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Zweifel am Tiergartenmord? | Von Thomas Röper

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Russland wirft Deutschland vor, das Urteil im Tiergartenmord sei politisch motiviert. Gibt es dafür Anzeichen? Ein Kommentar von Thomas Röper.

Der Vorwurf aus Russland, das Urteil im Tiergartenmord sei politisch motiviert, ist schwerwiegend und wohl kaum zu beweisen. Um zu überprüfen, ob an dem Vorwurf etwas dran sein könnte, müssen wir einige Dinge voneinander trennen und genau anschauen.

Unabhängige Justiz in Deutschland?

Damit ein Urteil als politisch motiviert bezeichnet werden kann, muss die Justiz in dem betroffenen Land abhängig von der Regierung sein. Also ist die erste und grundsätzliche Frage: Ist deutsche Justiz von der Regierung unabhängig oder nicht?

Die Antwort ist, und das mag viele überraschen, leider: Nein, die deutsche Justiz ist nicht unabhängig von der deutschen Regierung. Der Grund dafür liegt im Gerichtsverfassungsgesetz, genauer gesagt in den Paragrafen 146 und 147. Die legen fest, dass die Staatsanwaltschaften den Anweisungen der Justizminister zu folgen haben. Das bedeutet, dass in Deutschland die Justizminister entscheiden, gegen wen wegen Straftaten ermittelt werden darf und gegen wen nicht. Und auch auf laufende Ermittlungen können die Justizminister Einfluss nehmen, denn eine Einschränkung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber den Justizministern gibt es nicht.

Für viele mag das neu sein, aber es ist wahr. Das hat 2019 der Europäische Gerichtshof bestätigt, wie Sie in dem im Schriftartikel verlinkten Urteil nachlesen können. Aber auch ohne dieses Urteil ist das nicht überraschend, denn wir alle erinnern uns noch an den Fall Barschel, bei dem der schleswig-holsteinische Justizminister der Lübecker Staatsanwaltschaft einfach verboten hat, zu ermitteln. Das ist kein Geheimnis und der Grund liegt in den genannten Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Die Unabhängigkeit der Richter ist im Grundgesetz festgeschrieben, denen kann formal niemand Anweisungen geben. Aber das ist offensichtlich nur graue Theorie, denn in der Praxis kann ein Richter, der über einen politisch brisanten Prozess urteilen soll, trotzdem unter Druck gesetzt werden, indem man ihm andeutet, dass im Falle eines „falschen“ Urteils seine Karriere beendet ist.

Dass Richter, die politisch nicht gewollte Urteile fällen, durchaus mit Strafen rechnen müssen, hat der Fall des Richters vom Amtsgericht Weimar gezeigt, der gegen Corona-Maßnahmen an Schulen entschieden hat. Anstatt das politisch nicht gewollte Urteil einfach nur in der nächsten Instanz aufzuheben – was dann auch geschehen ist – wurde der Richter massiv unter Druck gesetzt und sogar seine Wohnung wurde von der Staatsanwaltschaft (die politischen Anweisungen folgen muss) durchsucht. Das war ein klares Signal an alle Richter in Deutschland, welche Urteile sie in der Frage der Corona-Maßnahmen zu fällen haben.

Mit der Unabhängigkeit der Justiz ist es in Deutschland also nicht weit her. Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden und die Richter kann man unter Druck setzen, wofür es Beispiele aus der Praxis gibt. Das muss natürlich noch nicht bedeuten, dass das Urteil im Tiergartenmord politisch motiviert ist. Aber es ist zumindest nicht ausgeschlossen. Um zu prüfen, ob das Urteil politisch motiviert sein könnte, müssen wir uns den Fall also genauer anschauen.

Verbindungen zwischen Politik und Justiz?

Es gibt Hinweise darauf, dass die Regierung im Falle des Tiergartenmordes eingegriffen hat. Das war schon 2019 zu sehen, denn Anfang Dezember 2019 hat der Generalbundesanwalt der Berliner Staatsanwaltschaft den Fall entzogen und ihn übernommen. Das ist für sich genommen nicht ungewöhnlich bei einem Fall, der als „von nationalem Interesse“ eingestuft werden kann, was bei dem politisierten Tiergartenmord durchaus gegeben ist. Ungewöhnlich war etwas anderes:

Nicht mal eine Stunde später hat das Außenministerium bereits die Ausweisung russischer Diplomaten verkündet. Man trifft die Entscheidung, ob und welche Diplomaten man ausweist, nicht spontan in der Kaffeepause. Das hat politische Konsequenzen, das muss in der Regierung abgestimmt werden und dann müssen die Diplomaten ausgewählt werden, die man des Landes verweist. Das dauert in der Praxis Tage und nicht weniger als eine Stunde. Die Tatsache, dass das im Dezember 2019 fast zeitgleich passiert ist, ist ein Beleg dafür, dass die Aktionen abgestimmt waren. Das bedeutet, dass die Regierung vorher von der Entscheidung des Generalbundesanwalts, den Fall an sich zu ziehen, wusste und sich darauf vorbereiten konnte.

