieder als Propaganda-Instrument des Kremls in der Kritik. Zentraler Vorwurf: Der Sender verbreite im Auftrag des russischen Staates Verschwörungstheorien und Desinformationen.“

Ich hätte mir schon gewünscht, dass an dieser Stelle auf den staatsnahen Sender Deutsche Welle aufmerksam gemacht würde, der auch staatsfinanziert ist. Und hier stellt sich die Frage: Wie ist eine vollkommen Unwissende wie Baerbock Außenministerin geworden?

(10) „Lüth-Urteil“ - BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 -, Rn. 1-75, Fundstelle(n) BVerfGE 7, 198 – 230. http://www.bverfg.de/e/rs19580115_1bvr040051.html

https://archive.ph/wip/PkOQz

(11) Zitate in bisher 998 Urteilen, vgl. mit: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%2520BvR%2520400%2F51&Suche=1%20BvR%20400%2F51%20-%2C%20Rn.%201-75

(12) Ebd.

(13) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: CEPTAP / shutterstock


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