Das allerdings spricht wieder gegen die Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland, wenn der Generalbundesanwalt seine Entscheidungen mit der Regierung koordiniert. Da die Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes auch für den Generalbundesanwalt gelten, er also dem Bundesjustizminister gegenüber weisungsgebunden ist, kann es sogar sein, dass der Generalbundesanwalt angewiesen wurde, den Fall an sich zu ziehen.

Die Geschichte hat übrigens noch einen Haken. Der offizielle Grund für die Ausweisung der russischen Diplomaten war nicht die Tatsache, dass der Generalbundesanwalt den Fall übernommen hat, sondern dass Russland angeblich auf deutsche Rechtshilfeersuchen nicht geantwortet hat. Das Problem dabei ist, dass das Rechtshilfeersuchen erst nach der Ausweisung der Diplomaten erfolgt, wie die Bundesregierung später einräumen musste, die Details können Sie im Schriftartikel nachlesen.

Damit war die Chronologie im Dezember 2019 folgende: Am 4. Dezember zieht der Generalbundesanwalt den Fall an sich und Deutschland weist zwei russische Diplomaten aus, weil Russland angeblich nicht bei der Aufklärung kooperiert hat. Aber das erste justizielle Rechtshilfeersuchen an Russland erfolgte erst am 6. Dezember, also zwei Tage später.

Übrigens: Um das vorwegzunehmen, dieses Vorgehen sehen wir jetzt auch nach dem Urteil wieder. Kaum war das Urteil gesprochen, hat das Außenministerium am gleichen Tag die Ausweisung zweier russischer Diplomaten verkündet. Das bedeutet, dass man im Außenministerium wohl vorher über die Entscheidung des Gerichts informiert war und Zeit hatte, die Ausweisung der Diplomaten vorzubereiten. Damit stellt sich im Tiergartenmord schon wieder die Frage, wie unabhängig die Justiz in dem Fall vorgegangen ist und wie unabhängig sie das Urteil gefällt hat.

Das Urteil

Ich habe den Prozess natürlich nicht beobachtet und maße mir nicht an, zu entscheiden, ob der Angeklagte den Mord begangen hat, und ob er wirklich ein russischer Agent war, oder ob das nur eine politisch motivierte Behauptung ist. Aber es gibt einen Punkt, der mich sehr misstrauisch macht. Kaum eine Woche nach dem Tiergartenmord hat der Spiegel behauptet, zusammen mit seinem Rechercheteam bestehend aus Bellingcat und The Insider bereits alles zu wissen, was die ermittelnden Behörden noch nicht wussten. Das war auffällig, denn nach eigenen Angaben hatten der Spiegel und seine Partner Zugriff auf russische Passdatenbanken, Führerscheinregister und so weiter. Aber wie soll der Spiegel an diese Daten herangekommen sein, noch dazu an Datenbanken aus ganz Russland, wie der Spiegel behauptete?

Der Spiegel behauptete, die Informationen, die er angeblich aus den russischen Datenbanken hatte, seien der Beleg dafür, dass der Täter ein russischer Agent sei, der einen Auftragsmord für die russische Regierung durchgeführt hat. Ich habe damals ausführlich berichtet, den Artikel finden Sie im Schriftartikel verlinkt.

Soweit bekannt, stützen sich die Vorwürfe gegen Russland nur auf die „Ermittlungsergebnisse“ des Spiegel und seines Teams. Es ist aber mehr als ungewöhnlich, dass ein Staatsanwalt derartige Vorwürfe erhebt, ohne eigene Erkenntnisse zu haben, sondern sich ausschließlich auf Medienberichte bezieht. Und noch ungewöhnlicher ist es, wenn ein Gericht das als Beweis oder Indiz in sein Urteil einfließen lässt.

Die Rolle des Spiegel

Genau das ist aber offenbar geschehen, denn der Spiegel erwähnt das selbst. Über die Reaktion des russischen Botschafters auf das Urteil schreibt der Spiegel unter der Überschrift: „Nach Tiergartenmord-Urteil – Bundesregierung erklärt zwei russische Diplomaten zu unerwünschten Personen„:

„Er kritisierte unter anderem, dass Recherchen der Internetplattformen Bellingcat und Insider und »sonstige unbegründete Mutmaßungen« als Beweise zugelassen worden seien und zweifelte eine Zeugenaussage an.“

Der Spiegel widerspricht dem Vorwurf nicht, dass „Recherchen der Internetplattformen Bellingcat und Insider“ als Beweise zugelassen worden und somit in das Urteil eingeflossen sind. Das kann der Spiegel auch nicht kritisieren, denn er ist ja stolz darauf, Teil dieses Teams zu sein. Allerdings ist es dem Spiegel wohl auch ein wenig unangenehm, denn dass er selbst Teil des Rechercheteams war, erwähnt er dieses Mal nicht, er nennt nur Bellingcat und The Insider.

Das klingt für den Leser seriöser, als wenn der Spiegel schreiben würde, dass er höchstselbst auf das Urteil eingewirkt hat. Das könnte den Spiegel in den Augen des Lesers von einem berichtenden Nachrichtenmagazin zu einer am Prozess beteiligten Partei machen. Das soll der Spiegel-Leser offensichtlich nicht denken, also lässt der Spiegel seine eigene Rolle in der Geschichte jetzt lieber weg, auch wenn er früher sehr stolz auf seine gemeinsamen „Recherchen“ mit Bellingcat und The Insider war.

Russischer Auftragsmord oder nicht?

Leider konnte ich die Urteilsbegründung noch nicht finden, um nachzuschauen, wie das Gericht begründet hat, der Täter wäre ein russischer Agent, der im Auftrag der russischen Regierung gehandelt hat. Das ist ja die entscheidende Frage und zu der sind öffentlich widersprüchliche Formulierungen zu finden. Im ersten Spiegel-Artikel über das Urteil kann man lesen:

„Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden. Dafür spricht aus Sicht des Gerichts zwar vieles, es fehlten aber letzte Beweise.“

Es spricht vieles dafür, aber es fehlen die Beweise? In allen folgenden Artikeln formuliert der Spiegel es anders. In dem oben zitierten Spiegel-Artikel, der etwas später am gleichen Tag erschienen ist, heißt es schon:

„Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Auftrag des russischen Staates gehandelt habe.“

Sieht das Gericht es nun als erwiesen an, dass der Mord im Auftrag des russischen Staates geschehen ist, oder nicht? Die Antwort darauf dürften nur die genauen Formulierungen in der Urteilsbegründung geben. In der Pressemeldung des Gerichts heißt es dazu:

„Die Überzeugung vom staatlichen Tötungsauftrag stützte der Senat im Wesentlichen auf die erst kurz vor der Tat erfolgte, bewusste und zielgerichtete Legendierung des Vadim K. durch staatliche Stellen, die Motivlage sowie die Äußerungen und das Verhalten staatlicher Stellen der Russischen Föderation nach der Tat.“

Jetzt wird es kompliziert

Das müssen wir sezieren. Die „Legendierung“ des Täters durch Russland ist das, was Bellingcat und der Spiegel behaupten. Die Frage ist: Hatte die Staatsanwaltschaft eigene Beweise für den Vorwurf? Oder stützt sie sich nur auf die Behauptungen des Spiegel und seiner Partner? Die nächste Frage ist, auf welches „Verhalten staatlicher Stellen der Russischen Föderation nach der Tat“ sich das Gericht in seinem Urteil beruft.

Russland wird das kaum eingestanden haben, also haben wir es hier mit Spekulationen zu tun, wahrscheinlich noch nicht einmal mit Indizien. Und bei der Motivlage kann einiges in Betracht kommen, denn das Opfer war keineswegs ein unbeschriebenes Blatt, wie Sie im Schriftartikel nachlesen können.

Es ist natürlich die Aufgabe des Verteidigers, ein Urteil anzuzweifeln, das gegen seinen Mandanten gefallen ist. Aber es ist auffällig, dass der Verteidiger genau die gleichen Dinge kritisiert. RT-DE hat ihn interviewt und das Interview ist auf Video zu sehen. Im Artikel zitiert RT-DE:

„Informationen über eine Beteiligung Russlands seien lediglich Indizien und keinerlei Beweise. Selbst der vorsitzende Richter habe dies bei seiner Urteilsverkündung zugeben müssen. „Es gibt keinen unmittelbaren Beweis dafür, dass es ein russischer Auftrag war“,

so Unger. Für eine Urteilsbegründung seien Indizien „in keiner Weise ausreichend“.“

Dem ist kaum zu widersprechen und es belegt, dass sich das Gericht bei einem so wichtigen Urteil, bei dem die Höchststrafe verhängt wurde und das gewaltige politische Folgen haben wird, auf Behauptungen stützt, die eine Zeitung (der Spiegel) und zwei Internetportale (Bellingcat und The Insider) aufgestellt haben. Das ist in meinen Augen eher ungewöhnlich. Um zu verstehen, auf wen sich der Richter stützt, schauen wir uns noch an, wer Bellingcat und The Insider, die Recherche-Partner des Spiegel, sind.

Bellingcat

Bellingcat ist ein reines Propaganda-Instrument der westlichen Geheimdienste. Das kann jeder sehen, der sich die Finanzierung von Bellingcat anschaut, über die Bellingcat in seinen eigenen Berichten Auskunft gibt. Ich habe das im Detail aufgezeigt, Sie können das im Schriftartikel mit allen Quellen finden. Im Westen wird Bellingcat jedoch als „Rechercheplattform“ dargestellt, bei der angeblich unabhängige Experten recherchieren. Darüber wurde sogar ein mit Preisen ausgezeichneter Film gemacht, der allerdings ebenfalls von den gleichen Staaten finanziert wurde, die Bellingcat selbst finanzieren. Der Film hat – ungewollt – sogar Bellingcats Verbindungen zu den Geheimdiensten belegt, wie ich hier aufgezeigt habe.

The Insider

The Insider ist ein Partner von Bellingcat, der immer dann zum Einsatz kommt, wenn es um Russland geht. Das Portal steuert angeblich Daten aus Russland bei, wie zum Beispiel Zugang zu Passdatenbanken oder Flug- und Hotelbuchungen. Solche Datenbanken zu hacken, ist auch in Russland illegal, aber obwohl der Blogger behauptet, all diese Daten zu haben, läuft er in Moskau frei herum, wird nicht verhaftet und darf Informationen weitergeben, die dem russischen Staat schaden. Wie überzeugend ist das?

Der Blogger hinter The Insider heißt Roman Dobrochotow und lebt in Moskau. Der Spiegel hat mal über ihn geschrieben und dabei ist ein verräterischer Satz gefallen:

„Er brauche etwa zehntausend Dollar im Monat, um die Arbeit zu finanzieren, sagt Dobrochotow. Er setzt auf Spenden und ausländische Stipendien. Gern würde er die Webseite vollständig über Crowdfunding finanzieren, also durch Hunderte Kleinspenden“.

Er sagt also ganz offen, dass er aus dem Ausland finanziert wird und wir dürfen dreimal raten, wer ihn wohl finanziert. Jedenfalls sind 10.000 Dollar monatlich eine anständige Summe für einen einfachen Blogger.

Das „Rechercheteam“

Der dritte im Bunde ist der Spiegel. Und diese drei „Rechercheure“ finden und veröffentlichen immer all die Informationen, die selbst westliche Geheimdienste angeblich nicht haben. Sie wussten sofort alles über den Tiergartenmord, die angeblichen Vergiftungen der Skripals und Navalnys, oder auch über die mysteriöse Explosion in Tschechien aus dem Jahr 2014.

Sie wissen einfach alles. Und immer präsentieren sie dabei Informationen, über die bestenfalls Geheimdienste verfügen können, wie zum Beispiel Flug-und Hotelbuchungen, private Chatnachrichten, Telefonverbindungsdaten, GPS-Positionsortungsdaten, Daten aus (russischen) Passdatenbanken oder Informationen über erteilte Visa und Einreisen in westliche Staaten. Sie wissen einfach alles.

Was bedeutet das für das Urteil?

Nur woher bekommen sie ihre Informationen? Und sind die Informationen echt, oder handelt es sich um Desinformationen? Und für das Urteil im Tiergartenmord, bei dem sich das Gericht auf eben diese Informationen stützt, wirft das die Frage auf, ob sie dem Richter ihre Quellen offengelegt, oder ob sie nur ihre Behauptungen vorgetragen haben, die man bereits seit August 2019 im Spiegel lesen kann? Sollte die Urteilsbegründung veröffentlicht werden, werde ich sie genau lesen und berichten.

+++ Dieser Beitrag erschien am 16. Dezember 2021 auf dem Blog anti-spiegel. +++Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.+++ Bildquelle: Stefan Milivojevic / shutterstock


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